Vorgründungskreis der gemeinnützigen Stiftung "Hilfe für Hilfeleister"

Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung ist ein privates Stiftungsgeschäft (= Amtsdeutsch , also ein schriftlicher Vertrag mit dem potentiellen Spender) und staatliche Genehmigung erforderlich.
Wenn wir (IGA) durch viele Kleinspenden ein sog. "Sammelvermögen" einnehmen, um überhaupt einen ausreichenden Nachweis über die Bereitstellung des Stiftungsvermögens für die rechtsfähige Gründungsvoraussetzung schaffen wollen, bleiben diese vereinnahmten Gelder (sog. durchlaufende Gelder) vorläufig treuhänderisch der IGA für die Stiftungsgründung übertragen, bis die amtliche Anerkennung der Stiftung von der Bayr. Staatsregierung (und dem Finanzamt) genehmigt ist.

Sie können also sofort auf das Konto der IGA Überweisungen vornehmen. (Deutsche Bank Regensburg - Konto-Nr. 3659042  BLZ 75070024 ) Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Stiftung - Hilfe für Hilfeleister" an. Bitte versäumen Sie nicht, gleichzeitig sich schriftlich zu melden, damit die Fragen nach der Veröffentlichung in der Spenderliste des Stiftungs-Vorgründungskreises, und der schriftliche Vertrag (Stiftungsgeschäft) usw. geklärt werden können. Ich bin überzeugt, dass durch die Veröffentlichung der Spenderliste viele weitere potentielle Spender zusammenkommen werden. Die geplante Stiftung hofft auch auf größere Spender aus dem Bereich der Fahrzeughersteller und aus den Bußgeldkassen der Amts- und Landgerichte.

Der Zweck der Stiftung "Hilfe für Hilfeleister" ist : In Not geratene Abschlepp- und Pannendienstunternehmer, bzw. deren Hinterbliebenen zu helfen.

Die gemeinnützige Stiftung soll finanzielle und praktische Hilfen ermöglichen.
a) Praktische Hilfe durch die Bereitstellung von Einsatz-Kfz :
   Bergungs-Kfz, Unterfahrlift-Abschleppwagen für PKW+LKW, Werkstatt- und
   Pannenhilfs-Kfz
   Dazu werden neutral-lackierte Einsatz-Kfz (Orange-Rot RAL 2004) zugelassen
   vorgehalten.

b) Finanzielle Hilfe - Gerichts- und Anwaltskostenübernahme, Darlehen und
   Schenkungen, einmalige oder dauerhafte Unterstützungen für bedürftige
   Unternehmer oder deren hinterbliebene Ehefrauen und Kinder - insbesondere
   nach Unfall oder Krankheit .

Die Auswahl der begünstigten Personen ist dem Stiftungsvorstand vorbehalten. Der Umfang der Hilfen ist selbstverständlich vom vorhandenen Stiftungsvermögen abhängig.

Ein Ziel der Stiftung ist es insbesondere, Sozialhilfefälle durch die schnell und sofort greifbaren Stiftungshilfen zu vermeiden oder massiv zu lindern. In Anbetracht der leeren Sozialhilfekassen ist hier eine sog. Selbsthilfegruppe m.E. unvermeidlich. Die Maschen im Sozialnetz werden beständig größer und löchriger. Vielfach würde eine Hilfe im Anfangsstadium einer Krise einen Absturz sicherlich verhindern.

Die Stiftungsarbeit würde möglicherweise auch Morde und Selbstmorde von verzweifelten Abschleppunternehmern (wie in Amberg 2001 passiert) hoffentlich vermeiden.

Schon seit Jahren diskutiert die IGA mit dem Abschleppunternehmer Verband e.V. (ASV) aus Neustadt am Rübenberge (bei Hannover) über die permanente Absturzgefahr kleiner und mittlerer Betriebe, sowie selbstständiger Unternehmer. Hier sei an den verstorbenen Abschlepp- und Kranunternehmer Klaus Muncke aus Hannover erinnert, der damals als noch begüteter Abschleppunternehmer die Flugrettung mit Hubschraubern "erfand" - die dann vom ADAC erst Jahre später als "eigene" Erfindung dargestellt wurde - und der in bitterer Armut endete.

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