Vorgründungskreis der gemeinnützigen
Stiftung "Hilfe für Hilfeleister"
Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung ist ein privates
Stiftungsgeschäft (= Amtsdeutsch , also ein schriftlicher Vertrag mit dem potentiellen
Spender) und staatliche Genehmigung erforderlich.
Wenn wir (IGA) durch viele Kleinspenden ein sog. "Sammelvermögen"
einnehmen, um überhaupt einen ausreichenden Nachweis über die Bereitstellung des
Stiftungsvermögens für die rechtsfähige Gründungsvoraussetzung
schaffen wollen, bleiben diese vereinnahmten Gelder (sog. durchlaufende Gelder) vorläufig
treuhänderisch der IGA für die Stiftungsgründung übertragen, bis die
amtliche Anerkennung der Stiftung von der Bayr. Staatsregierung (und dem Finanzamt)
genehmigt ist.
Sie können also sofort auf das Konto der IGA Überweisungen vornehmen. (Deutsche Bank Regensburg - Konto-Nr. 3659042 BLZ 75070024 )
Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Stiftung - Hilfe für
Hilfeleister" an. Bitte versäumen Sie nicht, gleichzeitig sich schriftlich zu melden, damit
die Fragen nach der Veröffentlichung in der Spenderliste des
Stiftungs-Vorgründungskreises, und der schriftliche Vertrag (Stiftungsgeschäft) usw. geklärt
werden können. Ich bin überzeugt, dass durch die Veröffentlichung der Spenderliste
viele weitere potentielle Spender zusammenkommen werden. Die geplante Stiftung hofft auch auf größere Spender aus dem Bereich der
Fahrzeughersteller und aus den Bußgeldkassen der Amts- und Landgerichte.
Der Zweck der Stiftung "Hilfe für Hilfeleister" ist : In Not geratene Abschlepp- und Pannendienstunternehmer, bzw. deren
Hinterbliebenen zu helfen.
Die gemeinnützige Stiftung soll finanzielle und praktische Hilfen ermöglichen.
a) Praktische Hilfe durch die Bereitstellung von Einsatz-Kfz :
Bergungs-Kfz, Unterfahrlift-Abschleppwagen für PKW+LKW,
Werkstatt- und
Pannenhilfs-Kfz
Dazu werden neutral-lackierte Einsatz-Kfz (Orange-Rot RAL
2004) zugelassen
vorgehalten.
b) Finanzielle Hilfe - Gerichts- und Anwaltskostenübernahme, Darlehen und
Schenkungen, einmalige oder dauerhafte Unterstützungen für
bedürftige
Unternehmer oder deren hinterbliebene Ehefrauen und Kinder -
insbesondere
nach Unfall oder Krankheit .
Die Auswahl der begünstigten Personen ist dem Stiftungsvorstand
vorbehalten. Der Umfang der Hilfen ist selbstverständlich vom vorhandenen
Stiftungsvermögen abhängig.
Ein Ziel der Stiftung ist es insbesondere, Sozialhilfefälle durch die
schnell und sofort greifbaren Stiftungshilfen zu vermeiden oder massiv zu lindern.
In Anbetracht der leeren Sozialhilfekassen ist hier eine sog.
Selbsthilfegruppe m.E. unvermeidlich. Die Maschen im Sozialnetz werden beständig größer
und löchriger. Vielfach würde eine Hilfe im Anfangsstadium einer Krise einen Absturz sicherlich verhindern.
Die Stiftungsarbeit würde möglicherweise auch Morde und Selbstmorde von verzweifelten Abschleppunternehmern (wie in Amberg 2001 passiert)
hoffentlich vermeiden.
Schon seit Jahren diskutiert die IGA mit dem Abschleppunternehmer Verband
e.V. (ASV) aus Neustadt am Rübenberge (bei Hannover) über die permanente
Absturzgefahr kleiner und mittlerer Betriebe, sowie selbstständiger Unternehmer.
Hier sei an den verstorbenen Abschlepp- und Kranunternehmer Klaus Muncke
aus Hannover erinnert, der damals als noch begüteter Abschleppunternehmer die
Flugrettung mit Hubschraubern "erfand" - die dann vom ADAC erst
Jahre später als "eigene" Erfindung dargestellt wurde - und der in bitterer Armut
endete. |