ADAC-Kundenwunschformular für
Polizeibeamte vor Ort
Dieses Beispiel für Inhalte eines möglichen Mustervordruckes bei einem
ADAC-Kundenwunsch ist an der Unfall- oder Pannenstelle von dem
POLIZEIBEAMTEN zu beachten und auszufüllen :
Keinesfalls darf der Polizeibeamte vor Ort den liegengebliebenen
Autofahrer dazu auffordern, einen "ADAC-Kundenwunsch"
auszusprechen. (Die vier Buchstaben "A" "D"
"A" "C" dürfen von Polizeibeamten in
keinerlei Sätzen oder Satzstellungen von sich aus verwendet werden, da
dies eine massive Wettbewerbsbeeinflussung darstellen würde! - dies hat
den gleichen Effekt, wenn Sie einem dem die Nase läuft ein
"Tempo" anbieten würden).
Dieser Vordruck wird ausgefüllt und unterschrieben, wenn der
"ansprechbare" Fahrzeugberechtigte (Autofahrer) von sich aus
einen "ADAC-Vertragspartnerwunsch" äußert.
ADAC-Mitgliedsnummer:
.......................
Kfz-Kennzeichen: .......................
Fahrzeugtyp: .......................
ggf. Fahrzeuggewicht: .......................
Name, Vorname , Adresse , Telefonnummer: .......................
Ich als ADAC-Mitglied erkläre, daß ich nur einen
ADAC-Vertragspartner vermittelt bekommen will und nicht vom
Polizeibeamten angesprochen wurde, den ADAC zu verlangen.
Mir ist versichert worden, daß ein ADAC-Hilfeleister der nächstgelegene
Notdienst ist und kein wesentlich-näher gelegener (freier)
Abschlepp- oder Pannendienst die Unfall- oder Pannenstelle
schneller räumen könnte.
Ich willige ein, daß diese Erklärung ggf. stichprobenartig vom
Polizeipräsidium - Dienstaufsicht - überprüft werden darf und
ich auch telefonisch und-oder schriftlich ggf. angesprochen
werde.
Ort, Datum , Unterschrift des Fahrzeugberechtigten:
.......................
Name und Unterschrift des Polizeibeamten vor Ort (lesbar):
....................... |
Sollte dieses FORMULAR tatsächlich
verwendet werden, so kann möglicherweise mit einem ADAC-Proteststurm
gerechnet werden. Grundsätzlich muß aber dazu erklärt werden, daß es
höchst eigentümlich ist, hier fast ausschließlich eine
"ADAC-Kundenwunschfrage" von den Polizeibeamten zu hören ?
Immerhin hat die Haftpflicht-Versicherungswirtschaft mehr als doppelt so
viele Schutzbriefe als der ADAC-Konzern (Schutzbrief AG) .
Außerdem müsste die POLIZEI nach dem Fernstraßengesetz und der STVO
die schnellstmögliche Räumung der Verkehrsbehinderung oder Verkehrsgefährdung
im Verkehrsraum beachten und dürfte nur dann einen ADAC-Kundenwunsch
berücksichtigen, wenn dieser nicht weiter als ein anderer
Nicht-ADAC-Vertragspartner entfernt ist.
Es ist auch unbillig, die Autofahrer auf die überwiegende
Nichteintrittsverpflichtung des ADAC hinzuweisen. Wenn z.B. grobe Fahrlässigkeit
oder Alkohol unfallursächlich ist, ein Überführungskennzeichen
verwendet wurde oder sonstige Ausschlüsse wie die
Eintrittsverpflichtung einer Haftpflicht, Teil- oder
Vollkaskoversicherung, einer Hersteller- oder Werkstatt-Mobilitätsgarantie,
usw... vorhanden ist, bei all diesen Fällen ist nicht der ADAC-Verein
oder die ADAC-Schutzbrief-AG eintrittsverpflichtet, sondern der dann
leistungserbringende ADAC-Vertragsabschleppdienst kann statt dem
ADAC-Vertragspreis von 28,50 EUR bis 38,50 EUR netto dies als
blind-zwangsvermittelten Auftrag nach seinen "Vorstellungen"
abrechnen - auch 10 bis 20-fache Rechnungshöhen davon oder gar noch
mehr ?
Das ist ja die "ADAC-Masche", daß die
ADAC-Vertragsabschleppdienste zu diesen ADAC-Vertragspreisen weit unter
den Selbstkosten abrechnen müssen, nur bei der
ADAC-Eintrittsverpflichtung und dann faktisch dazu gezwungen werden,
eine Kalkulation zu Lasten der übrigen Kunden mit stark-überteuerten
"normalen Hauspreislisten" abzuwickeln.
Also höchste Vorsicht, wenn Sie ohne vorherige Preisvereinbarung einen
Abschlepp- oder Pannenauftrag erteilen und nicht vorher schriftlich
vereinbart wurde, daß die erbrachten Leistungen (Abschleppen, Bergen
oder Pannenhilfe) grundsätzlich nur dem ADAC in Rechnung gestellt
werden.
Hier ggf. auf dem Ausfüllen im Auftragsformular mit dem
ADAC-Vertragspreis bestehen ?
Stellen Sie sich einmal vor, daß sich im Nachhinein herausstellt, daß
Sie gegen alle Erwartungen eine "Teilschuld" bekommen - oder
noch schlimmer, ihre Unschuld nicht beweisen können - und nun statt
vermeintlich "versichert" zu sein, auf allen Kosten
sitzenbleiben ?
Woanders hätten Sie vielleicht nur 120,- EUR fürs Abschleppen zahlen müssen
- und - nun über den ADAC-Vertragsabschleppdienst wird Ihnen über
500,- EUR abverlangt ?
Besondere VORSICHT ist angeraten, wenn Sie einem Abschleppdienst
begegnen, der die Preislisten nicht am Einsatzfahrzeug von außen
sichtbar aushängt und-oder Ihnen nicht auf Verlangen sofort eine
Preisliste aushändigt und-oder nicht die Kosten vor Auftragsbeginn
schriftlich auf dem Auftragsschein fixiert. Sollten Ihnen falsche Preise
genannt werden, so könnte dies sogar eine "strafbare Werbung"
sein. Sie sollten dann unverzüglich anwaltlichen Rat einholen.
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de |