L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
Tragischer Unfall vom 9.3.2001 in Oberbayern auf der BAB A8
Horror.... so beginnt der Bericht in der tz über einen
Verkehrsunfall, beim dem
ein LKW-Abschleppwagen (ohne WARNMARKIERUNG) auf der BAB-Fahrbahn
stehend, ein PKW auf dieses stehende Hindernis aufpralle. Zwei Menschen
starben, ein Mitfahrer wurde schwer verletzt.
Der LKW-Abschleppwagen eines oberbayrischen Abschleppunternehmers kam in
den
frühen Morgenstunden (ca. 5.00 Uhr) zufällig als erster Wagen zu einem
Verkehrsunfall mit zwei LKW. Ein LKW war bei der Ausfahrt im Graben, der
zweite
LKW stand auf der Fahrbahn der Autobahn - in diesem Bereich der
BAB-Ausfahrt war
keine Standspur vorhanden.
Der LKW-Abschleppwagenfahrer schaltete seine Warnblinkanlage und die
gelben
Rundumleuchten ein und begab sich zur Vorwarnung hinter den
LKW-Abschleppwagen
auf die BAB-Fahrbahn. Einige Zeit warnte der Abschleppwagenfahrer und
Sohn des
Abschleppunternehmers nachfolgende Kfz - als nach einiger Zeit kein Auto
mehr
kam, nahm er an , dass die POLIZEI die weiträumige Vorwarnung -
Infotafeln über
der Autobahn - eingeschaltet oder eine entsprechende Vorwarnung erteilt
hatte. Es
waren ja zwei weitere Fahrspuren der Autobahn bei sehr schwachen Verkehr
noch
frei.
Der "Sohn" begab sich wieder in das warme
Abschleppwagen-Führerhaus, ohne die
StVO-notwendige Absicherung mit Warndreieck und Warnleuchte aufgestellt
zu
haben, um zu telefonieren.
Im selben Moment krachte es lautstark. Ein PKW war auf das Heck des
LKW-Abschleppwagens gekracht, im auffahrenden PKW verstarben zwei
Menschen.
Möglicherweise war der PKW-Fahrer der irrigen Ansicht, dass eine
Rundumleuchte
keinen stehenden LKW mitten auf der BAB-Fahrbahn "markierte" -
durch die hellen
Rundumleuchten sah der PKW-Fahrer möglicherweise auch nicht die dagegen
relativ
schwache Warnblinkanlage des Abschleppwagens ?
Nachdem gerade nachts vermehrt viele Schwertransporte mit
"fahrenden" gelben
Rundumleuchten fahren, war möglicherweise diese Verwechslungsgefahr
vorhanden.
Ich bin der persönlichen Ansicht, dass die Aufstellung eines
Warndreiecks
weiträumig (ab 100 m hinter dem LKW-Abschleppwagen) und die ebenfalls
StVO -
gemäße Aufstellung einer Warnblinkleuchte - dazu die vorgeschriebene
WARNMARKIERUNG am LKW-Abschleppwagen eine gute Chance gegeben hätte,
diesen
tödlichen Verkehrsunfall zu verhindern.
Viele Autofahrer können nachts nicht erkennen, ob das sich drehende
gelbe
Rundumlicht von einem stehenden oder von einem fahrenden Kfz herrührt,
vor allem
wenn sie sich von hinten auf die Blinkkreise zu bewegen.
Überfährt ein PKW 100 bis 200 m vor dem Fahrbahnhindernis Warndreieck
und
Warnleuchte, so ist in der Regel z.B. bei 100 km/h genügend Bremsweg
vorhanden
oder der PKW kann ja jederzeit auf die anderen zwei freien Fahrspuren
wechseln.
Nach BGI 800 hätte zudem mind. 5 Leitkegel, 3 Warndreiecke und 2
Warnleuchten
weiträumig auf der Fahrbahn aufgestellt werden müssen.
Ich vermute, dass der "Sohn" des Abschleppunternehmers
überhaupt keine
Gefährdungsermittlung nach dem Arbeitsschutzgesetz "zu
Gesicht" bekommen hatte.
Die Schulungen nach BGI 800 wurden ja auch erst nach dem 1.4.2001
begonnen.
Das Arbeitsschutzgesetz und die daraus verpflichtende betriebliche
Gefährdungsermittlung war jedoch schon seit Jahren notwendig.
Nur so ist es zu verstehen, dass ein angeblich "geschulter"
Abschleppwagen -
Fahrer nicht einmal die StVO-notwendige Mindestabsicherung mit
Warndreieck und
Warnleuchte aufgestellt hatte.
Wie an den Bildern der Presse (Münchner Merkur und tz) ersichtlich,
hatte der
LKW-Abschleppwagen auch keine WARNMARKIERUNG angebracht. Nach StVO darf
ein Arbeits-Kfz ohne WARNMARKIERUNG gar nicht im Verkehrsraum anhalten
und arbeiten.
Nur hielt hier der LKW-Abschleppwagen nicht an, weil er zum Einsatz
gerufen
wurde, sondern weil er zufällig auf dem Rückweg zum Betriebssitz in
Oberbayern
war.
Der Firmenname tut hier nichts zur Sache - es geht hier nicht um die
"Demaskierung" eines rücksichtslosen Abschleppunternehmers,
sondern um die
dringende Aufklärung der anderen Abschleppunternehmer, nicht die
gleichen Fehler
zu begehen. Es handelt sich hier um kein IGA-Mitglied.
Es stellt sich hier auch die Frage, ob dieser Abschleppunternehmer durch
den
Einsatz seines neuen, überbreiten LKW-Abschleppwagen (Überbreite
2,75m)
möglicherweise den nächsten, schweren, tödlichen Verkehrsunfall
"billigend" in
Kauf nimmt ? Lt. Aussagen von Abschleppunternehmern ist der
LKW-Abschleppwagen
(der in den Unfall vom 9.3.2001 verwickelt war) als
3-Achser-Unterfahrlift nicht
nach dem sog. bayr. Mindestanforderungsmodell gelistet, da keine 4 to.
Hakenlast
bei 80 km/h vorhanden sind. (TÜV-Gutachten vorhanden)
Durch einen zu kurzen Radstand und eine zu schwache Vorderachsauslastung
ist die
Lenkfähigkeit bei schweren Abschleppleistungen nicht mehr ausreichend
gegeben.
Trotzdem fährt dieser LKW-Abschleppwagen weiterhin auf
Deutschlands-Straßen ?
Dieser Abschleppunternehmer brüstet sich allerdings seiner Beziehungen
zu
höchsten bayr. Politikern (verwandt oder eng-befreundet ? - Gruß an
EDE ?) Nicht
"umsonst" hat der VBA das beinahe unumschränke
Listungsmonopol in Bayern ?
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de
p.s.
Zu "umsonst" oder "kostenlos" kenne ich einen guten
Witz :
Unterhalten sich zwei Bayern. Der eine ist Bürgermeister und der andere
ist
einfacher Gemeindediener. Fragt der Bürgermeister den Gemeindediener.
Kennst du
den Unterschied zwischen "kostenlos" und "umsonst" ?
Antwortet der (einfältige) Gemeindediener : NEIN
Der Bürgermeister: Ich war 13 Jahre in der Schule, der Besuch war
"kostenlos".
Du warst 8 Jahre in der Schule, dieser Schulbesuch war
"umsonst" .
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