L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Tragischer Unfall vom 9.3.2001 in Oberbayern auf der BAB A8

Horror....  so beginnt der Bericht in der tz über einen Verkehrsunfall, beim dem
ein LKW-Abschleppwagen (ohne WARNMARKIERUNG) auf der BAB-Fahrbahn stehend, ein PKW auf dieses stehende Hindernis aufpralle. Zwei Menschen starben, ein Mitfahrer wurde schwer verletzt.

Der LKW-Abschleppwagen eines oberbayrischen Abschleppunternehmers kam in den
frühen Morgenstunden (ca. 5.00 Uhr) zufällig als erster Wagen zu einem
Verkehrsunfall mit zwei LKW. Ein LKW war bei der Ausfahrt im Graben, der zweite
LKW stand auf der Fahrbahn der Autobahn - in diesem Bereich der BAB-Ausfahrt war
keine Standspur vorhanden.

Der LKW-Abschleppwagenfahrer schaltete seine Warnblinkanlage und die gelben
Rundumleuchten ein und begab sich zur Vorwarnung hinter den LKW-Abschleppwagen
auf die BAB-Fahrbahn. Einige Zeit warnte der Abschleppwagenfahrer und Sohn des
Abschleppunternehmers nachfolgende Kfz - als nach einiger Zeit kein Auto mehr
kam, nahm er an , dass die POLIZEI die weiträumige Vorwarnung - Infotafeln über
der Autobahn - eingeschaltet oder eine entsprechende Vorwarnung erteilt hatte. Es
waren ja zwei weitere Fahrspuren der Autobahn bei sehr schwachen Verkehr noch
frei.
Der "Sohn" begab sich wieder in das warme Abschleppwagen-Führerhaus, ohne die
StVO-notwendige Absicherung mit Warndreieck und Warnleuchte aufgestellt zu
haben, um zu telefonieren.
Im selben Moment krachte es lautstark. Ein PKW war auf das Heck des
LKW-Abschleppwagens gekracht, im auffahrenden PKW verstarben zwei Menschen.

Möglicherweise war der PKW-Fahrer der irrigen Ansicht, dass eine Rundumleuchte
keinen stehenden LKW mitten auf der BAB-Fahrbahn "markierte" - durch die hellen
Rundumleuchten sah der PKW-Fahrer möglicherweise auch nicht die dagegen relativ
schwache Warnblinkanlage des Abschleppwagens ?
Nachdem gerade nachts vermehrt viele Schwertransporte mit "fahrenden" gelben
Rundumleuchten fahren, war möglicherweise diese Verwechslungsgefahr vorhanden.

Ich bin der persönlichen Ansicht, dass die Aufstellung eines Warndreiecks
weiträumig (ab 100 m hinter dem LKW-Abschleppwagen) und die ebenfalls StVO -
gemäße Aufstellung einer Warnblinkleuchte - dazu die vorgeschriebene
WARNMARKIERUNG am LKW-Abschleppwagen eine gute Chance gegeben hätte, diesen
tödlichen Verkehrsunfall zu verhindern.

Viele Autofahrer können nachts nicht erkennen, ob das sich drehende gelbe
Rundumlicht von einem stehenden oder von einem fahrenden Kfz herrührt, vor allem
wenn sie sich von hinten auf die Blinkkreise zu bewegen.

Überfährt ein PKW 100 bis 200 m vor dem Fahrbahnhindernis Warndreieck und
Warnleuchte, so ist in der Regel z.B. bei 100 km/h genügend Bremsweg vorhanden
oder der PKW kann ja jederzeit auf die anderen zwei freien Fahrspuren wechseln.

Nach BGI 800 hätte zudem mind. 5 Leitkegel, 3 Warndreiecke und 2 Warnleuchten
weiträumig auf der Fahrbahn aufgestellt werden müssen.

Ich vermute, dass der "Sohn" des Abschleppunternehmers überhaupt keine
Gefährdungsermittlung nach dem Arbeitsschutzgesetz "zu Gesicht" bekommen hatte.
Die Schulungen nach BGI 800 wurden ja auch erst nach dem 1.4.2001 begonnen.
Das Arbeitsschutzgesetz und die daraus verpflichtende betriebliche
Gefährdungsermittlung war jedoch schon seit Jahren notwendig.

Nur so ist es zu verstehen, dass ein angeblich "geschulter" Abschleppwagen -
Fahrer nicht einmal die StVO-notwendige Mindestabsicherung mit Warndreieck und
Warnleuchte aufgestellt hatte.
Wie an den Bildern der Presse (Münchner Merkur und tz) ersichtlich, hatte der
LKW-Abschleppwagen auch keine WARNMARKIERUNG angebracht. Nach StVO darf ein Arbeits-Kfz ohne WARNMARKIERUNG gar nicht im Verkehrsraum anhalten und arbeiten.
Nur hielt hier der LKW-Abschleppwagen nicht an, weil er zum Einsatz gerufen
wurde, sondern weil er zufällig auf dem Rückweg zum Betriebssitz in Oberbayern
war.

Der Firmenname tut hier nichts zur Sache - es geht hier nicht um die
"Demaskierung" eines rücksichtslosen Abschleppunternehmers, sondern um die
dringende Aufklärung der anderen Abschleppunternehmer, nicht die gleichen Fehler
zu begehen.  Es handelt sich hier um kein IGA-Mitglied.

Es stellt sich hier auch die Frage, ob dieser Abschleppunternehmer durch den
Einsatz seines neuen, überbreiten LKW-Abschleppwagen (Überbreite 2,75m)
möglicherweise den nächsten, schweren, tödlichen Verkehrsunfall "billigend" in
Kauf nimmt ?  Lt. Aussagen von Abschleppunternehmern ist der LKW-Abschleppwagen
(der in den Unfall vom 9.3.2001 verwickelt war) als 3-Achser-Unterfahrlift nicht
nach dem sog. bayr. Mindestanforderungsmodell gelistet, da keine 4 to. Hakenlast
bei 80 km/h vorhanden sind. (TÜV-Gutachten vorhanden)
Durch einen zu kurzen Radstand und eine zu schwache Vorderachsauslastung ist die
Lenkfähigkeit bei schweren Abschleppleistungen nicht mehr ausreichend gegeben.
Trotzdem fährt dieser LKW-Abschleppwagen weiterhin auf Deutschlands-Straßen ?

Dieser Abschleppunternehmer brüstet sich allerdings seiner Beziehungen zu
höchsten bayr. Politikern (verwandt oder eng-befreundet ? - Gruß an EDE ?) Nicht
"umsonst" hat der VBA das beinahe unumschränke Listungsmonopol in Bayern ?

Dieter Pramschüfer  info@iga-verein.de www.iga-verein.de

p.s. 

Zu "umsonst" oder "kostenlos" kenne ich einen guten Witz :
Unterhalten sich zwei Bayern. Der eine ist Bürgermeister und der andere ist
einfacher Gemeindediener. Fragt der Bürgermeister den Gemeindediener. Kennst du
den Unterschied zwischen "kostenlos" und "umsonst" ?
Antwortet der (einfältige) Gemeindediener :  NEIN
Der Bürgermeister: Ich war 13 Jahre in der Schule, der Besuch war "kostenlos".
Du warst 8 Jahre in der Schule, dieser Schulbesuch war "umsonst" .
 

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