L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
Schnell verdientes Abschlepp-Geld ? Betreff Abschleppkosten
Eine Zeitung aus NRW druckte einen Leserbrief eines Herrn aus Duisburg
ab.
Folgender TEXT:
"Falsch parken ist die eine Sache, aber dann noch über den Leisten
gezogen zu
werden, eine andere. Am Samstag, 17.1.2004 kam ich aus Duisburg, um auch
einmal
in .... etwas zu unternehmen. Die Stimmung wurde mir allerdings sehr
verhagelt,
als man meinen PKW auf einem verwahrlosten Parkplatz an der Wupperstr.
abgeschleppt hatte. 120,- EUR schlugen zu Buche und auch noch eine
Anzeige wg.
Hausfriedensbruch des Abschleppers, als ich auf der Herausgabe meines
PKW
bestand. Nach meinen Recherchen, weil mir das ganze Unternehmen
suspekt vorkam,
habe ich herausgefunden, dass das Abschleppunternehmen selbst Inhaber
dieses
Parkplatzes ist und dementsprechend selbst die PKW dort abschleppt. Das
ist zwar
schnell verdientes Geld, aber absolut nicht korrekt. Da kommt einem der
Gedanke,
dass die Polizei sogar darüber Bescheid weiß. Es ist schade, dass man
in .... so
etwas nötig hat, denn in Duisburg kann an Wochenenden jederzeit auf
Firmenparkplätzen oder ähnlichem geparkt werden, ohne dass der PKW
abgeschleppt
wird."
Dieser Autofahrer hat in diesem Leserbrief aus
"unerfindlichen" Gründen die
vorhandenen Hinweise auf das PRIVATGRUNDSTÜCK und die deutlichen
Hinweise auf das ABSCHLEPPEN bei unberechtigten Parken nicht erwähnt.
Unmittelbar bei der
Einfahrt zu diesem Grundstück stehen unübersehbar Hinweise auf das
Abschleppen
unberechtigter Falschparker.
Auch hat dieser abgeschleppte Autofahrer nicht erwähnt, dass auch
Firmenparkplätze in der Stadt, die meistens an Dauerkunden vermietet
werden, bei
berechtigten Parkern durch einen "Parkausweis" hinter der
Windschutzscheibe
deutlich gekennzeichnet sind und eigentlich alle Missverständnisse
ausschließen ?
Die meisten Falschparker scheint es auch nicht zu interessieren, dass
gerade im
Winter bei Schneefall regelmäßig Schneeräumfahrzeuge und
Salzstreu-Kfz, bzw.
Kehrmaschinen die Parkplätze reinigen müssen.
Eine nochmalige Anfahrt der Räum- und Streufahrzeuge ist sicherlich
teurer als
120,- EUR Abschleppkosten Samstag/Nacht.
Die Gerichte widersprechen regelmäßig den Schadenersatzklagen, weil
das
Abschleppen der falschgeparkten PKW günstiger ist (120,-EUR z.B.), als
eine
nochmalige Anfahrt der Räumfahrzeuge und Kehrmaschinen.
Außerdem wird der Grundstückseigentümer unglaubwürdig, wenn er statt
abzuschleppen, Schadenersatzklagen stellt, die ja regelmäßig viel höhere
Kosten
verursachen würden ?
Hier argumentiert der abgeschleppte Autofahrer auch noch
wahrheitswidrig, dass
in Duisburg und in anderen Städten angeblich am Wochenende die
reservierten
Firmenparkplätze "vogelfrei" sind.
Gerade am Wochenende muss bei dem Schneechaos ein fast leerer Parkplatz
ausgenützt werden, um hier sauber zu räumen und oft auch eine
Kehrmaschine einzusetzen.
Dies ist in ganz Deutschland so - auch wenn dieser
"Duisburger" dies nicht
wahrhaben will.
Nun muss man sich auch fragen, warum die Polizei die Anzeige wg.
Hausfriedensbruch angenommen hat, wenn hier "nichts"
vorgefallen wäre ?
Immer wieder "flippen" Falschparker aus, wenn ihr
"Heiligs-Blechle" verschwindet
und mit 120,- EUR Abschleppkosten ausgelöst werden muss.
Der Falschparker scheint sich um die Besitzstörung trotz
Abschlepp-Warnschilder
nicht gekümmert zu haben ?
Hier stellt sich aber auch die Frage, warum ein Abschleppunternehmer
nicht im
"Nebenberuf" Immobilien- und Parkplatzbesitzer und Vermieter
sein darf ?
Viele Kunden dieses Unternehmers sind doch heilfroh, wenn hier Baulücken
innerhalb der Stadt als Parkplätze angemietet werden können.
Wir stellen fest, dass es für Geschäftsinhaber von Ladenlokalen,
Banken, usw...
immer wichtiger und bedeutender wird, für ihre Kunden nahe Parkflächen
vorzuhalten, weil öffentliche Stellflächen und Parkbuchten gerade im
Innenstadt-Bereich ebenfalls von Anwohnerparkplätzen
"blockiert" sind und hier
empfindliche Strafzettel oder gar polizeiliche Abschleppmaßnahmen
drohen.
Ich würde nur zu gern miterleben, wie der "Duisburger" dann
ausflippt, wenn
umgekehrt ein Falschparker auf seinem Reihenhaus-Parkplatz steht und er
dann in
Duisburg 2 km zum nächsten Parkhaus fahren müsste ?
Oder lässt der "Duisburger" nun auch vor seinem Reihenhäuschen
abschleppen ?
Vor gar nicht langer Zeit war "zufällig" ein echter
Duisburger in Regensburg.
Dieser beschwerte sich ebenfalls "ernsthaft" und lautstark.
Nachdem ich seine Adresse notiert hatte, antwortete ich: Ich habe ja nun
ihre
Adresse in Duisburg. Da parke ich nun auf ihrem Parkplatz vor ihrem
Reihenhaus.
Sie wollen und werden hier dann doch nicht abschleppen lassen ?
Dieser "Scherz" saß - und die "Verstimmung" war der
Erkenntnis gewichen, einen
Fehler nicht zweimal zu machen oder die vorsätzliche Rücksichtslosigkeit
auch
noch durch lautstarkes Gebrüll noch zu intensivieren.
Über 99% der Falschparker sind jedoch einsichtig und bedauern ihren
Fehler und
entschuldigen sich gar beim Abschleppdienst, obwohl hier ja wir nur als
Auftragnehmer und "Erfüllungsgehilfe" des Geschädigten
auftreten.
Die Abschleppkosten von 120,- EUR sind im bundesweiten Vergleich günstig.
Dies als "schnell-verdientes" Geld zu bezeichnen ist
wirklichkeitsfremd.
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de
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