L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Der heiße Kampf ums Geschäft nach dem Unglück

Nach Massen-Karambolage erheben Hildesheimer Abschlepper Vorwürfe gegen die
Polizei / Betroffene Autofahrer interessiert ?

Diese Überschriften und folgender Text stand am 31.1.2004 in der Hildesheimer
Tageszeitung:
"Sie standen zwischen ihren zerstörten Autos und schauten zu den Abschleppwagen,
die an der Autobahn in Position gerollt werden. "Für die fällt heute Ostern und
Weihnachten auf einen Tag", sagte der eine Autofahrer zum anderen. Doch an
solchen "Feiertagen" werden Unfallstellen zu Haifischbecken - in denen oft genug
die betroffenen Autofahrer auf der Strecke bleiben.

Als es vorgestern bei Hotteln krachte, starb ein Mensch, zwei wurden verletzt,
40 Autos beschädigt. Nach dem Massen-Crash schickten alle Hildesheimer
Abschlepp-Firmen Fahrzeuge los. Doch sie kamen nicht zum Zug, die Polizei hatte
zwei Firmen aus Hannover und Lehrte angefordert. Mittendrin ein Einumer
Unternehmen - ohne Polizei-Auftrag.
Die anderen Hildesheimer schäumten vor Wut. Karl-Heinz Aschemann wollte sich
sogar bei Finanzminister Hartmut Möllring oder Innenminister Uwe Schünemann
beschweren, erreichte sie aber nicht. Nun erwägt er eine Klage gegen die Polizei
und gegen Konkurrenten.
Was Aschemann besonders ärgerte: Die Firmen aus Hannover und Einum sind
Vertragspartner des ADAC. Den Verband bezeichnet Aschemann als "Gelbe Mafia".
Auch andere Unternehmer aus der Region behaupten, der Verband würde bevorteilt.
(Hier ist wohl bevorzugt gemeint ?) Andreas Kaupe, "Leiter Einsatz" der
Polizei-Inspektion, hält dagegen. Sein Zuständigkeitsbereich sei in Sektoren
eingeteilt. Für jeden Bereich sei eine Handvoll Abschlepper zuständig - wer den
Zuschlag erhalte, lege ein Wochenplan fest. "Glückssache" also.
(Nur seltsam, dass kein Abschleppunternehmer jemals vorher von diesem
angeblichen Wochenplan etwas gehört hatte ?)
Zusätzliche Abschlepper würden nur im Notfall angefordert. Der habe am
Donnerstag nicht geherrscht. "Schneller abschleppen ging nicht. Wir haben die
Zeit gebraucht, um den ganzen Unfall aufzunehmen." Im übrigen hätten nur rund 20
Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen. Ein Hildesheimer Unternehmer sagt dazu
trotzig: "Man hätte das Ganze trotzdem ruhig aufteilen können."
Der Kampf um die größten Kuchenstücke geht an der Unfallstelle oft mit voller
Härte weiter. Um die 200 EURO  pro Auto verlangen die Abschlepper - doch die
Kunden bekommen meist viel weniger von ihren Versicherungen erstattet. Da lohnt
es sich für die Fuhrunternehmer, die Ellenbogen einzusetzen. So beklagt der
Lehrter Abschlepper, er habe am Unfallort brav gewartet, dass die Polizei ihn
einteile. Die ADAC-Partner seien dagegen mit 15 Wagen angerollt und hätten das
große Geschäft gemacht. Da hätte die Polizei einschreiten müssen. Der Lehrter
sauer: "Nächstes Mal nehme ich keine Rücksicht."
Der Kampf der Abschlepper ist für die Polizei allerdings nicht so wichtig. "Ein
Toter, Verletzte, Dutzende kaputte Fahrzeuge, Stau - da können wir uns nicht
auch noch darum kümmern, ob jeder Abschleppdienst fair behandelt wird", sagt
Polizeirat Kaupe genervt.
Das letzte Wort haben ohnehin die Unfall-Opfer. Die Polizei organisiert zwar
Abschlepper. Doch kann jeder Autofahrer die Firma seiner Wahl bestellen. So
erklärt die Polizei auch den Einsatz der Einumer Firma. "Die hat viele
abgeschleppt, die den ADAC direkt um Hilfe gerufen haben."
Wie makaber das Geschäft mitunter ist, zeigt eine weitere Behauptung aus
Abschlepper-Kreisen. Der Wagen des Toten sei von einer Firma abgeschleppt
worden, die die Polizei nicht angefordert habe. "Hat der Tote den etwa noch
angerufen ?", fragen mehrere Unternehmer zynisch. Die Angehörigen dürfte nichts
weniger interessieren als das."  (Originalzitat Zeitung - Ende)

Meine Meinung dazu:

Dieser Fall ist ein "Lehrstück", wie es oftmals tatsächlich "zugeht".
Es fällte seit Jahren verstärkt bundesweit auf, dass die POLIZEI gegenüber
ADAC-Vertragsabschleppdiensten "bevorzugt" agiert und überwiegend diese
"Auslese" zu Gunsten der ADAC-Vertragsabschleppdienste offen mit der sog.
"Einleitungsfrage" beginnt - "Soll ich für Sie den ADAC-Abschleppdienst rufen?"
und die betroffenen Autofahrer nicht ahnen, dass hier ggf. weiter-entfernte und
teurere Abschleppkosten (statt 100,- z.B. auch 623,-) damit verursacht werden.

Bei einer ADAC-Eintrittsverpflichtung erzielt der ADAC-Vertragspartner nur ca.
28,50 bis ca. 54,- EUR für die Abschleppleistung, was weit unter den
Selbstkosten liegt, um dann bei "selbstzahlenden" Kunden bis zu 623,- EUR
Abschleppkosten zu kassieren - wohl gemerkt für die absolut identische Leistung
- nur die Rechnungs-Empfängeradresse ist hier "anders".

Hier wird es dann m.E. "betrügerisch" ?

Die "vermittelnde" Polizei tut so, als ob Ihnen nicht bekannt ist, dass enorme
Abschleppkosten - Unterschiede vorherrschen. Den betroffenen Autofahrern wird
fahrlässig oder vorsätzlich verschwiegen, dass ein "nächstgelegener"
Abschleppdienst z.B. nur 100,- EUR Abschleppkosten berechnen würde - und - die
Herbeiholung weiter-entfernter ADAC-Vertragsabschleppdienste auch über 600,- EUR
kosten kann.

Oftmals sind die Abschleppkosten - Umsätze jedoch nebensächlich, wenn durch den
An- und Verkauf des Unfallwagens über 1000,- EUR verdient werden kann, dazu
möglicherweise lukrative Autovermietungs-Provisionen (20-30% vom Umsatz) winken
und selbst der "vermittelte" Sachverständige ebenfalls anteilige Umsatzerträge
(Provisionen) auszahlt ?
So kann ein einzelner PKW-Unfallkunde über 2000,- EUR Gewinn hereinbringen.

Erst wenn diese Erträge "hinter" den Abschleppkosten, bzw. Abschlepperträgen in
die Überlegungen hereingenommen werden, werden die "harten Bandagen"
verständlich. In den letzten Abschlepp-Korruptionsfällen, die durch die Presse
(Focus, Dresden, Erfurt, Gera, Weißwasser/Sachsen,...) bekannt wurden, sind fast
ausschließlich ADAC-Vertragsabschleppdienste betroffen gewesen.
Auch im derzeitigen großen Korruptionsverfahren in Thüringen sind
ADAC-Vertragsabschleppdienste und der Verkehrsservice, sowie deren
"Abschleppleid(t)zentrale" im Ermittlungsverfahren. Hier soll z.B. bereits
ermittelt worden sein, dass der ADAC-Abschleppdienst gar ein teures Polizeifest
(Erfurt) bezahlt hat .

Der Autofahrer in der Ausnahmesituation "UNFALL" ist sicherlich fast nie in der
Lage, vernünftig selbst einen Abschleppdienst anzufordern.
Das Unfallopfer "verlässt" sich fast immer auf die Polizei, die ja auch den
Eindruck erweckt, dass nur die Polizei den Abschleppdienst bestellen "darf" .

Den Abschleppunternehmern ist es nach BGH-Urteil strikt untersagt, ihre
Dienstleistungen selbst an der Unfallstelle anzubieten. Insofern haben
möglicherweise die sich "aufdrängenden" ADAC-Abschleppdienste einen eklatanten
Wettbewerbsverstoß begannen. Das BGH-Urteil sollte ja die Autofahrer vor
Übervorteilungen schützen. Es ist schon seltsam, dass die Polizei in den meisten
anderen Fällen unangemeldete Abschleppdienste an der Unfallstelle "davonjagt" ?
- wenn es sich um keinen ADAC-Vertragsabschleppdienst handelt ?

Seit Jahren ist ein Disput der IGA mit dem Niedersächsischen Innenministerium
vorhanden, weil diese Behörde eine Monopolvermittlung nach dem System eines
Verkehrsservice-Vereines (wie in Hessen-Thüringen und Sachsen) installieren
will. Hier würde dann den "monopolvermittelten" Autofahrern sogar noch
verschwiegen werden, dass diese neue Monopolvermittlung ca. 10-20 EUR kosten
soll. Dem Abschleppschleppunternehmer werden diese Vermittlungskosten berechnet,
der diese Kosten dann offen oder verdeckt auf die Abschleppkosten aufschlägt.
Auch werden (wie bisher) die Abschleppdienste dann im Reih-um-Verfahren ohne
jede Preistransparenz vermittelt.

Nach der Preisangabenverordnung ist auch der Vermittler preisangabenpflichtig.
Er müsste sowohl seine eigenen Vermittlungskosten, wie auch die vermittelten
Dienstleistung (Abschleppen) preistransparent bekannt geben.
So aber will der Verkehrsservice Niedersachsen die Autofahrer fortgesetzt
betrügen, indem er faktisch den Wettbewerb (wie bisher) unterbindet und
weiterhin den überteuerten Abschleppdiensten Tür und Tor öffnet, mit diesem
"verfeinertem ZWANGSKUNDENSYSTEM" weiterhin oder gar noch verstärkter noch
höhere, weil unkontrollierte Preistreiberei zuzulassen und zu verursachen ?

Das Innenministerium in Niedersachsen will also eine rechtswidrige Konstruktion
installieren, sogar mit "Zustimmung" der Landeskartellbehörde und wie in den
anderen Verkehrsserviceländern (Hessen, Thüringen, Sachsen) gleich-fehlerhaft
voranschreiten.

Betroffene Autofahrer sollte sich m.E. jedoch schon dafür interessieren,
unabhängig ob Sie "Selbstzahler" sind, oder eine Haftpflichtversicherung des
Unfallgegners "bluten" muss.
Höhere Ausgaben verursachen insgesamt auch höhere Versicherungsprämien, die wir
als "Versicherungsgemeinschaft" doch wieder selber zahlen müssen - früher oder
später.

Der ADAC hat ein enormes Interesse daran, dass seine Vertrags-Abschleppdienste
bei einer "Nicht-Eintrittsverpflichtung" , also bei einer Rechnungsstellung zu
Lasten der übrigen Kunden, statt verlustreicher 28,50 EUR - Umsatz, die x-fachen
Erträge (300,- / 400,- / 500,- / 600,- ) für absolut vergleichbare Leistung
erzielen. Nur so kann "für" den ADAC weiterhin nur 25,- EUR Dienstleistung
erbracht werden.
So ist es nicht verwunderlich, dass ADAC-Vertragsabschleppdienste mit hohen und
höchsten Rechnungen immer wieder "auffallen" ?

In dem Zeitungsartikel der Hildesheimer Allg. Zeitung sind daher zwar einige
Auswirkungen, jedoch nicht die Ursachen der ADAC-Dominanz an der Unfallstelle
beschrieben worden. Schon gar nicht trifft es zu, dass es betroffenen
Autofahrern bei Kenntnis der enormen Preisunterschiede egal ist, ob ein ADAC-
Abschleppdienst oder ein "freier" Abschleppdienst kommt, wenn es wie an der
Tankstelle preistransparent und wettbewerbskonform zugehen würde.

Welcher Autofahrer würde denn bei der ungeklärten Schuldfrage
(Massen-Karambolage) riskieren, statt 100,- EUR bis zu über 600,- EUR
Abschleppkosten selbst zahlen zu müssen ?

Deshalb haben IGA-Mitglieder eine bundesweite Abschlepp- und Pannendienst
-Zentrale (APZ) gestartet (0800-7524250), die rechtskonform und preistransparent
auch in Niedersachsen die bisherige Polizei-Auftragsvermittlungstätigkeit
übernehmen könnte (statt der geplanten "falschen" Verkehrsservice-Tätigkeit).

Die mehrfachen Angebote wurde allesamt brüsk abgelehnt. Die APZ hätte ja im
Verkehrsraum grundsätzlich nächstgelegen vermittelt, um die Unfallstellen
schnellstmöglich zu räumen - und - dazu ja wie in einem BGH-Urteil gefordert, im
Interesse des Fahrzeugberechtigten grundsätzlich bei mehreren Abschleppdienst-
Anbietern denjenigen Abschleppdienst mit den günstigsten Abschleppkosten
vermittelt. Aber dies will die Polizeibehörde und das Innenministerium weder in
BAYERN, Niedersachsen, Hessen, Thüringen, Sachsen, Brandenburg, usw..... nicht.

Der betroffene Autofahrer und Verbraucher ist hier der Betrogene - auch der
leistungsfähigste und günstigere Abschleppdienst wird betrogen und kommt nicht
selten durch einen "künstlichen" Auftragsmangel in existenzgefährdende
Schieflage.
In vielen Regionen in Deutschland ist dieses GELBE PLATZHIRSCH - System
auffällig und hat ggf. extreme Formen angenommen.

Dieter Pramschüfer  info@iga-verein.de www.iga-verein.de
 

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