L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
Belegproblem oder Belege im Dutzend billiger ?
Noch sind es Einzelfälle - Quittungen werden im Internet versteigert.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 3.2.2004 über Anbieter, die
Originalquittungen, z.B. Tankquittungen über Diesel und Paketmarken von
je 530,-
EUR für z.B. 23,01 EUR plus 60 Cent "Verwaltungskosten" in
einem Online-Forum
versteigert hatten.
Penibel listete der Anbieter die Orte auf, an denen die
Diesel-Tankbelege
ausgestellt waren, so dass sich der Interessent leicht ausrechnen
konnte, ob
ihnen das Finanzamt die Quittungen überhaupt abnehmen würde.
Die Verkäufer der Quittung können sich lt. SZ darauf berufen, für die
weitere
Verwendung durch den Käufer (Steuerhinterziehung) nicht verantwortlich
zu sein?
Bei vielen Bürgern scheinen selbst illegale Steuertricks zu einem
regelrechten
Sport und Sucht geworden zu sein ?
Auch wir Abschleppunternehmer werden immer wieder von abgeschleppten
Kunden
bedrängt, in der Rechnung doch "Änderungen" vorzunehmen.
z.B. andere, falsche
Kennzeichen oder einen anderen Tag einzutragen, damit eine Versicherung
oder
eben das Finanzamt über das dann "aufgetauchte"
Firmenfahrzeug die
Abschleppkosten abgerechnet bekommen.
Eindringlich warne ich daher von diesen "Gefälligkeiten" .
Mir sind Versuche bekannt geworden, wo dann die vermeintlich,
gefälligkeitsfalber
geänderten Rechnungen auch dazu benutzt wurden, um sich dann auch noch
doppelt
zu bereichern, die Abschleppkosten - Rechnung dann nicht zu bezahlen,
weil der
"gefällige" Abschleppunternehmer ja nun erpressbar geworden
ist.
Manche dieser unverschämten Änderungsforderer schrecken bei einer
Weigerung des
Abschleppunternehmers, diese Abschleppkosten - Rechnung zu ändern sogar
nicht
davor zurück, hier dann eine "erfundene" Mängelrüge als
Drohung anzubringen.
Ich stimme daher der "hintergründigen" Aussage der SZ nicht
zu, dass ein
Verkäufer von Quittungen, bzw. hier vergleichsweise ein "gefälliger"
Rechnungsänderer nicht verantwortlich ist, weil für die weitere
Verwendung nicht
direkt verantwortlich zeichnet.
Auch wenn ein "Änderungswunsch" über die Abschleppkosten -
Daten ohne den
ausdrücklichen Hinweis der "geplanten" Falschverwendung
ausgesprochen wird, so
ist doch dem ändernden Abschleppunternehmer klar, wieso hier falsche
Einträge
benötigt werden.
Also - Hände weg - und absolut korrekt eine Abschlepprechnung
ausstellen.
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de
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