L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Wie unser Land im Filz versinkt  (Verbrannte Erde)

Die Korruptionsfalle - Wie unser Land im Filz versinkt
...dies ist der Buchtitel von Hans Leyendecker, Rowohlt - Reinbeck 2003 und
kostet 17,90 EUR.

"Es gibt keinen Fußbreit Boden in der Politik, in der Wirtschaft, den man
sorglos betreten könnte" - schreibt dieser Autor und belegt dies anschaulich in
seinem Buch. (SZ-Empfehlung vom 30./31.8.2003)

Leider ist dieser Satz auch im Abschlepp- und Pannendienstgewerbe vielfach
brandaktuell. Die Märkische Allgemeine Zeitung berichtete am 25.8.2003 auf fast
einer Seite von "Vorwürfen gegen die Polizei" im Land Brandenburg, insbesondere
aus dem Raum Potsdam. Auch berichtete damals die Presse von Ermittlungsverfahren
der Staatsanwaltschaft gegen die Polizei.
Diese sind nach mehreren Monaten "Zaudern" aber wieder eingestellt worden, weil
wohl eine Mauer des Schweigens und "fehlender" Bestechungsquittungen in diesem
Metier wohl fast jede Staatsanwaltschaft vor unlösbare juristische Probleme
stellt ?

Der Staatsanwaltschaft ist geläufig, dass es bei den Abschleppaufträgen um viel
Geld geht. Nicht nur um die reinen Abschleppkosten von durchschnittlich 350,-
EUR, sondern auch um weitere ca. 1000,- EUR pro abgeschleppten
Unfallwagenertrag, wenn z.B. ein Unfallfahrzeug vom Abschleppunternehmer an- und
weiterverkauft werden kann, sowie Autovermietungserträge oder
Vermittlungsprovisionen hierüber, wenn keine eigenen
Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge eingesetzt werden, dazu ggf. sogar von freien
Sachverständigen Auftragsvermittlungsprovisionen.

Es soll sogar Rechtsanwälte geben, die sich für Mandantenvermittlungen
erkenntlich zeigen, obwohl dies durch das "Standesrecht" eigentlich
ausgeschaltet ist.
Auch ein erheblicher Ertrag kann aus dem Weitertransport (sog. Pick-up) zum
Wunschziel oder Wohnort quer durch Deutschland oder Europa zustande kommen.

Manche Autohäuser oder Kfz-Werkstätten betreiben auch nur deshalb einen
Abschleppdienst, weil sie sich in die Werkstatt Arbeit holen und hier durch die
Unfall- oder Pannenreparatur x-fach höhere Erträge erzielt werden, als die
reinen Abschleppkosten.

So ist bekannt, dass sogar Werkstätten bis zu 20% Vermittlungsprovision für
hereingeschleppten Unfallkunden zahlen - mit Rechnungskopie der Reparatur.

So steigern sich die Erträge im "Unfallgeschäft" - Folgegeschäft manchmal in
richtig-höhere Ertragsregionen.

Diese "Ertragsstärke" ist möglicherweise auch eine starke Versuchung, hier als
sog. "Platzhirsch" noch mehr zu kassieren und dann sind die vergleichsweise
behaupteten Bestechungsgelder von 50,- EUR pro PKW und 500,- EUR pro LKW am
Markt "verständlich" .

Schon vor Jahren hat z.B. der ADAC sich schriftlich bei den
ADAC-Straßendienst-Vertragsabschleppunternehmen darüber beschwert, dass die
vereinseigenen Straßenwachtfahrer "Provisionen" für Auftragsvermittlungen
erhalten. Hierbei ist von Herrn Kroha in seinem Schreiben jedoch ungeklärt
geblieben, ob diese "Fangprämien" vom ADAC-Straßenwachtfahrer an den
Abschleppdienst gefordert wurden - oder - ob der ADAC-Vertragsabschleppdienst
von sich aus versucht hatten, die ADAC-Straßenwachtfahrer mit "Provisionen" zur
Auftragssteuerung zu "verlocken" ?

Einige Kollegen behaupteten jedenfalls, dass einige ADAC-Straßenwachtfahrer bei
der Vermittlung an Nicht-ADAC-Abschleppdienste doppelt so hohe "Provisionen"
forderten, weil hier ein höheres Risiko für Sie vorliegt, wenn kein
ADAC-Vertragsabschleppdienst auffallend oft auf der Autobahn erscheint. Hier hat
schon vor Jahrzehnten (3.4.93) der Abschleppunternehmer Aschemann in einem
Artikel der Hannover Allgemeinen Zeitung von einem Prozess am Landgericht
Hildesheim berichtet. ("Gelber Engel" nahm Benzin....)
Das Landgericht bestätigte, dass der Abschleppunternehmer unter Druck gesetzt
wurde. (IGA-Zeitschrift - Ausgabe-Nr.1 vom Mai 1997 - Seite 20)

Durch die "marktbeherrschende" Präsenz der "Gelben Engel" insbesondere auf
Autobahnen ist hier ein "Abfangen von Kunden" zu beobachten.
Ein IGA-Mitglied hat sich hier aber auch erfolgreich zur Wehr gesetzt und der
ADAC hat hier eine "Unterlassungs-Vereinbarung" unterschrieben, weil die
Beweislage wohl erdrückend gewesen war. Selbstverständlich ist hier auch ein
"Rede- und Schweigeverbot" ein wesentlicher Bestandteil des "Unterlassung".
Mehr habe ich dann aber wg. des überraschenden "Unterlassungsvereinbarung" nicht
erfahren können.

Bedauerlich ist in dem Umfeld Brandenburg z.B., dass kein Druck auf die
einseitige Polizeivermittlung ausgeübt werden kann, weil der Polizeifunk weder
abgehört, noch aufgezeichnet werden kann.
Herr Schönbohm als damaliger Bewerber in die Regierung hatte hier bei einem
IGA-Abschleppunternehmertreffen bei Oranienburg sogar vorgeschlagen, fundierte
Belege über den Polizeifunk zu sammeln - wohl übersehend, dass dies rechtlich
nicht zulässig ist. Das Verfahren eines ORB-Fernsehredakteurs, der sich zur Wehr
gesetzt hatte, läuft seit Jahren immer noch vor dem BGH. Der ORB vertritt die
Ansicht, dass es zumindest der Presse erlaubt sein muss, in Wahrung ihrer
demokratischen Aufklärungspflichten auf Korruption zu achten - und hierbei dann
das Verbot nach dem Telekommunikationsgesetz (Abhören, Aufzeichnen und Senden
des Polizeifunks) durch den höheren "Straftatbestand" (Aufdeckung
bandenkrimineller Korruption im Polizeiapparat) in Kauf genommen werden muss.

Hier hatte zur besten Sendezeit der ORB mit Bild und Ton transparent werden
lassen, dass die Polizei-Einsatzzentrale Potsdam behauptet, hier gibt es nur den
ADAC-Vertragsabschleppdienst und andere Wettbewerber "verschwiegen", wollte nur
den ADAC vermitteln.

Hier fällt mir mein "Lieblingsbeispiel" ein:
Dürfen Sie einen "Kinderschänder" mit einem im Wald gefundenen Ast ohnmächtig
schlagen, damit er das Kind nicht schänden und umbringen kann ?
Nach "dieser" Definition wäre diese Körperverletzung ja verboten ?
Sollen "sie" warten, bis dass der kräftige Kerl sich umdreht, "sie" bemerkt und
dann vor dem Kind noch "sie" abmurkst ?

Weitere Buchtipps:

Das Netz der Korruption - von Peter Eigen , Campus-Verlag Frankfurt 24,90 EUR
Shame on you - von Greg Palast, Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart  14,90 EUR


Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de www.iga-verein.de
 

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