L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


ADAC-Erfolgsstory ?

Die ADAC-Motorwelt-Zeitschrift vom Februar 2004 brachte auf Seite 31 ein
markantes Foto von einem kleinen Abschleppwagen, der gerade einen schweren BMW
Kombi in der Brille (vorne hoch) abschleppte. (Hierbei nicht umkippte !)

Für normale Zeitungsleser ist dieses Foto wohl unbedeutend. Der ADAC schreibt
unter diesem Bildchen: "Autos bergen, Patienten transportieren, Sandsäcke
schlichten - beim Jahrhunderthochwasser 2002 beweisen die gelben Engel
unermüdliche Tatkraft."

Für versierte Abschleppunternehmer ist dieses ADAC-Abschleppwagen-Foto jedoch
sehr aufschlussreich, weil dieser schwere BMW eine Vorderachslast von ca. 1 to.
hat und der Opel Campo mit dem Abschleppwagen-Unterfahrliftaufbau möglicherweise
nicht einmal 400 bis 800 kg zulässige Hakenlast hat. Also eine echte
Straßenverkehrsgefährdung mit diesem Abschleppvorgang verursacht worden ist ?

Im Bild ist auch gut sichtbar, dass der Abschleppvorderwagen fast in der Luft
hängt und wohl kaum noch lenkfähig ist, ebenso kaum ausreichend bremsfähig.
Hier darf nicht vergessen werden, dass der abgeschleppten PKW ungebremst auf das
Zugfahrzeug "wirkt".
Würde dieses "ADAC-Abschleppwagen-Gespann" z.B. auf schneebedeckter Fahrbahn
fahren, würde m.E. dieser Abschleppwagen nicht um die Kurve kommen, sondern hier
stur geradeaus trotz eingeschlagener Abschleppwagen-Vorderräder fahren.

Vor Jahren war in der VBA-Zeitung sogar ein Bericht von so einem ADAC -
Abschleppwagen (auch Opel-Campo-Fahrgestell), bei dem ein Renault Espace mitten
in München in einer Kurve aus der Abschleppwagenbrille fiel und auf die Seite
kippte. Durch einen "Zufall" wurden keine Passanten auf der Straße, bzw. dem
Bürgersteig "erschlagen". Die VBA-Zeitung mokierte sich zwar über das
"unfachmännische" Abschleppen der ADAC-Truppe, verschwieg jedoch geflissentlich
die Tatsache, dass diese Kleinst-Abschleppwagen mit ihrer geringen Hakenlast
nicht einmal einen POLO abschleppen dürften und daher eine lebensgefährliche
Zeitbombe auf Deutschlands Straßen darstellen.
Die VBA-Vorstände mit ADAC-Vertragspartnerbindungen wollten wohl keine allzu
harte ADAC-Demaskierung öffentlich riskieren ?

Aber der ADAC muss anscheinend mit allen Mitteln Abschleppkosten einsparen und
scheut wohl die viel höheren Investitionen mit größeren Abschleppwagen, die
mindestens 2 to. Hakenlast ja benötigen, will man im Leistungsbereich bis 3,5 to
die ADAC-Abschleppwagen auch rechtskonform einsetzen.
Die normalen PKW haben nicht selten schon mehr als 1 to. Vorderachslast, die
durch die ADAC-Mitgliedschaft oder ADAC-Schutzbrief eingeschlossenen Kfz, z.B.
Wohnmobile oder große Vans, Transporter bis 3,5 to. zGG  wiegen bis zu 2 to. an
der Vorderachse, also sind hier Hakenlasten der Abschleppwagen von ebenfalls 2
to. notwendig.

Dieser kleine ADAC-Abschleppwagen trägt aber auch eine WARNMARKIERUNG.
(rot-weiß-schräg-reflektierend-gestreift - 141mm hoch nach DIN 30710)
Jedoch sind nach StVO mind. 4 Felder auf jeder Fahrzeugseite links und rechts
vorgeschrieben. Dieser ADAC-Abschleppwagen hat nur 2 Felder am Kotflügel - und
dazu auch noch verkehrt aufgeklebt - statt abweisend - einweisend.
Nachdem Abschleppwagen auch schräg im Verkehrsraum eingesetzt werden, müssten
auch 8 Felder an den Fahrzeugseiten mit der WARNMARKIERUNG beklebt sein.
Dies trägt dieser ADAC-Abschleppwagen jedoch auch nicht.
Die Frontseite ist nicht sichtbar im Foto - auch hier müsste die WARNMARKIERUNG
angebracht sein.

Das mittlere Foto vor dem Opel-Straßenwachtwagen und im Vergleich dazu das
BMW-Motorrad mit Beiwagen soll die Ausrüstung (ausgebreitet davor) damals und
heute zeigen.
Auch diese Bild ist für den Fachmann aufschlussreich und für den ADAC eine kaum
mehr zu überbietende Blamage.
Nach den Zulassungsrichtlinien für Pannenhilfs-Kfz (Gelblichtführung) müssen die
Werkstattwagen (Pannenhilfs-Kfz) 5 Leitkegel, 3 Warndreiecke, 2 Warnleuchten, 2
Unterlegkeile und eine rot-weiß-gestreifte Warnflagge (neben dem Werkzeug und
dem Reparaturmaterial) im Fahrzeug mitführen. Diese StVZO § 52 Abs. 4 Nr.2
Vorschrift wird vom ADAC-Straßendienst ebenfalls missachtet. (Keine Leitkegel,..)
Sogar in den Empfehlungen der BGI 800 wird ausdrücklich darauf hingewiesen und
hier sogar einige unserer (IGA) weitergehenden Empfehlungen ebenfalls angeraten.

Auf Seite 32 (oben links) vervollständigt sich dann die ADAC-Blamage.
Das gelbe Straßenwachtfahrzeug (mit geöffneter Heckklappe) trägt an der C-Säule
und an der Seite der Heckklappe 5 untereinander-liegende Konturmarkierung -
Streifen. In der StVO ist dagegen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur
Fahrzeuge über 6 m Länge eine KONTURMARKIERUNG tragen dürfen.
Nach § 35 StVO ist jedoch eine WARNMARKIERUNG für alle "Arbeitsfahrzeuge"
vorgeschrieben, wenn diese das SONDERRECHT beanspruchen, im Verkehrsraum
anzuhalten und hier "Arbeiten" durchzuführen.
Deshalb haben ja selbst PKW z.B. der Stadt- oder Stromwerke die Warnmarkierung
an ihren Fahrzeugen, Baufahrzeuge, Müllwagen, Straßenkehrmaschinen, usw... auch.
Die BGI 800 hat hier zwar über die KONTURMARKIERUNG ausgeführt, was eine
freiwillige Kennzeichnung darstellt - jedoch die gesetzliche Pflicht zur
WARNMARKIERUNG schlichtweg übergangen.

Es ist in diesem Zusammenhang doch erstaunlich, dass auf Seite 3 der gelbe Engel
mit Namen "Josef Frankl" 74 Jahre alt sich "erinnern" darf, als junger
Straßenwachtfahrer einen schweren Unfall miterlebt zu haben. Dies war nach
seinen Angaben ihm eine Lehr für Leben. "Da habe ich gemerkt, dass diese Arbeit
auch gefährlich sein kann." usw.....

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jedoch den Arbeitgeber zu ausführlicher
Schulung und schriftlicher Gefährdungsermittlung. Eine Pflicht zu einem
"Schutzengel" kommt nun mal im Gesetz nicht vor, sondern es werden reale
Unfallverhütungsmaßnahmen gefordert. Der ADAC demonstriert hier, dass nicht
einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Ich persönlich vermisse auch einen exakten Bericht, wie viele Straßenwachtfahrer
in den letzten Jahren tatsächlich getötet oder verletzt wurden. Seit Jahren
werden in der ADAC-Motorwelt die Arbeitsunfälle der ADAC-Straßenwacht nicht mehr
aufgeführt - nur in örtlichen Tageszeitungen wird immer wieder davon berichtet.

Ich hoffe, dass diese Zeilen die "freien" Abschlepp- und Pannendienstunternehmer
zur erhöhter Sorgfalt anregen und sich nicht an dem "Negativ-Vorbild" ADAC
orientieren. Als "abschreckendes" Beispiel, wie man es nicht machen sollte, ist
m.E. der ADAC hervorragend dargestellt.

Vielleicht sollte der Leiter der ADAC-Straßendienste und die
ADAC-Geschäftsführer doch einmal die ADAC-Motorwelt-Zeitung lesen und die
ADAC-Motorwelt-Redaktion darauf hinweisen, doch dann "bitte" nicht auch noch die
ADAC-Rechtsbrüche im Farbbildern zu verbreiten ?

Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de www.iga-verein.de
 

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