L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Massenunfall mit zwei Schwerverletzten auf der A7  am 5.2.2004

......... titelte die Hannover-Neue-Presse Tageszeitung.

Ein LKW und sechs PKW rasten auf einen Abschleppwagen (Bergungs-Kfz) auf der
BAB-Standspur, der gerade einen PKW aufladen wollte.
Der ADAC-Vertragsabschleppdienst-Fahrer wurde schwerst verletzt.
Eine Vollsperrung der Autobahn bis zum frühen Morgen um sieben Uhr war
notwendig. Der Abschleppdienst vor Ort hatte alle Hände voll zu tun, hier bei
Schwarmstedt alle diese Unfallfahrzeuge zu bergen und abzuschleppen.

Wir sprechen dem betroffenen Personal dieses ADAC-Vertragsabschleppdienstes
unser Bedauern und Beileid aus.

In der Praxis ereignet sich mehrmals täglich in Deutschland ein
"Standspur-Beinahe-Unfall" - sog. "NEAR MISS" .

Die "abgeklärte" BGF sprach in einer Arbeitskreis-Gesprächsrunde davon, dass die
tatsächlich passierten "Arbeitsunfälle" hier nicht "signifikant" häufig sind.
Dass also die geschätzten wenigen Toten im Jahr keine besonderen Maßnahmen
erfordern, sonst müsste man diese "höchst-gefährlichen" Tätigkeiten der
Abschlepp- und Pannendienste im Verkehrsraum ja fast komplett untersagen - und
dies sei ja nicht "im Interesse des ADAC" - so - oder so ähnlich war der TENOR
im Arbeitskreis.

Ich muss zugegen, dass ich mich selbst seit Jahren wundere, dass schätzungsweise
100 bis 200 Tote im Jahr auf Deutschlands Autobahnen auf diese Weise nur
passieren und wohl eine etwas höhere Anzahl von Schwerverletzten und
Dauer-Invaliden hier die tatsächliche Gefährdung nur ansatzweise andeuten.

Auch in diesem Fall des schwerverletzten ADAC-Vertragspartner-Personals sind
möglicherweise (sicherlich ?) grundsätzliche Fehler passiert ?
z.B. ist wohl keine exakte Gefährdungsermittlung des Arbeitgebers vorgenommen
worden, dazu wohl auch kein "Absicherungskurs" (Arbeitsstellen auf Straßen)
besucht worden, weiter wohl auch keine weiträumige BAB-Standspur-Absicherung wie
im IGA - Absicherungskurs nach dem Arbeitsschutzgesetz eigentlich zwingend
notwendig, möglicherweise nicht einmal das "Minimalisten-Konzept" der BGI 800
umgesetzt worden und ggf. vielleicht nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene
Mindestabsicherung nach StVO mit weiträumig hinten aufgestelltem Warndreieck und
Warnleuchte ?

Möglicherweise hat hier der "schlampige" ADAC-Abschleppwagenfahrer sogar
versäumt, die liegengebliebenen Autofahrer hinter die Leitplanke zu bitten, damit
wenigstens "Sie" nicht überfahren und gefährdet werden ?

Es ist immer wieder zu beobachten, dass Arbeitsscheinwerfer am Bergungs-Kfz
eingeschaltet werden und nicht beachtet wird, dass herankommende Autofahrer
durch diese Scheinwerfer irritiert werden könnten - und dann diese
Massenkarambolage auslösen könnten ?

Am 26.1.2003 ist ja im Raum Weiden (Mitterteich-Pechbrunn) ebenfalls von einem
ADAC-Vertragsabschleppdienst ein fast "identischer" BAB-Standspur-Massenunfall
ausgelöst worden - hier mit mehreren Toten und Schwerverletzten.
"Kein Hahn" kräht hier in der VBA - Mitgliederzeitschrift über dieses extrem -
falsch - handelnden VBA-Mitgliedsbetrieb. Nachdem der VBA ja die weitergehenden
Absicherungsvorschläge der IGA (im BGI 800 - Arbeitskreis) strikt abgelehnt hat
und hier der IGA überzogene Arbeitsschutzmaßnahmen unterstellt hat, wundert mich
persönlich dieses fortgesetzte Verschweigen und Vertuschen der tatsächlichen
Arbeitsplatzgefährdung durch den VBA sehr wenig bis gar nicht. Hat der ADAC dem
VBA gebeten, hierüber nicht zu berichten ?

Die IGA wird auch diesen schweren Verkehrsunfall und Arbeitsunfall zum Anlass
nehmen, weiterhin auf ihre seit 1997 begonnenen Absicherungskurse nach dem
Arbeitsschutzgesetz (Arbeitsstellen auf Straßen) hinweisen .

Zum Abschluss - mich würde nicht wundern, wenn dieses Bergungs-Kfz keine
gesetzlich notwendige WARNMARKIERUNG angebracht hatte. Nur mit der
Warnmarkierung dürfen Arbeitsfahrzeuge das Sonderrecht beanspruchen, im
Verkehrsraum anzuhalten - die Standspur ist ein Verkehrsraum - also hat dieses
Bergungsfahrzeug rechtswidrig auf der Standspur angehalten - juristisch
betrachtet .

Dieter Pramschüfer   info@iga-verein.de www.iga-verein.de
 

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