L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Autobahnraser muss 18 Monate ins Gefängnis ?

Das von der "Sensationspresse" seit Monaten verfolgte Schicksal eines
Autobahnunfalls vom 14.7.2003, bei dem eine junge Mutter mit Kleinkind durch
einen heranrasenden Mercedes auf der Autobahnüberholspur die Kontrolle über
ihren Kleinwagen beim schnellen Spurwechsel verlor bekommt sicher noch weitere
Instanzen vor Gericht ?

Hier ist der Sittenverfall auf Deutschlands Autobahnen mit dichtem Auffahren,
"Heransägen" und Lichthupe nicht als "Kavaliersdelikt" bewertet worden, sondern
als grob verkehrswidrig und rücksichtslos.

Wer aus der "Toskana" in Italien über Österreich nach Deutschland auf den
Autobahnen in einem Stück fährt, erlebt immer wieder in Deutschland einen
Schock, wie rücksichtslos die "Raser" hier "aufmachen" und drängeln, während in
Italien und Österreich dank der Geschwindigkeitsbegrenzung auf "140" (+MwSt.) ein
überwiegend harmonischer Verkehrsfluss zustande kommt und sich kaum ein RASER mit über 250 km/h "herangeigt und heransägt" .

Seit Jahren stört es mich deshalb, dass der ADAC als "Club der RASER" immer
wieder vehement gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Deutschlands Autobahnen spricht und hier wohl auch deshalb ca. 20% der deutschen Autofahrer aus
ADAC-Mitlied so treu "ergeben" sind. Der ADAC als "historischer" Rennverein kann
und will hier wohl nicht aus seiner "Haut" ?
Ich bin jedenfalls nach über 20 Jahren Mitgliedschaft im ADAC ausgetreten.
Ich will nicht in einem Club der RASER länger mit meiner Mitgliedschaft diese
m.E. verfehlte ADAC-Politik mittragen.

Ergänzend sei hier angemerkt, dass viele Aktivitäten des ADAC sicherlich sehr
positiv sind, sonst wäre selbst ich als "Nicht-ADAC-Abschleppunternehmer" nicht
auch noch so lange ADAC-Mitglied gewesen.
Nur ist irgendwann einmal ein Fass voll und "übergelaufen" .

Auch in diesem Fall beeilte sich der ADAC (SZ vom 19.2.2004) zu betonen, dass
der ADAC weiterhin gegen die Forderung nach einem Autobahn-Tempolimit ist.

Wir als Abschlepp- und Pannendienstunternehmer mit häufigen Arbeitsstellen auf
den BAB-Standspuren registrieren die dramatischen Geschwindigkeitsunterschiede
zwischen den 85 km/h LKW-Kolonnen und den "durchschnittlichen" 200 km/h PKW auf
den BAB-Überholspuren mit unfassbaren Entsetzen und echter Angst.
Selbst wenn auf der BAB-Standspur eine Absicherung aufgebaut ist, weiträumig
Leitkegel, Warnleuchten und Warndreiecke - somit also damit gerechnet werden
muss, dass ein LKW sich auf die BAB-Mittelspur oder BAB-Überholspur
"orientiert", geben viele "RASER" ggf. noch extra GAS, statt auf die gelben
Rundumlichter zu achten und die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Wie sie den letzten Unfallberichten (und wohl auch noch vielen künftigen)
entnehmen können, reicht manchmal bereits ein leicht rauchender PKW auf der
BAB-Standspur, damit "schreckhaft" Autofahrer auf die Überholspur plötzlich
wechseln und hier dann eine Massenkarambolage auslösen - oder aber wie in den
Beispielen auch beschrieben - ein Autotransporter auf der BAB-Standspur, der
seine rückwärtigen Arbeitsscheinwerfer wohl "gedankenlos" einschaltet und hier
dann ebenfalls immer wieder eine Massenkarambolage auslöst - mit der Folge von
mehreren Toten und Schwerverletzten.
Diese vielfach-häufigeren Unfälle interessieren anscheinend die Sensationspresse
bundesweit wenig bis gar nicht ? Alle zuletzt bekannt gewordenen Arbeitsunfälle
auf BAB-Standspuren mit Abschleppwagen oder Pannenhilfs-Kfz waren
ADAC-Vertragsbetriebe oder die ADAC-Vereinsstraßenwacht selbst. Dies ist keine
Theorie, sondern "zufällige" Tatsache.

Auch hat der dramatische Verkehrsunfall vom 9.3.2001 auf der A8 kaum bundesweit
Erwähnung gefunden, als hier ein LKW-Abschleppwagen ohne jede rückwärtige
Absicherung (Warndreieck, Warnleuchte,...) nach StVO auf der BAB-Fahrbahn (nicht
Standspur) stehen blieb und auf die Warnblinkanlage und gelben Rundumlichter des
LKW-Abschleppwagens "vertraute", statt rückwärtig weiträumig abzusichern.
Hier hat die Staatsanwaltschaft (wohl wg. des fehlenden bundesweiten
Presserummels ?) nicht einmal ein Strafverfahren gegen den "brutalast-möglich"
grob fahrlässigen Abschleppwagenfahrer (ADAC-Vertragspartner) aus Oberbayern
eingeleitet. Darf ein schwarzer "Partei-AMIGO" sich in BAYERN wirklich alles
erlauben ? Wie viel weiß "EDE" davon ? Immerhin seine "Verwandtschaft" ?

Für die Arbeitsplatzsicherheit - Arbeitsstellen auf Straßen - z.B.
BAB-Standspuren wäre eine grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung für PKW auf
z.B. 140 km/h schon ein enormer Fortschritt.
Ich habe schon vor Jahren um die "Blaulichtlizenz" für Abschlepp- und
Pannendienste gebeten, wenn diese im Verkehrsraum anhalten, absichern und
arbeiten müssen, damit die "heranjagenden" Autofahrer das BLAULICHT als
Geschwindigkeitsbremse "verstehen" und hier eine höhere Wachsamkeit vornehmen.

Sicherlich wäre es auch notwendig, dass ein "Blaulichteinsatz" auf Autobahnen
eine automatische Geschwindigkeitsbegrenzung auf max. 100 km/h nach sich ziehen
sollte. Wenn "Sie" jedoch heute eine Feuerwehr oder Polizei auf der
BAB-Standspur stehen sehen (z.B. vor einer nicht einsehbaren Autobahnkurve) so
müssen "Sie" feststellen, dass kaum ein RASER von seiner 200 bis 300 km/h
gefahrenen Geschwindigkeit heruntergeht - so als ob die Autobahn eine
"abgesperrte" Rennstrecke wäre. Damit wären wir wieder beim Thema ADAC ? - Der
will wohl die öffentlichen Autorennen auf Autobahnen nicht abschaffen, weil die
"richtigen" Autorennen auf extra abgesperrten öffentlichen Straßen von
"Umweltschützern" vermehrt verhindert werden. Pfui ADAC - sage ich da nur.

Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de www.iga-verein.de
 

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