L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
Autobahnraser muss 18 Monate ins Gefängnis ?
Das von der "Sensationspresse" seit Monaten verfolgte
Schicksal eines
Autobahnunfalls vom 14.7.2003, bei dem eine junge Mutter mit Kleinkind
durch
einen heranrasenden Mercedes auf der Autobahnüberholspur die Kontrolle
über
ihren Kleinwagen beim schnellen Spurwechsel verlor bekommt sicher noch
weitere
Instanzen vor Gericht ?
Hier ist der Sittenverfall auf Deutschlands Autobahnen mit dichtem
Auffahren,
"Heransägen" und Lichthupe nicht als
"Kavaliersdelikt" bewertet worden, sondern
als grob verkehrswidrig und rücksichtslos.
Wer aus der "Toskana" in Italien über Österreich nach
Deutschland auf den
Autobahnen in einem Stück fährt, erlebt immer wieder in Deutschland
einen
Schock, wie rücksichtslos die "Raser" hier
"aufmachen" und drängeln, während in
Italien und Österreich dank der Geschwindigkeitsbegrenzung auf
"140" (+MwSt.) ein
überwiegend harmonischer Verkehrsfluss zustande kommt und sich kaum ein
RASER mit über 250 km/h "herangeigt und heransägt" .
Seit Jahren stört es mich deshalb, dass der ADAC als "Club der
RASER" immer
wieder vehement gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Deutschlands
Autobahnen spricht und hier wohl auch deshalb ca. 20% der deutschen
Autofahrer aus
ADAC-Mitlied so treu "ergeben" sind. Der ADAC als
"historischer" Rennverein kann
und will hier wohl nicht aus seiner "Haut" ?
Ich bin jedenfalls nach über 20 Jahren Mitgliedschaft im ADAC
ausgetreten.
Ich will nicht in einem Club der RASER länger mit meiner Mitgliedschaft
diese
m.E. verfehlte ADAC-Politik mittragen.
Ergänzend sei hier angemerkt, dass viele Aktivitäten des ADAC
sicherlich sehr
positiv sind, sonst wäre selbst ich als
"Nicht-ADAC-Abschleppunternehmer" nicht
auch noch so lange ADAC-Mitglied gewesen.
Nur ist irgendwann einmal ein Fass voll und "übergelaufen" .
Auch in diesem Fall beeilte sich der ADAC (SZ vom 19.2.2004) zu betonen,
dass
der ADAC weiterhin gegen die Forderung nach einem Autobahn-Tempolimit
ist.
Wir als Abschlepp- und Pannendienstunternehmer mit häufigen
Arbeitsstellen auf
den BAB-Standspuren registrieren die dramatischen
Geschwindigkeitsunterschiede
zwischen den 85 km/h LKW-Kolonnen und den "durchschnittlichen"
200 km/h PKW auf
den BAB-Überholspuren mit unfassbaren Entsetzen und echter Angst.
Selbst wenn auf der BAB-Standspur eine Absicherung aufgebaut ist, weiträumig
Leitkegel, Warnleuchten und Warndreiecke - somit also damit gerechnet
werden
muss, dass ein LKW sich auf die BAB-Mittelspur oder BAB-Überholspur
"orientiert", geben viele "RASER" ggf. noch extra
GAS, statt auf die gelben
Rundumlichter zu achten und die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Wie sie den letzten Unfallberichten (und wohl auch noch vielen künftigen)
entnehmen können, reicht manchmal bereits ein leicht rauchender PKW auf
der
BAB-Standspur, damit "schreckhaft" Autofahrer auf die Überholspur
plötzlich
wechseln und hier dann eine Massenkarambolage auslösen - oder aber wie
in den
Beispielen auch beschrieben - ein Autotransporter auf der BAB-Standspur,
der
seine rückwärtigen Arbeitsscheinwerfer wohl "gedankenlos"
einschaltet und hier
dann ebenfalls immer wieder eine Massenkarambolage auslöst - mit der
Folge von
mehreren Toten und Schwerverletzten.
Diese vielfach-häufigeren Unfälle interessieren anscheinend die
Sensationspresse
bundesweit wenig bis gar nicht ? Alle zuletzt bekannt gewordenen
Arbeitsunfälle
auf BAB-Standspuren mit Abschleppwagen oder Pannenhilfs-Kfz waren
ADAC-Vertragsbetriebe oder die ADAC-Vereinsstraßenwacht selbst. Dies
ist keine
Theorie, sondern "zufällige" Tatsache.
Auch hat der dramatische Verkehrsunfall vom 9.3.2001 auf der A8 kaum
bundesweit
Erwähnung gefunden, als hier ein LKW-Abschleppwagen ohne jede rückwärtige
Absicherung (Warndreieck, Warnleuchte,...) nach StVO auf der
BAB-Fahrbahn (nicht
Standspur) stehen blieb und auf die Warnblinkanlage und gelben
Rundumlichter des
LKW-Abschleppwagens "vertraute", statt rückwärtig weiträumig
abzusichern.
Hier hat die Staatsanwaltschaft (wohl wg. des fehlenden bundesweiten
Presserummels ?) nicht einmal ein Strafverfahren gegen den "brutalast-möglich"
grob fahrlässigen Abschleppwagenfahrer (ADAC-Vertragspartner) aus
Oberbayern
eingeleitet. Darf ein schwarzer "Partei-AMIGO" sich in BAYERN
wirklich alles
erlauben ? Wie viel weiß "EDE" davon ? Immerhin seine "Verwandtschaft"
?
Für die Arbeitsplatzsicherheit - Arbeitsstellen auf Straßen - z.B.
BAB-Standspuren wäre eine grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung für
PKW auf
z.B. 140 km/h schon ein enormer Fortschritt.
Ich habe schon vor Jahren um die "Blaulichtlizenz" für
Abschlepp- und
Pannendienste gebeten, wenn diese im Verkehrsraum anhalten, absichern
und
arbeiten müssen, damit die "heranjagenden" Autofahrer das
BLAULICHT als
Geschwindigkeitsbremse "verstehen" und hier eine höhere
Wachsamkeit vornehmen.
Sicherlich wäre es auch notwendig, dass ein
"Blaulichteinsatz" auf Autobahnen
eine automatische Geschwindigkeitsbegrenzung auf max. 100 km/h nach sich
ziehen
sollte. Wenn "Sie" jedoch heute eine Feuerwehr oder Polizei
auf der
BAB-Standspur stehen sehen (z.B. vor einer nicht einsehbaren
Autobahnkurve) so
müssen "Sie" feststellen, dass kaum ein RASER von seiner 200
bis 300 km/h
gefahrenen Geschwindigkeit heruntergeht - so als ob die Autobahn eine
"abgesperrte" Rennstrecke wäre. Damit wären wir wieder beim
Thema ADAC ? - Der
will wohl die öffentlichen Autorennen auf Autobahnen nicht abschaffen,
weil die
"richtigen" Autorennen auf extra abgesperrten öffentlichen
Straßen von
"Umweltschützern" vermehrt verhindert werden. Pfui ADAC -
sage ich da nur.
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de
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