L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
Verkehrsrowdy Otto Wiesheu ?
Oft milde Strafen für Verkehrsdelikte
Die Mittelbayr. Zeitung aus Regensburg brachte am 19.2.2004 einen
Verweis auf
den damaligen "Wiesheu-Fall" 1983, als dieser CSU-Politiker
"besoffen" am Steuer
seines schweren Mercedes der S-Klasse mit ca. über 180 km/h auf der
Autobahn
einen sehr langsam fahrenden Kleinwagen gerammt und regelrecht "zerrissen"
hatte.
Das erstinstanzliche Urteil lautete auf 13 Monate Haft ohne Bewährung,
im
Berufungsverfahren wurde die Strafe 1985 zu einer Bewährungsstrafe von
einem
Jahr, Geldstrafe von 20.000 Mark und zwei Jahre Führerscheinentzug geändert.
In diesem Umfeld erfolgte dann von dem "Obersten Sachverständigen"
(Eigenschilderung) der Allianz - Prof. Max Danner - sogar Darstellungen,
dass
Herr Otto Wiesheu "möglicherweise" gar unschuldig ist, da der
Kleinwagen statt
sehr langsam auf der Autobahn "vorwärts" zu fahren auch
"schnell" rückwärts
gefahren sein könnte ? (Keine Satire - das hat er so gedruckt !)
Nebenbei hat ein Amateurfunker wohl auch noch ein Autotelefongespräch
(Verstoß
Telekommunikationsgesetz) von Herrn Otto Wiesheu aufgezeichnet, aus dem
hervorging, dass hier die bayr. Staatskanzlei doch für
"entsprechende"
Vorzugsbehandlung zu sorgen hat ? Diese "begleitenden"
Geschichten sorgten
regional in und um München herum doch für "Sittenbild", wie
die selbstherrliche
Strauß-Führungsgilde und CSU-Parteispitze über dem Volke damals
"thronte" .
Die Richter am Landgericht München weisen heute noch auf den Fall
"Wiesheu" hin,
wenn Sie andere Autofahrer "milde" aburteilen. (März 2003)
So z.B. einen LKW-Fahrer, der im Sekundenschlaf einen Auffahrunfall
verursacht
hatte, bei dem eine Autofahrerin getötet wurde - und dieser LKW-Fahrer
wg.
fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr
verurteilt wurde.
Dabei wiesen sie darauf hin, dass ein Sekundenschlaf am Steuer nicht so
schwer
wiege wie eine Alkoholisierung im Fall "Wiesheu" .
Noch "milder" geht es zu, wenn "Sie" wie im
"Absicherungsfall" vom 9.3.2001 sich
mit ihrem LKW-Abschleppwagen auf die Autobahn stellen (keine Standspur
vorhanden) - kein Warndreieck und keine Warnleuchte nach StVO aufstellen
- und
dann in "finsterer" Nacht fast unweigerlich ein PKW auf ihren
LKW-Abschleppwagen
knallt - hierin zwei Menschen sterben und ein Mensch schwer verletzt
wird.
Wenn Sie dann noch mit der obersten CSU-Parteispitze (EDE) verwandt
sind, wird
gegen "Sie" nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet ? (Dies
habe ich
schriftlich) Statt dessen verklagt mich dann dieser Herr vor dem
Landgericht
München auf Geschäftsschädigung, weil angeblich durch seinen
Bekanntheitsgrad
seine "Kreditwürdigkeit" usw.... beschädigt wird.
Auch wenn Sie dies nun lesen, sollten Sie nicht nur wg. der "Gefängnisgefahr"
künftig vorsichtiger im Straßenverkehr sein - Arbeitsstellen im
Verkehrsraum
sorgfältig absichern - sondern den obersten Leitspruch wählen -
"Wenn Sie ein Leben retten - haben Sie die Welt gerettet"
Alle rücksichtslosen RASER und vorsätzlich-grob-fahrlässigen
Abschleppunternehmer sollten Sie als NEGATIV-Vorbild nicht vergessen,
sondern diese rücksichtslosen Menschen entsprechend "ächtend"
demaskieren, auf dass keine Wiederholungsgefahr wiederkehrt. Allen
Anschein nach hat z.B. Herr Otto Wiesheu aus diesem Unglück gelernt und
nie wieder "besoffen" das Lenkrad mit Stern bewegt. Dies ist
keine "Großtat" , sondern eine Selbstverständlichkeit.
Im Gegensatz dazu hat der oberbayrische Abschleppunternehmer (9.3.2001)
wohl
nichts dazugelernt ? Straßenverkehrsgefährdend bewegt er nun einen überbreiten
LKW-4-Achs-Abschleppwagen (2,75m), weil sein "Unglücksabschleppwagen"
als
3-Achs-Unterfahrlift keine ausreichende Hakenlast hat und hier schon
jahrelang
eine Straßenverkehrsgefährdung durch kaum noch eine Vorderachs-Lenkfähigkeit
beim Abschleppen schwerer LKW vorhanden war - wie "ihm" der TÜV
schriftlich in
einem Vergleichsgutachten bescheinigt hat.
Nur der Vollständigkeit halber wiederhole ich mich jetzt, wenn ich
darauf
hinweise, dass selbst nach den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften
BGI 800
die Einsatzfahrzeuge mit Ladung nicht breiter als 2,55 m sein dürfen.
(BGI 800 - Stand 1.4.2001) Aber das ficht diesen Kerl ja nicht an ?
Weiter bewegt er seinen überbreiten LKW-Abschleppwagen mit 2,75m durch
die
oberbayrischen Lande. Drücken Sie mit mir wenigstens die Daumen,
dass hier
nicht die nächsten Todesfälle durch dieses überbreite MONSTER
passieren, wenn
der LKW-Abschleppwagen z.B. einmal auf der BAB-Standspur von 2,50 m
Breite steht
und durch das 0,25 cm Hineinragen in die Fahrbahn eine Massenkarambolage
mit
vielen Toten und Schwerverletzten droht.
Durch sein wiederholtes verkehrsgefährdendes Handeln hat dieser
Oberbayer m.E.
sich außerhalb der Menschlichkeit gestellt. Dass hier auch noch seine Söhne
als
Fahrer der LKW-Abschleppwagen mit in Lebensgefahr schwebten, wenn statt
eines
kleinen PKW mal ein voll-beladener LKW auffährt und seine Söhne dann
im
Abschleppwagen-Führerhaus eingeklemmt und zerquetscht werden würden,
scheint
dieser Oberbayern entweder nicht kapiert zu haben, oder....
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
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