L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Verkehrsrowdy Otto Wiesheu ?
Oft milde Strafen für Verkehrsdelikte

Die Mittelbayr. Zeitung aus Regensburg brachte am 19.2.2004 einen Verweis auf
den damaligen "Wiesheu-Fall" 1983, als dieser CSU-Politiker "besoffen" am Steuer
seines schweren Mercedes der S-Klasse mit ca. über 180 km/h auf der Autobahn
einen sehr langsam fahrenden Kleinwagen gerammt und regelrecht "zerrissen" hatte.

Das erstinstanzliche Urteil lautete auf 13 Monate Haft ohne Bewährung, im
Berufungsverfahren wurde die Strafe 1985 zu einer Bewährungsstrafe von einem
Jahr, Geldstrafe von 20.000 Mark und zwei Jahre Führerscheinentzug geändert.

In diesem Umfeld erfolgte dann von dem "Obersten Sachverständigen"
(Eigenschilderung) der Allianz - Prof. Max Danner - sogar Darstellungen, dass
Herr Otto Wiesheu "möglicherweise" gar unschuldig ist, da der Kleinwagen statt
sehr langsam auf der Autobahn "vorwärts" zu fahren auch "schnell" rückwärts
gefahren sein könnte ? (Keine Satire - das hat er so gedruckt !)

Nebenbei hat ein Amateurfunker wohl auch noch ein Autotelefongespräch (Verstoß
Telekommunikationsgesetz) von Herrn Otto Wiesheu aufgezeichnet, aus dem
hervorging, dass hier die bayr. Staatskanzlei doch für "entsprechende"
Vorzugsbehandlung zu sorgen hat ?  Diese "begleitenden" Geschichten sorgten
regional in und um München herum doch für "Sittenbild", wie die selbstherrliche
Strauß-Führungsgilde und CSU-Parteispitze über dem Volke damals "thronte" .

Die Richter am Landgericht München weisen heute noch auf den Fall "Wiesheu" hin,
wenn Sie andere Autofahrer "milde" aburteilen. (März 2003)
So z.B. einen LKW-Fahrer, der im Sekundenschlaf einen Auffahrunfall verursacht
hatte, bei dem eine Autofahrerin getötet wurde - und dieser LKW-Fahrer wg.
fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde.
Dabei wiesen sie darauf hin, dass ein Sekundenschlaf am Steuer nicht so schwer
wiege wie eine Alkoholisierung im Fall "Wiesheu" .

Noch "milder" geht es zu, wenn "Sie" wie im "Absicherungsfall" vom 9.3.2001 sich
mit ihrem LKW-Abschleppwagen auf die Autobahn stellen (keine Standspur
vorhanden) - kein Warndreieck und keine Warnleuchte nach StVO aufstellen - und
dann in "finsterer" Nacht fast unweigerlich ein PKW auf ihren LKW-Abschleppwagen
knallt - hierin zwei Menschen sterben und ein Mensch schwer verletzt wird.
Wenn Sie dann noch mit der obersten CSU-Parteispitze (EDE) verwandt sind, wird
gegen "Sie" nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet ? (Dies habe ich
schriftlich) Statt dessen verklagt mich dann dieser Herr vor dem Landgericht
München auf Geschäftsschädigung, weil angeblich durch seinen Bekanntheitsgrad
seine "Kreditwürdigkeit" usw.... beschädigt wird.

Auch wenn Sie dies nun lesen, sollten Sie nicht nur wg. der "Gefängnisgefahr"
künftig vorsichtiger im Straßenverkehr sein - Arbeitsstellen im Verkehrsraum
sorgfältig absichern - sondern den obersten Leitspruch wählen -
"Wenn Sie ein Leben retten - haben Sie die Welt gerettet"

Alle rücksichtslosen RASER und vorsätzlich-grob-fahrlässigen Abschleppunternehmer sollten Sie als NEGATIV-Vorbild nicht vergessen, sondern diese rücksichtslosen Menschen entsprechend "ächtend" demaskieren, auf dass keine Wiederholungsgefahr wiederkehrt.  Allen Anschein nach hat z.B. Herr Otto Wiesheu aus diesem Unglück gelernt und nie wieder "besoffen" das Lenkrad mit Stern bewegt. Dies ist keine "Großtat" , sondern eine Selbstverständlichkeit.

Im Gegensatz dazu hat der oberbayrische Abschleppunternehmer (9.3.2001) wohl
nichts dazugelernt ? Straßenverkehrsgefährdend bewegt er nun einen überbreiten
LKW-4-Achs-Abschleppwagen (2,75m), weil sein "Unglücksabschleppwagen" als
3-Achs-Unterfahrlift keine ausreichende Hakenlast hat und hier schon jahrelang
eine Straßenverkehrsgefährdung durch kaum noch eine Vorderachs-Lenkfähigkeit
beim Abschleppen schwerer LKW vorhanden war - wie "ihm" der TÜV schriftlich in
einem Vergleichsgutachten bescheinigt hat.
Nur der Vollständigkeit halber wiederhole ich mich jetzt, wenn ich darauf
hinweise, dass selbst nach den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften BGI 800
die Einsatzfahrzeuge mit Ladung nicht breiter als 2,55 m sein dürfen.
(BGI 800 - Stand 1.4.2001) Aber das ficht diesen Kerl ja nicht an ?
Weiter bewegt er seinen überbreiten LKW-Abschleppwagen mit 2,75m durch die
oberbayrischen Lande.  Drücken Sie mit mir wenigstens die Daumen, dass hier
nicht die nächsten Todesfälle durch dieses überbreite MONSTER passieren, wenn
der LKW-Abschleppwagen z.B. einmal auf der BAB-Standspur von 2,50 m Breite steht
und durch das 0,25 cm Hineinragen in die Fahrbahn eine Massenkarambolage mit
vielen Toten und Schwerverletzten droht.

Durch sein wiederholtes verkehrsgefährdendes Handeln hat dieser Oberbayer m.E.
sich außerhalb der Menschlichkeit gestellt. Dass hier auch noch seine Söhne als
Fahrer der LKW-Abschleppwagen mit in Lebensgefahr schwebten, wenn statt eines
kleinen PKW mal ein voll-beladener LKW auffährt und seine Söhne dann im
Abschleppwagen-Führerhaus eingeklemmt und zerquetscht werden würden, scheint
dieser Oberbayern entweder nicht kapiert zu haben, oder....

Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
 

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