L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
Krumme Geschäfte mit dem ADAC ?
Amtsgericht ahndete krumme Geschäfte mit gestohlenen Autoteilen per
Geldstrafe..
- so lautete die Überschrift-
Die Tageszeitung "...... Land" berichtete aus Niedersachsen am
23.1.88
Wg. fortgesetzter Hehlerei verurteilte das Amtsgericht den 38 jährigen
Kfz-Meister zu 90 Tagessätzen von jeweils 50 Mark. Bei der
Strafzumessung wurde
mit berücksichtigt, dass der Angeklagte bereits 1984 verurteilt worden
war, weil
er versucht hatte, durch ein Mietwagen-Scheingeschäft den ADAC zu betrügen.
Der Angeklagte war in der Kfz-Werkstatt seines Vaters beschäftigt
gewesen. Er
plante jedoch, einen eigenen Handel mit Autoteilen aufzubauen. In dieser
Phase
tauchte Horst B. wieder auf, der früher als Fahrer für den ADAC auf
dem hiesigen
Autobahnabschnitt gefahren und von daher noch mit dem Angeklagten gut
bekannt
war. Der "Hehler" erhielt etliche Teile. Im Tausch dafür
erhielt der Lieferant
Horst B. ein Fahrzeug, das zwar einen Frontschaden hatte, dafür aber
mit
Papieren ausgestattet war.
Für die Teile wurden nie "Belege" geschrieben, so dass es für
den Richter, der
ständig nachhakte unverständlich war, wenn beim Ankauf nie Belege
geschrieben
werden. Dass etwas nicht gestimmt hatte, wollte der "Hehler"
nie auch nur
vermutet haben. Er musste sich vom Richter eines Besseren belehren
lassen.
Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der "Hehler" den
obskuren Ursprung
der diversen Autoteile gewusst hatte. Jedes Mal wenn der Lieferant Horst
B. keine
Papiere für die gestohlenen Fahrzeuge gehabt habe, seien die Autos
zerlegt und
in Einzelteilen weiterverkauft worden.
Dieser Hehler ist nun (seit 2000) ADAC-Plus-Vertragsabschleppdienst.
Die umliegenden Autofirmen rieben sich die Augen und konnten es nicht
glauben,
wusste die ADAC-Führung doch von dem aufsehenerregenden Betrug gegen
den ADAC und den Gerichtsverfahren gegen den "schlimmen"
ADAC-Straßenwachtfahrer.
Um keine Rückschlüsse auf einen bestimmten
ADAC-Vertragsabschleppdienst
zuzulassen, kann ich in diesem Artikel weder das urteilende Amtsgericht,
noch
den Ort der Tageszeitung nennen, sonst käme noch der
"betroffene"
ADAC-Vertragsabschleppdienst auf die Idee, mich wg. "Geschäftsschädigung"
und
"Kreditgefährdung" zu verklagen.
Einigen Wettbewerbern ist hier klar geworden, woher das
"Grundkapital" gekommen
ist, einen großen Abschleppbetrieb zu gründen, der nun natürlich
diese Praktiken
nicht mehr nötig hat. Der Richter und die Polizei haben wohl nur die
Spitze des
"Eisberges" damals 1988 gefunden ?
Vor einigen Jahren ist auch ein BAYERN ein aufsehenerregender Fall
passiert.
Dieser Fall wurde der Presse vollständig verheimlicht.
Hier hatte ein Mitarbeiter eines
ADAC-Plus-Partner-Vertragsabschleppdienstes die
Verfügbarkeit des Abschleppwagens (Nachtdienst) dazu benützt, Pkws zu
stehlen -
also heimlich abzuschleppen und an "Schleuserbenden" zu
verkaufen, usw.....
Dieser Hinweis ergeht deshalb an die Kollegen, die Einsatz-Kfz laufend
auf
"ungeklärte" Kilometerstände zu überprüfen, damit eine
"abgezweigte"
Abschleppfahrt weder zu Diebstahlszwecken, noch zu
"illegal-schwarz" kassierten
Abschleppleistungen möglich wird oder zumindest die Möglichkeiten sehr
erschweren. Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn Mitarbeiter
"eigene"
Hauswerkstätten unterhalten.
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de
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