L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
Verdacht auf Preisabsprachen in
Österreich
Die Wettbewerbsbehörde prüft Paket- und Expressdienste
Die DVZ berichtete am 20.1.2004, dass die österreichische
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) prüft, ob die großen Paket- und
Expressdienste in Österreich illegal Preise abgesprochen haben. Wegen
der LKW-Maut hatten die Post, DPD, DHL, trans-o-flex, Quickstep und GLS
ihre Preise zu Beginn dieses Jahres um 10 bis 12 Cent pro Paket
verteuert. Die Behörde fragt sich nun, warum die Preiserhöhung bei
allen Unternehmen annähernd gleich ausgefallen ist. Zur Klärung hat
die BWB Fragebögen an diese Unternehmen versandt. Bis zum 21.1.2004
haben die Dienste Zeit, Stellung zu nehmen, sagte der
BWB-Generaldirektor. Der Behörde ist aufgefallen, dass alle genannten
Firmen Mitglieder des Kep-Forums sind. Das Kep-Forum besteht seit Herbst
1999 und ist der Interessenverband der österreichischen Kep-Dienste.
TNT ist übrigens nicht Gegenstand der Untersuchung. TNT Austria,
Tochter der niederländischen TPG-Gruppe, war vor kurzem aus dem
Kep-Forum ausgetreten und hat seine Paketpreise um durchschnittlich 2
Cent pro Kilo angehoben.
Im Vergleich zu diesem "abgeschotteten" Paket- und
Kurierdienstmarkt in Österreich ist das Abschlepp- und
Pannendienstgewerbe meilenweit davon entfernt, hier einheitliche
Kalkulationsgrundlagen aufzustellen oder Preisabsprachen geschlossen zu
ermöglichen. (bzw. Preisbildungen anzuregen ?)
In unserem Gewerbe in Deutschland sind nun mal Tausende Unternehmer
tätig - und nicht nur 7 Unternehmergruppen. Die tausenden kleine und
kleinste Einzelunternehmer können durch die marktbeherrschenden
Anbieter (Automobilclubs und Versicherungs-Assistancen) herrlich
gegeneinander ausgespielt werden, weil ja immer im gleichem Atemzug
argumentiert wird, dass wir Abschlepp- und Pannendienste ja die
Möglichkeit haben, eine fast unbegrenzte PREISSCHAUKEL zu Lasten der
übrigen Kunden ("normale" Hauspreisliste) anzuwenden. Die
Mehrzahl der Rechnungen zahlt ja entweder eine Haftpflicht- oder
Vollkaskoversicherung - oder eben der Kunde selbst.
Das eine Drittel der gedeckelten Vertragspreise (Schutzbriefpreise der
Automobilclubs und Versicherungs-Konzeren+Assistancen) ist nun mal durch
die dubiose Preisschaukelmöglichkeit zu Lasten der übrigen Kunden
meistens mehr als gut ausgleichbar. Allerdings trifft dies nicht in
allen Fällen so "reibungslos" zu, weil einige
Abschleppdienste, aus welchen Gründen auch immer, von dem
MONOPOLAUFTRAG-Vermittler "Polizei vor Ort" tatsächlich
ggf. übergangen werden - und hier ggf. fast nur die "bestimmte
Polizei-Lieblingsfirma" (Soll ich für Sie den A... rufen ?)
erscheint, selbst wenn dieser Hilfeleister weiter entfernt ist - oder -
viel, viel teurer anbietet.
Vor dem Kunden - ZWANGSKUNDENSYSTEM - findet durch die
Polizei-Monopolstellung am Unfallort kein Wettbewerb statt. Die Polizei
unterbindet bundesweit eine mögliche Preistransparenz über eine
"Preisagentur" = Abschleppdienst-Zentrale.
Die IGA hält trotzdem an dem Konzept der Abschlepp- und
Pannendienst-Zentrale - APZ - fest, die präzise den nächstgelegenen
Hilfeleister - bei mehreren Anbietern dann auch noch eine verbundene
Preistransparenz gewährleisten will.
Der IGA-Vorstand hat schon vor Jahren beim Bundeskartellamt persönlich
vorgesprochen und erklärt. Das Bundeskartellamt hat im persönlichen
Gespräch die rechtskonforme APZ geprüft und dem APZ-Konzept
zugestimmt.
Trotzdem "dürfen" die rechtsbrechenden
Verkehrsservice-Vereine in Hessen, Thüringen und Sachsen, sowie das
ebenso preisverschleiernde bayr. Konzept des Bayr. Staatsministerium des
Innern in Zusammenarbeit mit dem GDV weiter unbehelligt am Markt
agieren. Die Preisangabenverordnung schreibt auch dem Vermittler vor,
die Preise öffentlich zu machen. Zudem muss nach einem BGH-Urteil die
Vermittlung im Interesse des Fahrzeugberechtigten erfolgen - und nicht
im "preisverschleierndem" Interesse der Abschlepp- und
Pannendienstunternehmer.
Aber nachdem jahrzehntelang die organisierte Verbrauchertäuschung in
Deutschland praktiziert wird, scheint sich dieser andauernde Rechtsbruch
tatsächlich "eingebürgert" zu haben. Seriös kalkulierende
und arbeitende Abschleppdienste stehen noch immer diesem Phänomen
fassungslos gegenüber. In vielen Regionen hat dieses
wettbewerbsschädliche System zu "Platzhirschen" geführt und
jeden Wettbewerb entgültig zusammenbrechen lassen - mit der Folge stark
steigender Preise, usw....
Aber nachdem der große Automobilclub durch sein System der
"Nichteintrittsverpflichtung" von diesem Procedere jahrelang
massiv profitiert hat, scheinen seriöse Abschleppdienste auf verlorenem
Posten zu stehen. Der Passus der "Strafbaren WERBUNG" hilft
uns hier auch nicht weiter, weil die Staatsanwaltschaften kein Interesse
bekunden, gegen Landes-Innenministerien loszulegen .
Dieter Pramschüfer |