L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung

Verdacht auf Preisabsprachen in Österreich

Die Wettbewerbsbehörde prüft Paket- und Expressdienste


Die DVZ berichtete am 20.1.2004, dass die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) prüft, ob die großen Paket- und Expressdienste in Österreich illegal Preise abgesprochen haben. Wegen der LKW-Maut hatten die Post, DPD, DHL, trans-o-flex, Quickstep und GLS ihre Preise zu Beginn dieses Jahres um 10 bis 12 Cent pro Paket verteuert. Die Behörde fragt sich nun, warum die Preiserhöhung bei allen Unternehmen annähernd gleich ausgefallen ist. Zur Klärung hat die BWB Fragebögen an diese Unternehmen versandt. Bis zum 21.1.2004 haben die Dienste Zeit, Stellung zu nehmen, sagte der BWB-Generaldirektor. Der Behörde ist aufgefallen, dass alle genannten Firmen Mitglieder des Kep-Forums sind. Das Kep-Forum besteht seit Herbst 1999 und ist der Interessenverband der österreichischen Kep-Dienste. TNT ist übrigens nicht Gegenstand der Untersuchung. TNT Austria, Tochter der niederländischen TPG-Gruppe, war vor kurzem aus dem Kep-Forum ausgetreten und hat seine Paketpreise um durchschnittlich 2 Cent pro Kilo angehoben.

Im Vergleich zu diesem "abgeschotteten" Paket- und Kurierdienstmarkt in Österreich ist das Abschlepp- und Pannendienstgewerbe meilenweit davon entfernt, hier einheitliche Kalkulationsgrundlagen aufzustellen oder Preisabsprachen geschlossen zu ermöglichen. (bzw. Preisbildungen anzuregen ?)

In unserem Gewerbe in Deutschland sind nun mal Tausende Unternehmer tätig - und nicht nur 7 Unternehmergruppen. Die tausenden kleine und kleinste Einzelunternehmer können durch die marktbeherrschenden Anbieter (Automobilclubs und Versicherungs-Assistancen) herrlich gegeneinander ausgespielt werden, weil ja immer im gleichem Atemzug argumentiert wird, dass wir Abschlepp- und Pannendienste ja die Möglichkeit haben, eine fast unbegrenzte PREISSCHAUKEL zu Lasten der übrigen Kunden ("normale" Hauspreisliste) anzuwenden. Die Mehrzahl der Rechnungen zahlt ja entweder eine Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung - oder eben der Kunde selbst.

Das eine Drittel der gedeckelten Vertragspreise (Schutzbriefpreise der Automobilclubs und Versicherungs-Konzeren+Assistancen) ist nun mal durch die dubiose Preisschaukelmöglichkeit zu Lasten der übrigen Kunden meistens mehr als gut ausgleichbar. Allerdings trifft dies nicht in allen Fällen so "reibungslos" zu, weil einige Abschleppdienste, aus welchen Gründen auch immer, von dem MONOPOLAUFTRAG-Vermittler  "Polizei vor Ort" tatsächlich ggf. übergangen werden - und hier ggf. fast nur die "bestimmte Polizei-Lieblingsfirma" (Soll ich für Sie den A... rufen ?) erscheint, selbst wenn dieser Hilfeleister weiter entfernt ist - oder - viel, viel teurer anbietet.

Vor dem Kunden - ZWANGSKUNDENSYSTEM - findet durch die Polizei-Monopolstellung am Unfallort kein Wettbewerb statt. Die Polizei unterbindet bundesweit eine mögliche Preistransparenz über eine "Preisagentur" = Abschleppdienst-Zentrale.

Die IGA hält trotzdem an dem Konzept der Abschlepp- und Pannendienst-Zentrale - APZ - fest, die präzise den nächstgelegenen Hilfeleister - bei mehreren Anbietern dann auch noch eine verbundene Preistransparenz gewährleisten will.

Der IGA-Vorstand hat schon vor Jahren beim Bundeskartellamt persönlich vorgesprochen und erklärt. Das Bundeskartellamt hat im persönlichen Gespräch die rechtskonforme APZ geprüft und dem APZ-Konzept zugestimmt.

Trotzdem "dürfen" die rechtsbrechenden Verkehrsservice-Vereine in Hessen, Thüringen und Sachsen, sowie das ebenso preisverschleiernde bayr. Konzept des Bayr. Staatsministerium des Innern in Zusammenarbeit mit dem GDV weiter unbehelligt am Markt agieren. Die Preisangabenverordnung schreibt auch dem Vermittler vor, die Preise öffentlich zu machen. Zudem muss nach einem BGH-Urteil die Vermittlung im Interesse des Fahrzeugberechtigten erfolgen - und nicht im "preisverschleierndem" Interesse der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer.

Aber nachdem jahrzehntelang die organisierte Verbrauchertäuschung in Deutschland praktiziert wird, scheint sich dieser andauernde Rechtsbruch tatsächlich "eingebürgert" zu haben. Seriös kalkulierende und arbeitende Abschleppdienste stehen noch immer diesem Phänomen fassungslos gegenüber. In vielen Regionen hat dieses wettbewerbsschädliche System zu "Platzhirschen" geführt und jeden Wettbewerb entgültig zusammenbrechen lassen - mit der Folge stark steigender Preise, usw....

Aber nachdem der große Automobilclub durch sein System der "Nichteintrittsverpflichtung" von diesem Procedere jahrelang massiv profitiert hat, scheinen seriöse Abschleppdienste auf verlorenem Posten zu stehen. Der Passus der "Strafbaren WERBUNG" hilft uns hier auch nicht weiter, weil die Staatsanwaltschaften kein Interesse bekunden, gegen Landes-Innenministerien loszulegen .

Dieter Pramschüfer

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