L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Serviceinformation - Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Polizei -

Der Beirat der Arbeitsgemeinschaft Verkehrssicherheit Thüringen e.V. verbreitete
im November 1998 folgenden Text:

"Zwischen Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Verkehrssicherheit Thüringen e.V.
und der Polizei findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch statt. Die
Polizeivertreter bewerten unsere Arbeit als sehr zufriedenstellend.
Von den Behördenvertretern wurden wir bei dieser Gelegenheit informiert, dass
Erkenntnisse vorliegen, dass einzelne zum Einsatz disponierte Abschleppfirmen
nicht den Abschleppregelungen und -Vorgaben entsprechen, wie sie für den
Freistaat Thüringen gelten. So wurde beobachtet, dass diese Firmen:

- Havarierte Fahrzeuge nicht an den vom Halter/Fahrer gewünschten Zielort
verbrachten,

- sich in die noch laufenden polizeilichen Unfallaufnahmen drängten (Einmischung
in das Unfallaufnahmeverfahren, vordrängeln am Unfallort, Einflussnahme auf
Unfallbetroffene),

- sich gegenseitig an der Einsatzstelle schlecht machten, sich behinderten bzw.
beschimpften

und Abschleppunternehmen gar patrouillierten (Verstoß gegen das
Bundesfernstraßengesetz -FStrG-)
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrssicherheit Thüringen e.V. wurde aufgefordert,
dafür Sorge zu tragen, dass gegen Unternehmen, die derart gegen bestehende
Regelungen verstoßen, entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Überdies wurde
darauf hingewiesen, dass die Polizei sich bei der Beeinträchtigung ihrer
Tätigkeit rechtliche Schritte vorbehält.

Wir bitten um Verständnis, dass diese einzelnen Unternehmen mit derartigen
Geschäftspraktiken, die den Ruf aller seriösen Dienstleister beeinträchtigen,
künftig mit der Aussetzung von der Vermittlungstätigkeit rechnen müssen. Bitte
informieren Sie ihre Mitarbeiter entsprechend."  (Originalzitat Ende)

Diese hier noch offen berichteten Missstände haben jetzt Jahre später weitgehend
"abgenommen" , insbesondere weil die "geschlagenen" Abschleppunternehmen mürbe
gemacht wurden und sich teilweise oder vollständig vom Abschleppen zurückgezogen
haben - nicht mehr existieren - keine Aufträge mehr vom Verkehrsservice
erhalten.

"Spaßig" ist m.E. jedoch die Beschwerde über das Patrouillieren von
Abschleppunternehmen ?

Auch der ADAC hat keine Genehmigung, hier die Kunden "abzufangen" - keine
Sondernutzungserlaubnis, im Verkehrsraum Autofahrer zur Mitgliedschaft und
Beitritt in die ADAC-Schutzbrief-AG zu werben , keine Erlaubnis auf die
Autofahrer einzuwirken (BGH-Urteil) ggf. ADAC-Vertragsabschleppdienste
herbeizuholen.

Einseitig wird in dieser "Serviceinformation" über die Abschleppunternehmer
hergezogen, so als ob nicht auch der ADAC - Konzern selbst betroffen wäre ?

Grundsätzlich ist es nun mal ein "leidiges" Thema, wenn havarierte Kfz vom Halter
oder Fahrer zu gewünschten Zielorten beauftragt werden, hier jedoch dann keine
Zahlung erfolgt, weil ja erst ein Gericht klären muss, wer überhaupt schuldhaft
diesen Verkehrsunfall zahlen müsste ? Immer wieder ärgern sich Abschleppunternehmer, wenn nachträglich der abgeschleppten Kunde reklamiert, er habe ja keinen Abschleppauftrag erteilt . Es ist hier nur verständlich, dass dann Abschleppunternehmer auf sofortiger Zahlung bestehen und hier ihr Unternehmerpfandrecht ggf. ausüben ? Für den Abschleppunternehmer ist die Rückfahrt zum Betriebsgelände sowieso notwendig - jeder andere gewünschte "Zielort" ist ggf. mit erheblichen Mehraufwand verbunden. Manchmal darf der Abschleppunternehmer, insbesondere bei Unfallfahrzeugen mit wassergefährdenden Flüssigkeitsverlust gar nicht "ungesichert" abladen - zudem wollen einige Autofahrer dann in finsterer Nacht doch tatsächlich ihren Unfallwagen ins Wohngebiet vor ihr "Reihenhäuschen" haben und der Abschleppunternehmer weckt mit seinem LKW die ganze Siedlung auf ?

Diese "platte" Negativdarstellung des Verkehrsservice Thüringen über die
Abschleppunternehmer ist typisch ?

Im Verkehrsservice ist es jedenfalls auffällig, dass m.W. noch nie ein
ADAC-Vertragsabschleppdienst von "Aussetzung von der Vermittlungstätigkeit"
bedroht worden ist - immer nur sog. "freie" Abschleppunternehmer .

Nachdem der Beiratsvorsitzende (KHK) gleichzeitig im Verkehrsservice-Präsidium
sitzt, zusammen mit einem weiteren ADAC-Aktivisten den geschäftsführenden
Vorstand des VSHT darstellt, ist diese "Serviceinformation" wieder nur ein
weiterer Beleg für die einseitige Parteilichkeit.

Jetzt - 2004 - haben viele "freie" Abschleppunternehmer resigniert und
aufgegeben, z.B. gar kein neues "Gutachten" mehr beantragt. Manche "freie"
Abschleppdienste haben gerade mal einen Auftrag im Monat von der
Abschleppzentrale des Verkehrsservice vermittelt bekommen.
Hatten wir vor Jahren noch "Schwierigkeiten", die 80% ADAC-Auftragslawine
in Thüringen "auszudrücken", so dürfte über kurz oder lang "endlich" die 99% in
greifbare gelbe Nähe gerückt sein ?  Im PKW-Auftragsbereich werden m.E. bis auf
einige "handverlesene" Ausnahmen nur noch ADAC-Vertragsabschleppdienste in
Thüringen "gelistet" und "vermittelt" werden ?

Damit kann der ADAC+Verkehrsservice nach fast 10 Jahren Bestehen in Thüringen
eigentlich die 99% Gelb-Feier ausrichten ? Der VBA ist hier sicher behilflich ?
Das Motto:  "Alles Gelb"

Pünktlich zum 10 - jährigen Jubiläum des Verkehrsservice werden wir eine 2.Demo
vor dem Landtag in Thüringen voraussichtlich  vorbereiten - also am 17.5.2004
Am 17.5. 1994 ist der "Verkehrsservice Thüringen e.V." im Hotel "Thüringer
Waldblick" am Boxberg bei Gotha gegründet worden.

Interessierte Abschleppunternehmer bitten wir, sich bei uns zu melden, damit wir
den Ablauf und die Organisation der DEMO entsprechend koordinieren können.

Dieter Pramschüfer
 

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