L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Der ADAC "zum" Verkehrsservice Thüringen am 29.April 1998

Wir zitieren hier aus einem Fax-Protokoll des ADAC Hessen-Thüringen:
Die Originaltextzeilen sind in "Anführungszeichen".

"Des weiteren beklagen von Zeit zu Zeit Unternehmen, dass Polizeibeamte an der
Abschleppzentrale vorbeivermitteln, bzw. gegenüber dem Verfügungsberechtigten
die von ihnen erwartete absolute Neutralität nicht wahren.
Die Arbeitsgemeinschaft verfügt diesbezüglich über keine Beweisanzeichen und
geht davon aus, dass die Beamten die bestehende Weisungslage der Polizeiführung
konsequent umsetzen."

"Soweit im Zusammenhang mit der Auswahl und Vermittlung von Problemen gesprochen werden kann, liegen diese nicht unmittelbar im Verantwortungsbereich der
Arbeitsgemeinschaft (Verkehrsservice Thüringen), bzw. der von ihr betriebenen
Abschleppzentrale.

- So leidet beispielsweise ab und zu die Kommunikation zwischen Polizei -
Abschleppzentrale - Abschleppunternehmen unter spärlichen Informationen. Damit
die Abschleppzentrale den Sachverhalt entsprechend bewerten / zuordnen und das
Abschleppunternehmen sein Einsatzmittel jeweils fallbezogen bestimmen kann,
liegt diesbezüglich eine qualitative Fortschreibung im Interesse der gemeinsamen
Zielsetzung." (Originalzitat Ende)

Wie bereits vielfach von mir beschrieben, ist nun mal eine RUFUMLEITUNG  ohne
direkte Rückfragemöglichkeit der Polizei immer eine FEHLERQUELLE (Stille Post).

"Das Thüringer Innenministerium und das Thüringer Ministerium für Wirtschaft und
Infrastruktur hat die sachfremde Tätigkeit der Auswahl und Vermittlung von 
Abschleppunternehmen auf die Arbeitsgemeinschaft übertragen. Die
Abschleppzentrale dient allein dem Vollzug dieser übernommenen Tätigkeit."
(Originalzitat Ende)

Wie bei der BUNDESANSTALT für Arbeit nun scheibchenweise herausgekommen, wurden Aufträge ohne Ausschreibung ganz einfach rechtswidrig vergeben.
In Thüringen wurde über den Zwischenschritt Verkehrsservice-Verein einer
gewerblichen und kostenpflichtigen Abschleppzentrale (Vermittlung) eine
Ausschreibungsverpflichtung übergangen. Da dieser Rechtsbruch dem Land Thüringen
jedoch nichts kostet, scheint hier der Zweck die Mittel zu heiligen ?
Warum wurde hier nur ein "Konzern" (ADAC) so massiv als alleiniger Monopolist
installiert ? Die ADAC-Aktivisten stellen nun mal das Vereinspräsidium VSHT.

Nach all den Jahren unserer Mahnungen (1987) schält sich heraus, dass ein immer
größerer Anteil der vermittelten Aufträge ADAC-Vertragsbetriebe erhalten und
Nicht-ADAC-Vertragsabschleppdienste vermehrt in Thüringen ihren Betrieb mangels
Aufträge schließen mussten.

Mit Spannung erwarte ich nun das neue ADAC-Konzept, bei einer
Auftragsvermittlung über die ADAC-Zentrale , dürfen die ADAC-Vertragsbetriebe
nur noch 89,- EUR netto Abschlepppauschale/Einsatzpauschale berechnen.
Wird dieser günstige und zentral-gesteuerte Abschlepp-Pauschalpreis dazu führen,
dass innerhalb weniger Monate nur noch ADAC-Vertragsabschleppdienste im
PKW-Einsatzbereich vermittelt werden ? Kommt im "Verkehrsservice-Land" nun doch
die seit Jahren von der IGA geforderte Preistransparenz ? Organisiert vom
marktbeherrschenden gelben Konzern und löst dies nun den Ruin der
nicht-organisierten Abschleppdienste endgültig aus ?  Vielleicht erfahren ja die
unorganisierten kleinen Abschleppunternehmer gar nicht, dass Sie nun unter 89,-
anbieten müssten, um überhaupt noch Aufträge zu erhalten ?

Wenn dann die Wettbewerber "verschwunden" sind, kann ja immer noch über eine
höher-angemessene Pauschalpreisvereinbarung nachgedacht werden ?

Mein Fazit ist, dass der Erhalt des Wettbewerbs durch das
Verkehrsservice-Systems faktisch ausgehebelt wird. Es fehlt die Transparenz.

Entweder verhindert der ADAC - gemeinsam mit dem Thüringer Innen- und
Wirtschaftsministerium - die gesetzliche Verpflichtung, dass der Vermittler der
Preisangabenverordnung unterliegt und hier eben nicht "blind" reihum vermitteln
darf ?  - oder - der ADAC- "kehrt" sich jetzt um und holt nun jetzt "richtig"
als Verbraucherschutzverein den preiswertesten Abschleppdienst, der "jetzt" nach
der ADAC-Preisvereinbarung ab dem 1.2.2004  (89,- EUR netto) nun rechtsgültig
alle Aufträge zu den ADAC-Vertragsabschleppdiensten vermitteln könnte .

Wenn nun aber die Wettbewerber unter diese 89,- EUR netto (103,24 EUR brutto)
anbieten - z.B. auf 99,99 EUR brutto - wird dann der preiswertere, freie
Abschleppunternehmer vermittelt ?  Oder bleibt es beim "ADAC-Kundenwunsch" ?
Solange die Polizeibeamten ihre "Neutralität" dahingehend ausdrücken, indem Sie
zuerst nach dem "ADAC-Kundenwunsch" fragen, dürfte der ADAC-Verkehrsservice wohl keine Veranlassung sehen, "Beweisanzeichen" richtig zu deuten ?

Die ersten Zeilen dieser Seite 7 sind daher bezeichnend:

"Liegt keine Bindungswirkung vor oder kann einer solchen aus Gründen der
Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entsprochen werden, so wird
unter dem Aspekt der Kosten für den Kunden das jeweils geeignete nächstgelegene
Unternehmen ausgewählt. Die Kriterien werden von einem DV-System gesteuert.
Dieses System gewährleistet zudem unter den nächstliegenden Unternehmen eine
Rotation und insofern neben dem Nächstenprinzip - für den Kunden- ein
Rundumprinzip - für die Unternehmen- .
Es wird neutral ausgewählt und unparteiisch vermittelt. Aufträge können den
Unternehmen weder mit Regelmäßigkeit noch schlechthin garantiert werden. Die
Abschleppzentrale wird auch nicht als Umsatzsicherungsinstrument für die
Abschleppunternehmen betrieben." (Originalzitat Ende)

Hier muss man sich vergegenwärtigen, dass der Verkehrsservice so tut, als ob
"ihm" diese zur Vermittlung anstehenden Abschlepp- und Pannendienstaufträge
gehören. Tatsächlich gehören nach dem Wettbewerbsrecht diese Aufträge von Haus
aus dem "nächstgelegenen" und preiswertestem Hilfeleister.
Wenn allerdings mehrere Hilfeleister gleichweit-nächstgelegen vor Ort sind, und
der Verkehrsservice, bzw. deren "nachgeschaltete" gewerbliche Vermittlungs -
Abschleppzentrale tatsächlich nicht nach der gesetzlichen Preisangabenverordnung
den preiswerteren Hilfeleister (z.B. statt 100,- gar 440,- EUR) vermittelt, so
ist das System "Verkehrsservice" grundsätzlich ein organisierter Betrug für den
Kunden - und auch ein Betrug für den besser-kalkulierenden Abschleppunternehmer
(Hilfeleister) . 

Jahrzehntelang haben die Polizeibeamten vor Ort nach "Gutdünken" vermittelt.
Den Abschleppunternehmern war es nach BGH-Urteil ja verwehrt, ihre Dienste und
damit auch ihre ggf. günstigeren Angebote direkt den liegengebliebenen
Autofahrern anzubieten.
Der ADAC-Straßenwacht allerdings untersagte niemand das Patrouillieren - und ggf.
dann die Werbung zur ADAC-Mitgliedschaft und gewerblichen Schutzbrief
(ADAC-Schutzbrief-AG) - sowie ggf. das "Abfangen" zu einem
ADAC-Vertragsabschleppdienst .

"Das Thüringer Innenministerium und das Thüringer Ministerium für Wirtschaft und
Infrastruktur hat die sachfremde Tätigkeit der Auswahl und Vermittlung von
Abschleppunternehmen auf die Arbeitsgemeinschaft übertragen. Die
Abschleppzentrale dient allein dem Vollzug dieser übernommenen Tätigkeit."
(Originalzitat-Wiederholung-Ende)

Hier übersieht der "ADAC-Schreiberling", dass die Polizei eine Amtspflicht hat,
den Verkehrsraum schnellstmöglich zu räumen und deshalb nach FStrG und StVO ,
daraus abgeleitet das Polizeiaufgabengesetz, verpflichtet ist dafür Sorge zu
tragen. Die behauptete "sachfremde" Tätigkeit ist bisher mangels einer
Abschleppunternehmer-eigenen-Vermittlungszentrale (wie z.B. TAXI-Zentrale)
historisch von der Polizei übernommen und ausgeübt worden, also in Wirklichkeit
keinesfalls sachfremd.
Hier nur übersah die Polizei "vorsätzlich", dass die Polizei mit ihrem
Reihum-Vermittlungssystem bei mehreren Anbietern vor Ort, kundenfeindlich
vermittelt, obwohl ein BGH-Urteil festgehalten hat, dass hier im Interesse des
Fahrzeugberechtigten die Polizei vermitteln muss (GOA).

Aus dieser "Kette" folgt nun, dass die Polizei - bzw. das Innenministerium
verpflichtet ist, die Vermittlung über eine abschleppunternehmereigene
Abschleppdienst-Zentrale zu tätigen, wenn diese Zentrale "vorhanden" ist.
Das Landgericht Hannover hat diese Tatsache bereits in einem Rechtsstreit eines
Abschleppunternehmers gegen das Land Niedersachsen am 23.6.1978 festgehalten.

Die Abschleppunternehmer in und um Hannover herum hatten sich jedoch damals
nicht auf eine "gemeinsame" Vermittlungszentrale (wie die Taxi-Unternehmen)
einigen können. Wohl befürchteten damals wie heute die "bevorzugten"
Abschleppdienste eine wirklich seriöse Vermittlungstätigkeit dieser Zentrale.
Deshalb muss so eine echt-seriöse Vermittlungszentrale auch dann installiert
werden, wenn nicht alle mitmachen - bzw. funktioniert dies selbstverständlich
nur, wenn das "federführende " Innenministerium hier den "Stab" abgibt und die
Markt- und Preistransparenz "zulässt" .
Hier müsste die Landeskartellbehörde ein Machtwort sprechen.
Bei den derzeitigen "Verhältnissen" z.B. in Hannover geradezu "undenkbar" ?

Die Polizei und der hier in Thüringen "nachgeschaltete" Verkehrsservice-Verein
redet sich hier fälschlich heraus, der Verein sei nicht gewerblich tätig.
Durch die verknüpfte gewerblich-kostenpflichtige Vermittlungstätigkeit der dem
Verkehrsservice-Verein vertraglich-verpflichteten Abschleppzentrale in Thüringen
ist jedoch der Verein tatsächlich gewerblich tätig - als Monopolinstitution -
von den Thüringer Behörden inthronisiert - und müsste nach dem Vereinsrecht wg.
seiner gewerblichen Tätigkeit  sofort  verboten werden.

Diese Anträge hat die IGA schon vor Jahren gestellt und diese Anträge wurden
schlichtweg abgewiesen und unsere Ausführungen dazu übergangen. Einen
deutlicheren Rechtsbruch kann man sich gar nicht "vorstellen" ?

Was uns (IGA) aber noch mehr wundert, ist die Tatsache, dass das laufende
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Erfurt (gegen Verkehrsservice
Hessen-Thüringen e.V. -VSHT-) für die Installation des Verkehrsservice
Niedersachsen wohl kein triftiger Grund ist, weiter nachzudenken ?

Der nächste Artikel über den Verkehrsservice Thüringen lautet:
"Erfahrungsaustausch + Serviceinformation" vom November 1998

Dieter Pramschüfer     info@iga-verein.de     www.iga-verein.de
 

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