L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Funkuhr 1981 - Artikel -
"Wie man bei Abschleppfirmen die Spreu vom Weizen trennt"
"Gehen Sie dem Nepper nicht an den Haken"

So lauteten die Überschriften des Artikels schon 1981.

Die Zeile unter dem Bild eines gerade aufgeladenen Unfall-BMW lautete:
"Wenn der Abschlepper das Auto auf den Haken nimmt, sollten Preis und Ziel der
Fahrt vereinbart sein"

Weiter im Text:

"Fahrzeugpannen haben für jeden dritten Autofahrer ihre Schrecken verloren -
weil die über acht Millionen Mitglieder der verschiedenen Automobilklubs
Anspruch auf fast immer kostenlose Pannenhilfe haben. Anders ist es bei
Unfällen: Da müssen auch Klubmitglieder, die keine Sonderversicherung haben, den
Abschleppdienst bezahlen.
Und das nicht zu knapp. Eine Stunde Schleppen (Abrechnungen nach Kilometern sind
unüblich) kostet inklusive aller Nebenkosten bis zu 110 Mark. Sonntags und
nachts sind Zuschläge von 40 Mark pro Stunde durchaus üblich.
Wird ein Abschleppdienst benötigt, sollte sofort am Telefon der Preis vereinbart
werden. Wird wesentlich mehr als die hier genannten Sätze verlangt oder drückt
man sich um klare Preisangaben: lieber eine andere Firma anrufen.

Abschlepper, die mit Autoklubs zusammenarbeiten sind nicht automatisch die
billigsten. Wilfried Schiemenz vom Verband der Bergungs- und Abschleppfirmen:
-Bei Aufträgen für Autoklubs müssen die Unternehmen sehr scharf kalkulieren. Das
muss bei Einsätzen für Nichtmitglieder ausgeglichen werden.-

Was übrigens kaum jemand weiß: Selbst die von Polizei oder Straßenmeisterei
gerufenen Abschlepper sind nicht immer gut und billig. Schiemens: -Auch da kann
es schwarze Schafe mit hohen Preisen geben.-

Wer sich beim Schleppen nicht neppen lassen will, sollte immer die Einsatzzeit
notieren: vom ersten Anruf bis zum Ende der Fahrt. Die erste Stunde wird voll
angerechnet, danach wird für jede angebrochene halbe Stunde kassiert.
Wohin das demolierte Auto gebracht wird, sollte man selbst entscheiden.
Stellt der Bergungsunternehmer es einfach auf seinen Hof, kann er
Stellplatzmiete verlangen."  (Originalabdruck Ende)

Ich habe vor einigen Monaten Herrn Schiemenz besucht, der bei einem großen
Kranbetrieb in Kaiserlautern immer noch rüstig als Betriebsleiter tätig ist und
ihm nochmals ausdrücklich für seine damalige, hervorragende Arbeit für das
Abschleppgewerbe gedankt.

Vergleicht man die damalige rührige und neutrale Tätigkeit des
VBA-Geschäftsführers Wilfried Schiemens und im Vergleich dazu die heutige
VBA-Richtung, verschlägt es einem doch die Sprache. (nicht die "Feder" !)

Hat der VBA 1981 exakt die Interessen des Gewerbes vertreten und auch nicht die
Interessen der "Fahrzeugberechtigten" = liegengebliebene Autofahrer missachtet,
zeigen heute die VBA-Aktivitäten in den Verkehrsservice-Vereinen , in der ARGE
Pannen- und Unfallhilfe e.V. (APU mit dem Sitz im ADAC-Herrscherhaus München),
sowie der "unseligen" Tätigkeit des VBA in BAYERN in Zusammenarbeit mit dem GDV genau das Gegenteil einer seriösen Unternehmervertretung.

Unter der Regie von Herrn Wilfried Schiemenz führte der VBA 1983/84 auch einen
Prozess gegen den ADAC-Straßendienstvertrag. Auch wenn der Prozess damals
verloren ging und der ADAC hämisch "frohlockte" und so weiterhin "preisschaukeln"
konnte, so war dies doch ein Meilenstein, den die IGA wieder anstrebt - und
diesmal positiv abschließen möchte.

Alle VBA-Vorstände sind inzwischen ADAC-Vertragspartner. "Über allen Wipfeln ist
nun Ruh" .  Selbst die Interessengemeinschaft der ADAC-Straßendienstbetriebe
lobt die positive Tätigkeit des VBA "in ihrem Sinn" . Gemeinsam sitzt nun die
ISA und der VBA einträchtig neben den ADAC-Aktivisten in der APU und in den
Verkehrsservice - Vereinen (Hessen, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen) .

Mein Fazit ist: Nachdem sowohl der ADAC, wie die übrigen Automobilclubs, sowie
der VBA, ISA, ....  einträchtig  rechtswidrige Vermittlungskonstruktionen
organisieren, stellen diese Vereine sich außerhalb der demokratischen
Grundordnung und sollten nach dem Vereinsrecht schlicht und ergreifend die
Rechtsfähigkeit aberkannt bekommen. Entsprechende Anträge bereiten wir vor.
Nur durch das "Mitspielen" der rechtsbrechenden Innenministerien in BAYERN,
Thüringen , Sachsen und Niedersachsen (Verkehrsservice + GDV) wagen sich keine
Staatsanwaltschaften an dieses "heiße" Eisen ?  Noch nicht ?

Wie ist die Meinung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages hierzu ?
Wir werden hierzu bald entsprechende Eingaben stellen und vom Fortgang
berichten.

Dieter Pramschüfer       info@iga-verein.de        www.iga-verein.de
 

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