L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
Eine Verkehrsservice-Abschleppdienst-Vermittlung in Thüringen
Am 1.3.2004 wandte sich ein "Abschleppopfer" per Fax und
Telefon an uns.
Sein PKW wurde nach einem Unfall am 7.2.2004 von einem Abschleppdienst
aus dem
Raum Erfurt abgeschleppt. Die vor Ort anwesende Polizei bestellte beim
"Verkehrsservice" einen Bergungswagen, während der Fahrer des
Unfallwagens
abtransportiert wurde, ohne den Abschleppdienst "zu Gesicht
bekommen" zu haben.
Am 9.2.2004 wollte Martin Z. aus seinem Unfallwagen Privatgegenstände
abholen.
"Der Herr des Abschleppunternehmens forderte von mir zuerst die
Bergungskosten
in Höhe von 350,- EUR für die abgeschleppten 15 km, plus Standgebühr
je Tag 4,-
EUR. Eine Rechnung erhielt ich nicht." (Originaltext)
Martin Z. konsultierte daraufhin seine Versicherung, die nur die
Rechnung über
die Abschleppkosten benötigte und die Übernahme dieser Abschleppkosten
zusagte.
Seit dem 16.2.04 versucht nun Martin Z. diesen Abschleppdienst zu
erreichen.
Die Mobiltelefonnummer des Abschleppdienstes kommentiert jeden Anruf mit
der
Ansage - derzeit nicht erreichbar - und die Büro-Festnetznummer hebt
niemand ab.
Mehrmalige Besuche am Betriebsgelände waren ebenso vergeblich, weil das
Tor ohne
Angabe von Gründen rund-um-die-Uhr geschlossen ist und sich auf dem
Betriebsgelände erkennbar nichts mehr "bewegt" .
Die angesprochene Polizei in Erfurt schüttelt nur den Kopf und verweist
auf den
Rechtsweg.
Martin Z. konsultiert deshalb jetzt einen Rechtsanwalt, der
entsprechende
Schadenersatzklagen gegen das Land Thüringen (als Dienstherr der
Polizei) und
als Auftraggeber des Abschleppdienstes ggf. stellen wird.
Dem "Fahrzeugberechtigten" Martin Z. ist von der Polizei vor
Ort verschwiegen
worden, dass der Abschleppdienst für das Abschleppen seines kleinen PKW
350,-
EUR fordert, auch verschwiegen worden, dass andere
Abschlepporganisationen z.B.
nur 103,24 EUR (brutto) oder 99,99 EUR berechnen würden.
Durch die Blockade seines PKW entstehen Martin Z. erhebliche Kosten, da
ein
Ersatzfahrzeug seit dem 16.2.04 weiter notwendig ist und keine
Reparatur seines
Unfallwagens (oder Verkauf) durch den "geschlossenen"
Abschleppdienst möglich
ist.
Aus der Sicht des Abschleppgewerbes ist es sicher bedauerlich, dass hier
wohl
wieder ein Abschleppunternehmer vor dem Ruin steht. Es bleibt nur zu
hoffen,
dass dieser Abschleppunternehmer aus dem Raum Erfurt trotz aller
widrigen
Umstände nicht "unüberlegt" handelt.
Auch viele andere Abschleppunternehmer erhalten ja vom Verkehrsservice
seit
Jahren nur minimalste Abschleppaufträge vermittelt - viele
Abschleppunternehmer
berichten von einer "erstaunlichen" Zuverlässigkeit von mind.
einem (1)
vermitteltem Abschleppauftrag pro Monat. ("Das Thüringer
Wunder")
Wenn in der gleichen Zeit der ADAC-Vertragsabschleppdienst mehrmals pro
Tag dann
angefordert wird, dürfte dies nur damit zu erklären sein, dass nun mal
der
"Erscheinungsmonopolist" = Polizeibeamter vor Ort - die
wettbewerbsbeeinflussende Fragestellung formuliert: "Soll ich für
Sie den
ADAC-Abschleppdienst rufen" - obwohl der BGH strikt untersagt hat,
dass
Abschleppunternehmer vor Ort liegengebliebene Autofahrer ansprechen dürfen.
Der BGH hat nicht daran "gedacht", dass hier event. ja die
Polizei vor Ort als
sog. "Erfüllungsgehilfe" des ADAC "beeinflussend"
an den Unfallstellen tätig
wird ?
Ich wiederhole mich - aus diesem Grund will die IGA seit Jahren eine
KLAGEKASSE
gründen, um alle Innenministerien, bzw. die Ländervertretungen mit
entsprechenden Unterlassungsverpflichtungserklärungen und Klagen die
gelbe
"Erfüllungsgehilfentätigkeit" an Unfall- und Pannenstellen
zu untersagen und
hier auf eine strikte Neutralität, sowie auf eine dann transparente
Vermittlungstätigkeit zu pochen. (Wollen Sie einen Abschleppdienst, der
99,99
EUR kostet - oder einen Abschleppdienst, der 350,- EUR berechnet ? - wäre
eine
zumutbare verbraucherfreundliche Fragestellung)
Persönlich habe ich zwar Verständnis für "diesen" 350,- EUR
Abschleppdienst, der
möglicherweise durch die wenigen vermittelten Aufträge statt ortsüblicher
100,-
EUR nun 350,- EUR fordert, um hier seine hohen
"Leerlaufkosten" zu decken - der
ggf. auch deshalb 350,- EUR fordert, weil ihm von anderen
Abschleppdiensten mit
ADAC-Vertrag ähnlich hohe Abschleppkosten oder noch viel höhere
Abschleppkosten
bekannt wurden - und er jetzt schlicht und ergreifend
"abschreibt" ?
Nur aus der Sicht des abgeschleppten Kunden (z.B. Martin Z.) dürfte
hier kein
Verständnis aufkommen, insbesondere dann nicht, wenn der
"betrogene" Kunde bei
einem Rundruf bei den anderen Abschleppdiensten erfährt, dass bei einer
Preisanfrage vor Auftragserteilung - also kein "Blindauftrag"
- tatsächlich
Abschleppkosten von unter 100,- EUR angeboten werden.
Die wettbewerbsverhindernden Auswirkungen des Verkehrsservice-Systems
sind
bereits mit diesem einfachen Beispiel offengelegt. Deshalb wiederholten
wir uns
auch immer wieder in der Kernaussage, dass ein Verkehrsservice-System,
wie auch
das GDV-Vermittlungssystem (Polizei-Bayern) nur eine Rufumleitung der
Polizeivermittlung vor Ort darstellt und wie die Polizei "früher"
ohne die
Berücksichtigung der Verbraucherinteressen damit weiter rechtswidrig
(BGH-Urteil
- Vermittlung im Interesse des Fahrzeugberechtigten) handelt.
Hier handelt es sich m.E. unzweifelhaft um ein vorsätzlich-organisiertes
Betrugs-System . Aus diesem Grund hat sowohl der Abschleppunternehmer
Verband
e.V. (ASV), wie auch die IGA jede Mitwirkung in den
Verkehrsservice-Vereinen und
im bayr. Vermittlungssystem des GDV/Bayr. Staatsministerium des Innern
strikt
abgelehnt.
Fatal aus meiner persönlichen Einschätzung ist, dass ohne die
Mitwirkung der
Unternehmervertretungen (z.B. VBA in BAYERN) sich wohl das
"abgehobene"
Innenministerium nicht getraut hätte, ein rechtswidriges
Vermittlungssystem zu
installieren. Bei einer transparenten Vermittlungslösung wäre
insbesondere die
Stellung des ADAC extrem gefährdet worden. Wie sollen denn die
ADAC-Vertragsbetriebe gegenüber dem ADAC z.B. nur noch 28,50 EUR netto
Abschleppkosten in ihrem Vertragsgebiet als
Einsatz-PKW-Abschlepppauschale
halten können, wenn "Sie" dann nicht gegenüber den übrigen
selbstzahlenden
Kunden (bzw. gegenüber Haftpflicht-Vollkaskoversicherungen) überhöhte
Abschleppkosten - Rechnungen (z.B. 440,- EUR) für ein und dieselbe
vergleichbare
Leistung "abkassieren" können ? Diese sog.
"Mischkalkulation" ist ja der
Schlüssel für den ADAC jahrzehntelang gewesen, von seinen
Vertragsbetrieben bei
eigener Eintrittsverpflichtung Minimalisten-Tiefstpreise nur zu zahlen.
Ist der ADAC auf diese Weise so stark und mächtig geworden -
schmarotzerhaft ?
Bei der Verkehrsservice-Gründung dagegen (z.B. in Thüringen) hätte
damals am
17.5.1994 das federführende Thüringer Innenministerium auch ohne den
VBA (der ja
kurzfristig nach der Gründung austrat) mit der "Vereins-Federführung"
ADAC und
den übrigen Automobilclubs (incl. des bereits "toten" DTC als
Gründungsmitglied)
das Verkehrsservice-Konzept erbarmungslos durchgezogen.
Dies ist ein Indiz dafür, wie wichtig dem ADAC das
"Versorgungsmonopol" in
Thüringen als "Modell" auch für andere Bundesländer (hier
kamen dann Sachsen und
Hessen, sowie Niedersachsen nach) gewesen ist.
Es ist und bleibt wohl für den ADAC und den VBA unverständlich, wie
unermüdlich
die anderen "neutralen" Abschleppunternehmervertretungen (ASV
+ IGA) gegen das
sog. "Versorgungsmonopol" anrennen ?
Ich bin überzeugt, dass in einigen Jahren (nach dem Scheitern dieser künstlichen
wettbewerbsdämpfenden Vermittlungsmonopole) sich alle
Abschleppunternehmer nur
verwundert die Augen reiben werden, wie lange diese
Betrugs-Vermittlungssysteme
Verkehrsservice und GDV-Bayern funktionieren und sich festigen konnten.
Drücken wir deshalb zum Abschluss Herrn Martin Z. die Daumen, dass er
seinen
Unfallwagen wiederbekommt, seinen Schaden das Land Thüringen ersetzen
muss und
dass dann die sog. "Sensationspresse" diesen Fall zum Anlass
nimmt, dass dann
auch die anderen geschädigten Abschleppkunden eine Schadenersatz-Prozesslawine
gegen die Verkehrsservice-Länder in Thüringen, Hessen und Sachsen
beginnen und
ihre zuviel bezahlten Abschleppkosten zurückfordern.
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de
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