L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Eine Verkehrsservice-Abschleppdienst-Vermittlung in Thüringen

Am 1.3.2004 wandte sich ein "Abschleppopfer" per Fax und Telefon an uns.
Sein PKW wurde nach einem Unfall am 7.2.2004 von einem Abschleppdienst aus dem
Raum Erfurt abgeschleppt. Die vor Ort anwesende Polizei bestellte beim
"Verkehrsservice" einen Bergungswagen, während der Fahrer des Unfallwagens
abtransportiert wurde, ohne den Abschleppdienst "zu Gesicht bekommen" zu haben.
Am 9.2.2004 wollte Martin Z. aus seinem Unfallwagen Privatgegenstände abholen.
"Der Herr des Abschleppunternehmens forderte von mir zuerst die Bergungskosten
in Höhe von 350,- EUR für die abgeschleppten 15 km, plus Standgebühr je Tag 4,-
EUR. Eine Rechnung erhielt ich nicht." (Originaltext)

Martin Z. konsultierte daraufhin seine Versicherung, die nur die Rechnung über
die Abschleppkosten benötigte und die Übernahme dieser Abschleppkosten zusagte.
Seit dem 16.2.04 versucht nun Martin Z. diesen Abschleppdienst zu erreichen.
Die Mobiltelefonnummer des Abschleppdienstes kommentiert jeden Anruf mit der
Ansage - derzeit nicht erreichbar - und die Büro-Festnetznummer hebt niemand ab.
Mehrmalige Besuche am Betriebsgelände waren ebenso vergeblich, weil das Tor ohne
Angabe von Gründen rund-um-die-Uhr geschlossen ist und sich auf dem
Betriebsgelände erkennbar nichts mehr "bewegt" .

Die angesprochene Polizei in Erfurt schüttelt nur den Kopf und verweist auf den
Rechtsweg.

Martin Z. konsultiert deshalb jetzt einen Rechtsanwalt, der entsprechende
Schadenersatzklagen gegen das Land Thüringen (als Dienstherr der Polizei) und
als Auftraggeber des Abschleppdienstes ggf. stellen wird.
Dem "Fahrzeugberechtigten" Martin Z. ist von der Polizei vor Ort verschwiegen
worden, dass der Abschleppdienst für das Abschleppen seines kleinen PKW 350,-
EUR fordert, auch verschwiegen worden, dass andere Abschlepporganisationen z.B.
nur 103,24 EUR (brutto) oder 99,99 EUR berechnen würden.

Durch die Blockade seines PKW entstehen Martin Z. erhebliche Kosten, da ein
Ersatzfahrzeug seit dem 16.2.04  weiter notwendig ist und keine Reparatur seines
Unfallwagens (oder Verkauf) durch den "geschlossenen" Abschleppdienst möglich
ist.

Aus der Sicht des Abschleppgewerbes ist es sicher bedauerlich, dass hier wohl
wieder ein Abschleppunternehmer vor dem Ruin steht. Es bleibt nur zu hoffen,
dass dieser Abschleppunternehmer aus dem Raum Erfurt trotz aller widrigen
Umstände nicht "unüberlegt" handelt.

Auch viele andere Abschleppunternehmer erhalten ja vom Verkehrsservice seit
Jahren nur minimalste Abschleppaufträge vermittelt - viele Abschleppunternehmer
berichten von einer "erstaunlichen" Zuverlässigkeit von mind. einem (1)
vermitteltem Abschleppauftrag pro Monat. ("Das Thüringer Wunder")
Wenn in der gleichen Zeit der ADAC-Vertragsabschleppdienst mehrmals pro Tag dann
angefordert wird, dürfte dies nur damit zu erklären sein, dass nun mal der
"Erscheinungsmonopolist" = Polizeibeamter vor Ort - die
wettbewerbsbeeinflussende Fragestellung formuliert: "Soll ich für Sie den
ADAC-Abschleppdienst rufen" - obwohl der BGH strikt untersagt hat, dass
Abschleppunternehmer vor Ort liegengebliebene Autofahrer ansprechen dürfen.
Der BGH hat nicht daran "gedacht", dass hier event. ja die Polizei vor Ort als
sog. "Erfüllungsgehilfe" des ADAC "beeinflussend" an den Unfallstellen tätig
wird ?

Ich wiederhole mich - aus diesem Grund will die IGA seit Jahren eine KLAGEKASSE
gründen, um alle Innenministerien, bzw. die Ländervertretungen mit
entsprechenden Unterlassungsverpflichtungserklärungen und Klagen die gelbe
"Erfüllungsgehilfentätigkeit" an Unfall- und Pannenstellen zu untersagen und
hier auf eine strikte Neutralität, sowie auf eine dann transparente
Vermittlungstätigkeit zu pochen. (Wollen Sie einen Abschleppdienst, der 99,99
EUR kostet - oder einen Abschleppdienst, der 350,- EUR berechnet ? - wäre eine
zumutbare verbraucherfreundliche Fragestellung)

Persönlich habe ich zwar Verständnis für "diesen" 350,- EUR Abschleppdienst, der
möglicherweise durch die wenigen vermittelten Aufträge statt ortsüblicher 100,-
EUR nun 350,- EUR fordert, um hier seine hohen "Leerlaufkosten" zu decken - der
ggf. auch deshalb 350,- EUR fordert, weil ihm von anderen Abschleppdiensten mit
ADAC-Vertrag ähnlich hohe Abschleppkosten oder noch viel höhere Abschleppkosten
bekannt wurden - und er jetzt schlicht und ergreifend "abschreibt" ?
Nur aus der Sicht des abgeschleppten Kunden (z.B. Martin Z.) dürfte hier kein
Verständnis aufkommen, insbesondere dann nicht, wenn der "betrogene" Kunde bei
einem Rundruf bei den anderen Abschleppdiensten erfährt, dass bei einer
Preisanfrage vor Auftragserteilung - also kein "Blindauftrag" - tatsächlich
Abschleppkosten von unter 100,- EUR angeboten werden.

Die wettbewerbsverhindernden Auswirkungen des Verkehrsservice-Systems sind
bereits mit diesem einfachen Beispiel offengelegt. Deshalb wiederholten wir uns
auch immer wieder in der Kernaussage, dass ein Verkehrsservice-System, wie auch
das GDV-Vermittlungssystem (Polizei-Bayern) nur eine Rufumleitung der
Polizeivermittlung vor Ort darstellt und wie die Polizei "früher" ohne die
Berücksichtigung der Verbraucherinteressen damit weiter rechtswidrig (BGH-Urteil
- Vermittlung im Interesse des Fahrzeugberechtigten) handelt.

Hier handelt es sich m.E. unzweifelhaft um ein vorsätzlich-organisiertes
Betrugs-System . Aus diesem Grund hat sowohl der Abschleppunternehmer Verband
e.V. (ASV), wie auch die IGA jede Mitwirkung in den Verkehrsservice-Vereinen und
im bayr. Vermittlungssystem des GDV/Bayr. Staatsministerium des Innern strikt
abgelehnt.

Fatal aus meiner persönlichen Einschätzung ist, dass ohne die Mitwirkung der
Unternehmervertretungen (z.B. VBA in BAYERN) sich wohl das "abgehobene"
Innenministerium nicht getraut hätte, ein rechtswidriges Vermittlungssystem zu
installieren. Bei einer transparenten Vermittlungslösung wäre insbesondere die
Stellung des ADAC extrem gefährdet worden. Wie sollen denn die
ADAC-Vertragsbetriebe gegenüber dem ADAC z.B. nur noch 28,50 EUR netto
Abschleppkosten in ihrem Vertragsgebiet als Einsatz-PKW-Abschlepppauschale
halten können, wenn "Sie" dann nicht gegenüber den übrigen selbstzahlenden
Kunden (bzw. gegenüber Haftpflicht-Vollkaskoversicherungen) überhöhte
Abschleppkosten - Rechnungen (z.B. 440,- EUR) für ein und dieselbe vergleichbare
Leistung "abkassieren" können ? Diese sog. "Mischkalkulation" ist ja der
Schlüssel für den ADAC jahrzehntelang gewesen, von seinen Vertragsbetrieben bei
eigener Eintrittsverpflichtung Minimalisten-Tiefstpreise nur zu zahlen.
Ist der ADAC auf diese Weise so stark und mächtig geworden - schmarotzerhaft ?

Bei der Verkehrsservice-Gründung dagegen (z.B. in Thüringen) hätte damals am
17.5.1994 das federführende Thüringer Innenministerium auch ohne den VBA (der ja
kurzfristig nach der Gründung austrat) mit der "Vereins-Federführung" ADAC und
den übrigen Automobilclubs (incl. des bereits "toten" DTC als Gründungsmitglied)
das Verkehrsservice-Konzept erbarmungslos durchgezogen.
Dies ist ein Indiz dafür, wie wichtig dem ADAC das "Versorgungsmonopol" in
Thüringen als "Modell" auch für andere Bundesländer (hier kamen dann Sachsen und
Hessen, sowie Niedersachsen nach) gewesen ist.

Es ist und bleibt wohl für den ADAC und den VBA unverständlich, wie unermüdlich
die anderen "neutralen" Abschleppunternehmervertretungen (ASV + IGA) gegen das
sog. "Versorgungsmonopol" anrennen ?

Ich bin überzeugt, dass in einigen Jahren (nach dem Scheitern dieser künstlichen
wettbewerbsdämpfenden Vermittlungsmonopole) sich alle Abschleppunternehmer nur
verwundert die Augen reiben  werden, wie lange diese Betrugs-Vermittlungssysteme
Verkehrsservice und GDV-Bayern funktionieren und sich festigen konnten.

Drücken wir deshalb zum Abschluss Herrn Martin Z. die Daumen, dass er seinen
Unfallwagen wiederbekommt, seinen Schaden das Land Thüringen ersetzen muss und
dass dann die sog. "Sensationspresse" diesen Fall zum Anlass nimmt, dass dann
auch die anderen geschädigten Abschleppkunden eine Schadenersatz-Prozesslawine
gegen die Verkehrsservice-Länder in Thüringen, Hessen und Sachsen beginnen und
ihre zuviel bezahlten Abschleppkosten zurückfordern.

Dieter Pramschüfer        info@iga-verein.de         www.iga-verein.de
 

© 2006 by IGA-Verein e.V.