L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


ADAC / VBA - Klage 1984

Der ADAC e.V. schrieb am 23.2.1984 (Wolfgang Sticker - Straßendienste) an
alle Vertragsunternehmen des ADAC-Straßendienstes:

(Beginn des Originaltextes)
VBA ./. ADAC
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
in dem vor dem Landgericht Köln anhängigen Prozess des
Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen (VBA)
gegen den ADAC wurde gestern das Urteil verkündet.
Die Klage des VBA gegen den alten und gegen den neuen
Straßendienstvertrag (Streitwert 2 Millionen DM) wurde
von der IV.Kammer für Handelssachen kostenpflichtig
abgewiesen.
Damit hat das Gericht die Rechtsauffassung des ADAC
bestätigt.
Mit freundlichem Gruß ...... (Originalzitat Ende)


Meine Kurzbewertung darüber ist:
Der damalige ADAC-Vertragstext hatte damals nur relativ geringfügige "Abschläge"
von den Abschleppkosten, die damals ortsüblich waren vorgenommen.
Auto-Motor-Sport schrieb in der Ausgabe Nr. 26/1983, dass nach einer Recherche
der Wartentest-Zeitschrift "TEST" über die Hälfte aller Abschleppdienste für
eine "Standardabschleppfahrt" von 20 km einen Durchschnittspreis von 97 Mark
kalkulierten und die ADAC-Mitglieder für dieselbe Leistung nur 74,63 Mark
durchschnittlich zahlen mussten.

Heute - 2004 - will der ADAC nach dem EV5-Vertrag nur noch zwischen 28,50 und
38,50 EUR netto (bei Eintrittsverpflichtung eines ADAC-Konzernmitglied oder des
ADAC e.V.) für Standard - Abschleppkosten zahlen, bei vermittelten Nicht-
ADAC-Mitgliedern jedoch 89,- EUR netto (103,24 EUR brutto) als Abschleppkosten -
Festpreis bei der Vermittlung über die  ADAC-Notrufzentrale vereinbaren.
Hier gehen dann  nur noch 8,- EUR netto Vermittlungskosten für den ADAC weg, so
dass dem ADAC-Vertragsabschleppdienst ganze 81,- EUR netto als Ertrag bleiben.

Dies ist allerdings deshalb so "spaßig", weil z.B. bei einem sog.
"Direktauftrag", d.h. wenn der ADAC-Vertragsabschleppdienst einen
Abschleppauftrag von dem Kunden direkt oder von der Vermittlungszentrale des
sog. "Verkehrsservice" (Hessen, Thüringen, Sachsen) bekommt oder die
Vermittlungszentrale des GDV (BAB-Notrufsäulen oder bayr.
Monopol-Polizei-Vermittlung) den Auftrag "weiterleitet", hier der
ADAC-Vertragsabschleppdienst in seiner Preisgestaltung vollkommen frei ist.
Uns liegen Musterrechnungen z.B. über 440,- EUR für sog. "Standard" -
Abschleppkosten vor, die sich nur darin von einem 103,24 EUR ADAC-vermitteltem
Abschleppauftrag unterscheiden, dass der Auftrag nicht über die ADAC-Zentrale
vermittelt wurde.

Der ADAC-Vertragsabschleppdienst muss hier ja (wie wiederholt schon dargestellt)
seine "kalkulatorischen" Verluste aus dem ADAC-Straßendienstvertrag von 28,50
bis 38,50 EUR netto bei einem "angenommenen" Selbstkostenkalkulationsbetrag von
ca. 100,- bis 150,- EUR (Schätzung lt. vorliegenden Rechnungskopien) mit einer
sog. "Schaukelpreiskalkulation" wieder hereinzuholen versuchen, um nicht
ruiniert zu werden.

Insofern hat sich die Situation von dem damaligen
VBA-ADAC-Straßendienstvertragsprozess nicht wesentlich verändert ?
Heute gibt es keinen "Verband" mehr, der das Prozessrisiko und den wohl heute
möglichen Streitwert von 200 Millionen (?) verkraften und riskieren könnte ?
Schon damals riskierte der VBA Kopf und Kragen und riskierte die komplette
Vereinskasse und die Vereins-Existenz. (Später dazu mehr)

Damals wie heute scheint sich das Bundeskartellamt nicht für den ADAC "negativ"
zu interessieren. Damals hatte das Bundeskartellamt "uns" mitgeteilt, dass es
doch grundsätzlich erfreulich ist, dass der ADAC als "Preisbremse" im Markt
vorhanden ist und deshalb der Straßendienstvertrag nicht negativ vom
Bundeskartellamt bewertet wird - schon gar nicht als "unzulässige"
Preisabsprache.

Hier hatte schon damals das Bundeskartellamt übersehen, dass der Preisdruck des
ADAC-Straßendienstvertrages (2004  von 28,50 bis 38,50 EUR netto) und der nun
aufgeworfenen Vermittlungsobergrenze von 89,- / bzw. 81,- EUR netto noch viel
stärker als 1983/84 für eine Preisschaukel zu Lasten der übrigen Kunden sorgen
wird und daher extrem wettbewerbsschädlich ist, vor allem, nachdem der ADAC
statt damals "nur" ca. 7 Millionen Mitglieder jetzt 2004 fast 15 Millionen
Mitglieder erreicht hat - damit faktisch über 1/3 der "marktrelevanten"
Autofahrerkunden marktbeherrschend an sich gebunden hat und nicht selten die
wettbewerbsbeeinflussende Fragestellung von Polizeibeamten vor Ort - zuerst nach
dem sog. "ADAC-Kundenwunsch" auch sich möglicherweise viele Autofahrer
vermeintlich beim ADAC gut aufgehoben fühlen - und übersehen, dass nur bei einer
Auftragsvermittlung über die ADAC-Notrufzentrale dieser 103,24 EUR (brutto) -
Preisdeckel für die Abschleppkosten Gültigkeit hat.

Der zweifellos gute Ruf des ADAC wird so zum "Betrugs-Bumerang", weshalb der
ADAC sicherlich "in Panik" das 89,- EUR (103,24 EUR brutto) Vermittlungs -
Preiskonzept ab dem 1.2.2004 "erfunden" hat.
Nur werden die meisten ADAC-Vertragsbetriebe hier "ausweichen" , bzw. durch die
meistens vorgenommene "Verkehrsservice-, GDV- oder Polizei - Direktvermittlung
sich nicht an den 103,24 EUR - Preisdeckel der Abschleppkosten halten und ggf.
weiterhin die "überteuerte, normale Hauspreisliste" über z.B. 440,- EUR in
Rechnung stellen ?

Der ADAC riskiert damit, noch effektiver in der Verdacht einer "Strafbaren
Werbung" zu kommen, weil hier die "ADAC-Wunschkunden" mit dem "Gefühl" und dem
Irrglauben (103,24 Euro-Werbung) leben - und - dann im sog. "Kleingedrucktem"
erfahren müssen, dass dies nur über die ADAC-Notrufzentrale 01802 - 666666 -
Auftragsvermittlung gegolten hätte ?

Der ADAC täte also gut daran, hier unmissverständlich für Klarheit zu sorgen und
wenn schon "Werbung" für preiswertes Abschleppen von Nicht-ADAC-Mitgliedern
erfolgt, diese "Preisoffensive" ggf. den ADAC-Vertragsabschleppdiensten auch bei
einer sog. "ADAC-Kundenwunschvermittlung" über andere "Vermittler (Polizei, GDV,
Verkehrsservice, APZ, usw..... ) zu "verordnen".

Nur stellt sich jetzt das nächst ernsthafte Problem wohl dar, weil ein
Preisdiktat des ADAC-Konzerns an seine ADAC-Vertragsabschleppdienste gegenüber Nicht-ADAC-Mitgliedern nach dem Rechtsverständnis eine unzulässige
PREISABSPRACHE darstellt.

Ist eine PREISABSPRACHE unter den durchschnittlichen "Selbstkosten" ggf. sogar
rechtlich zulässig ? Ist also ein "verordneter" ADAC-Vertragsbetriebe-Ruin vom
ADAC langfristig geplant ?  Oder will der ADAC mit dieser WERBUNG eine übergroße
Auftragssteigerung zu Gunsten seiner Vertragsabschleppdienste provozieren, damit
die Nicht-ADAC-PKW-Abschleppdienste vom Markt binnen "Jahresfrist" verdrängt
werden - und durch eine sehr hohe Auslastung selbst die 103,24 EUR sogar dann
ggf. kostendeckend werden ?

Die nächsten Monate dürften deshalb interessant und dramatisch werden ?
In BAYERN wird ja über das vom Bayr. Staatsministerium des Innern
"blind-zwangsvermittelte" Reihum-Vermittlungssystem bisher "erfolgreich"
jedwede gesetzlich-vorgeschriebene Preistransparenz verhindert. Bei der
absoluten "schwarzen" Partei-Mehrheit dürfte auf absehbare Zeit in Bayern keine
Änderung dieses vorsätzlichen Rechtsbruchs und organisierten Verbraucherbetruges
möglich sein ?
Nur zur wiederholten Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft hat meinen Antrag auf
ein Strafverfahren wg. Verbraucherbetrug, Amtsmissbrauch, usw... gegen den GDV
und das Bayr. Staatsministerium des Innern "sang- und klanglos" abgelehnt.

Dieter Pramschüfer       info@iga-verein.de        www.iga-verein.de
 

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