L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
"Der Abschleppservice wird kartelliert"
....diese Überschrift trug eine "Presseveröffentlichung" .
Der Verfasser dieser Zeilen ist m.E. unvollständig informiert worden
und wohl
deshalb sind manche Darstellungen unvollständig und wirken daher
"falsch" ?
Um hier nicht ebenfalls missverstanden zu werden und die zweifelsfrei
positive
Grundstimmung dieses Hamer-Artikels richtig zu "deuten", muss
leider Satz für
Satz, Abschnitt für Abschnitt von fehlerhaften Aussagen passend
erwidert werden.
Der Originaltext ist wieder in "Anführungszeichen" zitiert.
(Ich fasse mich hier kurz - ansonsten wären 500 Seiten nachzulesen)
"Die Abschleppunternehmer bekamen die Adresse des liegen
gebliebenen
Kraftfahrzeuges entweder direkt über ihren Telefonservice oder über
die Polizei.
Dies hat bisher auch relativ gut funktioniert, abgesehen von einigen
Problemen
größerer Abschleppunternehmen, die von der Polizei bevorzugt und bei
denen das
Geraune von Gegenleistungen entstand."
Die Polizei hat das Erscheinungsmonopol an Unfallstellen. Selbst wenn
die
Abschleppunternehmer aus den "Nachrichten" (Verkehrsfunk oder
freundliche
Autofahrer, die zufällig an der Unfallstelle vorbeikamen und per Handy
anriefen,
usw....) dürfen nach BGH-Urteil die Autofahrer ihre Dienste nicht
direkt
anbieten, weil dies den Unfallbeteiligten im "Schock" nicht
zumutbar erscheint
und dieser dann so zustande gekommene Geschäftsabschluss eine
rechtswidrige
Übervorteilung bedeuten könnte. (lt. BGH)
Hieraus entwickelte sich jahrzehntelang ein überhebliches Selbstverständnis
der
Polizei vor Ort, die in der Regel "ihre" gelisteten
Lieblings-Abschleppdienste
nur noch vermittelte - was in den allermeisten Fällen sogar ganz ohne
"Gegenleistungen" erfolgte. (Zuverlässig, freundlich,
schnell-vor-Ort,....)
Die gesamte Monopol-Polizeivermittlung hat aus der Sicht der mit Aufträgen
begünstigten Abschlepp- und Pannendienstunternehmer nicht nur relativ
gut
funktioniert, sondern war eine "eierlegende Wollmilchsau" .
Die Polizei-Vermittlung erfolgte ja strikt ohne Preistransparenz. So
wurde dem
"begünstigt-vermittelten" Abschleppdienst ermöglicht, willkürlich
zu kassieren.
Aus der Sicht der Verbraucher wurde dies mit den Jahren auch deshalb so
unerträglich, weil insbesondere der immer mächtigere ADAC seine
tausendfache
Vereins-Straßenwacht (Pannenhilfs-Kfz) ebenfalls dazu einsetzte,
liegengebliebenen Autofahrern nur noch ADAC-Vertragsabschleppdienste zu
vermitteln. (Siehe dazu das "Kroha-Mahnschreiben", der
ADAC-Straßenwacht für
Kundenzuführungen "keine Schmiergelder" mehr zu zahlen)
Die am Markt in manchen Regionen zu 99,9% alleinigen Abschleppdienste
mit
ADAC-Vertragsbindung müssen inzwischen gegenüber dem ADAC die Standard
-
Abschleppleistungen in ihrem Einzugsgebiet mit z.B. 28,50 bis 38,50 EUR
netto
erbringen, obwohl die Selbstkosten bei ca. 100 EUR liegen. Der hieraus
entstehende reale Verlust wird seit Jahrzehnten mit einer extremen
Preisschaukel
zu Lasten der übrigen Kunden (z.B. Musterbeispielsrechnung über 440,-
EUR)
ausgeglichen.
Später führt Herr Hamer aus, dass Hilfeleisterrechnungen nur von
Versicherungen
bezahlt werden müssen.
Dies trifft nicht zu. Bei einem Verkehrsunfall gibt es in der Regel
einen
Schädiger und einen Geschädigten. In dem einen Fall zahlt dann die
gegnerische
Haftpflichtversicherung. Nur in den Fällen, wo eine Vollkasko oder ein
Schutzbrief vorhanden ist, springt ebenfalls eine Versicherung ein.
Ein großer Teil selbstzahlender Autofahrer bleibt jedoch übrig.
Jedoch darf ja nicht vergessen werden, dass wir als
Versicherungsgemeinschaft
die überzogenen "ADAC-Vertragsabschleppdienst-Rechnungen" mit
erhöhten Beiträgen indirekt wieder mitzahlen müssen.
Die Preisangabenverordnung gilt nur für gewerbliche Vermittler ?!
Die Polizei redet sich schändlicherweise darauf heraus, nicht
gewerblich zu
vermitteln und deshalb nicht preisangabenpflichtig zu sein. Dazu kommt,
dass der
BGH in einem Urteil zweifelsfrei festgeschrieben hat, dass die
Vermittlung im
Interesse des "Fahrzeugberechtigten" (Autofahrer) zu erfolgen
hat - und nicht im
Interesse des Abschleppdienstes - dass also der Polizei-Vermittler nach
GOA
nicht willkürlich überteuerte Abschleppdienste vermitteln darf .
Genau dies passiert jedoch auch bei der "Rufumleitung" nach
dem System
"Verkehrsservice" (Hessen, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen)
und auch mit dem
ebenso vermittelnden GDV bei der Polizei-Monopolvermittlung in BAYERN,
sowie die
GDV-Monopolvermittlung bei den BAB-Notrufsäulen.
Herr Hamer unterlässt diese Hauptursache in seinem Artikel und schafft
deshalb
unzweifelhaft "Jubelstürme" beim "organisierendem"
ADAC und VBA. ("Er" hat die
wesentliche Fehlerquelle nicht erwähnt")
Es ist daher nachvollziehbar, dass ich persönlich den ADAC und VBA,
sowie alle
in den Verkehrsservice-Vereinen und im bayr. Monopolvermittlungssystem
mitwirkenden Organisationen und Personen als "Wirtschaftsschädlinge"
ansehe und
bezeichne. Diese Handlungen sind m.E. nach dem Wettbewerbsrecht eine
strafbare
Werbung, weil hier vorsätzlich und organisiert mit Hilfe der "seriösen"
Polizei
dem Verbraucher sowohl anfallende Vermittlungskosten verschwiegen wird,
wie auch
die blinde Zwangskundenvermittlung (Reihum-Verfahren,
Mindestanforderungslistungen, Vermittlung auch weit-entfernter
Hilfeleister mit
entsprechenden hohen An- und Rückfahrtskosten, usw...) betrieben wird
und auch
verschwiegen wird, wenn ein näher-positionierter Hilfeleister -weil
nicht
gelistet- weil nur "ein" Bergungs-Kfz vorgehalten- weil kein
Meisterbetrieb- viel
preiswerter die z.B. 2 km Abschleppfahrt durchführen könnte. Was benötigt
denn
ein "GOLF-Fahrer" die Betriebsausstattung eines
"zertifizierten" bayr.
GDV-Polizei-genehmen Abschleppdienstes mit mehreren Einsatz-Kfz ?
"Er" (Golf)
will ja nur 2 km in die nächste VW-Vertragswerkstatt abgeschleppt
werden. "Er"
will keinen "gelisteten" Abschleppdienst aus 20 bis 30 km
Entfernung anreisen
lassen und hier dann statt 100,- EUR über 500,- EUR zahlen und dann
noch statt 2
Minuten ggf. über 30 Minuten auf Hilfe warten ? Wer zahlt den
Folgeunfall im
Verkehrsraum ? Eine Versicherung ? Ist dies das Interesse des
liegengebliebenen
Autofahrers ? usw.....
Das Motiv des ADAC und selbstverständlich auch der anderen
Automobilclubs, die
ja ebensolche "Preisschaukelsystem-Verträge" haben, ist
dadurch erklärt.
Deshalb sind diese so stark darauf angewiesen, dass weiterhin die
Vermittlung im
"Blindflug" ohne Preistransparenz erfolgt - und dass
insbesondere die
Preisschaukelmöglichkeit weiterhin ungestört passieren kann -
ansonsten können
die ADAC-Vertragsabschleppdienste ja nicht die Tiefstpreise gegenüber
einer ggf.
ADAC-Eintrittsverpflichtung (ab 28,50 EUR netto) schaffen.
Herr Hamer begeht nur den grundsätzlichen Fehler, die ganz andere
Interessenlage
des ADAC und der Versicherungskonzerne auf einen "Teller" zu
bringen.
Nur der ADAC (und die übrigen kleinen und kleinsten Automobilclubs)
sind ja auf
die Preisschaukel-Nichteintrittsverpflichtung im sog.
"Schutzbriefsegment"
angewiesen. Die Versicherungskonzerne und die selbstzahlenden Kunden
zahlen ja
die Preisschaukelzeche (statt 28,50 über 440,- EUR-lt.-Musterrechnung)
Die Versicherungen werden vom Verkehrsservice-System ,wie auch vom
GDV-Vermittlungssystem "betrogen". Hier scheint es eine
"Lachnummer" zu werden,
wenn der GDV hier das "unselige" blinde Vermittlungssystem in
BAYERN mitmacht ?
Hier muss man sich daran erinnern, wie die sog.
"Ausschreibung" denn überhaupt
in Bayern damals 2001 abging.
Die ADAC Service GmbH bewarb sich in Bayern für die
Monopol-Polizei-Vermittlung.
Angeblich hatte der Allianz-Vorstand beim bayr. Innenminister
interveniert und
damit gedroht, die Allianz-Hauptverwaltung aus München abzuziehen, wenn
der ADAC
das Vermittlungsmonopol in Bayern erhält - und nicht der GDV .
Dem GDV bleibt daher m.E. gar nichts anderes übrig, als nach der
"Pfeife" des
Innenministeriums zu tanzen, der den bestehenden Status der
"Blinden
Zwangsvermittlung" wie bisher weiter betreiben will, weil eine
transparente
Vermittlungspraxis ja sowohl den ADAC direkt gefährden würde, wie auch
ein
rechtskonformes System das gesamte bayr. "Richtlinienmodell"
und das
VBA-Listungsmonopol beendet hätte.
Für die in der Regel größeren ADAC-Vertragsbetriebe sind die bayr.
"Mindestanforderungskriterien" kein Problem - jedoch schafft
man, die kleineren
und preiswerteren Wettbewerber vom Markt zu verdrängen. Statt einem
engmaschigen
Netz (Tante-Emma-Läden) werden weitmaschige
Abschleppunternehmer-Standorte in
den Markt platziert. Das ADAC-Vertragspartnersystem von sog.
"Plus-Partnern" und
normalen "SDI-Partnern" wird damit gestärkt.
"Über diese Verkehrsservice-Vereine hat der ADAC etwa 1.000
Abschleppunternehmen in seine Konzernmacht gezogen, schreibt Ihnen die
Leistungen vor, das Werbe-Logo, die Preise und die Einsatzzeiten.
usw....."
Diese Aussage ist nicht ganz korrekt. Die Verkehrservice-Vereine (VSHT,
VSS, VSN
= Hessen-Thüringen, Sachsen, Niedersachsen) sind allesamt unter der
"Fuchtel"
des ADAC. Hier darf nicht vergessen werden, dass viele
Kfz-Innungsobermeister
und Kfz-Innungsaktivisten selbst ADAC-Vertragsabschleppdienste sind. In
diesen
VSS, VSHT und VSN-Vereinen sind faktisch nur noch ADAC-wohlgesonnene
Vereine.
Alle Vorstände des VBA sind ADAC-Vertragsabschleppdienste. Nur
ADAC-Vertragspartner können in der ISA (Interessengemeinschaft der
ADAC-Straßendienstbetriebe e.V.) eintreten. In Niedersachsen hat sich
zudem ein
sog. AIN-Verein (Abschlepp-Interessengemeinschaft Niedersachsen e.V.)
gegründet,
fast ausschließlich ADAC-Vertragsabschleppdienste sind hier Mitglied,
der
AIN-Vorstand selbstverständlich wieder "reinrassig" GELB .
In Thüringen war sogar jahrelang der vom ADAC aufgekaufte
DTC-Automobilclub als
Mitglied und stimmberechtigt geführt, obwohl der DTC nur noch als
"Vereinsmantel" existiert. Hier zeigt sich nur wieder die
"Schamlosigkeit" des
ADAC.
Herr Hamer hat hier auch nur unzureichend ausgeführt, dass der ADAC
angeblich
begonnen hat, sich in große ADAC-Vertragsbetriebe als Teilhaber
einzukaufen.
Der ADAC-Konzern (ADAC-Service-GmbH) ist somit direkt und indirekt
dabei.
Diese Tatsache verschweigt der ADAC-Konzern und die betroffenen
ADAC-Betriebe.
Nicht übersehen werden sollte aber auch die Tatsache, dass der ADAC mit
seiner
ADAC-Autovermietung über die ADAC-Vertragsbetriebe ein weiteres,
erhebliches
Interesse am unmittelbaren Markterfolg seiner Vertragspartner hat, bzw.
darauf
sogar angewiesen ist.
Dies ist grundsätzlich zwar nicht "unredlich", aber die
Machtbündelung als
"Verkehrsservice-Zampano" - Beiratsvorsitzender ist immer der
GELBE - im
Präsidium sind immer einer oder mehrere GELBE Präsidenten - und die
eigene
wirtschaftliche Betätigung ist deshalb dramatisch.
Im Hamer-Artikel wird der Eindruck erweckt, als ob die im
Verkehrsservice
gelisteten Abschleppunternehmen dem ADAC-Logo unterworfen sind. Dies ist
nicht
so. Nicht-ADAC-Abschleppdienste erhalten nach unseren jahrelangen
Marktumfragen
im PKW-Einsatzbereich inzwischen fast keine Aufträge mehr vermittelt.
80% und
mehr laufen nur noch auf ADAC-Vertragsabschleppdienste zu.
Ab dem 1.2.2004 hat der ADAC allerdings aber auch begonnen, offen die
Preise für
Nicht-ADAC-Mitglieder-Abschlepprechnungen (ab 89,- EUR netto)
abzusprechen.
(Wenn der Vermittlungsauftrag über die ADAC-Zentrale gewünscht wird)
Vor Jahren verklagte der ADAC die IGA, weil hier von ehemaligen
ADAC-Vertragsabschleppdiensten behauptet wurde, schon 1990 eine
Preisliste für
das Abschleppen gegenüber Nicht-Mitgliedern, die exakt
"wieder" 50% über dem
damaligen ADAC-Tarif (Ergänzungsvereinbarung-Nr.1) lag, herausgegeben
haben soll.
Auffällig ist hier die Übereinstimmung des 50% -
Kalkulationsaufschlages.
(54,- EUR + 50% + 8,- EUR ADAC-Vermittlungsprovision = 89,- EUR netto)
54,- EUR ist der normale bisherige Standard-Einsatzpauschalsatz gewesen.
Nach dem EV5-Vertrag soll jedoch der ADAC-Eintrittsverpflichtungspreis
auf 28,50
bis 38,50 EUR netto gesenkt werden, so dass die Schere zwischen dem
ADAC-Vertragstiefstpreis und den Selbstkosten (ca. 100,- EUR) noch
dramatischer
auseinander klafft.
Der ADAC erwartet sich von der "Verbraucherschutzwerbung"
weiter steigende
Marktanteile. Sind bisher ca. 1/3 des Marktes in ADAC-Hand, so könnte
bei einem
Abschluss auch in Zusammenarbeit einigen Versicherungskonzernen die
ADAC-Marktmacht auf weit über 50% kurzfristig ansteigen ?
Der ADAC meint wohl, dass steigende Auftragszahlen für seine
Vertragsbetriebe
die sinkenden Preise bei der ADAC-Eintrittsverpflichtung ausgleichen,
bzw. die
ADAC-Vertragsabschleppdienste durch eine weiter steigende Preisschaukel
von z.B.
440,- auf 500,- oder mehr EUR die selbstzahlenden Kunden weiter
"belasten"
können. Hier übersieht der ADAC wohl "betriebsblind", dass
die betrogenen
Verbraucher ja die sog. "ADAC-Kennung" auf den
ADAC-beschrifteten gelben
Abschleppwagen und den ADAC-Vertragspartner-Hinweis auf den Rechnungen
überlesen
könnten ? - Oder spekuliert der ADAC darauf, dass die
Nicht-ADAC-Abschlepper die
hohen Abschleppkosten der ADAC-Vertragsabschleppdienste schlicht
"abschreiben"
und ebenso überteuert kalkulieren - immerhin haben "Sie" dazu
einen Anlass, da
durch stark gesunkene Auslastung ohnehin keine Kostendeckung mehr möglich
ist ?
Es ist zu erkennen, dass diese hohen ADAC-Nichteintrittsverpflichtungs -
Abschleppkosten - Rechnungen einen sog. "Mitzieheffekt" bei
den freien
Abschleppdiensten auslösen - zwar aus ganz anderen Gründen (gesunkene
Auslastung) - jedoch im unmittelbaren Zusammenhang.
In vielen Regionen von Deutschland hat der ADAC-Vertragspartner eine
regionale
Monopolstellung inzwischen erreicht. "Hier" gibt es nur noch
den GELBEN. Dieser
kann als alleiniger Anbieter dann jedwede Kalkulation machen.
Insgesamt führt am Beispiel des am längsten bestehenden
Verkehrsservice-Vereins
in Thüringen diese sowohl von der Polizei, wie auch von der
Abschleppleid(t)zentrale des Verkehrsservice vorgenommene
Marktbeeinflussung zu
einem Wegbrechen der Nicht-ADAC-Vertragsabschleppdienste.
Aus gutem Grund werden deshalb die "wahren" Vermittlungszahlen
in Thüringen seit
jeher verheimlicht - kein Datenabgleich mit denn
Polizeiunfallaufnahmezahlen
vorgenommen, usw.... Das Zusammenspiel der "unseligen"
ADAC-Kundenwunschfrage der vor Ort monopolhaft erscheinenden Polizei und
der "verdeckten, blinden, Zwangsvermittlung" des
Verkehrsservice ist dramatisch.
"Dagegen ..... Kartellämter angerufen...."
Nicht die Abschleppunternehmer haben die Landes- und das
Bundeskartellamt
angerufen und um Hilfe gebeten, sondern die IGA hat seit Jahren auf
diese
Missstände hingewiesen. Der VBA (als ADAC-Steigbügelhalter) verneint
inzwischen
die GELBE "Gefahr" . 1995 - kurz nach der Verkehrsservice-Gründung
in Thüringen
ist der VBA jedoch vom Verkehrservice-Verein ausgetreten . 1996 - bei
der
"drohenden" BAB-Notrufsäulenaufschaltung auf den ADAC
(Konzept des ADAC zur
Übernahme der BAB-Notrufsäulen) kam der "VBA-Wendehals"
wieder hervor und trat
der ARGE Pannen- und Unfallhilfe e.V. (APU) im ADAC-Herrscherhaus München
als
Gründungsmitglied bei - und - trat auch kurz danach wieder in den
Verkehrsservice Thüringen ein.
Diese Konzentration auf die Seite des ADAC ist beachtlich.
Herr Hamer führt dann "das gleiche Spiel" behauptend über
die "Assistance
Partner GmbH&Co.KG" = SILBERNE FLOTTE aus. (ap)
Hier übersieht Herr Hamer, dass ap nur zur Schutzbrief-Preisdeckelung
und zum
einheitlichen Erscheinungsbild (SILBER) der ap-Vertragshilfeleister gegründet
wurde. Zwar steht in den Vertragswerken von ap unübersehbar der
Hinweis, dass
bei einem ap-Vertragsverhältnis (der ap-angeschlosenen
Versicherungskonzerne)
nur der Preisdeckel von ap mit 72,- bis 97,- EUR (brutto) berechnet
werden darf,
jedoch in den Verkehrsservice-Vereinen nur eine "Kundenpräferenz"
Automobilclub oder Service24 (LKW-Pannendienst+100% ADAC-Tochter), sowie
DKV-LKW-Pannendienst "zugelassen" ist.
Ein Versicherungs-Schutzbrief-Kundenwunsch ist im Verkehrsservice gar
nicht
möglich, obwohl die Versicherungskonzerne schon mehr Schutzbriefe als
der ADAC
auf den Markt platziert haben.
Dies zeigt nur wieder die fatale und falsche Verkehrsservice-Ausrichtung
ADAC
und in Verbindung - nicht zu vergessen - ja auch die falsche und hinterhältige
Polizei-Kundenwunsch-Monopol-Fragestellung "nur" nach dem
ADAC-Kundenwunsch?
Auch können die ap-Vertragsabschleppdienste "freie" Kunden
nicht für einen
Versicherungsschutzbrief werben. ADAC-Vertragsabschleppdienste erhalten
für eine
erfolgreiche ADAC-Mitgliederwerbung mit Schutzbrief 20,75 EUR + 16 %
MwSt. .
Auch hier zeigt sich das "wahnsinnige" Eigeninteresse des
ADAC, sowohl als
Verein, wie auch als ADAC-Schutzbrief-AG , am alleinigen Marktzugang in
unserem
Gewerbe. Hier ist darüber "nachzudenken", warum die anderen
Automobilclubs (AvD,
ACE, ARCD, AMO, AMTC, PVC,...) faktisch keine Rolle mehr spielen und wie
der DTC
langfristig dem Untergang und der Bedeutungslosigkeit
"zustreben" ?
(Die Polizei fragt ganz einfach nicht nach dem "PVC")
Herr Hamer führt auch das Wort "Mittelstand" ständig vor.
Hierbei sind es aber meistens kleine und kleinste Abschlepp- und
Pannendienstbetriebe. Wohl nur winziger Unternehmeranteil hat mehr als
10
Beschäftigte - oft sind die Abschleppunternehmen Familienbetriebe.
Mitarbeitende
Ehefrauen, Kinder und nahe Verwandte werden hier nicht
"angemeldet" und
mitgezählt ?
Wie in den vorherigen Zeilen beschrieben, hat der ADAC vor Jahr und Tag
erkannt,
dass der Marktzugang in die "Herzen" der Autofahrer sich nicht
nur mit
millionenfach-verkauften Schutzbriefen, sondern mit der
Folgeorganisation von
Reisebüro, Warenvertriebs-GmbH, Rechtsschutzversicherung und nun auch
noch
Finanzierung und Leasing zu weiteren Milliardenvermögen nutzen lässt.
In dieser Rolle spielen die Abschlepp- und Pannendienstunternehmer eine
zentrale
Rolle, da sich der ADAC nicht einmal einen 24-Std.-Notdienst
leisten kann.
Die ADAC-Vereinseigene-Straßenwacht (Pannenhilfs-Kfz) arbeit in der
Regel nur
bis 22.00 oder 23.00 Uhr und wird erst wieder ab ca. 6.00 Uhr
"geweckt".
In dieser Zeit schaffen die ADAC-Vertragsbetriebe diese Lücke zu
Tiefstpreisen
als "billiger Jakob" und ermöglichen dem ADAC weitere riesige
Kosteneinsparungen.
Jetzt (2004) beginnt der ADAC auch noch einen weiteren "Großangriff".
Über die Kfz-Innungen sucht der ADAC Kfz-Werkstätten, die von ca. 6.00
bis 20.00
Uhr (oder länger) geöffnet haben.
Dies ist deshalb so interessant, weil der ADAC doch seine
Vertragsabschleppdienste (SDI + Plus-Partner) schon 24-stündig hat -
und diese
Vertragsbetriebe ebenfalls eine Notdienst-Werkstatt (Pannenhilfe)
vorhalten
müssen.
Diese neue Entwicklung könnte bedeuten, dass der ADAC einen eigenen
Abschleppdienst plant ? Wie der verbündete Automobilclub ÖAMTC (Österreich)
?
In den letzten Jahren wurden schon immer "Anläufe" vom ADAC
genommen und
Abschleppfahrzeuge "getestet", Angebote eingeholt, usw....
Das Straßenwacht-Vereins-Personal könnte statt eines kleinen
"Werkstattwägelchen" auch ein Bergungs-Kfz (Autotransporter)
oder einen
Abschleppwagen fahren und bedienen. (24 Std. ?)
In den auslastungsstarken Gebieten dürfte dies kein ernsthaftes Problem
werden
und für die "Fläche" finden sich wohl immer noch genug
"Verräter" ?
Hier zeigt sich das schier unlösbare Problem des untereinander
unorganisierten
Klein- und Kleinstbetriebe im Abschleppgewerbe.
Die Bestrebungen der Versicherungsbranche (ap / Mondial-Allianz / LVM /
...)
gehen dahin, dass nur noch wenige Hilfeleister mit einem großzügigem
Gebietsschutz die ständig real sinkenden Preise (bei massiven
Kostensteigerungen) durch eine bessere Auslastung am Markt "überleben"
werden.
Ca. 1/3 der Versicherungs-Vertrags-Hilfeleister sind zudem gleichzeitig
ADAC -
Vertragsabschleppdienste. Das "dubiose" Versicherungsgewerbe fällt
uns freien
Abschlepp- und Pannendienstunternehmern in den Rücken, selbst da, wo
die
Versicherungs-Assistancen gute oder sogar bessere Alternativen zu den
GELBEN
Vertrags-Doppelspielern haben.
Nun sei daran erinnert, dass der ADAC-Konzern ja vielen Versicherungen
schon den
"Preisdeckel" bei der Auftragsvermittlung über die
ADAC-Notrufzentrale auf
maximal 89,- EUR netto (103,24 EUR brutto) incl. der
ADAC-Vermittlungsprovision
von 8,- EUR netto angeboten hat - und hier einige Versicherungskonzerne
wohl
nicht widerstehen werden, um die Machtkonzentration zur ADAC-Seite zu stärken
?
Nur der ADAC mit seiner bestehenden marktbeherrschenden Stellung (1/3 +
x) ist
m.E. in der Lage, hier ein generelles PKW-Einsatzpreisdiktat auch
durchzusetzen,
wenn - ja wenn - das Bundeskartellamt weiterhin die "Schlafmützenkarte"
zieht.
Bei der Macht des ADAC als sogar anerkannter "Verbraucherschützer"
ist dies auch
nur wenig verwunderlich ? Oder irre ich mich hier doch einmal ?
(Hoffentlich)
Damals (CAR-PARNTER-Autovermietung) untersagten die Behörden die
Preisabsprache und das "irreguläre" Einschreiten der
marktbeherrschenden Stellung.
Würde jedoch jetzt das Bundeskartellamt gegen die gängige ADAC-Praxis
einschreiten, sowie gegen das verbraucherfeindliche und kleinunternehmer
-
ruinierende Vermittlungssystem der Verkehrsservice-Vereine und des GDV
(Bayern-Monopol und BAB-Notrufsäulenvermittlungspraxis) , wäre der
ADAC-Konzern
in Existenzschieflage ?
Man darf hier auch nicht vergessen, dass auch der ADAC
"kleinere" Probleme vor
sich herschiebt. Wie z.B. die ADAC-Flugrettungs-Gmbh - als einzige
ADAC-Firma
gemeinnützig anerkannt . Durch die Kürzungen des Sozialetats dürften
über kurz
oder lang auch die "Rettungsdienste" nicht mehr auf
Staatskosten ihre
Anschaffungen (Hubschrauber, Rettungsfahrzeuge,...) bekommen. Die
"Tarife"
müssten dann den Krankenkassen, Versicherungen - kurz den
inanspruchnehmenden
Bürgern in voller Kalkulations-Kostenhöhe in Rechnung gestellt werden.
Der ADAC schreibt, dass er schon seit Jahren mehrere Millionen aus der
Vereinskasse in die ADAC-Flugrettungs-GmbH abgezweigt hat. Ich persönlich
finde
diese Mittelverwendung des ADAC auf jeden Fall sinnvoller, als
beispielsweise
die Autorennen oder andere "unweltriskante" Sportauswüchse
mit vielfach höheren
ADAC-Mitgliederbeiträgen zu unterstützen - aber - im ADAC sind
ja
"alterschwache" Ex-Rennfahrer in erheblicher Zahl in führenden
Positionen.
Auch der ADAC hat in den letzten Jahren sein Vertragspartnernetz
gestrafft. Vor
allem die ADAC-Plus-Partnerbetriebe bekommen die Mehrzahl der Aufträge.
Mit großem Erstaunen hat der ADAC einige GELB-SILBERNE Doppelspieler
gekündigt
und viele andere ebensolche Doppelspieler bisher unangetastet gelassen.
Gerade das Beispiel der Thüringer ADAC-Vertragsabschleppdienste ist
hier
aufschlussreich. (Diese "dürfen" gelb-silber bleiben ?)
Herr Hamer schreibt, dass sich die "Konzerne zu Lasten des
Mittelstandes
durchsetzen, ....."
Die Bestrebungen des ADAC, wie auch der Versicherungsassistancen gehen
dahin,
dass sich statt bisher ca. 5.000 Marktteilnehmer sehr viel weniger
Hilfeleister
am Markt "halten" sollen .
Die Versicherungskonzerne im ap-Verbund (SILBER) wollen anscheinend in
Deutschland nur ca. 400 bis 500 Betriebe "überleben" lassen.
Selbst langjährige
und zufriedenstellende Vertragsbetriebe wurden von heute auf morgen
rücksichtslos - nicht selten gegen GELBE "Doppelspieler"
ausgetauscht.
Hier scheint es so auszusehen, also ob die "Leifiguren" bei
den Versicherungen,
die früher als ADAC-Aktivisten ihr "Handwerk" gelernt haben,
Weichenstellungen
vornehmen.
Es könnte daher nur eine Frage der Zeit sein, wann auch die
Notrufzentralen der
Versicherungskonzerne (bzw. Assistancen) gegenüber
Nicht-Schutzbrief-Kunden
einen "scharfen" Preisdeckel wie der ADAC-Konzern nachmachen ?
Möglicherweise wartet die Versicherungswirtschaft nur das Verfahren
beim
Bundeskartellamt gegen den ADAC (und das eigene Verfahren gegen sich)
ab, um
denn entgültig "reinen Tisch" zu machen ?
Das gesamte "Kunstwerk" der ADAC-Marktmachtbeeinflussung und
Preisdeckelung
(sowie der Trittbrettfahrer-Versicherunskonzerne) hat jedoch einen
grundlegenden
Fehler.
Das Abschlepp- und Pannendienstgewerbe wird mittel- und langfristig den
Preisverfall und das Preisdiktat nicht überleben können, wenn die betrügerische
Preisschaukelpraxis (von z.B. 28,50 auf 440,- EUR) unterbunden werden
wird.
Daher halte ich das Verkehrsservice-System und das gesamte
GDV-Vermittlungssystem (Bayern + BAB-Notrufsäulen) für hoch-kriminell.
Erfahrungsgemäß wird eines Tages ein unbestechlicher Richter oder
Staatsanwalt
abgeschleppt werden, der möglicherweise auch aus eigenem Interesse
-oder- gar
aus Rechtstreue die alles-zerstörende-Bombe gegen diese blinde
Zwangskundenvermittlung und Preisschaukelpraxis, sowie "strafbare
Werbung" sich
vornimmt und zum gebührenden Abschluss bringt ?
Diese Darstellung ist für das Abschleppgewerbe wichtig. Die
ADAC-Vertragsbetriebe sind daher m.E. keine Täter, sondern erpresste
Opfer. Wenn
Sie nicht hier mitmachten würden, wäre der "Nachbarbetrieb"
sofort bereit.
Es ist daher verständlich, dass die ADAC-Vertragsbetriebe zu diesem
starken
Strohhalm greifen und hier mehrheitlich auch nicht einmal ein
Unrechtsbewusstsein
haben, "versprechen" Ihnen doch die willfährigen
"Unternehmervertretungen" von
VBA und ISA doch eine generelle "Absolution" .
Aus diesen Gründen kann der "linke" VBA auch nicht ernsthaft
gegen SILBER
angehen - zumal auch noch VBA-Aktivisten auch hier Vertragspartner sind.
Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich nur der Rat, sich weiterhin dem
ADAC und
SILBER "mucksmäuschenstill" zu unterwerfen, weiterhin
"scheinselbstständig" zu
arbeiten - und sich unverzüglich auch als
ADAC-Notdienst-Vertragswerkstatt zu
bewerben, auch wenn Sie "nebenbei" einen freien vertragsunabhängigen
Abschleppdienst haben. Es geht hier um ihr Überleben als Unternehmer,
nicht
darum vielleicht als einzelnes "Sandkorn" am weiten Strand zu
demonstrieren -
und sicherlich "übersehen" zu werden ?
Als Mindestöffnungszeiten werden 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr verlangt.
Anscheinend meint der ADAC hier Montag bis Samstag ? Ob freie oder
fabrikatsgebundene Werkstätten ist dem ADAC einerlei. Wenn sie jedoch
auch am
Sonn- und Feiertag einen Notdienst haben, dürften Sie "vorne
liegen" ?
Richten Sie die Werkstattbewerbung an :
ADAC - Abt. Straßendienste , 81737 München, Am Westpark 8
Eine IGA-Mitgliedschaft sollten Sie beim ADAC vielleicht nicht erwähnen
!
(Deshalb ist unsere Mitgliederverzeichnis aus streng-geheim)
Nun sind einige Kenner der Materie doch verwundert, warum wir den ADAC
empfehlen
? Grundsätzlich halte ich das ADAC-Konzept für gut - jedoch ist das
Tiefstpreisdiktat und die Nicht-Einbindung aller am Markt vorhandenen
Notdienstbetriebe bei der marktbeherrschenden Stellung des ADAC m.E.
rechtlich
eine diskriminierende und damit ungesetzliche Haltung. Je mächtiger der
ADAC
wird, desto "tönerner" werden seine "Füße" - dann
kommt die "IGA-Stunde" ?
Die Chancengleichheit in unserer Demokratie ist ein wesentlicher
Bestandteil.
Möglicherweise kann die IGA die unorganisierten Hilfeleister nur unter
dem
GELBEN Dach eines Tages "zusammenführen" ?+
Ein seriöser ADAC wäre auch für uns Abschlepp- und
Pannendienstunternehmer
erfreulich. Auch der ADAC muss damit rechnen, dass der Zeitpunkt kommen
wird, wo
nur noch eine "Handvoll" Hilfeleister am Markt sind - und
diese dann schlicht
ebenso ein "Angebotskartell" finden und erfinden werden - es
gibt dann keine
Wettbewerber mehr, zu denen der ADAC oder "SILBER" zu wechseln
drohen kann.
Langfristig schießen sich diese Organisationen selbst ins
"Knie" - können dann
vor lauter Kraft nur noch "kriechen"........
Bei dieser Konstellation werden sicherlich fast keine neuen Betriebe
sich
gründen und neue Arbeitsplätze schaffen.
Die Politik in die Verantwortung zu nehmen und hier eine Chaospolitik in
Berlin
zu behaupten ist schlicht ein Skandal. Der "unselige"
Verkehrservice ist in den
Bundesländern Hessen, Thüringen und Sachsen geschaffen worden. Das im
Prinzip
"abgekupferte" Verkehrsservice-Konzept -GDV- in Bayern hat die
Bayr.
Staatsregierung zu verantworten - keine Bundesregierung in Berlin.
Das Schreiben des Herrn Hamer erweckt den Eindruck, als ob er hier eine
Chaospolitik in Berlin eingebunden "herbeizitiert" ?
Diese Beispiele von GDV-Vermittlung und Verkehrsservice-Vermittlung
wirken sich
tatsächlich wettbewerbsverhindernd und arbeitsplatzvernichtend aus.
Nebenbei - was ich persönlich eigentlich als Hauptargument vermisst
habe, räumt
der GDV und der Verkehrsservice auch noch durch ihre Mindestanforderung
bei der
Listung kleinere, nähere und schneller verkehrsraumräumende
Abschleppdienste
"aus dem Weg" - verursacht statt einem engmaschigen ein
weitmaschiges Netz mit
viel weiteren Anfahrtswegen und damit erheblichen Zeitverzögerungen -
alles z.B.
in Bayern unter dem Vorwand, dass die Abschleppdienste auch in dem einen
von
hundert Fällen statt eines Kfz bis 2 to. Nutzlast dann doch tatsächlich
auch
einen "Transporter" oder "Wohnmobil" bis 3,5 to.
tatsächlich abschleppen - bzw.
aufladen können. Ein Prozent der Einsatzfälle wird als Rechtfertigung
z.B.
herangezogen, um dann im Schnitt 99 % viel zeitverzögerter und teurer
vermitteln
und abschleppen zu können.
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de
......weiter im 3.Teil......
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