L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


"Der Abschleppservice wird kartelliert"

....diese Überschrift trug eine "Presseveröffentlichung" .
Der Verfasser dieser Zeilen ist m.E. unvollständig informiert worden und wohl
deshalb sind manche Darstellungen unvollständig und wirken daher "falsch" ?
Um hier nicht ebenfalls missverstanden zu werden und die zweifelsfrei positive
Grundstimmung dieses Hamer-Artikels richtig zu "deuten", muss leider Satz für
Satz, Abschnitt für Abschnitt von fehlerhaften Aussagen passend erwidert werden.
Der Originaltext ist wieder in "Anführungszeichen" zitiert.
(Ich fasse mich hier kurz - ansonsten wären 500 Seiten nachzulesen)

"Die Abschleppunternehmer bekamen die Adresse des liegen gebliebenen
Kraftfahrzeuges entweder direkt über ihren Telefonservice oder über die Polizei.
Dies hat bisher auch relativ gut funktioniert, abgesehen von einigen Problemen
größerer Abschleppunternehmen, die von der Polizei bevorzugt und bei denen das
Geraune von Gegenleistungen entstand."

Die Polizei hat das Erscheinungsmonopol an Unfallstellen. Selbst wenn die
Abschleppunternehmer aus den "Nachrichten" (Verkehrsfunk oder freundliche
Autofahrer, die zufällig an der Unfallstelle vorbeikamen und per Handy anriefen,
usw....) dürfen nach BGH-Urteil die Autofahrer ihre Dienste nicht direkt
anbieten, weil dies den Unfallbeteiligten im "Schock" nicht zumutbar erscheint
und dieser dann so zustande gekommene Geschäftsabschluss eine rechtswidrige
Übervorteilung bedeuten könnte. (lt. BGH)

Hieraus entwickelte sich jahrzehntelang ein überhebliches Selbstverständnis der
Polizei vor Ort, die in der Regel "ihre" gelisteten Lieblings-Abschleppdienste
nur noch vermittelte - was in den allermeisten Fällen sogar ganz ohne
"Gegenleistungen" erfolgte. (Zuverlässig, freundlich, schnell-vor-Ort,....)

Die gesamte Monopol-Polizeivermittlung hat aus der Sicht der mit Aufträgen
begünstigten Abschlepp- und Pannendienstunternehmer nicht nur relativ gut
funktioniert, sondern war eine "eierlegende Wollmilchsau" .

Die Polizei-Vermittlung erfolgte ja strikt ohne Preistransparenz. So wurde dem
"begünstigt-vermittelten" Abschleppdienst ermöglicht, willkürlich zu kassieren.
Aus der Sicht der Verbraucher wurde dies mit den Jahren auch deshalb so
unerträglich, weil insbesondere der immer mächtigere ADAC  seine tausendfache
Vereins-Straßenwacht (Pannenhilfs-Kfz) ebenfalls dazu einsetzte,
liegengebliebenen Autofahrern nur noch ADAC-Vertragsabschleppdienste zu
vermitteln. (Siehe dazu das "Kroha-Mahnschreiben", der ADAC-Straßenwacht für
Kundenzuführungen "keine Schmiergelder" mehr zu zahlen)

Die am Markt in manchen Regionen zu 99,9% alleinigen Abschleppdienste mit
ADAC-Vertragsbindung müssen inzwischen gegenüber dem ADAC die Standard -
Abschleppleistungen in ihrem Einzugsgebiet mit z.B. 28,50 bis 38,50 EUR netto
erbringen, obwohl die Selbstkosten bei ca. 100 EUR liegen. Der hieraus
entstehende reale Verlust wird seit Jahrzehnten mit einer extremen Preisschaukel
zu Lasten der übrigen Kunden (z.B. Musterbeispielsrechnung über 440,- EUR)
ausgeglichen.

Später führt Herr Hamer aus, dass Hilfeleisterrechnungen nur von Versicherungen
bezahlt werden müssen.
Dies trifft nicht zu. Bei einem Verkehrsunfall gibt es in der Regel einen
Schädiger und einen Geschädigten. In dem einen Fall zahlt dann die gegnerische
Haftpflichtversicherung. Nur in den Fällen, wo eine Vollkasko oder ein
Schutzbrief vorhanden ist, springt ebenfalls eine Versicherung ein.
Ein großer Teil selbstzahlender Autofahrer bleibt jedoch übrig.
Jedoch darf ja nicht vergessen werden, dass wir als Versicherungsgemeinschaft
die überzogenen "ADAC-Vertragsabschleppdienst-Rechnungen" mit erhöhten Beiträgen indirekt wieder mitzahlen müssen.

Die Preisangabenverordnung gilt nur für gewerbliche Vermittler ?!
Die Polizei redet sich schändlicherweise darauf heraus, nicht gewerblich zu
vermitteln und deshalb nicht preisangabenpflichtig zu sein. Dazu kommt, dass der
BGH in einem Urteil zweifelsfrei festgeschrieben hat, dass die Vermittlung im
Interesse des "Fahrzeugberechtigten" (Autofahrer) zu erfolgen hat - und nicht im
Interesse des Abschleppdienstes - dass also der Polizei-Vermittler nach GOA
nicht willkürlich überteuerte Abschleppdienste vermitteln darf .
Genau dies passiert jedoch auch bei der "Rufumleitung" nach dem System
"Verkehrsservice" (Hessen, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen) und auch mit dem
ebenso vermittelnden GDV bei der Polizei-Monopolvermittlung in BAYERN, sowie die
GDV-Monopolvermittlung bei den BAB-Notrufsäulen.

Herr Hamer unterlässt diese Hauptursache in seinem Artikel und schafft deshalb
unzweifelhaft "Jubelstürme" beim "organisierendem" ADAC und VBA. ("Er" hat die
wesentliche Fehlerquelle nicht erwähnt")
Es ist daher nachvollziehbar, dass ich persönlich den ADAC und VBA, sowie alle
in den Verkehrsservice-Vereinen und im bayr. Monopolvermittlungssystem
mitwirkenden Organisationen und Personen als "Wirtschaftsschädlinge" ansehe und
bezeichne. Diese Handlungen sind m.E. nach dem Wettbewerbsrecht eine strafbare
Werbung, weil hier vorsätzlich und organisiert mit Hilfe der "seriösen" Polizei
dem Verbraucher sowohl anfallende Vermittlungskosten verschwiegen wird, wie auch
die blinde Zwangskundenvermittlung (Reihum-Verfahren,
Mindestanforderungslistungen, Vermittlung auch weit-entfernter Hilfeleister mit
entsprechenden hohen An- und Rückfahrtskosten, usw...) betrieben wird und auch
verschwiegen wird, wenn ein näher-positionierter Hilfeleister -weil nicht
gelistet- weil nur "ein" Bergungs-Kfz vorgehalten- weil kein Meisterbetrieb-  viel
preiswerter die z.B. 2 km Abschleppfahrt durchführen könnte. Was benötigt denn
ein "GOLF-Fahrer" die Betriebsausstattung eines "zertifizierten" bayr.
GDV-Polizei-genehmen Abschleppdienstes mit mehreren Einsatz-Kfz ? "Er" (Golf)
will ja nur 2 km in die nächste VW-Vertragswerkstatt abgeschleppt werden. "Er"
will keinen "gelisteten" Abschleppdienst aus 20 bis 30 km Entfernung anreisen
lassen und hier dann statt 100,- EUR über 500,- EUR zahlen und dann noch statt 2
Minuten ggf. über 30 Minuten auf Hilfe warten ? Wer zahlt den Folgeunfall im
Verkehrsraum ? Eine Versicherung ? Ist dies das Interesse des liegengebliebenen
Autofahrers ? usw.....

Das Motiv des ADAC und selbstverständlich auch der anderen Automobilclubs, die
ja ebensolche "Preisschaukelsystem-Verträge" haben, ist dadurch erklärt.
Deshalb sind diese so stark darauf angewiesen, dass weiterhin die Vermittlung im
"Blindflug" ohne Preistransparenz erfolgt - und dass insbesondere die
Preisschaukelmöglichkeit weiterhin ungestört passieren kann - ansonsten können
die ADAC-Vertragsabschleppdienste ja nicht die Tiefstpreise gegenüber einer ggf.
ADAC-Eintrittsverpflichtung (ab 28,50 EUR netto) schaffen.

Herr Hamer begeht nur den grundsätzlichen Fehler, die ganz andere Interessenlage
des ADAC und der Versicherungskonzerne auf einen "Teller" zu bringen.

Nur der ADAC (und die übrigen kleinen und kleinsten Automobilclubs) sind ja auf
die Preisschaukel-Nichteintrittsverpflichtung im sog. "Schutzbriefsegment"
angewiesen. Die Versicherungskonzerne und die selbstzahlenden Kunden zahlen ja
die Preisschaukelzeche (statt 28,50 über 440,- EUR-lt.-Musterrechnung)

Die Versicherungen werden vom Verkehrsservice-System ,wie auch vom
GDV-Vermittlungssystem "betrogen". Hier scheint es eine "Lachnummer" zu werden,
wenn der GDV hier das "unselige" blinde Vermittlungssystem in BAYERN mitmacht ?
Hier muss man sich daran erinnern, wie die sog. "Ausschreibung" denn überhaupt
in Bayern damals 2001 abging.
Die ADAC Service GmbH bewarb sich in Bayern für die Monopol-Polizei-Vermittlung.
Angeblich hatte der Allianz-Vorstand beim bayr. Innenminister interveniert und
damit gedroht, die Allianz-Hauptverwaltung aus München abzuziehen, wenn der ADAC
das Vermittlungsmonopol in Bayern erhält - und nicht der GDV .

Dem GDV bleibt daher m.E. gar nichts anderes übrig, als nach der "Pfeife" des
Innenministeriums zu tanzen, der den bestehenden Status der "Blinden
Zwangsvermittlung" wie bisher weiter betreiben will, weil eine transparente
Vermittlungspraxis ja sowohl den ADAC direkt gefährden würde, wie auch ein
rechtskonformes System das gesamte bayr. "Richtlinienmodell" und das
VBA-Listungsmonopol beendet hätte.
Für die in der Regel größeren ADAC-Vertragsbetriebe sind die bayr.
"Mindestanforderungskriterien" kein Problem - jedoch schafft man, die kleineren
und preiswerteren Wettbewerber vom Markt zu verdrängen. Statt einem engmaschigen
Netz (Tante-Emma-Läden) werden weitmaschige Abschleppunternehmer-Standorte in
den Markt platziert. Das ADAC-Vertragspartnersystem von sog. "Plus-Partnern" und
normalen "SDI-Partnern" wird damit gestärkt.

"Über diese Verkehrsservice-Vereine hat der ADAC etwa 1.000 Abschleppunternehmen in seine Konzernmacht gezogen, schreibt Ihnen die Leistungen vor, das Werbe-Logo, die Preise und die Einsatzzeiten. usw....."

Diese Aussage ist nicht ganz korrekt. Die Verkehrservice-Vereine (VSHT, VSS, VSN
= Hessen-Thüringen, Sachsen, Niedersachsen) sind allesamt unter der "Fuchtel"
des ADAC. Hier darf nicht vergessen werden, dass viele Kfz-Innungsobermeister
und Kfz-Innungsaktivisten selbst ADAC-Vertragsabschleppdienste sind. In diesen
VSS, VSHT und VSN-Vereinen sind faktisch nur noch ADAC-wohlgesonnene Vereine.
Alle Vorstände des VBA sind ADAC-Vertragsabschleppdienste. Nur
ADAC-Vertragspartner können in der ISA (Interessengemeinschaft der
ADAC-Straßendienstbetriebe e.V.) eintreten. In Niedersachsen hat sich zudem ein
sog. AIN-Verein (Abschlepp-Interessengemeinschaft Niedersachsen e.V.) gegründet,
fast ausschließlich ADAC-Vertragsabschleppdienste sind hier Mitglied, der
AIN-Vorstand selbstverständlich wieder "reinrassig" GELB .
In Thüringen war sogar jahrelang der vom ADAC aufgekaufte DTC-Automobilclub als
Mitglied und stimmberechtigt geführt, obwohl der DTC nur noch als
"Vereinsmantel" existiert. Hier zeigt sich nur wieder die "Schamlosigkeit" des
ADAC.

Herr Hamer hat hier auch nur unzureichend ausgeführt, dass der ADAC angeblich
begonnen hat, sich in große ADAC-Vertragsbetriebe als Teilhaber einzukaufen.
Der ADAC-Konzern (ADAC-Service-GmbH) ist somit direkt und indirekt dabei.
Diese Tatsache verschweigt der ADAC-Konzern und die betroffenen ADAC-Betriebe.
Nicht übersehen werden sollte aber auch die Tatsache, dass der ADAC mit seiner
ADAC-Autovermietung über die ADAC-Vertragsbetriebe ein weiteres, erhebliches
Interesse am unmittelbaren Markterfolg seiner Vertragspartner hat, bzw. darauf
sogar angewiesen ist.

Dies ist grundsätzlich zwar nicht "unredlich", aber die Machtbündelung als
"Verkehrsservice-Zampano" - Beiratsvorsitzender ist immer der GELBE - im
Präsidium sind immer einer oder mehrere GELBE Präsidenten - und die eigene
wirtschaftliche Betätigung ist deshalb dramatisch.

Im Hamer-Artikel wird der Eindruck erweckt, als ob die im Verkehrsservice
gelisteten Abschleppunternehmen dem ADAC-Logo unterworfen sind. Dies ist nicht
so. Nicht-ADAC-Abschleppdienste erhalten nach unseren jahrelangen Marktumfragen
im PKW-Einsatzbereich inzwischen fast keine Aufträge mehr vermittelt. 80% und
mehr laufen nur noch auf ADAC-Vertragsabschleppdienste zu.

Ab dem 1.2.2004 hat der ADAC allerdings aber auch begonnen, offen die Preise für
Nicht-ADAC-Mitglieder-Abschlepprechnungen (ab 89,- EUR netto) abzusprechen.
(Wenn der Vermittlungsauftrag über die ADAC-Zentrale gewünscht wird)
Vor Jahren verklagte der ADAC die IGA, weil hier von ehemaligen
ADAC-Vertragsabschleppdiensten behauptet wurde, schon 1990 eine Preisliste für
das Abschleppen gegenüber Nicht-Mitgliedern, die exakt "wieder" 50% über dem
damaligen ADAC-Tarif (Ergänzungsvereinbarung-Nr.1) lag, herausgegeben haben soll.
Auffällig ist hier die Übereinstimmung des 50% - Kalkulationsaufschlages.
(54,- EUR + 50% + 8,- EUR ADAC-Vermittlungsprovision = 89,- EUR netto)
54,- EUR ist der normale bisherige Standard-Einsatzpauschalsatz gewesen.
Nach dem EV5-Vertrag soll jedoch der ADAC-Eintrittsverpflichtungspreis auf 28,50
bis 38,50 EUR netto gesenkt werden, so dass die Schere zwischen dem
ADAC-Vertragstiefstpreis und den Selbstkosten (ca. 100,- EUR) noch dramatischer
auseinander klafft.

Der ADAC erwartet sich von der "Verbraucherschutzwerbung" weiter steigende
Marktanteile. Sind bisher ca. 1/3 des Marktes in ADAC-Hand, so könnte bei einem
Abschluss auch in Zusammenarbeit einigen Versicherungskonzernen die
ADAC-Marktmacht auf weit über 50% kurzfristig ansteigen ?

Der ADAC meint wohl, dass steigende Auftragszahlen für seine Vertragsbetriebe
die sinkenden Preise bei der ADAC-Eintrittsverpflichtung ausgleichen, bzw. die
ADAC-Vertragsabschleppdienste durch eine weiter steigende Preisschaukel von z.B.
440,- auf 500,- oder mehr EUR die selbstzahlenden Kunden weiter "belasten"
können. Hier übersieht der ADAC wohl "betriebsblind", dass die betrogenen
Verbraucher ja die sog. "ADAC-Kennung" auf den ADAC-beschrifteten gelben
Abschleppwagen und den ADAC-Vertragspartner-Hinweis auf den Rechnungen überlesen
könnten ? - Oder spekuliert der ADAC darauf, dass die Nicht-ADAC-Abschlepper die
hohen Abschleppkosten der ADAC-Vertragsabschleppdienste schlicht "abschreiben"
und ebenso überteuert kalkulieren - immerhin haben "Sie" dazu einen Anlass, da
durch stark gesunkene Auslastung ohnehin keine Kostendeckung mehr möglich ist ?
Es ist zu erkennen, dass diese hohen ADAC-Nichteintrittsverpflichtungs -
Abschleppkosten - Rechnungen einen sog. "Mitzieheffekt" bei den freien
Abschleppdiensten auslösen - zwar aus ganz anderen Gründen (gesunkene
Auslastung) - jedoch im unmittelbaren Zusammenhang.

In vielen Regionen von Deutschland hat der ADAC-Vertragspartner eine regionale
Monopolstellung inzwischen erreicht. "Hier" gibt es nur noch den GELBEN. Dieser
kann als alleiniger Anbieter dann jedwede Kalkulation machen.

Insgesamt führt am Beispiel des am längsten bestehenden Verkehrsservice-Vereins
in Thüringen diese sowohl von der Polizei, wie auch von der
Abschleppleid(t)zentrale des Verkehrsservice vorgenommene Marktbeeinflussung zu
einem Wegbrechen der Nicht-ADAC-Vertragsabschleppdienste.
Aus gutem Grund werden deshalb die "wahren" Vermittlungszahlen in Thüringen seit
jeher verheimlicht - kein Datenabgleich mit denn Polizeiunfallaufnahmezahlen
vorgenommen, usw....  Das Zusammenspiel der "unseligen" ADAC-Kundenwunschfrage der vor Ort monopolhaft erscheinenden Polizei und der "verdeckten, blinden, Zwangsvermittlung" des Verkehrsservice ist dramatisch.

"Dagegen ..... Kartellämter angerufen...."
Nicht die Abschleppunternehmer haben die Landes- und das Bundeskartellamt
angerufen und um Hilfe gebeten, sondern die IGA hat seit Jahren auf diese
Missstände hingewiesen. Der VBA (als ADAC-Steigbügelhalter) verneint inzwischen
die GELBE "Gefahr" . 1995 - kurz nach der Verkehrsservice-Gründung in Thüringen
ist der VBA jedoch vom Verkehrservice-Verein ausgetreten . 1996 - bei der
"drohenden" BAB-Notrufsäulenaufschaltung auf den ADAC (Konzept des ADAC zur
Übernahme der BAB-Notrufsäulen) kam der "VBA-Wendehals" wieder hervor und trat
der ARGE Pannen- und Unfallhilfe e.V. (APU) im ADAC-Herrscherhaus München als
Gründungsmitglied bei - und - trat auch kurz danach wieder in den
Verkehrsservice Thüringen ein.
Diese Konzentration auf die Seite des ADAC ist beachtlich.

Herr Hamer führt dann "das gleiche Spiel" behauptend über die "Assistance
Partner GmbH&Co.KG" = SILBERNE FLOTTE aus. (ap)

Hier übersieht Herr Hamer, dass ap nur zur Schutzbrief-Preisdeckelung und zum
einheitlichen Erscheinungsbild (SILBER) der ap-Vertragshilfeleister gegründet
wurde. Zwar steht in den Vertragswerken von ap unübersehbar der Hinweis, dass
bei einem ap-Vertragsverhältnis (der ap-angeschlosenen Versicherungskonzerne)
nur der Preisdeckel von ap mit 72,- bis 97,- EUR (brutto) berechnet werden darf,
jedoch in den  Verkehrsservice-Vereinen  nur eine "Kundenpräferenz"
Automobilclub oder Service24 (LKW-Pannendienst+100% ADAC-Tochter), sowie
DKV-LKW-Pannendienst "zugelassen" ist.
Ein Versicherungs-Schutzbrief-Kundenwunsch ist im Verkehrsservice gar nicht
möglich, obwohl die Versicherungskonzerne schon mehr Schutzbriefe als der ADAC
auf den Markt platziert haben.

Dies zeigt nur wieder die fatale und falsche Verkehrsservice-Ausrichtung ADAC
und in Verbindung - nicht zu vergessen - ja auch die falsche und hinterhältige
Polizei-Kundenwunsch-Monopol-Fragestellung "nur" nach dem ADAC-Kundenwunsch?

Auch können die ap-Vertragsabschleppdienste "freie" Kunden nicht für einen
Versicherungsschutzbrief werben. ADAC-Vertragsabschleppdienste erhalten für eine
erfolgreiche ADAC-Mitgliederwerbung mit Schutzbrief 20,75 EUR + 16 % MwSt. .
Auch hier zeigt sich das "wahnsinnige" Eigeninteresse des ADAC, sowohl als
Verein, wie auch als ADAC-Schutzbrief-AG , am alleinigen Marktzugang in unserem
Gewerbe. Hier ist darüber "nachzudenken", warum die anderen Automobilclubs (AvD,
ACE, ARCD, AMO, AMTC, PVC,...) faktisch keine Rolle mehr spielen und wie der DTC
langfristig dem Untergang und der Bedeutungslosigkeit "zustreben" ?
(Die Polizei fragt ganz einfach nicht nach dem "PVC")

Herr Hamer führt auch das Wort "Mittelstand" ständig vor.
Hierbei sind es aber meistens kleine und kleinste Abschlepp- und
Pannendienstbetriebe. Wohl nur winziger Unternehmeranteil hat mehr als 10
Beschäftigte - oft sind die Abschleppunternehmen Familienbetriebe. Mitarbeitende
Ehefrauen, Kinder und nahe Verwandte werden hier nicht "angemeldet" und
mitgezählt ?

Wie in den vorherigen Zeilen beschrieben, hat der ADAC vor Jahr und Tag erkannt,
dass der Marktzugang in die "Herzen" der Autofahrer sich nicht nur mit
millionenfach-verkauften Schutzbriefen, sondern mit der Folgeorganisation von
Reisebüro, Warenvertriebs-GmbH, Rechtsschutzversicherung und nun auch noch
Finanzierung und Leasing zu weiteren Milliardenvermögen nutzen lässt.

In dieser Rolle spielen die Abschlepp- und Pannendienstunternehmer eine zentrale
Rolle, da sich der ADAC nicht  einmal einen 24-Std.-Notdienst leisten kann.
Die ADAC-Vereinseigene-Straßenwacht (Pannenhilfs-Kfz) arbeit in der Regel nur
bis 22.00 oder 23.00 Uhr und wird erst wieder ab ca. 6.00 Uhr "geweckt".
In dieser Zeit schaffen die ADAC-Vertragsbetriebe diese Lücke zu Tiefstpreisen
als "billiger Jakob" und ermöglichen dem ADAC weitere riesige
Kosteneinsparungen.

Jetzt (2004) beginnt der ADAC auch noch einen weiteren "Großangriff".
Über die Kfz-Innungen sucht der ADAC Kfz-Werkstätten, die von ca. 6.00 bis 20.00
Uhr (oder länger) geöffnet haben.
Dies ist deshalb so interessant, weil der ADAC doch seine
Vertragsabschleppdienste (SDI + Plus-Partner) schon 24-stündig hat - und diese
Vertragsbetriebe ebenfalls eine Notdienst-Werkstatt (Pannenhilfe) vorhalten
müssen.
Diese neue Entwicklung könnte bedeuten, dass der ADAC einen eigenen
Abschleppdienst plant ? Wie der verbündete Automobilclub ÖAMTC (Österreich) ?
In den letzten Jahren wurden schon immer "Anläufe" vom ADAC genommen und
Abschleppfahrzeuge "getestet", Angebote eingeholt, usw....
Das Straßenwacht-Vereins-Personal könnte statt eines kleinen
"Werkstattwägelchen" auch ein Bergungs-Kfz (Autotransporter) oder einen
Abschleppwagen fahren und bedienen. (24 Std. ?)

In den auslastungsstarken Gebieten dürfte dies kein ernsthaftes Problem werden
und für die "Fläche" finden sich wohl immer noch genug "Verräter" ?
Hier zeigt sich das schier unlösbare Problem des untereinander unorganisierten
Klein- und Kleinstbetriebe im Abschleppgewerbe.

Die Bestrebungen der Versicherungsbranche (ap / Mondial-Allianz / LVM / ...)
gehen dahin, dass nur noch wenige Hilfeleister mit einem großzügigem
Gebietsschutz die ständig real sinkenden Preise (bei massiven Kostensteigerungen) durch eine bessere Auslastung am Markt "überleben" werden.
Ca. 1/3 der Versicherungs-Vertrags-Hilfeleister sind zudem gleichzeitig ADAC -
Vertragsabschleppdienste. Das "dubiose" Versicherungsgewerbe fällt uns freien
Abschlepp- und Pannendienstunternehmern in den Rücken, selbst da, wo die
Versicherungs-Assistancen gute oder sogar bessere Alternativen zu den GELBEN
Vertrags-Doppelspielern haben.

Nun sei daran erinnert, dass der ADAC-Konzern ja vielen Versicherungen schon den
"Preisdeckel" bei der Auftragsvermittlung über die ADAC-Notrufzentrale auf
maximal 89,- EUR netto (103,24 EUR brutto) incl. der ADAC-Vermittlungsprovision
von 8,- EUR netto angeboten hat - und hier einige Versicherungskonzerne wohl
nicht widerstehen werden, um die Machtkonzentration zur ADAC-Seite zu stärken ?
Nur der ADAC mit seiner bestehenden marktbeherrschenden Stellung (1/3 + x) ist
m.E. in der Lage, hier ein generelles PKW-Einsatzpreisdiktat auch durchzusetzen,
wenn - ja wenn - das Bundeskartellamt weiterhin die "Schlafmützenkarte" zieht.
Bei der Macht des ADAC als sogar anerkannter "Verbraucherschützer" ist dies auch
nur wenig verwunderlich ? Oder irre ich mich hier doch einmal ? (Hoffentlich)

Damals (CAR-PARNTER-Autovermietung) untersagten die Behörden die Preisabsprache und das "irreguläre" Einschreiten der marktbeherrschenden Stellung.
Würde jedoch jetzt das Bundeskartellamt gegen die gängige ADAC-Praxis
einschreiten, sowie gegen das verbraucherfeindliche und kleinunternehmer -
ruinierende Vermittlungssystem der Verkehrsservice-Vereine und des GDV
(Bayern-Monopol und BAB-Notrufsäulenvermittlungspraxis) , wäre der ADAC-Konzern
in Existenzschieflage ?

Man darf hier auch nicht vergessen, dass auch der ADAC "kleinere" Probleme vor
sich herschiebt. Wie z.B. die ADAC-Flugrettungs-Gmbh - als einzige ADAC-Firma
gemeinnützig anerkannt . Durch die Kürzungen des Sozialetats dürften über kurz
oder lang auch die "Rettungsdienste" nicht mehr auf Staatskosten ihre
Anschaffungen (Hubschrauber, Rettungsfahrzeuge,...) bekommen. Die "Tarife"
müssten dann den Krankenkassen, Versicherungen - kurz den inanspruchnehmenden
Bürgern in voller Kalkulations-Kostenhöhe in Rechnung gestellt werden.
Der ADAC schreibt, dass er schon seit Jahren mehrere Millionen aus der
Vereinskasse in die ADAC-Flugrettungs-GmbH abgezweigt hat. Ich persönlich finde
diese Mittelverwendung des ADAC auf jeden Fall sinnvoller, als beispielsweise
die Autorennen oder andere "unweltriskante" Sportauswüchse mit vielfach höheren
ADAC-Mitgliederbeiträgen zu unterstützen - aber - im ADAC sind  ja
"alterschwache" Ex-Rennfahrer in erheblicher Zahl in führenden Positionen.

Auch der ADAC hat in den letzten Jahren sein Vertragspartnernetz gestrafft. Vor
allem die ADAC-Plus-Partnerbetriebe bekommen die Mehrzahl der Aufträge.
Mit großem Erstaunen hat der ADAC einige GELB-SILBERNE Doppelspieler gekündigt
und viele andere ebensolche Doppelspieler bisher unangetastet gelassen.
Gerade das Beispiel der Thüringer ADAC-Vertragsabschleppdienste ist hier
aufschlussreich. (Diese "dürfen" gelb-silber bleiben ?)

Herr Hamer schreibt, dass sich die "Konzerne zu Lasten des Mittelstandes
durchsetzen, ....."

Die Bestrebungen des ADAC, wie auch der Versicherungsassistancen gehen dahin,
dass sich statt bisher ca. 5.000 Marktteilnehmer sehr viel weniger Hilfeleister
am Markt "halten" sollen .
Die Versicherungskonzerne im ap-Verbund (SILBER) wollen anscheinend in
Deutschland nur ca. 400 bis 500 Betriebe "überleben" lassen. Selbst langjährige
und zufriedenstellende Vertragsbetriebe wurden von heute auf morgen
rücksichtslos - nicht selten gegen GELBE "Doppelspieler" ausgetauscht.
Hier scheint es so auszusehen, also ob die "Leifiguren" bei den Versicherungen,
die früher als ADAC-Aktivisten ihr "Handwerk" gelernt haben, Weichenstellungen
vornehmen.
Es könnte daher nur eine Frage der Zeit sein, wann auch die Notrufzentralen der
Versicherungskonzerne (bzw. Assistancen) gegenüber Nicht-Schutzbrief-Kunden
einen "scharfen" Preisdeckel wie der ADAC-Konzern nachmachen ?
Möglicherweise wartet die Versicherungswirtschaft nur das Verfahren beim
Bundeskartellamt gegen den ADAC (und das eigene Verfahren gegen sich) ab, um
denn entgültig "reinen Tisch" zu machen ?

Das gesamte "Kunstwerk" der ADAC-Marktmachtbeeinflussung und Preisdeckelung
(sowie der Trittbrettfahrer-Versicherunskonzerne) hat jedoch einen grundlegenden
Fehler.

Das Abschlepp- und Pannendienstgewerbe wird mittel- und langfristig den
Preisverfall und das Preisdiktat nicht überleben können, wenn die betrügerische
Preisschaukelpraxis (von z.B. 28,50 auf 440,- EUR) unterbunden werden wird.
Daher halte ich das Verkehrsservice-System und das gesamte
GDV-Vermittlungssystem (Bayern + BAB-Notrufsäulen) für hoch-kriminell.
Erfahrungsgemäß wird eines Tages ein unbestechlicher Richter oder Staatsanwalt
abgeschleppt werden, der möglicherweise auch aus eigenem Interesse -oder- gar
aus Rechtstreue die alles-zerstörende-Bombe gegen diese blinde
Zwangskundenvermittlung und Preisschaukelpraxis, sowie "strafbare Werbung" sich
vornimmt und zum gebührenden Abschluss bringt ?

Diese Darstellung ist für das Abschleppgewerbe wichtig. Die
ADAC-Vertragsbetriebe sind daher m.E. keine Täter, sondern erpresste Opfer. Wenn
Sie nicht hier mitmachten würden, wäre der "Nachbarbetrieb" sofort bereit.
Es ist daher verständlich, dass die ADAC-Vertragsbetriebe zu diesem starken
Strohhalm greifen und hier mehrheitlich auch nicht einmal ein Unrechtsbewusstsein
haben, "versprechen" Ihnen doch die willfährigen "Unternehmervertretungen" von
VBA und ISA doch eine generelle "Absolution" .
Aus diesen Gründen kann der "linke" VBA auch nicht ernsthaft gegen SILBER
angehen - zumal auch noch VBA-Aktivisten auch hier Vertragspartner sind.

Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich nur der Rat, sich weiterhin dem ADAC und
SILBER "mucksmäuschenstill" zu unterwerfen, weiterhin "scheinselbstständig" zu
arbeiten - und sich unverzüglich auch als ADAC-Notdienst-Vertragswerkstatt zu
bewerben, auch wenn Sie "nebenbei" einen freien vertragsunabhängigen
Abschleppdienst haben. Es geht hier um ihr Überleben als Unternehmer, nicht
darum vielleicht als einzelnes "Sandkorn" am weiten Strand zu demonstrieren -
und sicherlich "übersehen" zu werden ?
Als Mindestöffnungszeiten werden 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr verlangt.
Anscheinend meint der ADAC hier Montag bis Samstag ? Ob freie oder
fabrikatsgebundene Werkstätten ist dem ADAC einerlei. Wenn sie jedoch auch am
Sonn- und Feiertag einen Notdienst haben, dürften Sie "vorne liegen" ?

Richten Sie die Werkstattbewerbung an :
ADAC - Abt. Straßendienste , 81737 München, Am Westpark 8

Eine IGA-Mitgliedschaft sollten Sie beim ADAC vielleicht nicht erwähnen !
(Deshalb ist unsere Mitgliederverzeichnis aus streng-geheim)

Nun sind einige Kenner der Materie doch verwundert, warum wir den ADAC empfehlen
? Grundsätzlich halte ich das ADAC-Konzept für gut - jedoch ist das
Tiefstpreisdiktat und die Nicht-Einbindung aller am Markt vorhandenen
Notdienstbetriebe bei der marktbeherrschenden Stellung des ADAC m.E. rechtlich
eine diskriminierende und damit ungesetzliche Haltung. Je mächtiger der ADAC
wird, desto "tönerner" werden seine "Füße" - dann kommt die "IGA-Stunde" ?
Die Chancengleichheit in unserer Demokratie ist ein wesentlicher Bestandteil.
Möglicherweise kann die IGA die unorganisierten Hilfeleister nur unter dem
GELBEN Dach eines Tages "zusammenführen" ?+

Ein seriöser ADAC wäre auch für uns Abschlepp- und Pannendienstunternehmer
erfreulich. Auch der ADAC muss damit rechnen, dass der Zeitpunkt kommen wird, wo
nur noch eine "Handvoll" Hilfeleister am Markt sind - und diese dann schlicht
ebenso ein "Angebotskartell" finden und erfinden werden - es gibt dann keine
Wettbewerber mehr, zu denen der ADAC oder "SILBER" zu wechseln drohen kann.
Langfristig schießen sich diese Organisationen selbst ins "Knie" - können dann
vor lauter Kraft nur noch "kriechen"........

Bei dieser Konstellation werden sicherlich fast keine neuen Betriebe sich
gründen und neue Arbeitsplätze schaffen.

Die Politik in die Verantwortung zu nehmen und hier eine Chaospolitik in Berlin
zu behaupten ist schlicht ein Skandal. Der "unselige" Verkehrservice ist in den
Bundesländern Hessen, Thüringen und Sachsen geschaffen worden. Das im Prinzip
"abgekupferte" Verkehrsservice-Konzept -GDV- in Bayern hat die Bayr.
Staatsregierung zu verantworten - keine Bundesregierung in Berlin.
Das Schreiben des Herrn Hamer erweckt den Eindruck, als ob er hier eine
Chaospolitik in Berlin eingebunden "herbeizitiert" ?

Diese Beispiele von GDV-Vermittlung und Verkehrsservice-Vermittlung wirken sich
tatsächlich wettbewerbsverhindernd und arbeitsplatzvernichtend aus.
Nebenbei - was ich persönlich eigentlich als Hauptargument vermisst habe, räumt
der GDV und der Verkehrsservice auch noch durch ihre Mindestanforderung bei der
Listung kleinere, nähere und schneller verkehrsraumräumende Abschleppdienste
"aus dem Weg" - verursacht statt einem engmaschigen ein weitmaschiges Netz mit
viel weiteren Anfahrtswegen und damit erheblichen Zeitverzögerungen - alles z.B.
in Bayern unter dem Vorwand, dass die Abschleppdienste auch in dem einen von
hundert Fällen statt eines Kfz bis 2 to. Nutzlast dann doch tatsächlich auch
einen "Transporter" oder "Wohnmobil" bis 3,5 to. tatsächlich abschleppen - bzw.
aufladen können. Ein Prozent der Einsatzfälle wird als Rechtfertigung z.B.
herangezogen, um dann im Schnitt 99 % viel zeitverzögerter und teurer vermitteln
und abschleppen zu können.

Dieter Pramschüfer      info@iga-verein.de         www.iga-verein.de

......weiter im 3.Teil......
 

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