L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


"Der Abschleppservice wird kartelliert"

"Besonderes Unverständnis haben natürlich die selbstständigen
Abschleppunternehmer, dass der ADAC mit Gemeinnützigkeitsvorteil 30 Mio. Euro
Steuern jährlich spart, um ihnen Konkurrenz machen zu können." (so H.Hamer)

Wie bereits zwischen den letzten 10 Seiten und Zeilen erwähnt, ist nur die ADAC
Flugrettungs-GmbH als gemeinnützig anerkannt.
Der "Kernverein" ADAC ist ein normaler Verein - mit vielen nachgeschalteten
wirtschaftlichen Tochterfirmen - GmbHs und AGs -
Inwieweit die "Vereinsaktivisten" auch gleichzeitig in den wirtschaftlichen
Firmen das eigentliche "Sagen" haben, ist mir nicht in allen Einzelheiten
bekannt. Schon Auto-Motor-Sport hat 1983 diesbezüglich "Verbindungen" erwähnt.

Lt. Visitenkarte ist z.B. Herr Karl-Heinz Kroha sowohl Geschäftsführer der ADAC
Service GmbH, wie auch Leiter der Vereinsabteilung "Straßendienste" .
Herr Kroha ist in allen Verkehrsservice-Vereinen im Präsidium und als
Beiratsvorsitzender gleichzeitig aktiviert.
Der ADAC e.V. verklagte z.B. die IGA wg. "geschäftsschädigender Aussagen" - hier
war dann Herr Kroha als Zeuge vorhanden. (1998)
Herr Kroha bestreitet hier, dass der ADAC mit der vorgelegten Preisliste
gegenüber Nicht-Mitgliedern um 50% höher als gegenüber der
ADAC-Ergängzungsvereinbarung Nr. 1 abzurechnen, irgendetwas zu tun hat.
Das Landgericht Regensburg glaubt dem "allmächtigen" ADAC und die Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten der IGA sprengen fast 30.000,- DM .

Im Jahr 2004 (1.2.2004) wird dann exakt von Herrn Kroha 54,- EUR + 50% + 8,- EUR
ADAC-Vermittlungskosten = 89,- EUR netto (103,24 EUR brutto) massiv den
ADAC-Vertragsabschleppdiensten "vorgeschlagen" - ansonsten werden diese "nicht
mehr vermittelt" . (Erpressung ist kein "schönes" Wort hierfür ?)
Die doch sehr "seltsame" Aussage des ADAC und von Herrn Kroha 1998/99 dürfte in
diesem Zusammenhang doch in ein "besonderes" Licht getaucht werden ?

Der Verkehrsservice Hessen-Thüringen e.V. (VSHT) als Präsidiumsmitglied
zeichnend, verklagt die IGA vor dem Landgericht Kassel (verliert die Klage zu
80%) und der ADAC e.V. bezahlt direkt die Prozess und Rechtsanwaltskosten - nicht
der VSHT- das Strafverfahren (auf meinen Antrag) wg. Veruntreuung gegen den ADAC
wird mit der Begründung dann eingestellt - dass es doch im erheblichen
wirtschaftlichen Interesse des ADAC lag, insbesondere die Behauptung und Aussage
der IGA-Umfrage in Thüringen zu unterbinden zu versuchen, dass über 80% der
PKW-Vermittlungen nur noch an ADAC-Vertragsbetriebe gelangen.
Wenn schon eine Staatsanwaltschaft so voll-krass die Verbindung der ureigenen
ADAC-Interessen und des Verkehrsservice als vollkommen übereinstimmend
"bezeichnet" - bleibt mir die Spuke gänzlich weg. Der Verkehrsservice und ADAC
werden somit als "Einheit" bezeichnet.

Mir ist in Deutschland keine Konstruktion bekannt, die einem Verein ein
milliardenschweres Tochterfirmen-Verschachtelungs-System ähnlicher Art
gestattet. Warum gründen wir kleine Abschleppunternehmer keine "Vereine" und
lassen das "Vermögen" und die Einnahmen in die "Vereinskasse" steuerfrei fließen
und umgehen damit jegliche Belastung ?

Der ADAC lässt ja auch seine vereinseigene Straßenwacht für die gewerblichen
Aufträge der ADAC-Service-GmbH (Mobilitätsgarantieverträge von Autoherstellern)
fahren - ein m.E. überdeutliches Indiz für die wirtschaftliche Ausrichtung des
ADAC-Vereins.

Das Vereinsrecht (Zweck des Vereins) behauptet, dass der "Geschäftsbetrieb"
bereits dann wirtschaftlich ist, wenn die Vereinstätigkeit auf Verschaffung von
wirtschaftlichen Vorteilen irgendwelcher Art gerichtet ist. ...... bei diesen
Vorteilen braucht es sich nicht um den wirtschaftlichen Vorteil des Vereins
selbst zu handeln, es kann gerade auch ein wirtschaftlicher Vorteil der
Vereinsmitglieder selbst sein.....  
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb hat den Verlust der Rechtsfähigkeit zur
Folge.
Lt. AUTO-MOTOR-SPORT von 1983 dient der ADAC-Vereinsmantel um die unzähligen
wirtschaftlichen ADAC-Tochterfirmen nur dazu, um das Vermögen in die
Vereinskasse zu "schleusen" und die wirtschaftliche Betätigung des ADAC
"juristisch" auszulagern.

Auch wenn die ADAC-Vereinsmilliarden für die Staatsschulden in Billionenhöhe nur
einen Tropfen auf den heißen Stein darstellen, so sollte dies m.E. jedoch sofort
in Angriff genommen werden.
Da die ADAC-Mitglieder von dem "ruhenden" Milliardenvermögen á la Dagobert Duck
wohl nichts haben, dürfte sogar eine Abstimmung unter allen ADAC-Mitgliedern zur
Vereinsauflösung und Staatsschuldentilgung erfreulich sein ? (Satire-Scherz)
Der ADAC kann ja als Wirtschaftsunternehmen meinetwegen weiter existieren.
Möglicherweise als "Dachverband" aller Abschlepp- und Pannendienstunternehmer ?

Das Grundgesetz sieht den besonderen Schutz der kleinen und mittleren
Unternehmen vor. Genau diese kleinen Unternehmen sind jedoch "historisch"
unfähig, sich in unserem Gewerbe für das sich die milliardenschweren Konzerne
als "Zugangsschlüssel" und  "Erstkontakt" so stark interessieren, wie eine
kleine regionale "TAXI-Zentrale" zu einigen und hier am Markt aufzutreten.
Der TAXI-Markt ist ja auch so eine unverständliche Konstruktion, bei der die
Marktmechanismen - z.B. die Regelung des Angebots und der Nachfrage mit der
freien, transparenten Preisgestaltung verhindert werden.

WARUM hat der ADAC noch nicht eine TAXI-Vermittlung für ADAC-Mitglieder
gestartet ?

Gibt es für den ADAC-Konzern im TAXI-Geschäft durch die knappe
Preisdeckel-Kalkulation wohl nichts abzukassieren ?
Warum diktiert der ADAC den TAXI - Unternehmern nicht wie im Hilfeleistergewerbe
ein Preis- und Kalkulationsmodell, dass nur ca. 10 bis 30 % der
TAXI-Selbstkosten "anbietet" - damit die TAXI - Unternehmer dann die Verluste
aus dem ADAC-Geschäft zu Lasten der übrigen Kunden wieder "draufschlagen" ?
Die TAXI - Unternehmer würden den ADAC auslachen und keine solchen
Tiefstpreis-Schaukelverträge abschließen - aber die Abschleppunternehmer tun es.

Jeder, der für den ADAC und für die Versicherungs-Assistancen mit deren
Tiefstpreiskalkulation fährt - und gleichzeitig - gegenüber den übrigen
Kundenrechnungen "hochschaukelt" gräbt sich und anderen eine Grube.
Ich rufe deshalb dazu auf, diese "unselige" Praxis zu unterlassen und sofort -
ich meine sofort - und heute - diese "sittenwidrigen" Verträge zu kündigen.
Auch wenn hier nicht alle Abschleppunternehmer in Deutschland mitmachen, wäre
schon bei einer "Kündigungsquote" von über 30 % der ADAC+ap-Kollaps sicher.

Der nächste Schritt (einen Tag später) wäre die Kündigung der Verkehrsservice -
GDV - Polizei - Vertragsvermittlung. Bereiten Sie einen Schriftsatz vor, bei
denen "Sie" der örtlichen Polizei gestatten, "Sie" wieder direkt anzurufen,
ansonsten "Sie" eine Schadenersatzklage wg. Wettbewerbsstörung ankündigen.
Als nächstgelegener Abschleppdienst ist die Polizeibehörde verpflichtet, "Sie" zu
vermitteln - insbesondere dann - wenn "Sie" nachweisen können, preiswerter als
der unmittelbare Wettbewerber (wenn überhaupt vorhanden) zu arbeiten.
Schicken "Sie" der Polizei ihre aktuelle Preisliste.

Holen "Sie" sich deshalb die Preisliste ihres Wettbewerbers vor Ort - und
sammeln "Sie" ggf. Rechnungskopien für die Klagevorbereitung.
Ggf. kann Ihnen die IGA einen fachkundigen Rechtsanwalt nennen. (nur für
Mitglieder)

An diesem Beispiel zeigt sich m.E. vorzüglich, wie "gemeingefährlich" der ADAC
im Abschlepp- und Pannendienstmarkt vorgeht und wie verwerflich hier die dem
ADAC "unterwürfig-helfenden" anderen Vereine (Automobilclubs, VBA, ISA,AIN....)
in den Verkehrsservice-Vereinskonstruktionen und in der ARGE Pannen- und
Unfallhilfe e.V. (APU) zu Diensten sind.
Diese ADAC-Vereinsvereinigung stellt sich gegen das Grundgesetz, gegen die
Bundesgewerbeordnung, usw....

Nachdem Herr Hamer nebulös von "Konzernbereichen der Versicherungen" als
wettbewerbsschädlich in einem Atemzug mit dem ADAC in seinem Schreiben
ausgeführt hat - jedoch präzise das ebenso dubiose GDV-Vermittlungssystem nicht
beim Namen genannt hat, soll hier kurz auch darauf eingegangen werden, warum der
ADAC gegen das GDV-Vermittlungssystem in Bayern nicht "einschreitet" und
lautstark wettert.
Der von Herrn Hamer genannte "ap-Laden" (SILBERNE FLOTTE) ist kein ernsthaftes
"Hauptproblem" - sondern die GDV-BAB-Notrufsäulenvermittlung - sowie die
GDV-Bayern-Polizeimonopolvermittlung.

Um die Schändlichkeit des Bayr. Systems mit der noch schändlicheren Umfangsform
der Bayr. Staatsregierung (Bayr. Staatsministerium des Innern insbesondere)
bloßzustellen, sind einige Beispiele notwendig - um keinesfalls missverstanden zu
werden.

Ein ADAC-Vertragsabschleppdienst in BAYERN hat z.B. mehrere Standorte.
Da nach dem Bayr. Mindestanforderungs-Listungsmodell für jeden Standort ein sog.
"Vollzeitmeister" benötigt wird, hat sich doch tatsächlich ein Kfz-Meister, der
hauptberuflich auch noch in der Kfz-Innung tätig ist - und sinnigerweise auch
noch für die Listung und Überprüfung von Abschleppbetrieben zuständig ist,
selbst auch noch als "sog." Scheinmeister für einen ADAC-Vertragsabschleppdienst
hergegeben. Namen und Adressen tun hier nichts zur Sache, da ich der Meinung
bin, dass man in einem "Falschspieler-Spiel" rechtsgültig gar nicht
falsch spielen kann. Dieser "Knabe" - nur W.W. genannt, scheint wie viele andere
auch keine Skrupel zu kennen. Die Kfz-Innung und der VBA - bei dem die Gutachten
doch "einlaufen" -sind natürlich ahnungslos - es wäre ja auch zuviel verlangt,
wenn die VBA-Listungsgutachten überprüft werden würden, ob die angegebenen
Kfz-Meister (z.B. hier für einen ADAC-Vertragsbetrieb) nicht vielleicht
gleichzeitig für die Kfz-Innung Listungen nach dem
bayr. VBA-Staatsministerium-des-Innern-Modell tätig sind und als Angestellte der
Kfz-Innungen bereits ebenfalls "gebunden" sind. Sicher wurde hier "zufällige"
Namensgleichheit angenommen ?

Diese Geschichte ist auch deshalb so pikant, weil in den sog. Detailregelungen
für Begutachtungen (Arbeitskreis-Abschleppen-Bayern) in den Prüfkriterien für
Abschleppbetriebe -Bereich Bergen und Abschleppen- (Kundenwunsch +
Polizeiauftrag) festgehalten ist, dass "keine weitere selbstständige oder
unselbstständige Tätigkeit ausgeübt werden darf - vom Betriebsleiter -
Kfz-Meister - ....."

Diese Vorgabe ist wieder eines "Schurkenstaates" würdig ?

Nach dem Grundgesetz § 12 Berufsfreiheit darf selbstverständlich diese
Einschränkung in BAYERN durch das Bayr. Staatsministerium des Innern - oder durch
jede andere Behörde nicht erfolgen.

Dieses Beispiel ist jedoch nur eine rechtswidrige Position aus BAYERN, bei der
auch noch der dubiose GDV mitmacht - wohl vor Angst und Panik, dass ansonsten
der ADAC mit dem VBA die Vermittlung nach Wunsch des Bayr. Staatsministerium des Innern ansonsten sofort übernehmen würde. Keine Angst hat das
Bayr. Staatsministerium des Innern, dass der von mir behauptete
Ausschreibungsbetrug von der Staatsanwaltschaft geprüft und verfolgt wird.

Hier muss darauf hingewiesen werden, dass selbstverständlich auch viele andere
Abschleppdienste, auch IGA-Mitgliedsbetriebe "Schwindelangaben" in kaum
vorstellbarem Umfang in BAYERN vorgenommen haben.
(Falsches-Falschspielen-geht-nicht)

Dass sich hier die Kfz-Innung in BAYERN so dubios outet, ist kein Einzelfall.
Mir ist bisher nicht bekannt geworden, dass die Kfz-Innung, die Kenntnis von
diesem Vorfall hat, den ADAC-Vertragsabschleppdienst und seinen eigenen
Mitarbeiter als "Trickser" beim Bayr. Staatsministerium und VBA bloßgestellt hat
und der ADAC-Vertragsabschleppdienst wg. "Unzuverlässigkeit" gesperrt wird.

Bitte lesen Sie den Handy-Ladungsdiebstahl-Artikel dazu - wenn Sie meinen, dass
hier die Spitze des Eisberges schon erreicht ist ? Sie können versichert sein,
dass auch hier das Bayr. Staatsministerium des Innern von diesem Handyfall
Kenntnis hat.......es gibt weitere unendliche Geschichten......das verspreche
ich....diesen ADAC-Abschleppdienst noch immer nicht gesperrt hat.....und wohl
auch die nächsten Fortsetzungen aussitzt..... ?

Nach der Bundesgewerbeordnung ist für den Betrieb eines Abschlepp- und
Pannendienstes kein Meisterzwang vorhanden. Trotzdem verlangt das Bayr.
Staatsministerium des Innern, mit "Duldung" des ADAC und aktiver VBA-Eintreten
hier diesen weiteren Verstoß gegen Recht und Gesetz (Bundesgesetz).
Damit wäre ich wieder bei der Bezeichnung "Schurkenstaat" für die Bayr.
Staatsregierung.

Der Vollständigkeit halber muss selbstverständlich für jetzt erst
"zugeschaltete" Leser auch erwähnt werden, dass einige IGA-Mitglieder aus dem
Raum Passau betrügerische VBA-Fachbetriebe haben "auffliegen" lassen, die
jahrelang mit 7,49 to. Bergungs-Kfz mit Ladekran, Schiebeplateau und Heckbrille
in den Kfz-Papieren 2,5 bis 2,8 to. Nutzlast eingetragen hatten, obwohl
tatsächlich diese LKW nur 800 kg, bzw. schon im Leerzustand überladen waren.

Der VBA behauptet (zur Tarnung ?) in der VBA-Preis- und Strukturumfrage noch
immer, dass diese sog. "Spezial-Bergungs-Kfz" mit Kran mind. 2,79 to. Nutzlast
aufweisen und führt diese in seiner Preis- und Strukturumfrage auf.
Dies nur zur Darstellung der Seriosität des VBA.
Weder den Sachverständigenorganisationen, noch dem VBA oder der Kfz-Innung sind
diese Phantasiezahlen aufgefallen. Wenn diese "Kreise" tatsächlich nichts
gemerkt haben, so sind diese "Kreise" wohl auch kaum als zuverlässig und
fachlich geeignet zu bezeichnen. Im übrigen können diese Herrschaften versichert
sein, dass wir noch unzählige weitere Fälle vor uns liegen haben.

Das Bayr. Innenministerium weigert sich bis heute, der IGA alle Sachverständigen
- Gutachten des VBA zur "Gegenkontrolle" transparent zuzuleiten. Ich würde nur
zu gerne die Fehlerquote von 90% und mehr beweisen.
(IGA-Mitgliedsbetriebe werden wg. "Befangenheit" nicht von mir bewertet)

Ich werde nach dieser Provokation von Herrn Hamer gegen die "Chaospolitik in
Berlin" dem Bundeskanzler und dem Bundeswirtschaftsministerium darlegen, dass
hier an diesen relativ kleinem Abschleppunternehmer - Beispiel die
Existenzgefährdung und Arbeitsplatzvernichtung insbesondere kleiner und
kleinster Abschleppbetriebe von den "selbstherrlich-auftretenden" Landesfürsten
ausgeht - BAYERN, Hessen, Thüringen, Sachsen - die "schwarze" Brillen -

Neben diesen unternehmertreffenden - und arbeitnehmer-treffenden Behinderungen
muss auch dem massiven volkswirtschaftlichem Schaden gedacht werden, der durch
die "blinde Zwangskundenvermittlung" und insbesondere in BAYERN durch die
rigiden und rechtswidrigen "Mindestanforderungskriterien" ausgelöst wird.
Die meisten der Mindestanforderungen haben preistreibende Folgewirkungen.

Bundesweit muss einheitlich nach den transparenten Regeln der Marktwirtschaft
vermittelt werden. Die Abschleppunternehmer sind daher wiederholt von der IGA
aufgerufen, sich in seriösen, transparenten Vermittlungszentralen zu
organisieren. Dazu haben IGA-Mitglieder z.B. den Vorschlag gemacht, eine
bundesweite-zentrale Werbung über die "Abschlepp- und Pannendienst-Zentrale" APZ
zu forcieren und hier die APZ als Vermittlungsangebot auch gegenüber der
Monopol-Polizei-Vermittlungsstruktur bundesweit aktiv zu verbreiten.
Die APZ-Bewerbung ist bei der Ausschreibung 2001 in BAYERN schlicht nicht
zugelassen worden, die zweite Bewerbung der ADAC-Service-GmbH "zurückgestellt"
und ohne ersichtliche Begründung der GDV als alleiniger Anbieter erwählt.
(Siehe dazu die Allianz-Intervention beim Minister in München)

In vielen Regionen kommen wir sowieso zu spät - dort gibt es nur noch
ADAC-Vertragsabschleppdienste, aber vielleicht bildet sich bei einem
transparenten Markt wieder eine Existenzgründerwelle - wie nach dem Krieg um das
"Tausendjährige Reich" . Die IGA ist daher nicht nur für die heute existierenden
IGA-Mitglieder präsent, sondern denkt auch an die neue "Generation" als
Vertretung des Abschlepp- und Pannendienstgewerbes.

Dies ist keine "schale" Schwarzseherei, sondern selbst bei einem von
heute-auf-morgen offenen und transparenten Vermittlungssystem werden viele
ruinierte kleinere Abschleppbetriebe nicht mehr "auferstehen" können, zu tief
und zu schwer sind die "Verletzungen" .

Dieter Pramschüfer       info@iga-verein.de        www.iga-verein.de
 

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