L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung

Unfallhorror stoppen ....

diese Überschrift in der Zeitschrift TRANSPORT mit einem verunglückten LKW im
Farbbild darunter , dazu der Text:

Die EU-Kommission will das Massensterben auf EU-Straßen eindämmen ....  Dazu
sollen alle Verkehrsteilnehmer und vor allem Behörden, Unternehmen und Verbände
in die Pflicht genommen werden.
Deshalb startete am 29.Januar 2004 in Brüssel eine europaweite Initiative zur
Durchsetzung der "Europäischen Charta für die Straßenverkehrssicherheit".
Ehrgeiziges Ziel: Die Zahl der Unfalltoden auf EU-Straßen sollen bis 2010 auf die
Hälfte verringert werden. Jährlich 1,3 Millionen Crashs mit über 40.000
Verkehrsleichen seinen ein unakzeptabler Preis für steigende Mobilität,
erklärte EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio.
Der Unfallhorror - verursacht vor allem durch Gesetzesübertretungen bei Tempo,
Alkohol und Gurtpflicht - könne nur durch die Anstrengungen aller gestoppt
werden. Deshalb schlägt die Kommission allen Beteiligten vor, die Charta zu
signieren. Damit würde sich der Unterzeichner zu konkreten Aktivitäten
verpflichten.
Der finnische EU-Abgeordnete und Ex-Rallyeweltmeister Ari Vatanen sieht in der
breit angelegten Kampagne die Chance, "ein kollektives Verantwortungsbewusstsein
zu entwickeln" .  Große Zurückhaltung . Vatanen, der seinen Vater bei einem
Autounfall verlor, hält es für unerlässlich, nicht nur an immer besserer
Kfz-Sicherheitstechnik zu arbeiten, sondern auch zum verantwortungsvollen
Fahrverhalten zu erziehen. Schon das "EU-Aktionsprogramm zur
Straßenverkehrssicherheit" hatte das Ziel, durch weniger Unfälle jährlich 20.000
Menschenleben zu retten.
Die Kommission kritisiert, dass die EU-Länder trotz 50 Richtlinien zur
technischen Normung im Verkehrssektor und trotz Maastricht-Auflagen zur
Verkehrssicherheit "große Zurückhaltung"  für EU-Maßnahmen gezeigt hätten.
Beispiel sei die EU-weite Harmonisierung der Promillegrenzen, die über zwölf
Jahre verhandelt und von den Ländervertretern im EU-Ministerrat immer wieder
gekippt worden sei. - Originaltext TRANSPORT - Ende -

Dieser Artikel und die darin vorgetragenen Aussagen sind in mehrfacher Hinsicht
für die IGA aufschlussreich und interessant.

Die IGA ist vor allem wg. der "Unternehmensberatung" - Sektion Arbeitsschutz und
Arbeitsplatzsicherheit gegründet worden, weil hier seit Jahren
bedauerlicherweise eine nicht "ruhigen Gewissens" hinnehmbare Gefährdung der
Arbeitsstelle auf Straßen mit den damit verbundenen Verkehrsgefährdungen und
sogar Folgeunfällen wie "selbstverständlich" ggf. hingenommen wurde.

Der erste Schritt des IGA-Arbeitskreises war deshalb 1997 den Arbeitsschutz für
die Mitarbeiter der Abschlepp- und Pannendienstbetriebe zu verbessern und auch
damit gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherer zu gestalten.
Hierzu begannen intensive Gespräche im IGA-Arbeitskreis und mit den
Berufsgenossenschaften.
Schon in den ersten Gesprächsrunden mit den Berufsgenossenschaften war enorme
Zurückhaltung auf die fortschriftlichen IGA-Arbeitskreisvorschläge, die den sog.
"Schulungsgrundlagen" Arbeitsstellen auf Straßen zugrunde gelegt waren. zu
verspüren. Immer wieder wurden "wir" gefragt, wie sich dieser
Sicherheitsfortschritt auf die Abschleppkosten und die Pannenhilfskosten
auswirken wird.

Nachdem wir (IGA-Arbeitskreis) der festen Überzeugung waren, dass ein
Sicherheitsfortschritt insgesamt volkswirtschaftlich ein Gewinn und keine echten
Mehrkosten verursachen wird, traten wir z.B. im Arbeitskreis der von uns
angeregten "Sicherungsmaßnahmen BGI 800" entsprechend gut-vorbereitet auf.
Leider hatten hier die "Sicherheitsgegner" die Stimmenmehrheit und so wurde nur
ca. 80% der IGA-Sicherungsmaßnahmen in die BG-Empfehlung übernommen.
Zudem hatten in diesem "Papier" sogar rechtswidrige Vorschläge und
verkehrsgefährdende Empfehlungen Eingang gefunden, was uns (IGA) zutiefst
empörte. Hier wurde dann dreist erwidert, die Abstimmung (Mehrheit) hat nun mal
"anders" entschieden - so als ob richtig oder falsch von Mehrheitsentscheidungen
abhängig ist ?

Der ADAC, VBA, DKV und andere Interessengruppen zeigten sich über das
Minimalistenergebnis der BGI 800 erfreut - wir von der IGA konnten unsere
Enttäuschung nicht verbergen und wurden als "Unterlegene" auch noch verspottet.
Als dann ein "Gegen-Aktivist" und Abschleppunternehmer im März 2001 kurz vor
Drucklegung (1.4.2001) der BGI 800 auch noch mit seinem LKW-Abschleppwagen in
BAYERN einen schweren Autobahnunfall mit zwei Toten "verursachte" - sich hier
z.B. ohne jede rückwärtige StVO-Absicherung mit Warndreieck und Warnleuchte auf
die BAB-Fahrbahn mit seinem LKW-Abschleppwagen stellte - nur die Warnblinkanlage
und die gelben Rundumleuchten am LKW-Abschleppwagen einschaltete, die IGA dieses
dramatische "Negativ-Beispiel" - wie man es nicht machen sollte, im
BG-Arbeitskreis ausführlich besprechen wollte - und - exemplarisch mit unseren
weitgehenden IGA-Sicherungsmaßnahmen (Arbeitsstelle auf Straßen) abgleichen
wollte, wurde wir (IGA) gar aus dem BG-Arbeitskreis "hinausgeworfen" .
Wir hatten wohl das AMIGO-System in Bayern unterschätzt. Wenn ein
Abschleppunternehmer einen hohen Politiker als "Schwager" hat, kann er sich wohl
wirklich "alles" erlauben ? (EDE vor - noch ein Tor ? )

Die IGA begrüsst deshalb den EU-Vorschlag, den UNFALLHORROR zu stoppen.

Die sog. "große Zurückhaltung" bei der Umsetzung von Vorschlägen von "außen"
können wir (IGA) sehr gut nachvollziehen. Es ist anscheinend für
"Regionalfürsten" und "Regionaldiktatoren" sehr schwierig zuzugeben, dass
"auswärtige" Vorschläge besser und richtig sind. RECHT haben und RECHT bekommen
ist ein großer Unterschied. Dies hat die IGA im BG-Arbeitskreis erst lernen
müssen. 

Das Abschleppgewerbe ist ja allgemein "verschrien" - Your Crash, my Cash  -
Deshalb waren wohl die "Sicherheitsgegner" völlig perplex, mit welchem ELAN ein
Abschleppunternehmer-Verband wie die IGA vehement für bessere Unfallprävention
und höhere Arbeitsplatzsicherheit eintritt ?
Wenn durch die Absicherungsmaßnahmen an bereits vorhandenen Unfall- und
Pannenstellen auch noch Folgeunfälle verhindert werden, so ist dies für
Abschleppunternehmer und ihr Personal erfreulich.
Es gibt wohl keine "Rechtfertigung" fahrlässig oder "vorsätzlich" weitere
Unfälle und damit Aufträge für uns zu provozieren ?

Wir bitten daher alle Abschlepp- und Pannendienstunternehmer, die
Absicherungskurse der IGA ( Arbeitsschutzgesetz ) ihren Mitarbeitern zu
ermöglichen. Auf Anfrage teilen wir Ihnen den nächsten Kursbeginn in Regensburg
mit.

Als erste konkrete Aktivität erinnere ich an die Warnmarkierung an den
Arbeitsfahrzeugen - Abschleppwagen , Bergungs-Kfz und Werkstattwagen .
Wenn sie das "Sonderrecht" - Anhalten im Verkehrsraum ausüben wollen, müssen sie
eine WARNMARKIERUNG an ihren Einsatz-Kfz anbringen. StVO § 35 Abs. 6
(Wie jedes Bau- oder Müll-Kfz, usw...)

Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de www.iga-verein.de
 

© 2006 by IGA-Verein e.V.