L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Schon wieder ein tödlicher Standspurunfall am 5.3.2004

"Bei einen schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn A3 Regensburg-Passau ist am
späten Freitagabend ein 47-jähriger türkischer Lasterfahrer ums Leben gekommen.
Der Trucker hatte bei Steinach im Kreis Straubing-Bogen auf dem Standstreifen
angehalten, um an seinem Laster etwas zu reparieren. Ein 62-jähriger Kraftfahrer
aus dem Kreis Passau wurde laut Polizei beim Vorbeifahren abgelenkt, kam auf den
Standstreifen und rammte den stehenden türkischen Sattelzug. Durch den Aufprall
stürzte der LKW des 62-jährigen um und blockierte die Autobahn.
Der türkische Lasterfahrer wurde getötet. Die Autobahn war die ganze Nacht über
bis in die frühen Morgenstunden total gesperrt. Der Sachschaden beträgt etwa
300.000 EUR." (Originalabschrift Tageszeitung Ende)

Meine Bewertung hierzu:
Wie leider hundertfach festzustellen, war wohl auch hier vermutlich wieder weder
ein WARNDREIECK weiträumig auf der BAB-Standspur aufgestellt, noch die
vorgeschriebene WARNLEUCHTE.
Ein "irgendwann" nachfolgender LKW-Fahrer (62-jährig) kommt dann "spätabends"
(oder frühmorgens) mit seiner rechten Fahrzeugseite auf die Standspur und rammt
wohl im "Sekundenschlaf" den auf der Standspur stehenden LKW.

Wenn es nicht immer so tragisch wäre, könnte man schon fast von einer "sicheren"
Selbstmordmethode sprechen, sich ohne weiträumige - rückwärtige Absicherung auf
die BAB-Standspur zu stellen ?

Der in diesem Autobahnabschnitt "zuständige" LKW-Abschlepp- und Pannendienst
kann nur von "Glück" und "Zufall" sprechen, dass er zum Zeitpunkt des Aufprall
noch nicht an der Einsatzstelle auf der BAB-Standspur war ?

In diesem Zusammenhang verweise ich (nun schon eine gute Angewohnheit) auch
immer wieder auf die noch vielfach gefährlichere Abstellung eines
LKW-Abschleppwagens mitten auf die BAB-Fahrspur (keine Standspur vorhanden).
Wie der traurige "Musterunfall" vom 9.3.2001 aus Oberbayern aufzeigte, reicht es
nicht, nur die Warnblinkanlage und die gelben Rundumleuchten einzuschalten.
(Hier damals 2 Tote und ein Schwerverletzter im aufprallenden PKW.
Es wäre gar nicht auszudenken, was hier passiert wäre, wenn statt des PKW ein
schwerer LKW auf den stehenden LKW-Abschleppwagen geprallt wäre und den Sohn des Abschleppunternehmers, der "seelenruhig" im LKW-Abschleppwagen telefonierte, auf den vor ihn stehenden Unfall-LKW geschoben hätte ?

Die "Moral von der Geschicht" ist, dass es keine einzige ungefährliche Sekunde
im Verkehrsraum gibt - weder auf der BAB-Standspur - noch auf der BAB-Fahrbahn.
Gerade auf der Autobahn treffen hohe PKW-Geschwindigkeiten und gleichzeitig
monotone LKW-Fahrzeugführer dann "zusammen" auf Hindernisse auf der
BAB-Standspur.
Solange nicht die Fahrbahn absolut gesichert gesperrt ist, besteht dann höchste
Lebensgefahr für das im Verkehrsraum (Fahrbahn + Standspur) arbeitende Personal
und selbstverständlich auch für die liegengebliebenen Verkehrsteilnehmer.

Nach StVO ist mindestens ein WARNDREIECK und eine WARNLEUCHTE weiträumig "in der Anflugschneise" aufzustellen.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen Sie jedoch zusätzlich die von ihnen
erstellte Gefährdungsermittlung beachten - also auch die Absicherungsmaßnahmen
treffen, die "Sie" und ihr Personal in den Absicherungskursen (Arbeitsstellen
auf Straßen....) durchgenommen haben.

Eine BGI-800-Empehlung ist weder eine "Gefährdungsermittlung" , noch m.E. ein
"ausreichender" Absicherungskurs.

Bitte nehmen Sie diesen erneuten, traurigen Vorfall zum Anlass, das
Arbeitsschutzgesetz und die StVO exakt zu beachten.
Die sicherste Methode ist sicherlich, nicht zu arbeiten, dann können auch Sie
keine "Fehler" machen und haben kein Risiko. (Satire)

Die Arbeiten im Verkehrsraum gehören zu den gefährlichsten Arbeiten überhaupt.
Mich wundert nur, dass die Berufsgenossenschaften für das Abschlepp- und
Pannendienstpersonal bisher davon abgesehen haben, die höchste und teuerste
Gefährdungsklasse zur Beitragsberechnung heranzuziehen ?

Hängt dies möglicherweise damit zusammen, dass "tödlich-verunglücktes Personal"
für die BGs "billiger" sind als schwerverletzte Menschen mit langwierigen
Heilungsprozessen ? Auch beim letzten tödlichen ADAC-Straßenwachtunfall bei
München starb ja der arme ADAC-Mitarbeiter sofort, sowie der PKW-Fahrer, dem die
ADAC-Straßenwacht gerade auf der Standspur helfen wollte - beide ohne
Blickkontakt zum heranbrausenden Verkehr - beide über den Motor gebeugt -
anstatt den liegengebliebenen PKW sofort aus dem Gefahrenbereich abzuschleppen
und erst auf dem nächsten gesicherten Parkplatz mit der "stundenlangen"
Fehlersuche zu beginnen.  Dies war ja mein Vorwurf im BGI 800 - Arbeitskreis,
als die "Herrschaften" vom ADAC und VBA massiv die IGA-Absicherungsvorschläge
torpedierten und hier eine abgeschwächte BGI 800 mit ihrer "Stimmenmehrheit"
erzwangen. Statt hier der "eigenen" Todesfälle in ihren Betrieben als
abschreckendes Beispiel einzugedenken, wurde vehement die IGA angegriffen, weil
wir die vollständige Umsetzung der IGA-Absicherungsvorschläge "unverdrossen"
reklamierten.

Wenn daher seitens der IGA die Wortwahl "Sicherheitsverhinderer" für die anderen
BGI-800-Arbeitskreisteilnehmer gefallen ist, so bitte ich zu bedenken, dass es
hier ja um ständig-wiederkehrende Todesfälle ging. Dies ist kein Spiel, sondern
täglich "blutiger" Ernst. Aus meiner Sicht ist es eine "Beleidigung" der Toten,
sowie eine weitere "Beleidigung" der "nachfolgenden" Toten, die ggf. zu
verhindern gewesen wären, wenn hier nicht mit aller MACHT eine Aufklärung
betrieben werden würde. Denken aus "Sie" daran - wenn "Sie" nur ein Leben
retten, haben "Sie" die Welt gerettet.

Deshalb wird die IGA die Sicherheitsproblematik noch verstärkter angehen und
darauf hinweisen, dass der Hauptanlass der IGA-Vereinsgründung 1997 ja die
Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit - Gefährdungsermittlung -
Arbeitsschutzgesetz-Umsetzung - usw..... war.

So hatten ja fast alle BG-Arbeitskreisteilnehmer in ihren eigenen Reihen "diese"
schlimmen Arbeitsunfälle im Verkehrsraum zu beklagen.
Wenn dann auch noch der Leiter des BG-Arbeitskreises aus meiner Sicht
"abgebrüht" davon sprach, dass im Gesamtbild das Unfallaufkommen nicht
"signifikant" - also noch nicht "blutig" genug ist, damit die BGs  ernsthaft
einschreiten, erklärt dies dann doch die Kaltschnäuzigkeit, der Herr Erhard
Stracke und ich im letzten Termin des BG-Arbeitskreies (BGI800) entgegentraten.

Nachdem jedoch jährlich Hunderte Menschen auf diese "ähnliche" Art und Weise im
Verkehrsraum sterben, werde ich "Sie" immer daran erinnern, wie viel "ihre" Firma
denn wert ist, dass Menschen "vermeidbar" sterben ?

Dies ist der erste Internet-Artikel von DER ABSCHLEPPUNTERNEHMER .
Ich werde nun alle uns bekannten Arbeitsunfälle, insbesondere die mit tödlichen
Ausgang der "Reihe" nach hier vorstellen, damit auch "Sie" zu dem Schluss
kommen, dass wohl fast alle diese tragischen Arbeitsunfälle vermeidbar gewesen
wären. Wenn "Sie" in ihrer örtlichen Tageszeitung aktuell von Fällen lesen,
bitte ich "Sie, diese mir zuzusenden, damit wir den Ursachen nachgehen und hier
präzise berichten können.

Wenn "Sie" selbst von einem Fall betroffen sind, können "Sie" versichert sein,
dass wir niemals die Namen und verunglückten Personen "identifizieren" und
präzise im Artikel der Zeitschrift -DER ABSCHLEPPUNTERNEHMER- nennen.
Zur Vermeidung von Verwechslungsgefahren wird nur immer das genaue Unfalldatum
aufgeführt, bzw. aus der "Tageszeitung" der Unfallort zitiert, weil dies ja
ohnehin schon öffentlich bekannt war.

Wie richtig wir mit dem IGA-Absicherungskursen seit 1998 liegen zeigt dieser
Unfall vom 5.3.2004 wieder einmal auf.
Der türkische LKW-Fahrer auf der BAB-Standspur stieg gerade auf der Fahrerseite
aus dem Führerhaus aus, als die nachfolgende 62-jährige-LKW-Fahrer-"Schlafmütze"
gerade in "diesem" Moment mit Teilüberdeckung in den stehenden LKW krachte.
Nach dem IGA-Arbeitsstellenempfehlungen wäre es richtig gewesen, an der
verkehrsabgewandten (Beifahrer-) Seite auszusteigen. So würde der türkische
LKW-Fahrer möglicherweise noch leben ?

Auch viele Abschleppunternehmer sind seit Jahren gerade beim Ein- und Aussteigen
auf der verkehrszugewandten Seite getötet worden. Der VBA hatte auch hierüber
schon vor Jahrzehnten berichtet und dem getötetem VBA-Mitglied sein Beileid
ausgedrückt - in seiner Vereinszeitung - ohne dass darauf echte Konsequenzen
gezogen wurden.

Der Disput des VBA und der VBA-Aktivisten mit der IGA wirkt auf mich deshalb
langsam aber sicher "erbärmlich" , weil ich den Eindruck habe, dass aus reiner
Opposition  "NEIN"  gesagt wird, weil die IGA  "JA" vorgeschlagen hat.
Dass ich persönlich dann immer "gereizter" auf das für mich "schwarze Tuch" VBA
werde, wenn die "schlampigen" VBA-Aktivisten immer wieder mit tödlichen
Verkehrs- und Arbeitsunfällen in Erscheinung treten - und höchste
Wiederholungsgefahr auch noch besteht - verstehen die vernünftigen Menschen.

Schon lange vor der IGA-Gründung, als Beiratssprecher der Unternehmer-Runde
(Beirat Service24 - bzw. vorher im LKW-Service-Westerheim) vor mehr 15 Jahren
verneinten die VBA-Herrschaften die Notwendigkeit des WARNPOSTENS (2.Mann) im
LKW-Pannen- und LKW-Abschleppdienstgewerbe und bezeichneten dieses
Sicherheitsvorschlag "schlicht" als "Preistreibervorschlag" .
Ich gewann schon damals den Eindruck, dass der VBA die Interessen unserer
"Gegner" = "Arbeitgeber" wie z.B. den DKV-Notdienst besser vertreten hat, als
die des Abschlepp- und Pannendienstgewerbes.
Hier sei nicht vergessen, dass ja auch der DKV im BGI-800-Arbeitskreis vertreten
war und die Mehrkosten eines WARNPOSTEN (2.Mann) strikt verneinte.
(Siehe dazu die Allianz der "Sicherheitsverhinderer")

In dem BGI-800-Arbeitskreis haben wir uns auch keine "Freunde" gemacht, als die
IGA forderte, insbesondere bei liegengebliebenen LKW, die komplett die 2,50m
breite Standspur ausfüllen, unbedingt vor Beginn der "Arbeitsmaßnahmen" wie
Pannenhilfe oder Abschleppvorbereitungen (Kardanwelle lösen, usw...) dies nach
RSA-Norm des Bundesverkehrsministeriums nur mit Hilfe der vorher aufgestellten
fahrbaren Absperrtafeln (z.B. der Autobahnmeistereien) vorzunehmen, wenn nicht
sofort mit dem Abschleppen begonnen werden kann .
Nur für die wenigen Minuten Abschleppvorbereitung (Anhängen, ggf. Kardanwelle
lösen) wäre die sog. IGA-Notabsicherung mit dem Warnposten, 5 bis 10 Leitkegel,
3 Warndreiecke, 2 Warnleuchten, usw.... als sichere Arbeitsstellenausführung im
Verkehrsraum zu werten gewesen.

Die "aufgebrachten" Sicherheitsgegner im BG-Arbeitskreis waren "einstimmig"
gegen diesen IGA-Vorschlag.

Es erstaunte mich dann aber doch, dass "wenigstens" im BGI-800-Empfehlungspapier
aufgenommen wurde, dass die "Einsatz-Kfz mit Ladung" nicht breiter als 2,55m
sein dürfen.

Genau dagegen verstoßen wiederholt zwei "bayrische" Abschleppunternehmer, die
einen BKF - Abschleppwagen mit 2,75m Überbreite, bzw. 2,66m Überbreite
einsetzen - und hier wohl auch Pannen-LKW ohne vorherige Autobahnmeisterei -
Absicherung mit der fahrbaren Absperrtafel zur Einsatzdurchführung verwenden.
Es ist daher nur eine Frage der "Zeit" und des "Zufallsgenerators", wenn diese
von der Standspur in die Fahrbahn hineinragenden LKW-Abschleppwagen den nächsten tödlichen Verkehrsunfall verursachen.

Würden wir hier die Namen und sogar nur den "Standort" der Abschleppdienste
benennen, könnten diese "streitbaren" bayrischen Abschleppunternehmer
(Oberbayern und Niederbayern) ggf. sogar versucht sein, die IGA, bzw. sogar mich
persönlich "dreist" wg. "Geschäftsschädigung" verklagen ?
Wenn "Sie" jetzt meinen, dass dies eine Übertreibung ist werden wir vom Ausgang
der Verfahren (bis zum BGH selbstverständlich) ausführlich nach Abschluss noch
berichten - und hoffen inständig, dass sich bis dahin keine weiteren Toten
"melden" lassen.

Möglicherweise ist es für die Richter am Landgericht "unerheblich", dass diese
Unternehmer gegen die BGI-800-Empfehlung verstoßen und tatsächlich eine latente
Straßenverkehrsgefährdung auslösen, da ein LKW-Abschleppdienst immer damit
rechnen muss, auf die nur 2,50 m breite BAB-Standspur zu einem Pannen-LKW
gerufen zu werden, bei dem keine Autobahnmeisterei eine weiträumige BAB -
Fahrbahnsperrung aufbauen muss. Hier ist ja nicht nur eine einzige fahrbare
Absperrtafel auf der BAB-Standspur nach RSA-Norm (Bundesverkehrsministerium)
notwendig, sondern es müsste ja sogar weiträumig die Fahrbahnsperrung (wg.
Hineinragen) mit entsprechenden Vorwarnschritten angekündigt werden.

Immer hat die Autobahnmeisterei keine Zeit und es könnte durchaus zu erheblichen
Wartezeiten (1 Std. und länger) dauern. Dabei könnte ein "flinker"
LKW-Abschleppwagen mit zweiten Mechaniker und einem WARNPOSTEN - der die
IGA-Notabsicherung (nach IGA-Vorschlägen) in Minutenschnelle aufbaut - und -
wieder abbaut - dann samt dem liegengebliebenen LKW von der BAB-Standspur
"verschwunden" sein -  während - in dem anderen Fall mit dem überbreiten Abschleppwagen von 2,75 m  , bzw. 2,66m Breite schon die Zeitverzögerung durch
den Aufbau der BAB-Fahrbahnsperrung über eine Stunde Zusatzgefährdung und
Verkehrsbehinderung auslösen kann.

Was ein überraschend von der BAB-Standspur in die Fahrbahn hineinragendes
Fahrzeug (hier z.B. LKW-Abschleppwagen 2,75 m breit) - also diese 25 cm -
für eine verheerende Wirkung und eine tödliche Massenkarambolage auslösen kann,
hoffe ich nicht auch noch berichten zu müssen.  Die Wahrscheinlichkeit ist
jedoch relativ hoch, dass es hier wie befürchtet "fürchterlich" krachen könnte.

Dies muss den "außenstehenden" Lesern so genau beschrieben werden, weil hier das
selbstverständliche "Praxiswissen" der LKW-Abschleppunternehmer ja nicht
allgemein als bekannt vorausgesetzt werden kann.

Dieter Pramschüfer      info@iga-verein.de         www.iga-verein.de
 

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