L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Der Abschleppmarkt ist seit Jahr und Tag im Transparenz-Defizit

Vorwort:
Als "wir" 1981 in den VBA eintraten, hatten wir keine "Preisprobleme", bzw.
dachten wir nicht an diese Möglichkeiten.
Wir hatten seit dem 1.1.1953 eine Autoverwertung und LKW/Baumaschinenhandel  
und "nebenbei" einen einzigen LKW-Abschleppwagen, insbesondere für den sog.
"Werksverkehr" und unsere Stammkunden.
Wie es die "alte Schule der Kaufleute" gewohnt war, wurde selbstverständlich 
nur eine einzige Preisliste für das Abschleppen verwendet, unabhängig davon,
ob es ein auswärtiger LKW-Abschleppkunde oder ein örtlicher Stammkunde war.

Mit Verwunderung bemerkte ich dann in der Zeitschrift des VBA (4/81), dass
dieser Verband wohl etwas gegen die "guten kaufmännischen Sitten" haben
könnte ? - So war jedenfalls schon damals mein erster Eindruck -

Auf der Seite -VBA-Rundbrief-März-1981- mit dem Thema "Prüfung der
Preisgestaltung durch Landeskartellbehörde" wurde berichtet:
"....die Landeskartellbehörde Berlin hat nunmehr ein Preisprüfungsverfahren
eingeleitet, um die Preise zu überprüfen, die von den Unternehmen für das
Abschleppen von Kfz vereinbart werden, die von den Transitstrecken der DDR nach
Berlin (West) geschleppt werden.
Nach Auffassung der Landeskartellbehörde (Westberlin) sind die in dem
Auftragsbereich tätigen Unternehmen ohne Wettbewerb, da wegen der besonderen
Umstände für die Abschleppaufträge von in der DDR liegengebliebenen Kfz der
Führer des betreffenden Kfz keine Wahlmöglichkeit hat.
Insbesondere wird bemängelt, dass die Unternehmen für die Leistungen im
Transitbereich eine andere Preisgestaltung zugrunde legen als für Leistungen
innerhalb Berlins. Eine solche unterschiedliche Preisgestaltung allein ist 
sicher nicht geeignet, den Missbrauch einer eventuell bestehenden Marktstellung 
zu begründen. ....."

Wie mir ein IGA-Mitglied berichtete, dass damals hier tätig war, mussten
"möglicherweise" zur zügigen Grenzabfertigung "bestimmte Geschenke"
liegengelassen werden. Das "Monopol" allein hat hier nicht den Grund für die
sehr hohe Preisgestaltung ausgelöst, sondern die Kombination von
"Landschaftspflege" und Monopolstellung.

Der zweite "VBA-Preispassus" war dann im Geschäftsbericht 1980 aufgefallen.
Unter der Überschrift "Unlauterer Wettbewerb" stand:
"Ein Ärgernis für viele Unternehmen stellt die Inseratswerbung von  
Mitbewerbern dar, soweit das Abschleppen von Fahrzeugen zum Niedrigpreis 
angeboten wird. Erfolgreich angegangen werden kann dagegen nur im Einzelfall.
Der Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs ist immer dann gegeben, wenn der
tatsächlich in Rechnung gestellte Betrag nicht dem in der Werbung  
versprochenen entspricht. ......"

Hier hat der VBA vergessen zu erwähnen, dass so eine Werbung sogar eine 
Straftat - Strafbare Werbung - darstellt und nicht nur zivilrechtliche
Schadenersatzklagen der Wettbewerber auslösen kann, sondern auch Strafanzeigen 
erstellt werden könnten.

In den nächsten Zeilen berichtet der VBA von einem diesbezüglichen Fall, wo eine
Unterlassungserklärung mit 2.000,- DM Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung zu
zahlen , erreicht werden sollte.

Ich vermisse hier dagegen die positive Darstellung, dass es doch erfreulich
sein sollte, dass Abschleppunternehmen z.B. sowohl für den ADAC für 28,50 EUR 
netto Abschleppleistungen erbringen -und- zu den gleichen Preisen auch dann
über Zeitungsanzeigen um Aufträge werben - damit der transparente Wettbewerb  
am Markt umgesetzt wird.
Die Hauptproblematik in diesem Bereich ist, dass Preisoffensiven meistens nur
dazu benützt werden, die umliegenden Wettbewerber vom Markt zu verdrängen, um
dann nach Ausscheiden der Wettbewerber zu "alten" Preishöhenflügen (440,- EUR)
anzusetzen. Aber für diese Fälle gibt es ja die Verordnung, nicht unter den
Selbstkosten dauerhaft anbieten zu dürfen.

Grundsätzlich ist daher die IGA bestrebt, den Wettbewerb und alle am Markt
möglichen Abschleppbetriebe (kleine und große) zu erhalten und hier ja
keinesfalls durch Mindestanforderungskriterien wie der VBA, gegen die freie
Marktwirtschaft und Demokratie (Grundgesetz § 12 Berufsfreiheit +
Bundesgewerbeordnung) zu steuern.
Der VBA vergisst hier auch m.E. vollständig, den Schutz der kleinen und  
mittleren Unternehmen zu berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang sei immer wieder an den VBA-Demaskierungsartikel vom
15.3.1973 in der Presse (ddp-Wuppertal) erinnert :
"Abschleppunternehmer wollen in ihrer Branche aufräumen" - Überschrift -
"Eine Festsetzung von Höchstpreisen, sowie Zulassungsbeschränkungen für
Abschleppunternehmen hat der VBA in einem Schreiben an Bundesverkehrsminister
Lauritz Lauritzen vorgeschlagen. .....
Der Verband betonte, bei den Bergungs- und Abschleppunternehmen seien die
Voraussetzungen des freien Wettbewerbes kaum gegeben, da 90 % der Aufträge nach
den verschiedenen Auswahlsystemen über die Dienststelle de öffentlichen Hand,
beispielsweise der Polizei kämen."

Unter dem "Deckmantel" , dass überhöhte Preise und überhöhte Abschleppkosten
ausgeschlossen werden sollen, wurde dieser Artikel geschrieben.
Hier sei allerdings daran erinnert, dass 1973 der ADAC noch nicht am
Abschleppmarkt marktbeherrschend war und hier der ADAC nicht ein "Preisdiktat"
von z.B. 28,50 bis 38,50 EUR netto für die Standard-Abschleppfahrt bei
Selbsteintrittsverpflichtung-ADAC von seinen Vertragspartnern gefordert hatte 
und eine "Preisschaukelpraxis" zu Lasten der übrigen Kunden erst 1983 vom VBA
(Gute Arbeit kostet Geld) "beschrieben" wurde.

Der "Oberhammer" war dann die "Schlacht" des VBA mit dem Polizeipräsidium Köln.

Stolz berichtete der VBA von dem Runderlass des Innenministers in NRW, dass  
jede Einflussnahme auf die Preisgestaltung bei Bergungs- u. Abschleppunternehmen
zu unterlassen sei, soweit nicht der Tatbestand des Wuchers vorliegt.

"Um dennoch Einfluss auf die Preisgestaltung der Unternehmen nehmen zu können,
war erwogen worden, jedes Einsatzfahrzeug der Kölner Polizei mit einer Liste
auszustatten, auf der neben der Anschrift der Abschleppunternehmer die
Dienstleistungsentgelte verzeichnet sein sollte. Dem Havaristen sollte dann die
Entscheidung über die Inanspruchnahme eines bestimmten Unternehmens überlassen
bleiben." (Originalabschrift)

Diese Preistransparenz wäre ein "Wunschtraum" der seriösen Hilfeleister
und der IGA - und wie hier dargestellt ein "Alptraum" des VBA ?

In dem VBA-Kassenbericht 1980 waren 27.000,- DM Jahres-Rechtsberatungskosten 
und fielen etwa 20.000,- DM auf den Vorgang beim PP Köln . Die Kölner
VBA-Mitglieder hatten sich mit jeweils 1.491,- DM an diesen Kosten beteiligt.
Die Verhinderung eines transparenten Wettbewerbs war für den VBA also schon
damals extrem wichtig. Dieser Kölner "Musterprozess" dient wohl dem VBA heute
noch als Rechtfertigung, die Preistransparenz zu verhindern und diese Vereins -
Tätigkeit auch noch als positiv herauszustellen.

Die VBA-Mitglieder haben sich in all den Jahren an dieses System "gewöhnt",
insbesondere weil inzwischen durch die vielfältigen Tiefstpreise gegenüber
Schutzbrief-Versicherungskonzernen (Allianz-Mondial, ap, LVM,...) und den 
ebenso preisdrückenden Automobilclubs nur mit einer wilden Preisschaukelpraxis 
der Abschleppkosten diesem System begegnet zu werden glaubt.

Die VBA-Mitglieder, insbesondere die vielen, vielen Automobilclub -
Vertragsbetriebe darunter "verehren" deshalb m.E. auch nachvollziehbar den VBA
als stabilen Garanten für den rechtswidrigen Status quo - wobei die meisten
Abschleppunternehmer sich der rechtswidrigen Schaukelpreispraxis und des
dubiosen "blinden Zwangsvermittlungssystems" gar nicht mehr "unrechtsbewusst"
sind.
Wenn "alle" betrügen - kann dies doch nicht rechtswidrig sein ?
Wenn dann auch noch die Innenministerien in BAYERN, Hessen, Thüringen und
Sachsen dies in Verkehrsservice-Vermittlungsstrukturen oder über
die GDV-Vermittlung vorschreiben und praktizieren , erst recht nicht ?

Dies dokumentiert die VBA-Geschäftspolitik in BAYERN, sowie im Verkehrsservice -
System der "blinden Abschleppzwangskunden" in Hessen, Thüringen und Sachsen -
und möglicherweise auch bald in Niedersachsen.

So ein grundsätzlich anti-demokratischer und anti-wettbewerbspositiver Weg ist
m.E. langfristig zum Scheitern verurteilt. Die anderen Bundesländer werden sich
hoffentlich nicht vom falschen Weg (Bayern,....) verleiten lassen ?

Die IGA ist sich ihrer Verantwortung als rechtskonformer Fels in der Brandung
durchaus bewusst und wird nun sämtliche Hebel in Bewegung setzen.
Aus diesem Grund muss auch ein neuer Antrag auf Rechtsfähigkeitsentzug des VBA,
der Verkehrsservice-Vereine, usw... gestellt werden.

Daneben werden wir den Machtmissbrauch und den Amtsmissbrauch der beteiligten
Innenministerien und Wirtschaftsministerien, Landeskartellbehörden, usw......
vor dem deutschen Bundestag, dem Bundeskanzler und auch der europ. Kommission 
für Wettbewerb aufzeigen und anzeigen müssen.

Möglicherweise sind unsere bisherigen "freundlichen" Mahnungen unseren Gegnern 
und damit auch den Gegnern der Demokratie zu halbherzig erschienen ?
Mit dem harmlosen Schriftwechselführen ist es daher vorbei.
Möglicherweise muss auch auf die Gefahr der Missverständnisse die bundesweite
Sensationspresse aufmerksam gemacht werden ?

Dieter Pramschüfer         info@iga-verein. de      www.iga-verein.de
 

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