L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


1. Alleinvertretungsanspruch im Abschlepp- und Pannendienstgewerbe ?

Es gibt keinen Alleinvertretungsanspruch für Unternehmervertretungen.
Die Gewerkschaften (etwas anderes sind ja die Interessengemeinschaften,
Bundesverbände und Verbände in unserem faktisch "scheinselbständigen"
Hilfeleistergewerbe ja nicht) haben es geschafft, einen "Dachverband" VERDI
übergreifend zu etablieren. Davon ist das Hilfeleistergewerbe leider
"Lichtjahre" entfernt.

Dies liegt jedoch nicht an der IGA oder dem Abschleppunternehmer Verband e.V.
(ASV), nicht einmal vielleicht am Bundesverband der Abschlepp- und
Bergungsunternehmer - sowie der gewerblichen Pannenhelfer e.V. (BABP), sondern
sicherlich an den "gelbstichigen" anderen Verbänden - dem VBA , der ISA
(Interessengemeinschaft der ADAC-Straßendienstbetriebe e.V.) und der AIN
(Abschlepp-Interessengemeinschaft Niedersachsen e.V.)

Um die "Hoffnungslosigkeit" zu verstehen, in der sich nun die "Vertretungen"
des Abschlepp- und Pannendienstgewerbes verfangen haben, ist für viele Leser
jedoch ein VORWORT notwendig, damit die Zusammenhänge transparent werden.
Wenn man die "Verbandspolitik" so versteht, dem "Arbeitgeber" (z.B. ADAC)
möglichst unterwürfig zu dienen, dürfte jedwedes Miteinander aussichtslos
werden.
Die weitgehende Negierung der IGA-Sicherheitsforderungen und die Verknüpfung 
mit den wirtschaftlichen Interessen (der Arbeitgeber ADAC, DKV, usw...) kann 
nur in einem Atemzug genannt werden, weil diese Vereinigung von
"Sicherheitsverhindern" ihr persönliches wirtschaftliches Interesse mit der 
wohl nicht kostenlos zu bekommenden Sicherheit am Arbeitsplatz (Verkehrsraum)
sehr genau erkannt haben.

Als der VBA 1963 "erstmals" gegründet wurde, hofften die Gründungsmitglieder,
mit hohen Mindestanforderungskriterien, etablierte und größere Abschlepper,
erfolgreich vor kleineren und preiswerter-kalkulierenden Wettbewerbern sich zu
schützen, also die "freie Marktwirtschaft" zu untergraben.
Selbst bundesweit-einheitlich-abgesprochene "Höchstpreise" versuchte der VBA 
dem damaligen Bundesverkehrsminister Lauritzen "herauszulocken".
Deshalb waren die VBA-Gründungsmitglieder die regionalen "Platzhirsche".

Begeistert von dieser "Möglichkeit" der Wettbewerbsverdrängungs-Strategie des
VBA traten deshalb auch wir 1981 ein, waren "stolz" im VBA zu sein, der ja
unsere Interessen vertrat, kleinere Wettbewerber vom Marktzugang abzuhalten.

Auch wir mussten feststellen, dass wir zwar 24-Std. bereit waren, aber die
monopolistischen Auftraggeber - damals die POLIZEI - höchst willkürlich
vermittelten und ihre "Lieblingsfirmen" hatten.
Trotz der günstigsten Preise und der leistungsfähigsten Ausstattung unter den
Kollegen, erhielten wir die "wenigsten" Aufträge damals vermittelt.

Waren die "Hebel" 1981 vom VBA noch aus unserer Sicht harmlos und
nachvollziehbar, (z.B. nur 24-Std-Dienste zuzulassen), so weitete der VBA
zunehmend seinen Spielraum aus und verbündete sich mit dem Kfz-Gewerbe, auf 
dass dann nur noch Kfz-Meisterbetriebe (keine Teilzeitmeister, Vollzeitmeister
mit dem Verbot der "Nebentätigkeiten", usw...)  zugelassen wurden.

Auch wurde erkannt, dass einem "Amigo" aus Oberbayern geholfen werden konnte,
sein Sachverständigenbüro (Unfall-Kfz-Begutachtung) als "selbsternannter" SV 
für das Bergungs- und Abschleppgewerbe - Rechnungsprüfer insbesondere für
Versicherungskonzerne, bzw. dessen Schadenbüros zu erweitern. (Parteigutachter)

"Wir" waren dann auserkoren, als Urteil des Monats in der Vereinszeitung (9/89)
beschrieben zu werden, wie man eine LKW-Bergung incl. Ladungsbergung
"erfolgreich" mit dem SV Bergen kürzen kann. Die Versicherungswirtschaft war
sicherlich uneingeschränkt begeistert !
Es erboste uns insbesondere, dass hier der LKW-Bergungsleiter verneint wurde.
Ein umgestürzter LKW-Möbelkofferzug, voll beladen, zu entladen und umzuladen,
aufzustellen  und abzuschleppen soll nach diesem Bergen-SV kein Grund sein,
einen LKW-Bergungsleiter einzusetzen.
Weil der Bergungsleiter bei der Entladung tatkräftig mitgeholfen hatte, war
diese "Kraft" dann auch noch als "Hilfskraft" mit sage und schreibe 43,60 DM 
pro Std. netto vom SV-bewertet worden. (Ich kochte....)
Den 40-to.-Autokran dann von 450,- DM/Std. auf die VBA-Umfragezahlen von 260,- 
zu kürzen und diese Praxis auch bei allen anderen Positionen durchzuführen, war
aus meiner Sicht der STARTSCHUSS - diesen Verband intensiv zu beobachten.
Ich wies nach, dass ein anderes VBA-Mitglied (Nachbarbetrieb bei Regensburg)
tatsächlich 525,- DM netto berechnete - und in der Preisumfrage nur 260,- DM
angegeben hatte, "um beim VBA nicht aufzufallen" . Diese echte Rechnungskopie
schien Herrn von und zu NEEB sehr zu stören ? Herrn Bergen & Co. keineswegs.
(Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert)

Der "angebliche" Bergen-SV bewertete den tatsächlichen Akkordeinsatz zur
schnellstmöglichen Räumung der über alle Fahrspuren liegendem LKW-Sattelzug 
nicht seitens des Arbeitsablaufes - unter Berücksichtigung der nur ca. 7.000,-
Gesamt-Bergungs- und Abschleppkosten, was insgesamt m.E. günstig und den Preis
auch wert (preiswert) war , sondern "verprimitivte" die Sachverständigen -
Tätigkeit und das Gutachten aufs einfachste "Zahlenspiel" und "Addieren" .

Hätte also ein anderer Betrieb mit kleinerer Technik  und  weniger Personal  
statt drei Stunden sechs Stunden benötigt und berechnet, also "langsam" mit
kleineren Kränen, weniger Umladekoffer-Möglichkeiten, weniger Personal, usw...
gearbeitet und die zitierten VBA-Umfragepreis-Mittelwerte eingehalten, würde
dieser "primitive" SV dann z.B. auch weit mehr als 10.000,- DM -Bergungskosten
gar nicht gekürzt haben. Wären dann diese 3.000, DM Mehrkosten zu unserer
Leistung möglicherweise sogar "gerühmt" worden ?

Der Startschuss der "immerwährenden Feindschaft" zwischen unserem
Abschleppbetrieb und dem VBA war gelegt und wurde durch viele weitere m.E.
falsche SV-Gutachten von sog. "VBA-Bergen-geschulten" SV vielfach weiter
eskalierend verstärkt.

Hinzu kam, dass ich dann als Beiratssprecher der LKW-Pannen-Abschleppdienste
(LKW-Service-Westerheim - später Service24-Laichingen) -DKV-u.a. miterleben
musste, wie lachhaft die Preis- und Strukturumfrage erstellt wurde.
z.B. wurden die LKW-Werkstattwagen-Abrechnung im Std.-Satz  + DM/km
tatsächlich berechnet.
Die VBA-Preisumfrage, gerade von diesem Herrn Bergen erstellt, negierte dies
ganz einfach und tat so, also ob nur ein Std.-Verrechnungssatz am Markt
vorhanden gewesen wäre, verschwieg die zusätzliche km-Berechnung.
Tatsächliche Rechnungen wurden negiert und vorsätzlich falsche Umfragezahlen 
auch noch als "richtiges" Ergebnis notiert und verbreitet.
Dabei war Service24 absoluter Marktführer in Umsatz und Verbreitung und
eigentlich nicht zu negieren.

Verschärfend kam hinzu, dass viele LKW-Pannendienste immer leistungsfähigere
LKW-Pannenhilfs-Kfz (Werkstattwagen) einsetzten. So tendierte ein großer Teil
dazu, statt 2,8 to. zGG  "Wägelchen" die viel leistungsfähigere
Fahrgestell-Klasse von 6 bis 7,5 to. einzusetzen, manche wie wir sogar noch
größer, damit der LKW-Werkstattwagen keine vermeidbare Leerfahrt mehr hatte und
die liegengebliebenen LKW gleich mittels Abschleppstange abschleppen konnten -
also kein vermeidbar längerer Aufenthalt im Gefahrenbereich des Verkehrsraums
notwendig war - und - was viele Speditionskunden schätzen - erhebliche Kosten
eingespart wurden, weil nicht gesondert ein LKW-Abschleppwagen anfahren musste
und der große "abschleppfähige" LKW-Werkstattwagen  dann  auch keine
unproduktive Kostenberechnung mehr verursachte.
Die VBA-Preis- und Strukturumfrage "unterschied" jedoch nicht zwischen einem
"Spielzeugauto" und einem "echten" Auto.

Vorbildlicher konnte man gar nicht "schaffen" - was insbesondere in der
jahrelangen Bestnote der berechtigten Reklamationen für unseren Betrieb (0,0)
von Service24 unangefochten jedes Jahr erneut bestätigt wurde.
Dass diese Arbeitsweise keine "Auslastungserhöhung" des sowieso 
bereitgehaltenen LKW-Abschleppwagens verursachte und deshalb auch die
Gesamt-Kalkulation nur sehr knapp kostendeckend war, war die "Kehrseite" .
Aber uns persönlich ging es darum, Arbeitsunfälle zu vermeiden und dafür die 
schnellstmögliche "FLUCHT" aus dem Gefahrenbereich des Verkehrsraums
unverzichtbar. Unsere höheren Std.-Preise waren zwar insgesamt "preiswerter"
als das "alte" System, jedoch für uns auf Dauer viel zu tief, um die hohen
Investitionen dauerhaft "packen" zu können.

Andere Notdienstbetriebe hatten aber tödliche Arbeitsunfälle, auch durch das 
unabgesicherte "Verweilen" auf der BAB-Standspur (z.B. am 23.12.99 in Bayern 
mit einem Totem Mitarbeiter + 21.11.98 im Land Brandenburg gleich mit zwei
Toten) oder gar auf der BAB-Fahrbahn (z.B. am 9.3.2001 in Bayern - hier zwei
Tote im auffahrendem PKW). Diesen Betriebsinhabern scheint diese  "Blutspur"
wohl gar nichts auszumachen ?

Am 8.3.1997 wurde z.B. ein Unternehmer (VBA-Mitglied) selbst getötet.
Sein Bergungs-Kfz (Autotransporter) stand auf der BAB-Standspur.
Gerade als er an der Fahrertür angekommen einsteigen wollte, erfasste ihn ein
LKW und verletzte ihn tödlich. Wir im Sicherheitsarbeitskreis denken oft an ihn
und hätten ihm gewünscht, den IGA-Absicherungskurs (Beifahrerseite ein- und
aussteigen) mitgemacht zu haben. Aber zum damaligen Zeitpunkt "verschwieg" ja
der VBA vehement die IGA-Sicherheitsinitiative. (bzw. immer noch)

Am 12.Juni 1998 rast ein LKW in einen ADAC-Straßenwachtwagen (bei Dingolfing).
Vier Schwerverletzte waren hier zu beklagen .... Ein weiterer ADAC -
Straßenwachtfahrer verstarb auf der A4 bei Köln (Bernd W. aus Drolshagen).
Er kam ebenfalls auf der BAB-Standspur ums Leben.
Die komplette Liste würde wohl sehr, sehr lang werden .

Zur Aufklärung wird deshalb demnächst jeder Fall einzeln erläutert werden, 
damit auch unzweifelhaft klar wird, wie dramatisch gegen das
Arbeitsschutzgesetz verstoßen wurde - ganz abgesehen von der "MORAL" .
Die Nennung der betroffenen Firmen wird unterbleiben, weil ansonsten wieder
einmal "rachsüchtige" Herrschaften behaupten würden, von der Nennung der
"Ortschaft" oder anderen "Einzelheiten" auf ihren Namen zu schließen.
Diese Demaskierung und Offenlegung der praktizierten Rücksichtslosigkeit könnte
schließlich eine Geschäftsschädigung für ihren Betrieb bedeuten. (Dies ist
leider kein Scherz, derzeit läuft eine Klage gegen mich von so einem
"wildgewordenen" Geschädigten) .
Er meint wohl, dass sein zweifelhafter Ruf auf die regionalen Wettbewerber
beschränkt bleiben muss ?  Dabei wissen die umliegenden Firmen und
Abschleppkollegen sehr genau, was-wie tatsächlich passiert ist - ich wurde ja
von diesem Personenkreis umfassend informiert.

Die Gründung der ISA hat damals den VBA so sehr in Rage gebracht, dass er doch
tatsächlich "Gift-und-Galle-spuckend" in seiner Vereinszeitung sich darüber
ausgelassen hatte, dass der VBA doch sehr viel mehr ADAC-Vertragsbetriebe als
Mitglied hat, als die ISA.
Hierbei übersieht der VGA seit Jahren, dass die meisten ISA-Mitglieder auch im
VBA als Mitglied "geführt" werden, dass aktuell sogar der ISA-Vorstand
gleichzeitig ein VBA-Mitglied ist.
Möglicherweise ist die Hauptaufgabe der ISA, die ADAC-Vertragspreise
bundeseinheitlich für die ADAC-Straßendienstvertragspartner "abzusprechen".
Ansonsten klappt die "Zusammenarbeit" der ISA mit dem VBA ?

Gründeten VBA-Mitglieder einen "anderen" Verband, bzw. traten dort sogar als
Vorstandsmitglied in Erscheinung, behauptete der VBA schnell und ergreifend,
dass Vorstandsmitglieder anderer Abschleppunternehmervertretungen wg. des
angeblichen Wettbewerbsverhältnisses zum VBA die VBA-Mitgliedschaft verlieren
und aus dem VBA ausgeschlossen werden. Dies ist m.E. vereinsrechtlich sehr
zweifelhaft und rechtsungültig ?
So wurden die IGA-Mitglieder Dieter Albrecht und Erhard Stracke hinausgeworfen,
obwohl diese beiden Personen eine "verbandsübergreifende" Konsenslinie
mit dem VBA tatsächlich versuchen wollten.

Da der VBA aus Sicht der IGA kein "Wettbewerber" ist - dies m.E. aus dem
Vereinsrecht auch nur schwerlich herbeikonstruiert werden kann, ist eine
besondere Betrachtung "wert" .

Der VBA ist durch seine Mitgliedschaft in den "ADAC-Tochtervereinen" ARGE
Pannen- und Unfallhilfe e.V. (APU) und den Verkehrsservice-Vereinen in Hessen,
Thüringen, Sachsen und Niedersachsen aus meiner Sicht FREMDBESTIMMT und hat
überhaupt kein eigens Profil mehr.
Die IGA dagegen ist neutral und nicht dem ADAC "untergeordnet ergeben" .
Es ist nicht "Aufgabe" der IGA, dies den VBA-Mitgliedern nahe zubringen.
Der VBA zeigt durch seinen ständigen "Gleichschritt" (im Stechschritt ?) mit 
den GELBEN Interessen die Richtung auf.
Deshalb sind wohl auch die ISA-Vorstände nicht mit dem VBA-Mitgliederentzug
entsprechend "bestraft" worden ? (Wer kennt einen besseren Witz ?)

Den VBA verunsichern möglicherweise die Neugründungen des AIN und des BABP ?
Uns ist nicht bekannt, ob die Gründungsmitglieder des AIN, einige davon
VBA-Mitglieder, aus dem VBA ausgeschlossen wurden. Da fast alle
AIN-Gründungsmitglieder ADAC-Vertragsbetriebe sind, könnte hier die
VBA-Zurückhaltung erklärbar werden, zudem sitzt "man" ja vereint in dem
Verkehrsservice Niedersachsen zusammen - neben sich den großen ADAC-Boss - der
wiederum als Boss der Bosse und VSN-Beiratsboss, VSN-Präsidiumsboss universell
immer vorne dran ist. (Alles GELB und überall "Kalle" ist wohl die Devise, der
sich alles unterzuordnen hat ?) 

Der seit über 30 Jahren bestehende ASV (Abschleppunternehmer Verband e.V.) aus
Neustadt (bei Hannover)  hat ebenfalls mit dem VBA schon "Kämpfe" und
Gerichtsverfahren hinter sich. Die VBA-Mitglieder wissen bis heute nicht, dass
der VBA seine Klage gegen den ASV verloren und "teuer" bezahlt hat.
Weil kein regulärer, vollständiger Rechenschafts- und Kassenbericht des VBA in
der Mitgliederversammlung vorgelegen hat, werden Sie dies wohl auch nie mehr
erfahren ? (Achtung: Demnächst die vollständige Urteilsabschrift ASV gegen VBA
vom Landgericht Hannover auf der IGA-Internetseite unter LESERPOST)
Hier sei angemerkt, dass der VBA geklagt hat, der ASV war Beklagter.

Der Grund für die VBA-Streitlust liegt wohl immer wieder in dem "Wahn" der
Alleinvertretungsphobie für das Abschleppgewerbe ?

Wann erfahren die VBA-Mitglieder von den "anderen" VBA-Gerichtsverfahren ?
Welche VBA-Mitglieder haben z.B. ihre Klage verloren - und welche gewonnen ?
Diese Betrachtungen sind für mich als IGA-Vorstand vollkommen nebensächlich.

Wenn sich die VBA-Mitglieder damit abfinden, nur unvollständig oder gar nicht
informiert zu werden, brauchen wir eigentlich auch nicht mehr über das fehlende
Grundstück und VBA-Bauvorhaben ausführen, die seit Jahren "angekündigt" werden.

Es ist daher zu befürchten, dass entweder der VBA oder VBA-Vorstände  nicht
ruhen werden, ihre "vermeintlichen" Gegner zu verklagen, weil sich ja immer
jemand findet, der einzelne "Wortklaubereien" aus dem Zusammenhang reißt.
Der VBA-Justitiar lebt schließlich von Klagen, nicht von "Beratungen", wie man
möglicherweise Klagen verhindert.
Aus unserer Sicht wäre deshalb die Beseitigung des gesamten VBA die "sicherste"
Methode, künftig von Störungen verschont zu bleiben.
Dann müsste der ADAC oder die APU wieder "allein" über die IGA vor Gericht
"herfallen". 1998 war so eine Zeit, wo fast gleichzeitig, der ADAC, die APU und
der VBA über mich (und die IGA) "gerichtlich" herfielen und faktisch aus der
Glut einen Feuersturm  (gegen sich) auslösten.

Zur Erinnerung:

Die APU-Klage gegen die IGA verlor der "ADAC-Kreis" vor dem LG München,
die ADAC-Klage steht vor einer "Neuauflage" -diesmal mit umgekehrten Vorzeichen
(die Staatsanwaltschaft prüft gerade die "Verjährungsfrage" wg. Prozessbetrug 
des ADAC) und auch die vom VBA gegen mich damals gewonnene Klage wird sich noch "bitter" rächen.
Immerhin hatten damals zwei VBA-Mitglieder falsche eidesstattliche
Versicherungen gegen mich dem Gericht vorgelegt. Diesen Prozessbetrug des VBA
vergesse ich niemals, unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaften hier gegen
die VBA-Prozeßbetrüger noch reagiert oder nicht.
Ich spreche daher persönlich dem VBA jedwedes EHRGEFÜHL ab.

Dieter Pramschüfer       info@iga-verein.de        www.iga-verein.de
 

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