L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Gelbe Engel leben gefährlich .....

war im FORD - MAGAZIN (Nr. 1 - 1998) berichtet worden.
Auf dem Titelbild ein Ford Galaxy als ADAC-Straßenwachtfahrzeug.
115 Ford Galaxy sind bei der ADAC-Straßenwacht als Pannenhilfs-Kfz eingesetzt.
Auf der Seite 8 sind dann optisch wunderschöne Farbbilder von Einsätzen  auf
einer BAB-Standspur.
Nach den ADAC-Richtlinien sollte das Straßenwacht-Kfz  mit  eingeschlagenen
Rädern nach rechts abgestellt werden, damit bei einem Aufprall das
Straßenwachtfahrzeug nicht in das Heck des liegengebliebenen Autos kracht.
Von diesen ADAC-Vorgaben ist nichts umgesetzt. Stur geradeaus zeigen die Räder.
Auf der Seite 11 sind dann weitere "Original-Einsatzfotos" - ebenfalls mit
stur-geraden Rädern.

Verschärfend kommt hier dazu, dass bei dem liegengebliebenen Fahrzeug
(hier z.B. Citroen 2CV) die beiden Fahrzeuginsassen  "seelenruhig" auf der
BAB-Standspur herumstehen, mit dem Rücken zum vorbeidonnernden Verkehr in
zentimeternahem Abstand, anstatt in Sicherheit hinter die Leitplanke zu
"huschen" .

Der gelbe ADAC-Straßenwachtfahrer beugt sich derweil unter die Motorhaube -
ohne jeden Blickkontakt zum heranbrausenden, nur zentimeterentferntem Verkehr.
Außerdem sind weithin sichtbar keine 3 Warndreiecke, 2 Warnleuchten und 5
Leitkegel auf der BAB-Standspur als Absicherung aufgestellt, obwohl die StVZO
§52 die Mitführung im Werkstattwagen (Pannenhilfs-Kfz) vorschreibt.
Wohl "interpretiert" der ADAC nur die Pflicht der "Ballast-Mitführung", jedoch
wohl nicht auch die Verpflichtung zum Aufstellen der Absicherungsmittel ?

Wird nun vielleicht besser erklärbar, warum einige Arbeitsunfälle (vermeidbar)
immer wieder passieren ?

Auf Seite 10 des Ford-Magazin steht geschrieben:

"....die Pannenhilfe ist für die Gelben Engel keinesfalls ungefährlich. Der
stets gut gelaunte ADAC-Fahrer wird ganz ruhig und sachlich, wenn dieser
schlimme Unfall in Erinnerung kommt. Erst vor wenigen Wochen ist ein Kollege
lebensgefährlich verletzt worden. Er wechselte gerade einem ADAC-Mitglied an
seinem Wohnmobil das Rad, als der Pannenhelfer von einem heranbrausenden Auto
erfasst wurde.
Die Arbeit auf der Autobahn ist gefährlich. Trotz gewissenhafter Absicherung 
der Pannenstelle und umsichtigen Handeln der ADAC-Experten, ist die Gefahr 
eines Unfalls nie auszuschließen. Auch wir erleben gefährliche Situationen an
diesem klaren Einsatztag. Vorstellbar, dass Regen, Dunkelheit und Nebel die
Arbeit des Pannenhelfers noch erheblich erschweren. Karl-Heinz W.
(ADAC-Straßenwachtfahrer) weiß sich richtig zu verhalten, es ist immer wieder
dieselbe Situation, die Leute sichern ihre Pannenstelle nicht ab.
Die Autobahn ist doch keine Spielwiese.
Da laufen die havarierten Autofahrer mit ihrem Handy auf dem  Seitenstreifen 
der Autobahn herum und vergessen, das Warndreieck aufzustellen und die
Warnblinkanlage einzuschalten.
Wer einmal bei einer Panne auf dem Seitenstreifen gestanden hat und die 
schweren Lastwagen mit Tempo an sich vorbeidonnern sah, der weiß die Gefahr
einzuschätzen."    ("Originalabschrift")

Betrachtet man die Original-Einsatzfotos, klingen diese Aussagen wie Hohn ?
Genau diese Missstände - Nichtabsicherung und ist wunderschön in den bunten
Bildern der FORD-Zeitschrift dokumentiert.

Das gleiche tragische Erscheinungsbild stand am 30.Januar 2002 in der tz -
Zeitschrift aus München. "Hier stirbt ein Gelber Engel" - lautete die dicke
Überschrift der tz. Fast "unlesbar" stand dann in diesem Artikel, dass der
Fahrer des liegengebliebenen PKW, bei dem der ADAC-Straßenwachtfahrer gehalten
hatte, ebenfalls neben dem "Gelben Engel" verstarb und seine Ehefrau auf der
Beifahrerseite im liegengebliebenen PKW schwer verletzt wurde.
(Bitte lesen die die Original-Abschrift dieses Artikels - demnächst folgend)

Wie zum Hohn werden dann auch noch über "Vorahnungen" einer Straßenwachtfahrer
Kollegin (Susa Bobke) berichtet: "So ein Unglück bedroht uns jeden Tag"

Erst am Samstag, den 13.3.2004 passierte wieder ein schrecklicher Unfall bei
Regensburg -A3- km 510 - kurz nach Mitternacht .
Die Autobahnmeisterei sicherte gerade mit einer fahrbaren Absperrtafel die
BAB-Fahrbahn ab, weil ein LKW im Graben lag und der Autokran eines Abschlepp-
und Bergungsbetriebes aus Regensburg gerade den Autokran aufstellte.

Der Fahrer der Autobahnmeisterei stieg gerade aus dem LKW mit der angehängten
fahrbaren Absperrtafel sah die herannahende "LKW-Schlafmütze" ankommen und
konnte gerade noch wegspurten, als der Aufprall geschah und die "Schlafmütze" 
im  total eingedrückten LKW-Führerhaus eingeklemmt wurde.
Nur um "Haaresbreite" wurde der Berge-Autokran mit den zwei Mitarbeitern, die
gerade damit beschäftigt waren, die Abstützung aufzubauen, verfehlt .
In voller Fahrt - 11 Std. ununterbrochen am Steuer des LKW - passierte dies.

Nun muss man sich also aber in Erinnerung rufen, dass der Unfall vom 9.3.2001
auf der A8 in Oberbayern mit zwei Toten im auffahrenden PKW passiert ist und
hier der m.E. extrem-nachlässige Abschleppwagenfahrer es nicht einmal für nötig
befunden hatte, ein WARNDREIECK und eine WARNLEUCHTE, geschweige dann mind.  fünf Leitkegel, drei Warndreiecke und zwei Warnleuchten (nach StVZO § 52 ,
Absatz 4 - Nr. 2) aufzustellen, bzw. seine (wohl nicht vorhandene)
Gefährdungsermittlung und das Arbeitsschutzgesetz zu beachten.

Auch hier handelte es sich nicht um eine BAB-Standspur - sondern mitten auf
der 1. BAB-Fahrbahnspur - wurde die rückwärtige Absicherung m.E. sträflich
missachtet. Nicht einmal eine notwendige WARNMARKIERUNG war am LKW -
Abschleppwagen dieses "Oberbayern" vorhanden. Dabei darf ein Einsatzfahrzeug
nach StVO § 35 (6) ohne WARNMARKIERUNG nicht im Verkehrsraum anhalten.
(Aber dieser "Oberbayer" argumentiert ja damit, dass er als "Passant" zufällig
an der Unfallstelle vorbeikam und hier nicht dann dem Arbeitsschutzgesetz
unterliegen soll - sondern wie ein "normaler" anhaltender LKW, der hinter einem
anderen liegengebliebenen LKW auf der BAB-Fahrbahn  "eben" anhält.

Nachdem es sich hierbei (9.3.2001) um einen Abschleppdienst handelt, der von
sich selbst immer wieder behauptet "fachkundig" zu sein und "Vorbildfunktion"
suggeriert, als "Verbandsaktivist" seit Jahr und Tag "herumturnt" und in den
Arbeitskreisen der Berufsgenossenschaften die "große Lippe" riskiert, scheint
hier wohl ein Realitätsverlust ursächlich zu Grund zu liegen.

Wer mitten auf der Autobahn anhält und "seelenruhig" im Auto telefoniert - und
ganz einfach negiert, dass jeden Moment statt eines kleinen (für ihn
ungefährlichen) PKW auch ein schwerer LKW aufprallen könnte, hat wohl nur
bewiesen, rücksichtslos und "mutig" zu sein - nicht aber zuverlässig und
menschenfreundlich.
Selbstverständlich bin ich froh, dass kein LKW dort aufgeprallt ist, dann wäre
möglicherweise der Sohn des Abschleppunternehmers zweifelsohne im
LKW-Abschleppwagenführerhaus eingequetscht worden - mit tödlichem Risiko.
Es ist auch zumindest erfreulich, dass keine anschließende Massenkarambolage
noch mehr Tote und Schwerverletzte zu beklagen waren.
Deshalb war der 9.3.2001 trotzdem kein "Glückstag" - zumindest nicht für die
zwei tödlich verunglückten PKW-Autofahrer und den schwerverletzten weiteren
Fahrzeuginsassen. Dies war ein reiner Glückstag für den Sohn des oberbayr.
Abschleppunternehmers.

Immerhin handelt es ich bei der A8 von München in Richtung Inntaldreieck nicht
um eine nur wenig-befahrene Autobahn, sondern um höhere
Gefährdungswahrscheinlichkeit, als eine wenig befahrene Autobahn zum Bodensee.

Nicht anders geht es wohl den ADAC-Führern ?
Seit Jahr und Tag sterben im Verkehrsraum auf immer wieder die gleiche Art und
Weise sowohl die sog. "Gelben Engel" , als auch die auf den ADAC vertrauenden
liegengebliebenen Autofahrer - und sterben hier gemeinsam fast "unerwähnt" .
Wenn ich dann nun im Arbeitskreis der Berufsgenossenschaften gerade diese
ständig passierenden Arbeitsunfälle und Arbeitsgefährdungen besprochen haben
will - werden genau diese beispielhaften Arbeitsplatzgefährdungen vom 9.3.2001
und auch die vielen, vielen ADAC-Blutspuren negiert.

Statt dessen wirft man mir dann vor, "Nestbeschmutzer" zu sein  und
ungebührliche Presseerklärungen und Veröffentlichungen vorzunehmen.
Auf keinen unserer Artikel und Presseerklärungen sind die Namen der
"nachlässigen" und "straßenverkehrsgefährdenden" Abschleppunternehmer
nachzulesen.
Wenn "zufällig" ein Ort in Bayern genannt wurde, so nur gegenüber denjenigen
Personen, die ohnehin wussten, welcher Abschleppdienst betroffen war.

Die exakte Beschreibung der Unfallhergänge ist keine "Nestbeschmutzung" und
wettbewerbsrechtliche Schädigung, sondern die Pflicht einer umfassenden
Aufklärung der Unfallumstände ist zur Vermeidung einer Wiederholungsgefahr
unbedingt erforderlich.

Dass "Tote" BLUT verlieren ist in Anbetracht des Wertes eines Menschen wohl
unzweifelhaft.  In dem "strittigen" Passagen lagen mir persönlich noch ganz
andere Beschreibungen vor dem "geistigen Auge" , welche Qualen wohl ein
sterbender Mensch erdulden muss. Wenn ich daher mit dem "schrillen" Mahnungen
bei dem betroffenen Abschleppunternehmer aus Oberbayern bewirkt habe, künftig
vorsichtiger zu sein, möglicherweise schon (unwissend) weitere Todesfälle
verhindert zu haben, so bin ich es zufrieden  - 
und "der" da "ganz oben" wohl auch ? 

Ich betrachte seit Jahren jeden vermeidbaren Arbeitsunfall als persönliche
Niederlage und bin deshalb immer tief betroffen - will dann gerade immer
wieder aufrütteln  -  gegen die sog. "unselige" Allianz der
Sicherheitsverhinderer (ADAC, VBA, usw....) mahnen.

Bitte beachten Sie deshalb die Artikelserie über die in letzter Zeit
aufgefallenen Verkehrsunfälle in unserem Gewerbe.

Dieter Pramschüfer       info@iga-verein.de        www.iga-verein.de
 

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