L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Korruptionsverdacht allerorten ?

Wer die Süddeutsche Zeitung vom 17.3.2004 gelesen hat, muss sich vorkommen,  
als ob es fast nur noch Korruptionsfälle in Deutschland gibt ?

Auf den Titelseiten immer wieder der Münchner "Fußballstadionskandal"  mit  
dem Oberlöwen Wildmoser & Sohn, wo die Baufirma ALPINE die geflossenen 2,8
Millionen nicht als "Bestechungsgeld", sondern als Geschenk ohne Gegenleistung
und als Werbungskosten für die Pflege der "Landschaft" bezeichnet hat, gerade 
so als ob es sich hier um eine Einladung zu Kaffee und Kuchen handelte ?

Dann auf den nächsten Innenseiten der Bahnchef Mehdorn unter
Korruptionsverdacht, "bloss" weil eine millionenschweres Objekt im Land
Brandenburg ganz ohne Ausschreibung -noch dazu ohne europaweite Ausschreibung-
wie die EU-Kommission in einem Schreiben an die Bundesregierung moniert hat,
aufgeflogen ist und der Ex-Minister Hartmut Meyer dann mit einem späteren
"Beratervertrag" bezeichnenderweise ebenfalls "beschenkt" wurde .
Der ehemalige Verkehrsminister Meyer hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen und
dem Ermittlungsverfahren (incl. umfangreicher Hausdurchsuchungen) geäußert.

Zu guter Letzt war auch noch von einem  Korruptionsverdacht  gegen den
Polizeichef Eberhard Pilz aus Dresden berichtet worden.
Der sächsische Landtag soll noch in dieser Woche die Vorwürfe  von
Amtsmissbrauch und Korruption prüfen. Die auf anonymen Hinweisen basierenden
Vorwürfe, die zum Teil offenbar aus dem Polizeiapparat stammen, beschäftigen
seit einiger Zeit die sächsische Innenpolitik. Pilz wird u.a. die Verquickung 
privater  und beruflicher Interessen vorgeworfen. Pilz weist die Vorwürfe
zurück.

In diesem Zusammenhang bekommt das "Vertragskonzept des Polizeipräsidium Trier"
eine besondere "Note" , auch wenn hier noch keine Erkenntnisse über
"Landschaftspflegemaßnahmen" bekannt geworden sind.

Auch hier wurde ohne eine transparente Ausschreibung den Abschleppunternehmern
mehr oder minder überlassen, was Sie für die "öffentlich-rechtlichen" Aufträge
den abgeschleppten Autofahrern berechnen, wenn diese Autofahrer ihr Kfz
wiederhaben wollen.

Diese abgeschleppten Fahrzeughalter bekommen ihr Auto ja nur wieder, wenn Sie
sofort die angefallenen Kosten begleichen, weil der Abschleppdienst das
öffentlich-rechtliche Zurückbehaltungsrecht sogar rechtsgültig ausüben kann.
Der Abschleppdienst arbeitet hier ja im öffentlich-rechtlichen Auftrag.

Dem Autofahrer wird nicht erklärt, dass er sich weigern könnte zu zahlen - und
dass dann der Abschleppdienst statt seiner normalen "Hauspreislisten -
Rechnungsstellung" von z.B. 500,- EUR (oder mehr oder weniger ?) dann nur 66,-
EURO plus MwSt. zahlen muss - bzw. der Polizei in Rechnung gestellt wird - die
wiederum wohl sich diese 66,- EUR (brutto 76,56 EUR) per Kostenrechnung dann
zurückholen "könnte" ? Hierbei kommt es nicht darauf an, wie lange das
abgeschleppte Kfz beim Abschleppdienst stand, weil die POLIZEI-Rechnung ja
überhaupt keine Standgeldkosten bezahlen muss.

Deshalb zur zweifelsfreien Erklärung eine Beispiel-Musterrechnung eines
ADAC-Vertragsabschleppdienstes und VBA-Mitgliedsbetriebes aus Bayern:

2  Einsatzstunden      
2x Samstag-Lohnzuschlag
5  Tage Standgeld      
Ölbindemittelpauschale             
Entsorgung dazu                    

Zwischensumme                      
Hakenlastversicherung  5%          

Zwischensumme                       
16 % MwSt.                           
Brutto-Rechnungsbetrag
á   105,- =
á     25,- =
á    14,- =
210,00
  50,00
  70,00
  80,00
  40,00

450,00
  22,50

472,50
  75,60
548,10

Wenn dass abgeschleppte Kfz statt nur 5 Tagen - z.B. 60 Tage oder 360 Tage
abgestellt wurde, beläuft sich dann die Kostenrechnung auf weit über 1.000,-
Diese Rechnung ist auch ein "schönes" Beispiel, wie wenig zutreffend  die 
Preis- und Strukturumfrage des VBA über das tatsächliche Preisgefüge ist.

Wo ist die "Kontrolle" des Abschlepprechnungen der Trierer Abschleppdienste,
ob diese Betriebe nicht möglicherweise statt nur einer Einsatzstunde dann
tatsächlich z.B. 2 Std. berechnen, dazu ggf. wie in diesem Beispiel auch
noch Ölbindemittelmaterial - und Ölbindemittelentsorgung gesondert ?
Dürfen oder müssen die Abschleppdienste ihre "öffentlich-rechtlichen"
Abschleppaufträge (incl. "Tachoscheibe") einer "Kontrollkommission"
vorlegen - oder will das Polizeipräsidium Trier gar nicht wissen, wie
möglicherweise "betrogen" wird ?

Ist es nicht schon Betrug am Verbraucher, dass auf den "Ausweg" 66,- EUR netto
nicht hingewiesen werden muss ? (incl. aller möglichen Standgeldkosten ?)

Nicht allzu sehr überrascht hat uns dass die Bewertung des Rechtsanwaltes und
VBA-Justitiar Dr.H.Peter Spliethoff. Dass dieser Herr "die einzige
Regelungslücke" nur in dem Umstand der Standgeldkosten gegenüber der Polizei
sieht - und nicht in der "Preisschaukelpraxis" und fehlenden Ausschreibung 
dürfte noch "erklärbar" werden. Aber vielleicht hat dieser Rechtsanwalt nun
sogar ein neues Mandat "vorbereitet" ?

.... und die Moral von der Geschicht ...... Die Abschaffung des
Wettbewerbsrechtes scheint dem VBA wirklich sehr am Herzen zu liegen ?

Wie ist es anders zu bewerten, wenn im gleichen "Heft" im "Editorial" der VBA
auch noch ausführt, dass es doch verwunderlich sei, wenn Automobilclubs für sage
und schreibe 25 EUR Vertragswerke zur Pannenhilfe angeblich anbieten, dabei
jedoch tatsächliche Abschleppleistungen für 28,50 bis 38,50 EUR netto
vertraglich (EV5) fixieren.
Solange die ADAC-Vertragsbetriebe die "vermittelten" Kunden mit ihren sog.
"normalen Hauspreislisten-Rechnungsstellungen (548,10) abkassieren können und
auch noch das Polizeipräsidium Trier die öffentlich-rechtlichen
Abschleppaufträge ebenfalls zum "Freiwildabschleppauftrag" umfunktioniert,
dürfte doch der Fortbestand und die Akzeptanz der VBA vor allem im ADAC-Lager
besonders gesichert sein. (Alle VBA-Vorstände sind ja ADAC-Vertragspartner)
Niemand will und kann den VBA in eine Ecke drängen - da ist er schon drin.

Hier zeigt sich nur wieder die rechtswidrige Grundausrichtung des VBA-Vereins.
Ansonsten müsste der VBA-Verein ja dieses "Trierer Modell" als wettbewerbs-  
und demokratiefeindlich, sowie als Verbraucherbetrug bekämpfen.

Dass ein "gelernter" Postbote hier nicht den Durchblick hat, ist hinnehmbar.
Wenn jedoch ein VBA-Justitiar nicht die Rechtsfehler in Trier bemerkt, fehlen 
mir dazu "druckreife" Ausführungen. Einen dubioseren Polizeivertrag habe ich
bisher in Deutschland noch nie gesehen. Da sind die bekannten "Gelsenkirchener
Verhältnisse" ja noch dagegen vorbildlich - und auch "Potsdam" kann sich hier
meilenweit dahinter "verstecken" .

Dieter Pramschüfer      info@iga-verein.de          www.iga-verein.de
 

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