L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
Korruptionsverdacht allerorten ?
Wer die Süddeutsche Zeitung vom 17.3.2004 gelesen hat, muss sich
vorkommen,
als ob es fast nur noch Korruptionsfälle in Deutschland gibt ?
Auf den Titelseiten immer wieder der Münchner "Fußballstadionskandal"
mit
dem Oberlöwen Wildmoser & Sohn, wo die Baufirma ALPINE die
geflossenen 2,8
Millionen nicht als "Bestechungsgeld", sondern als Geschenk
ohne Gegenleistung
und als Werbungskosten für die Pflege der "Landschaft"
bezeichnet hat, gerade
so als ob es sich hier um eine Einladung zu Kaffee und Kuchen handelte ?
Dann auf den nächsten Innenseiten der Bahnchef Mehdorn unter
Korruptionsverdacht, "bloss" weil eine millionenschweres
Objekt im Land
Brandenburg ganz ohne Ausschreibung -noch dazu ohne europaweite
Ausschreibung-
wie die EU-Kommission in einem Schreiben an die Bundesregierung moniert
hat,
aufgeflogen ist und der Ex-Minister Hartmut Meyer dann mit einem späteren
"Beratervertrag" bezeichnenderweise ebenfalls
"beschenkt" wurde .
Der ehemalige Verkehrsminister Meyer hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen
und
dem Ermittlungsverfahren (incl. umfangreicher Hausdurchsuchungen) geäußert.
Zu guter Letzt war auch noch von einem Korruptionsverdacht
gegen den
Polizeichef Eberhard Pilz aus Dresden berichtet worden.
Der sächsische Landtag soll noch in dieser Woche die Vorwürfe
von
Amtsmissbrauch und Korruption prüfen. Die auf anonymen Hinweisen
basierenden
Vorwürfe, die zum Teil offenbar aus dem Polizeiapparat stammen, beschäftigen
seit einiger Zeit die sächsische Innenpolitik. Pilz wird u.a. die
Verquickung
privater und beruflicher Interessen vorgeworfen. Pilz weist die
Vorwürfe
zurück.
In diesem Zusammenhang bekommt das "Vertragskonzept des Polizeipräsidium
Trier"
eine besondere "Note" , auch wenn hier noch keine Erkenntnisse
über
"Landschaftspflegemaßnahmen" bekannt geworden sind.
Auch hier wurde ohne eine transparente Ausschreibung den
Abschleppunternehmern
mehr oder minder überlassen, was Sie für die "öffentlich-rechtlichen"
Aufträge
den abgeschleppten Autofahrern berechnen, wenn diese Autofahrer ihr Kfz
wiederhaben wollen.
Diese abgeschleppten Fahrzeughalter bekommen ihr Auto ja nur wieder,
wenn Sie
sofort die angefallenen Kosten begleichen, weil der Abschleppdienst das
öffentlich-rechtliche Zurückbehaltungsrecht sogar rechtsgültig ausüben
kann.
Der Abschleppdienst arbeitet hier ja im öffentlich-rechtlichen Auftrag.
Dem Autofahrer wird nicht erklärt, dass er sich weigern könnte zu
zahlen - und
dass dann der Abschleppdienst statt seiner normalen
"Hauspreislisten -
Rechnungsstellung" von z.B. 500,- EUR (oder mehr oder weniger ?)
dann nur 66,-
EURO plus MwSt. zahlen muss - bzw. der Polizei in Rechnung gestellt wird
- die
wiederum wohl sich diese 66,- EUR (brutto 76,56 EUR) per Kostenrechnung
dann
zurückholen "könnte" ? Hierbei kommt es nicht darauf an, wie
lange das
abgeschleppte Kfz beim Abschleppdienst stand, weil die POLIZEI-Rechnung
ja
überhaupt keine Standgeldkosten bezahlen muss.
Deshalb zur zweifelsfreien Erklärung eine Beispiel-Musterrechnung eines
ADAC-Vertragsabschleppdienstes und VBA-Mitgliedsbetriebes aus Bayern:
2 Einsatzstunden
2x Samstag-Lohnzuschlag
5 Tage Standgeld
Ölbindemittelpauschale
Entsorgung dazu
Zwischensumme
Hakenlastversicherung 5%
Zwischensumme
16 % MwSt.
Brutto-Rechnungsbetrag |
á 105,-
=
á 25,- =
á 14,- = |
210,00
50,00
70,00
80,00
40,00
450,00
22,50
472,50
75,60
548,10 |
Wenn dass abgeschleppte Kfz statt nur 5
Tagen - z.B. 60 Tage oder 360 Tage
abgestellt wurde, beläuft sich dann die Kostenrechnung auf weit über
1.000,-
Diese Rechnung ist auch ein "schönes" Beispiel, wie wenig
zutreffend die
Preis- und Strukturumfrage des VBA über das tatsächliche Preisgefüge
ist.
Wo ist die "Kontrolle" des Abschlepprechnungen der Trierer
Abschleppdienste,
ob diese Betriebe nicht möglicherweise statt nur einer Einsatzstunde
dann
tatsächlich z.B. 2 Std. berechnen, dazu ggf. wie in diesem Beispiel
auch
noch Ölbindemittelmaterial - und Ölbindemittelentsorgung gesondert ?
Dürfen oder müssen die Abschleppdienste ihre "öffentlich-rechtlichen"
Abschleppaufträge (incl. "Tachoscheibe") einer
"Kontrollkommission"
vorlegen - oder will das Polizeipräsidium Trier gar nicht wissen, wie
möglicherweise "betrogen" wird ?
Ist es nicht schon Betrug am Verbraucher, dass auf den
"Ausweg" 66,- EUR netto
nicht hingewiesen werden muss ? (incl. aller möglichen Standgeldkosten
?)
Nicht allzu sehr überrascht hat uns dass die Bewertung des
Rechtsanwaltes und
VBA-Justitiar Dr.H.Peter Spliethoff. Dass dieser Herr "die einzige
Regelungslücke" nur in dem Umstand der Standgeldkosten gegenüber
der Polizei
sieht - und nicht in der "Preisschaukelpraxis" und fehlenden
Ausschreibung
dürfte noch "erklärbar" werden. Aber vielleicht hat dieser
Rechtsanwalt nun
sogar ein neues Mandat "vorbereitet" ?
.... und die Moral von der Geschicht ...... Die Abschaffung des
Wettbewerbsrechtes scheint dem VBA wirklich sehr am Herzen zu liegen ?
Wie ist es anders zu bewerten, wenn im gleichen "Heft" im
"Editorial" der VBA
auch noch ausführt, dass es doch verwunderlich sei, wenn Automobilclubs
für sage
und schreibe 25 EUR Vertragswerke zur Pannenhilfe angeblich anbieten,
dabei
jedoch tatsächliche Abschleppleistungen für 28,50 bis 38,50 EUR netto
vertraglich (EV5) fixieren.
Solange die ADAC-Vertragsbetriebe die "vermittelten" Kunden
mit ihren sog.
"normalen Hauspreislisten-Rechnungsstellungen (548,10) abkassieren
können und
auch noch das Polizeipräsidium Trier die öffentlich-rechtlichen
Abschleppaufträge ebenfalls zum "Freiwildabschleppauftrag"
umfunktioniert,
dürfte doch der Fortbestand und die Akzeptanz der VBA vor allem im
ADAC-Lager
besonders gesichert sein. (Alle VBA-Vorstände sind ja
ADAC-Vertragspartner)
Niemand will und kann den VBA in eine Ecke drängen - da ist er schon
drin.
Hier zeigt sich nur wieder die rechtswidrige Grundausrichtung des
VBA-Vereins.
Ansonsten müsste der VBA-Verein ja dieses "Trierer Modell"
als wettbewerbs-
und demokratiefeindlich, sowie als Verbraucherbetrug bekämpfen.
Dass ein "gelernter" Postbote hier nicht den Durchblick hat,
ist hinnehmbar.
Wenn jedoch ein VBA-Justitiar nicht die Rechtsfehler in Trier bemerkt,
fehlen
mir dazu "druckreife" Ausführungen. Einen dubioseren
Polizeivertrag habe ich
bisher in Deutschland noch nie gesehen. Da sind die bekannten
"Gelsenkirchener
Verhältnisse" ja noch dagegen vorbildlich - und auch
"Potsdam" kann sich hier
meilenweit dahinter "verstecken" .
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de
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