L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
2.Teil Korruptionsverdacht
allerorten ?
Die wohl gänzlich fehlende "Moral von der Geschicht" kann
niemals mit einer
Bezeichnung "alternatives Konzept" bezeichnet werden.
Hier hatte doch der VBA-Justitiar Dr. H.Peter Spliethoff (hilflos)
versucht,
das Vertragskonzept des Polizeipräsidiums Trier "schönzureden"
, anstatt
diese Entwicklung als grandioses Verbraucherbetrugssystem und möglicherweise
sogar als "Ausschreibungsbetrug" juristisch klarzulegen.
Gänzlich demaskiert wird der VBA dann auf seiner Seite 12 -
Sachsen-Anhalt
"Parallel hierzu lässt sich auch der Schriftwechsel mit der
Staatsanwaltschaft
in Halle sehen, weil die Sicherstellungsverträge schon über 10 Jahre
nicht
ausgeschrieben worden sind. Hier ist weiterer Regelbedarf
erkennbar" - -
Originalzitat Ende -
Der VBA mokiert sich an der "Behördenwillkür" der Polizei in
Halle, nicht
auszuschreiben und bezeichnet dann die "fehlende"
Ausschreibung in Trier, noch
dazu mit dem "Preisschaukelsystem" der 66,- EUR netto -
Polizeivertragsklausel
und der Verwendung der VBA-Umfragemittelwerte als Höchstpreisliste -
ohne -
jede Rechnungskontrolle durch die Polizei für diese öffentlich-rechtlichen
Aufträge auch noch als "vorbildlich".
Wenn tatsächlich nur 5 % der Abschlepp-Sicherstellungsaufträge an die
Polizei
berechnet werden müssen, so stellt sich die Frage, ob nicht "darüber"
eine
Ausschreibung "erfolgreich" gewesen wäre ?
Möglicherweise hätte es dann einen Abschleppunternehmer gegeben, der
statt
dieser 66,- EUR - Behördenrechnung nur "symbolisch" 1,- EUR
berechnet hätte ?
Oder hätte sich gar ein Abschleppunternehmer gefunden, der für jeden
vermittelten Behördenauftrag zum VBA-Mittelwert-Umfragepreis sogar noch
eine
Vermittlungsprovision von 66,- EUR an (nicht von) die Polizei
bezahlt hätte ?
Die Kalkulation zu Lasten der übrigen Kunden hat der VBA schon 1983
(Gute
Arbeit kostet Geld) in seltener Ehrlichkeit und Offenheit erklärt, in
seiner
Vereinszeitschrift publiziert.
Die Polizei in Trier ( und anderswo ) vermittelt ja auch die
GOA-Abschleppaufträge nicht im "Interesse des
Fahrzeugberechtigten",
sondern im (rechtswidrigen) Reihum-Verfahren .
So erscheint es aus Sicht der Polizei Trier nur logisch, auch die
Behörden-Abschleppaufträge gleichsam "betrügerisch" zu
vermitteln ?
Auch hier wird ja ohne jede Preistransparenz vermittelt.
Das Erscheinungsmonopol der Polizei auf den Unfallstellen hat ja seit
Jahr und
Tag historisch zu diesem "zwangsvermittelten, blinden
Auftragserteilungen" der
Autofahrer geführt, weil die Polizei "juristisch" nicht dem
Wettbewerbsrecht
unterliegt - aber - brutalstmöglich übersieht, nach GOA und
entsprechendem
BGH-Urteil eigentlich im "Interesse" des Fahrzeugberechtigten
vermitteln müsste
und diese grundlegenden Verpflichtungen schlicht und einfach negiert.
Dass "unseriöse" Abschleppunternehmer diese
"Blind-Vermittlungen" begrüssen und
der VBA hier einen "Freudentanz" ob der organisierten
"Betrugsvermittlung" in
seiner Vereinszeitschrift verbreitet, spricht eigentlich auch nur für
eine
Verbandspolitik, die sich von der Realität und den Gesetzen entfernt
hat.
Hier sei auch immer wieder daran erinnert, dass ja der ADAC diese
Preisschaukelmentalität selbst benötigt, damit bei den relativ wenigen
Selbsteintrittsverpflichtungen des ADAC (zu 28,50 bis 38,50 EUR netto
pro
Abschleppeinsatz) der ADAC-Vertragsabschleppdienst seine Kalkulation zu
Lasten
der übrigen Kunden "ausleben" und damit "überleben"
kann.
Das System Trier ist daher nichts anderes als das System ADAC. (Nur wenn
es gar
nicht anders geht, zahlen "wir" selber, aber sehr, sehr wenig)
Hier sei daran erinnert, dass auch die Polizei in Regensburg es an der
Willkür
nicht fehlen lässt. Auch hier wurde noch niemals ausgeschrieben,
sondern die
öffentlich-rechtlichen Abschleppaufträge wurden von der Polizei seit
über 10
Jahren seitens der Polizei "preisbestimmend" vorgeschrieben.
In Bayern ist eine Ausschreibung besonders heikel, weil hier ja das
Bayr.
Staatsministerium des Innern dann rechtsgültig keine
Mindestanforderungs -
Kriterienkataloge vorschreiben kann. Das Vergaberechtsänderungsgesetz
verbietet
nun mal die Verwendung von Anforderungen, die nicht in der
Bundesgewerbeordnung
verankert sind und sich hier dann mit den rechtswidrigen
Vermittlungszwangsregelungen ein "Abgrund" auftut.
Besonders "lustig" verhält sich die Staatsanwaltschaft
Regensburg.
Die Preisabsprache des Polizeipräsidiums und der damit einhergehende
Ausschreibungsbetrug (Nichtausschreibung) wird nicht verfolgt.
Aber Ladendiebe "dürfen" wohl noch die Staatsanwaltschaften
verstärkt jagen,
wie den aktuellen Presseberichten entnommen werden können.
Nur der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass wir
keine
Anhaltspunkte dafür haben, dass von Abschleppunternehmern
irgendwelche
"Zuwendungen" an die Polizeibehörden in Trier geflossen sind.
Diese Nachfragen sind verständlich, da viele Abschleppunternehmer nur
zu gerne
auch dieses "Trierer Modell" haben möchten und sogar bereit
"wären", hier
entsprechende "Gegenleistungen" zu erbringen. (Die
Ausschaltung der Preis -
Wettbewerbes ist doch "toll" - wurde vielfach geäußert)
Mein persönlicher Eindruck ist jedoch, dass sich hier die Polizeibehörde
vergallopiert hat und "scheuklappenhaft" nur die Ersparnis für
die Polizei
beachtet worden ist - und der eigentliche "Verlierer" - der
hier dann
"preisgeschaukelte" Verbraucher und abgeschleppte Autofahrer
als Betrogener
möglicherweise gar nicht von der Polizei "registriert" worden
ist , bzw.
vielleicht sogar noch eine gewisse "Bosheit" der Polizei
mitschwingt, den
"Verkehrssünder" mit höchst-möglichen Folgekosten auch noch
zu bestrafen ?
Sollte die Staatsanwaltschaft Trier jedoch Hinweise auf Korruption
aufdecken,
werden wir dies in den Nachrichten - hier auf der Internet-Plattform der
Zeitschrift -DER ABSCHLEPPUNTERNEHMER- unverzüglich melden.
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de
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