L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


DER ABSCHLEPPUNTERNEHMER - Zeitschrift der IGA - Nr. 642    

Kleinbetriebe werden aus dem Markt gedrängt
bzw. Betriebsneugründungen faktisch verhindert


Immer wieder stoßen wir (IGA) und der Abschleppunternehmer Verband e.V. (ASV)
auf die "selbstherrliche" Front in den Innenministerien und
Landeskartellbehörden, die m.E. die Sichtweisen der IGA und des ASV vollkommen
negieren.

Es ist diesen "selbstherrlichen" Innenministerien und Landeskartellbehörden
oftmals einerlei, ob ein Kleinbetrieb, also z.B. ein gerade neu-gegründeter
Betrieb -Einzelunternehmer- sog. "Ich-AG" - überhaupt eine Marktzugangschance
erhält oder durch die gerade "neu" oder "alt" aufgestellten
Mindestanforderungskriterien im Abschlepp- und Pannendienstgewerbe zum
Marktzugang erfolgreich abgehalten wird ? Das Grundgesetz § 12 Berufsfreiheit
wird negiert und die Bundesgewerbeordnung wird schlicht übergangen, sowie die
Preisangabenverordnung (auch für den Vermittler) ebenso "niedergelegt" .

Dies beobachten wir seit Jahren in besonders "schändlicher" Form in BAYERN, in
"abgemildert - schändlicher" Form auch noch in den Verkehrsservice-Ländern
Hessen, Thüringen und Sachsen, bzw. möglicherweise demnächst auch in
Niedersachsen.

Besonders radikal gibt sich hier der Verband der Bergungs- und
Abschleppunternehmen e.V. (VBA), dessen Vorstände  anscheinend  wirklich
vergessen haben, dass auch "Sie" selbst oder ihre Väter, von denen "Sie" ggf.
den "Laden" übernommen haben, vor Jahrzehnten allein mit einem einzigen
Abschleppwagen mühsam angefangen und sich "emporgearbeitet" haben.

Diese Marktchance soll "heute" anderen verwehrt werden.

Diese "Verbandsaktivisten" wollen nun eine Marktsituation über hohe
Mindestanforderungskriterien erreichen, also eine künstliche
Marktzugangsschwelle in den Markt etablieren, damit  bestehende 
Abschleppbetriebe nicht nur von  neu - gegründeten, preiswerteren 
Wettbewerbern, sondern selbstverständlich auch von bestehenden, 
preiswerter-anbietenden Kleinbetrieben "geschützt werden.

Deshalb auch seit Jahren die VBA-Förderung des "Verkehrsservice -Vermittlungs-
Systems" ohne Preistransparenz und das gleiche "Preisverschleierungsdrama" in
Bayern.

Dabei kommt verschärfend hinzu, dass die marktbeherrschenden Auftraggeber 
(neben dem faktischen Polizeivermittlungsmonopol mit sicherlich mehr als 50 %
Marktverteilungspotential) des ADAC und der verschiedenen Versicherungskonzerne
, sowie ihrer nachgeschalteten Versicherungs-Assistancen (Assistance-Partner,
Mondial-Allianz, LVM, usw....) und die anderen kleinen und kleinsten
Automobilclubs (AvD, ACE, ACV, ARCD,..) sich untereinander bereits auf ein
Hilfeleister-Vertragspartnernetz "abgesprochen" haben und ebenfalls   keine 
neuen Bewerber für den Abschlepp- und Pannendienst aufnehmen, schon gar nicht
neu-gegründete Kleinstbetriebe.

Der VBA ist in diesem "Zirkel" aktiv tätig, indem er sogar noch "stolz" darauf
ist, die aus unserer Sicht als auftretende "Marktstörungsvereine" =
"Verkehrsservice-Vereine" und die "ARGE Pannen- und Unfallhilfe e.V. -APU-"
zusammen mit dem ADAC und den anderen Automobilclubs tätig zu sein  und  auch
noch stolz seinen Mitgliedern kundzutun, wie erfolgreich "ihr VBA-Verein"
kleinere Anbieter und "neu-gegründete" Abschleppbetriebe aus dem Markt zu
drängen versucht und dies auch geschafft hat.

Dass es hier schizophren auch noch darum geht, insbesondere den ADAC zu stärken
und die Nicht-ADAC-Vertragspartner im VBA hier auch noch die sog. "ADAC -
Steigbügelhalterfunktion" stolzgeschwellt innehalten, ist auch für die IGA ein
immerwährendes Mysterium. Alle VBA-Vorstände sind ADAC-Vertragsbetriebe ?
Der VBA-Vereins-Geschäftsführer und gleichzeitig 1.VBA-Vorstand ist gelernter
Postbote und hat niemals einen Abschleppbetrieb geführt. Hat also den totalen
Durchblick auf das "Wesentliche" ?

In Bayern scheint dies besonders konfus zu werden, weil hier der mit dem
neutralen Abschleppgewerbe faktisch "verfeindete" GDV nun die
BAB-Notrufsäulenaufträge mit den bestehenden Vertragsbetrieben gekündigt hat 
und künftig angeblich nur noch die sog.  "SILBERNE FLOTTE"  (ap) für die "freien
Fälle" vermitteln will, obwohl das Bundesverkehrsministerium bei der
Auftragsvergabe ein "wettbewerbsneutrales" Verhalten im Vertrag
niedergeschrieben haben soll.

Die Eigentümerstruktur des GDV e.V. , der GDV Dienstleistungs-GmbH&Co.KG , 
sowie der Assistance-Partner GmbH&Co.KG ist beinahe identisch - es sind die
Versicherungskonzerne in Deutschland.

Gleichzeitig hat das Bayr. Staatsministerium des Innern dem GDV das Monopol -
Vermittlungsinstrument für die sog. ebenfalls "freien Fälle" - also das
Kundenvermittlungsmonopol -BAYERN- übertragen. (Seit 1.12.2001)
Dabei "gehören" dem Bayr. Innenministerium gar nicht die Vermittlungsaufträge.
Diese potentiellen Aufträge "gehören" wettbewerbsrechtlich dem nächstgelegenen
Abschlepp- oder Pannendienst. (Wann "verkauft" das Bayr. Innenministerium den
Himmel über Bayern ?) Die Staatsanwaltschaft sieht anscheinend keinen Betrug
darin etwas zu "verkaufen" , was einem nicht gehört, solange dies eine Behörde
vornimmt und durchführt ?
Was bisher die POLIZEI "preisverschleiernd" vermittelt hat, darf nun nach dem
gleichen verbraucherfeindlichen Strickmuster der GDV kostenpflichtig
und gewinnbringend vermitteln. Ist dies der Einstieg in die Schadenssteuerung ?
(Siehe dazu das Buch: Aktives Schadensmanagment in der Kfz-Versicherung - vom
Verlag Versicherungswirtschaft Karlsruhe - ISBN 3-88476-946-4 )

Es ist mir persönlich bis heute unverständlich, wie sich der VBA in BAYERN 
dafür  "hergeben" konnte, zusammen mit dem Bayr. Staatsministerium des Innern
und GDV die Listungen durchzuführen und hierdurch auch noch dem GDV als
"obersten Feind" des freien Abschleppgewerbes zu helfen ?

Dies ist nur damit zu erklären, dass dem VBA jedes, aber auch wirklich jedes
Mittel Recht ist, kleine und kleinste Betriebe , sowie Neugründungen im
Abschleppgewerbe weitgehend zu verhindern und dadurch die etablierten
VBA-Betriebe in BAYERN vor weiterem Wettbewerb zu schützen.

Also wird auch hier wieder die fehlende rechtsstaatliche Grundeinstellung zur
Demokratie und freien Marktwirtschaft des VBA deutlich. Der VBA ist m.E. ein
durch und durch "demokratiefeindlicher" Verein.

Die Anfeindungen des VBA gegenüber der IGA und dem ASV werden dadurch zwar
"verständlich", aber keinesfalls für uns jemals akzeptabel.
Deshalb haben wir auch einen neuerlichen Antrag bei der Bezirksregierung
Düsseldorf gestellt, dem VBA-Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen.
Dazu kommt noch, dass entgegen den Ausführungen des Bundeskartellamtes der VBA
die Preis- und Strukturumfrage - Mittelwerte - gegenüber Polizeibehörden auch
noch als "Höchstpreisliste" bei Behördenaufträgen und sog.
"Ausschreibungsersatz" propagiert. Anstatt den Ausschreibungsbetrug der
Polizeibehörde Trier anzuprangern , gibt sich der VBA und sein Justitiar auch
noch dafür her, diesen umfassenden Betrug und die Preisabsprache auf der Basis
der VBA-Preis- und Strukturumfrage-Mittelwerte zu loben und weiterzuempfehlen.

Es bleibt abzuwarten, ob hier sich wieder das Bayr. Staatsministerium des Innern
(Herr Fellner) bei der Bezirksregierung Düsseldorf gegen den
Rechtsfähigkeitsentzug des VBA ausspricht und sogar wieder persönlich nach
Düsseldorf reist ?
Ist dies eine "Dienstreise" gewesen und hat dafür die Kosten der Steuerzahler
übernommen, oder war dies nur ein "privater" Besuch im Urlaub oder während der
Dienstzeiten ?
Seit Jahren brüstet sich der VBA ja mit seinen guten Kontakten zum Bayr.
Innenministerium. Die einseitige "Zuneigung" und der für den VBA auch
wirtschaftliche Aspekt der "alleinigen" Listungshoheit der Abschleppunternehmer
in Bayern hat m.E. ein "Gschmäkle" nach Vorteilsnahme oder AMIGO-Struktur ?

Dieter Pramschüfer         info@iga-verein.de        www.iga-verein.de
 

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