L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


DER ABSCHLEPPUNTERNEHMER - Zeitschrift der IGA - Nr. 638   www.iga-verein.de
Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V. (IGA)

Überrumpelung an der Unfallstelle ? 1.Teil

Wettbewerbsrechtlich-bedenkliche "Rufumleitung" beim Verkehrsservice-System,
wie auch beim bayr. Polizei - GDV - Monopolvermittlungs-System

Aus der Sicht des betroffenen Autofahrers ist es ein Überraschungsmoment und 
ein  Entscheidungsdruck, plötzlich neben der ungewohnten Situation des
"Liegenbleibens" wg. Unfall oder sonstiger Fahrzeugpanne eine Entscheidung zu
treffen und einen "ihm" unbekannten Abschleppdienst zu beauftragen.

Die  MONOPOLVERMITTLUNG  in den Verkehrsservice-Ländern Hessen, Thüringen,
Sachsen und möglicherweise demnächst sogar in Niedersachsen - wie auch dem
faktisch gleich "intransparenten" Monopolvermittlungssystem in Bayern über den
GDV ist gemeinsam, dass der betroffene Autofahrer von den Polizeibeamten  vor
Ort nicht erfährt, dass diese von dem "freundlichen" Polizeibeamten
weitergeleitete Vermittlung EXTRA-KOSTEN verursacht, die der
Abschleppunternehmer selbstverständlich (offen oder verdeckt in der
Abschlepprechnung) weiterberechnen wird.

Auch wird dem "ZWANGSKUNDEN" ja strikt vom Polizeibeamten verheimlicht - eine
andere Person ist ja gar nicht vor Ort - dass bei mehreren "nächstgelegenen"
Hilfeleistern nicht der preiswerteste Betrieb vermittelt wird, sondern im
Reihum-Verfahren es passieren kann, dass einmal  nur  120,- oder auch 220,-
oder 440,- EUR für ein und dieselbe Leistung berechnet werden "könnte" .

Zudem wird ja auch noch verschwiegen, dass möglicherweise nähergelegene
Betriebe, die sich dem Mindestanforderungskatalog des Verkehrsservice-Vereins
nicht unterworfen haben, bzw. diese Listungshürde nicht geschafft haben,
ebenfalls nicht vermittelt werden.

Wenn nun der "ZWANGSKUNDE" einen PKW mit 1300 kg Gewicht (z.B. GOLF) hat,
interessiert es ihn wahrscheinlich überhaupt nicht, ob 2 oder 2,5 oder 3,5 to.
Mindestnutzlast zur Listung der Abschleppdienste im "Verkehrsservice-Land" oder
im "BAYERN-GDV-Land" notwendig sind - oder ob gar zwei oder drei
Einsatzfahrzeuge mind. vom Abschleppbetrieb vorgehalten werden müssen, um
"gelistet" zu werden.

Den "ZWANGSKUNDEN" interessiert vielmehr, ob er 100,- oder 440,- EUR für das
"Standard-Abschleppen" zahlen muss ? Genau dies wird verheimlicht.

Hinzu kommt ja, dass eine Vielzahl der Unfallkunden unter Schock stehen, bzw.
gar nicht ansprechbar sind. Hier hat der BGH entschieden, dass gleichwohl die
Vermittlung des Polizeibeamten privatrechtlicher Natur bleibt, obwohl eine
Amtspflicht der sofortigen Räumung des Verkehrsraums mitschwingt.
Die Vermittlung muss also im Interesse des "Fahrzeugberechtigten" erfolgen und
nicht im Interesse "preisverschleiernder" Abschleppunternehmerinteressen.

Der Wettbewerb an einer Unfallstelle ist durch das Verkehrsservice-System, wie
auch durch das "abgekupferte" GDV-Vermittlungssystem in Bayern nicht nur stark
eingeschränkt, sondern durch den autoritären Einfluss des Polizeibeamten  vor
Ort noch "unendlich" verstärkt, weil der Polizeibeamte suggeriert, dass hier
eine seriöse Vermittlungszentrale der Polizei in Erscheinung tritt, in Wahrheit
die Polizei jedoch eine Hilfestellung zur "Strafbaren Werbung"
(Wettbewerbsrecht) gibt, weil dem liegengebliebenen Autofahrer der Eindruck
übermittelt wird, dass es hier rechtskonform und preistransparent zugeht, sonst
würde wohl nicht die Polizei "mitmachen" ?

Der Polizeibeamte ist hier als nicht der Freund und Helfer der Bürger, sondern
vom Innenministerium zum betrügerischen Handlanger wettbewerbsverhindernder
Strukturen und einer "blinden" Zwangsvermittlung" degradiert.

Zu alledem kommt hinzu, dass der Verband der Bergungs- u. Abschleppunternehmen
e.V. (VBA) als Vereinsmitglied im "Verkehrsservice-Verein" durch die Hintertür
auch noch seine Preisabsprachen über die Preis- und Strukturumfrage als
"Richtschnur" in den Verkehrsservice-Ländern, wie auch in Bayern (und anderswo)
zu zementieren versucht.

Schon 1979 schrieb der Abschleppunternehmer Verband e.V. (ASV) an das
Bundeskartellamt, dass die VBA-Preisumfrage möglicherweise dazu benützt wird,
dass vorher preiswertere Betriebe sich diesem mittleren Preisniveau angleichen.

Der VBA schrieb 1989 (VBA-Durchschnittspreise ......ohne Gewähr....):
"...dass die VBA-Preise  w e n i g e r   zum Schaden einer Minderheit von
Spitzen-Preis-Abschleppern gedacht ist, als vielmehr zum Nutzen des größten
Teils der mit Behörden-Aufträgen befassten Unternehmen." (Originalzitat-Ende)

In der Preisumfrage von 1980 waren für die "Stadtpauschale" Preise von 35,- bis
110,- (65,- Mittelwert) behauptet worden, 1996 für den "PKW-Standard-
Abschleppwagen" Preise von 110,17 DM bis 255,74 DM (Mittelwert 182,86 DM).

Die ADAC-Anlage Nr.1 (Preisliste) betrug 1980 (1.7.79) 82,80 DM, 2003 jedoch
54,- EUR, 2004 jedoch nur noch 28,50 bis 38,50 EUR netto.

Der VBA behauptet inzwischen, dass über 90% der VBA-Preisumfrageangaben  nur 
noch maximal 10 % vom Mittelwert abweichen.

Dies bedeutet, dass inzwischen die preiswerteren Betriebe sich massiv an den
VBA-Umfrage-Mittelwert "angepasst" haben -oder- dass in Wahrheit nur um nicht
aufzufallen, diese Preise in die Umfragebogen vom VBA-Mitglied eingetragen
werden - tatsächlich aber ganz andere Rechnungen geschrieben werden ?
Dies lassen jedenfalls die uns vorliegenden Rechnungen von VBA-Mitgliedern
dringend vermuten ? Selbst von teuren "anderen" Abschleppdiensten
(Nicht-VBA-Mitglieder) sind so hohe Abschlepprechnungen wie von VBA-Betrieben
nur selten bekannt und liegen uns vor.

Wie sonst schafft es ein langjähriger "VBA-Aktivist" aus NRW für seinen
3-Achs-Unterfahrlift-Abschleppwagen 351,- EUR / Std. zu berechnen, während die
VBA-Preisumfrage 192,20 EUR / Std. "behauptet" (bei Leistungserbringung  von
über 22 to. zGG und darüber, bzw. sogar nur 176,18 EUR pro Std. netto bei der
Leistungserbringung zwischen 16 to. und 21,99 to. zGG.)
Diese "VBA-Lichtgestalt" ist der derzeit unumstrittene "Preisführer" in
Deutschland.

Dieter Pramschüfer       info@iga-verein.de        

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