L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


DER ABSCHLEPPUNTERNEHMER - Zeitschrift der IGA - Nr. 639  www.iga-verein.de
Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V. (IGA)

Überrumpelung an der Unfallstelle ?     2.Teil

Schon seit 1990 "bitte" ich den VBA, die Preis- und Strukturumfrage zu
reformieren. Insbesondere das Ausfüllen des Umfrage-Fragebogens ist oftmals
grundsätzlich fehlerhaft, weil diese selbsterstellten Fragebogenantworten nicht
mit den tatsächlichen Rechnungen stichprobenartig kontrolliert werden und nicht
übereinstimmen.
Manche Abschleppunternehmer berechnen nun mal "Zusatzpositionen" oder basieren
auf ganz anderen Berechnungsgrundlagen.

So berechnen z.B. einige VBA-Mitglieder die Hakenlastversicherung (bis 10%)
extra, einfachste Fahrbahnreinigung mit "höchsten" Kosten wie z.B.
Besenschwingen mit 80,- Einsatzpauschale ,  ebenfalls  Kran- oder
Seilwindeneinsatz extra, Grundgebühren o.ä. Bezeichnungen extra, usw....

Hier verheimlicht der VBA auch, dass z.B. im "Karlsruher Preisabsprachekreis"
der Kraneinsatz ebenfalls gesondert berechnet werden kann.
So kommt die falsche VBA-Preisumfrage zustande.

Zur höchsten "Freude" der Polizei in Karlsruhe haben alle Abschleppdienste die
gleichen Polizeivertragspreise (die auch für vermittelte Autofahrerkunden
gelten). Die Polizei spart sich hier die Ausschreibung, ob diesem nicht
angemeldeten Angebotskartell ? Wenn nur ein Anbieter vorhanden ist, braucht
möglicherweise auch keine Ausschreibung stattfinden ?

Nun wird vielleicht verständlich, warum der VBA gerade in und um Karlsruhe herum
so viele Mitglieder hat ?
Ist nicht sogar der Vorstand der Interessengemeinschaft der ADAC -
Straßendienstbetriebe e.V. (ISA) als Karlsruhe ?

So erscheint in der Preis- und Strukturumfrage nur der Std.-Satz, obwohl
tatsächlich diese Zahl "nebensächlich" erscheint, betrachtet man dann in der
Realität die tatsächlich-geschriebenen Rechnungen der VBA-Mitglieder.
Ich muss allerdings zugeben, dass grundsätzlich und langfristig diese VBA-Preis
und Strukturumfrage bestechende Auswirkungen haben könnte, insbesondere dann,
wenn es der VBA schaffen sollte, dass "schleichend" die Umfragepreise erhöht
werden. Hier bräuchte man dann also nur die tatsächlich-geschriebenen
Rechnungskopien zu Grunde legen, um den derzeitigen
"PKW-Standard-Abschleppeinsatz" vom VBA-Preisumfragewert von 100,- EUR netto 
auf z.B. 400,- EUR netto anzuheben ?

Hier muss ich immer wieder zur VBA-Preisumfrage 1980 zurückkommen.
Der damalige Mittelwert der "Stadtpauschale" war 65,- DM - damals noch ohne
Hakenlastversicherung.  Der ADAC-Vertragspreis war 82,80 DM.

Im Jahre 2004 ist der PKW-Standard-Einsatz-Mittelwert in der VBA-Preisumfrage
ca. 100 EUR netto, aber der ADAC-Vertragspartnerpreis nur noch 28,50 EUR netto
(tagsüber) .
Wann ist der Zeitpunkt gekommen, wo der ADAC-Vertragsabschleppdienst bei einer
ADAC-Eintrittsverpflichtung gar nur och den "Erinnerungswert" von 1,- bekommt ?
Über die "Preisschaukel" und das "blinde Zwangsvermittlungssystem" der Polizei
kann sich der ADAC-Vertragsabschleppdienst doch jeden Betrag zurückholen ?

Auch ohne eine Rufumleitung über den "Verkehrsservice-Verein" oder den "GDV"
vermittelt die Polizei "blind" - seit Jahr und Tag - fehlt der Polizei und dem
Innenministerium deshalb jedes "Unrechtsbewusstsein" ?
Die POLIZEI "störte" und verhinderte also schon immer einen transparenten
Abschleppmarkt. Siehe dazu die früheren Kölner Polizei-Transparenzversuche, die
höchst erfolgreich vom VBA gestört und verhindert wurden.

Möglicherweise wird "Ihnen" jetzt klar, warum der ADAC  u n d  der VBA ein so
hohes gemeinsames Interesse an dem "blinden Zwangsvermittlungssystem" des GDV
oder Verkehrsservice-Systems haben - und deshalb wohl auch in den
Verkehrsservice Vereinen das Zepter schwingen und hier dominieren, dabei die
Forderung der IGA nach einem transparenten Markt und einer fairen Vermittlung 
im Interesse der Verbraucher vehement bekämpfen ?

Ist es da noch verwunderlich, wenn ADAC-Vertragspartner die so erzwungenen
Verluste mit einer Kalkulation zu Lasten der übrigen Kunden kompensieren ?
Hier ist aber festzuhalten, dass dieses "Hochpreissystem" der ADAC -
Vertragsabschleppdienste weitgehend jetzt auch von Nicht-ADAC-Abschleppdiensten
"abgeschrieben" wird und hier gar noch eine Begründung tatsächlich ins Spiel
gebracht wird - z.B. hohe Listungsanforderungen in BAYERN in Verbindung mit
gesunkener Auslastung, sowie hohe Gutachten-Listungskosten mussten auf die
Preise umgelegt werden. (sowohl im Verkehrsservice, wie auch im Bayernland)
Manche behaupten gar, dass die Vertragspreise der Versicherungs-Assistancen von
durchschnittlich 85,- EUR Einsatzpauschale incl. 8 Tage Standgeldkosten für die
hohen "Schaukelpreise" von 440,- EUR gegenüber selbstzahlenden Kunden
verantwortlich sind. Dies ist natürlich "gelogen" . Bei den relativ wenigen
Aufträgen der Versicherungsassistancen fällt der reale "Verlust" nicht mehr
allzu stark in die Kalkulation, vor allem wenn man z.B. in BAYERN von einem
Selbstkostensatz von ca. 156,- EUR pro PKW-Abschleppeinsatz ausgehend
kalkulieren muss.

Die tatsächlichen Hochpreisrechnungen im sog. "blinden zwangsvermitteltem
System" sind nach den vorliegenden Rechnungskopien schon fast im Durchschnitt
auf 400,- EUR für den sog. "Standard-PKW-Abschleppeinsatz" gestiegen, nach
unserer Schätzung also mehr als eine Verdoppelung zu früheren Zeiten.

Die Abschleppunternehmer in den "zwangsvermittelten Regionen" (Bayernland und
Verkehrsserviceländer) begreifen, dass "Sie" nun verlangen können, was Sie
wollen. Sie erhalten einen Auftrag vermittelt, unabhängig davon, ob "Sie" nun
100,- oder 440,- EUR oder gar noch mehr berechnen. (673,43 EUR brutto -
Rechnungskopie eines VBA-Mitgliedsbetriebes aus Bayern vorliegend)

Dies ist auch deswegen so "einfach", weil aus nur einer Einsatzstunde bequem
zwei Einsatzstunden "gemacht" werden können. Man muss ja nur das beschädigte
Kraftfahrzeug aufladen -und- ohne eine Ölauffangwanne oder eine Ölbindeplatte 
auf dem Plateau unterzulegen nur abwarten, bis eine "zusätzliche" Arbeit =
Reinigen des Bergungs-Kfz-Plateaus nachvollziehbar geworden ist - usw....
Möglicherweise "genehmigt" der VBA-Sachverständige sogar diese Praxis in einer
VBA-Rechnungsprüfung ? (Die Begründung: Es ist keine Ölbindeplatte oder keine
gesonderte Ölauffangwanne vom VBA vorgeschrieben, auch nicht vom sog. "bayr.
Modell des Bayr. Staatsministerium des Innern")
Satireantwort: "Dann wäre ja der heimatliche Ölabscheider überflüssig ?"

Der VBA negiert größtmöglich die Preisangabenverordnung.
Durch sein Mitwirken im "Verkehrsservice" und im "unseligen Bayernland-System"
zeigt der VBA auf, dass er die Grundlagen der Demokratie "bekämpfen" will.
Die Innenministerien als "Drahtzieher" im "Verkehrsservice", wie auch im
"unseligen GDV-VBA-Bayernland-System" demaskieren sich auf erbärmlichste Art 
und Weise, die man sich nur vorstellen kann. Wäre dies nicht eine bittere
Realitätsbeschreibung, niemand würde diese  "unglaubliche Räuberpistole" 
glauben ?

Dieter Pramschüfer       info@iga-verein.de

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