L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


DER ABSCHLEPPUNTERNEHMER - Zeitschrift der IGA - Nr. 640  www.iga-verein.de
Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V. (IGA)

Überrumpelung an der Unfallstelle ?     3. Teil

Die Juristen behaupten immer wieder, dass die Polizei  nicht  in einem
Wettbewerb zu irgend einem Abschleppunternehmen stehen , wenn Sie sich
erdreisten, "wen" Sie als "Monopolvermittler" auswählen.

DIE Polizei ist nicht in einem Wettbewerb mit den Abschleppdiensten,
DIE Polizei begeht m.E. einen organisierten "Amtsmissbrauch" .

In den Verkehrsservice-Ländern (Hessen, Thüringen, Sachsen) und auch das
"abgekupferte" GDV-VBA-Bayernland-System wird hoheitlich nur die "bestimmte"
Monopolvermittlungszentrale zur RUFUMLEITUNG benützt.
Andere, preiswertere Vermittlungsanbieter werden den Autofahrern verschwiegen.

Es ist wie bereits ausgeführt, durch die Polizei-Autorität, wie auch das
Überrumpelungsmoment in dieser Ausnahmesituation selbst für klar-denkende
Autofahrer besonders schwierig zu entscheiden und dann auch noch m.E. "schäbig"
darauf hinzuweisen, dass dem Autofahrer doch faktisch freigestellt war, selbst
anders zu entscheiden, so als ob er vorher eine Marktforschung betrieben hätte,
welcher Abschleppdienst nun preiswerter sei ?

In der Autovermieter-Branche wird den Autofahrern seit Jahren abverlangt, die
Autovermieter-Tarife vor Auftragserteilung zu vergleichen und preiswürdig
anzumieten. Ich bin schon mehr als erstaunt, warum das gleiche Verlangen nicht
auch bei der Auftragserteilung im Abschleppgewerbe von den Juristen und
Versicherungs - Schadensbüros gefordert wird ?

Hinterfragt man jedoch das Verhalten, so fallen viele Ungereimtheiten der
Versicherungskonzerne auf. Warum kopiert der GDV, der ja zu 100% in den Händen
der Versicherungskonzerne ist, das "blinde Zwangsvermittlungs-System" der
Verkehrsservice-Vereine im Abschleppgewerbe ?

Man wolle wohl in Bayern um jeden Preis verhindern, dass die ADAC-Service-GmbH
in Bayern den Zuschlag erhält und sah sich dann wohl in Bayern gezwungen ,
ebenso preisverschleiernd - wie vom Bayr. Staatsministerium des Innern gefordert
- zu vermitteln. Die Polizei will also ihre Macht demonstrieren, dass weiterhin
die Autofahrer flächendeckend preisverschleiernd-betrogen vermittelt werden -
so wie es die Polizei und Autobahnmeisterei seit Jahr und Tag "gewohnt" waren
und dieses System  "selbstgefällig" über die Rufumleitung "Verkehrsservice" oder
"GDV" im Bayernland fortführen.

Bei den BAB-Notrufsäulenaufträgen zeigt der GDV ab SOFORT sein wahres Gesicht.

Ab dem 1.7.2004 will der GDV nur noch die SILBERNE FLOTTE für die sog. "freien
Fälle" vermitteln. Die Versicherungskonzerne streben das
Auftragsvermittlungsmonopol an, um den ERSTZUGRIFF auf den Autofahrer und ihr
Schadensmanagement erfolgreich im Markt zu platzieren.
Irgendwann haben die Versicherungskonzerne alle SCHALTSTELLEN besetzt und der
unterbundene freie Wettbewerb wie damals bei der Autovermietung CAR-PARTNER
geplant - wird auch im Abschleppgewerbe ausgehebelt worden sein ?

Es ist nur eine Frage von wenigen Jahren, dann haben über 90 % der Autofahrer
neben ihrer Haftpflicht, auch noch einen Schutzbrief ihrer
Haftpflichtversicherung. 
Dann ist unabhängig von der SCHULDFRAGE fast immer nur die Auto-Haftpflicht
"zuständig" und damit "Kundenpräferenz" = Versicherungsvertrags-Hilfeleister .
Das Abschleppgewerbe ist anders als die Autovermieterbranche nicht gut
organisiert, bzw. der VBA ist durch sein aufeinander abgestimmtes Verhalten mit
dem ADAC in den Verkehrsservice-Vereinen, als auch in der ARGE Pannen- und
Unfallhilfe e.V. -APU-  m.E. fremdbestimmt. Die Mehrzahl der Abschlepp- und
Pannendienstunternehmer sind zudem weder in der IGA, noch im ASV.

Dabei wäre der marktbeherrschende Anbieter verpflichtet, mit allen
Marktteilnehmern zusammenzuarbeiten. Welcher kleine und kleinste
Abschleppunternehmer könnte sich wohl eine Klage gegen die "vereinigten
Versicherungskonzerne" oder den ADAC-Konzern wirklich leisten ?
Die Demokratie und die Marktwirtschaft sind m.E. in unserem Hilfeleistergewerbe
vollkommen "außer Kraft" gesetzt.

Aber irgendein betrogener abgeschleppter Kunde bemüht eines Tages die Gerichte
und die Staatsanwälte, schaltet dann erfolgreich die Sensationspresse ein und
prangert die AUFKLÄRUNGSPFLICHT und § 1 UWG an ?

Der Ort der GESCHÄFTSANBAHNUNG im Abschleppgewerbe ist in den wenigsten Fällen das Büro des Abschleppdienstes oder die "Beifahrertür" des Abschleppwagens, sondern die MONOPOLVERMITTLER  - also die POLIZEI an der Unfallstelle.

Ob die Polizei nun "blind" reihum mit oder ohne Verkehrsservice oder GDV -
Rufumleitung vermittelt ist m.E. NEBENSACHE . Oder ist z.B. der Verkehrsservice
in den Ländern Hessen, Thüringen, Sachsen nur "zugegen", um überwiegend ADAC -
Kundenwünsche zu behaupten und "entsprechend" hauptsächlich
ADAC-Vertragsbetriebe zu vermitteln ?

Lt. Preisangabenverordnung ist der Vermittler (Verkehrsservice oder GDV)
preisangabenpflichtig. 
Daher ist die VERMISCHUNG des hoheitlichen Auftretens von POLIZEI und
"Abschleppleid(t)zentrale" so schlimm und hebelt durch diese VERMISCHUNG den
Wettbewerb komplett aus.

Auch sind wettbewerbsbeeinflussende Fragestellungen der Polizei vor Ort
"fragwürdig" - "Soll ich für Sie den ADAC-Abschleppdienst holen ?" - Diese
Beeinflussung gehört schlicht und ergreifend verboten. WARUM schließt sich der
VBA nicht offen dieser IGA-Forderung in den Verkehrsservice-Ländern und
selbstverständlich auch in den anderen Bundesländern an ? (Dieser "Witz" war
aber auch wieder gut ?)

Eine richtige Polizeibeamtenfrage vor Ort wäre:
"Wollen Sie 100,- oder 440,- EUR Abschleppkosten zahlen ? Welchen von diesen
beiden nächstgelegenen Abschleppdiensten soll ich vermitteln und bestellen ?
Oder wollen Sie selbst einen Abschleppdienst anrufen ?"

Es wäre für eine Abschleppzentrale einfach, auch den sog. "Eckpreis" oder auch
Stadtpauschalangebot (bzw. Revierangebot) in die Listung aufzunehmen.
Wenn die POLIZEI der Auftraggeber ist, ist es für den Abschleppunternehmer ja
auch möglich, ein Pauschalangebot "Stadtpauschale-PKW" abzugeben.
Die Preisauswahl ist ja nur dort unbedingt notwendig, wo mehrere
Abschleppdienste zur Auswahl stehen .... (Siehe dazu auch Seite 4)

Dieter Pramschüfer       info@iga-verein.de


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