L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


DER ABSCHLEPPUNTERNEHMER - Zeitschrift der IGA - Nr. 641 - www.iga-verein.de
Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V. (IGA)

Überrumpelung an der Unfallstelle ?

Hier muss ergänzend ausgeführt werden, dass wohl inzwischen auch dem mächtigen
ADAC klargeworden ist, dass die überzogenen "Standard-Abschlepprechnungen"
seiner Vertragsabschleppdienste von z.B. 440,- EUR (1 Std. mit Nebenleistungen)
im PKW-Einsatzbereich auch eine Rufschädigung des ADAC-Konzerns als
"Verbraucherschützer" auslösen könnte. Seit dem 1.2.2004 bietet der ADAC an, 
dass bei einer Auftragserteilung auch für Nicht-ADAC-Mitglieder, die über die
ADAC-Notrufvermittlungszentrale an den ADAC-Vertragspartner-Abschleppdienst
beauftragt werden, nur noch 89,- EUR + MwSt. (103,24 EUR brutto) für das
PKW-Abschleppen maximal berechnet werden dürfen. (Abschlepp-Pauschale im
Vertragsgebiet)

Dies verwundert und verunsichert schon jetzt die ADAC-Vertragsabschleppdienste,
weil "anscheinend" nicht geklärt ist, ob dann die ADAC-Mitglieder , bei denen
wg. Eintrittsverpflichtung einer gegnerischen Haftpflichtversicherung der ADAC
nicht selbst (28,50 bis 38,50 EUR netto) Abschleppkosten zahlen muss, weiterhin
die sog. "normale Hauspreisliste" mit z.B. 440,- EUR Abschleppkosten angewendet
werden "darf", oder ob auch hier der gegnerischen Haft- oder Vollkasko- oder
Schutzbriefversicherung nur 103,24 EUR brutto berechnet werden dürfte .
Dann wäre aber "mittelfristig" der ADAC-Konzern-Sonderschaukelpreis von 28,50
bis 38,50 EUR netto nicht mehr zu halten und auch der ADAC "müsste" sich auf 
tatsächliche PKW - Abschleppkosten von ca. 156,- EUR im PKW-Einsatzbereich
einstellen ? Auf unsere Anfrage antwortet "sicherheitshalber" der ADAC nicht ?

Würde nun der Vorschlag der IGA umgesetzt werden, dass nur noch 
preistransparent vermittelt wird, wäre dies wohl das ENDE der
ADAC-Preisschaukelpraxis ?

Niemals mehr würde ein Abschleppdienst über die NEUTRALE APZ vermittelt werden,
wenn die Abschleppkosten von z.B. 440,- EUR (im Vergleich zu dem Wettbewerber
mit 100,- EUR) vor Auftragsvermittlung und Auftragserteilung bekannt sind.
Oder die APZ würde bei Fehlen eines Wettbewerbers zum ADAC-Vertragspartner -
Platzhirschen nur noch über die ADAC-Notrufzentrale einen Abschleppdienst
bestellen, weil dieser dann nur noch 103,24 EUR brutto maximal berechnen könnte
und hier dann die erforderliche Preistransparenz und "Wettbewerbssituation"
erfüllt wäre.  (Wenn in der Preisliste des "Platzhirschen" z.B. 440,- EUR
gefordert werden würde)

Die MARKTFORSCHUNG und die fortlaufende Erstellung eines PREISSPIEGELS ist
sicherlich nicht unbedingt praxisbezogen die Aufgabe der Polizei, wenn eine
neutrale APZ vorhanden ist. Juristisch ist aber durch das BGH-Urteil nach
GOA-Auftragsvermittlung "im Interesse des Autofahrers" die Polizei als
Vermittler zur "Preiswacht" verpflichtet - genau dies wird aber durch das
preisnegierende Vermittlungssystem des GDV-in-Bayern und der Verkehrsservice -
Vereine rechtswidrig und falsch durchgeführt, insbesondere dann, wenn wie
vielfach der Autofahrer gar nicht mehr "ansprechbar" ist .

Deshalb haben die IGA-Mitglieder auch eine neutrale Abschlepp- u. Pannendienst-
Zentrale (APZ) gegründet und vorgeschlagen, bei der selbstverständlich alle am
Markt vorhandenen Hilfeleister, auch kleinste Betriebe (auch ohne 24-Std-Dienst
und Autohäuser) in entlegenen Gebieten und Dörfern gelistet werden, um ein
möglichst engmaschiges Hilfeleisternetz preiswert vermitteln zu können.

Genau dies verhindert ja der betrügerische "Verkehrsservice" und der ebenso
betrügerische GDV auf Weisung der jeweiligen Innenministerien.

Wesentlich ist hier eine klare Definitionsgrundlage über die Preisliste und 
eine stichprobenartige Rechnungskontrolle, insbesondere mit "Tachoscheiben",
wenn mehr als eine Einsatzstunde (Standardfall) berechnet werden soll.

Ansonsten "kehren" dubiose Verhältnisse ein, wo das Abschleppen in der
Preisliste und dann auf der Rechnung weniger kostet , als das "einmalige"
Besenschwingen mit dem Aufsammeln von kleinsten Scheinwerferscherben ?

Die APZ bewirkt eine permanente "Ausschreibung" unter den Abschleppdiensten.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nur in den Fällen, wo mehrere
Abschleppdienste im engsten Einzugsgebiet (5-10 km Radien) ihren Betriebssitz
haben, die Preisauswahl greift - ansonsten wird nächstgelegen vermittelt -
jedoch - keine Regel ohne Ausnahme -fordert der "Platzhirsch" nun in Anbetracht
seiner Monopolstellung überzogene Preise, z.B. statt 100,- oder 156,- EUR über
440,- EUR, so kann (in Abstimmung mit der Polizei vor Ort) ggf. auch ein
weiter-entfernter Abschleppdienst gerufen werden, wenn dies die Verkehrslage
erlaubt, damit der Wettbewerb im Abschleppgewerbe erhalten bleibt.

Selbstverständlich ist es zu begrüßen, wenn sich regionale Abschleppunternehmer
zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen, z.B. wechselweise einen
Wochenenddienst oder Urlaubsvertretungen abstimmen.
Gerade in auftragsschwächeren Regionen ist dies oft wirtschaftlich notwendig 
und sinnvoll, damit nicht die Preise "ungebührlich" steigen.
Dies ist ja gerade ein massiver Kritikpunkt am "Bayernland-System", weil hier
selbst in sehr auftragsschwachen Regionen selbst dann ein zweites Einsatz-Kfz
vorgehalten werden muss, obwohl nicht einmal "einmal" am Tag der
GDV-Polizei-Vermittler einen Abschleppauftrag vermittelt und den Betrieben
faktisch auch verboten ist, einen "Schichtdienst" und eine "Zusammenarbeit"
durchzuführen. 

Richtig wäre es, nach dem vorhandenen Leistungsumfang der Abschleppbetriebe zu
listen, anstatt hier willkürlich-gezogene Listungsgrenzen zu verlangen.

Hier ist eine wesentliche Ursache für den Preissteigerungsdruck in Bayern.
Diese besonders hohen Mindestanforderung gibt es nur in BAYERN - möglicherweise
auch deswegen, weil ein "bestimmter" Abschleppunternehmer aus Oberbayern seinen
sog. "Privatfeldzug" gegen seine umliegenden Wettbewerber über besonders hohe
Mindestanforderungskriterien zu gewinnen sucht - und zu guter Letzt auch noch
über ein "Radiensystem" die Wettbewerber von der Listung auf "seinem"
Autobahnabschnitt abhalten will . In wohl kompletter "Selbstüberschätzung"
behauptet er auch noch hinter "vorgehaltener" Hand, den Ministerpräsidenten
"Schwager" rufen und duzen zu können ?

Wie im finstersten "Kommunismus" und dessen Planwirtschaft führen diese
unsinnigen und gesetzwidrigen Mindestanforderungskriterien
(Bundesgewerbeordnung) insbesondere in Bayern zu volkswirtschaftlichen massiven
Schäden und effektiv sogar zu Arbeitsplatzverlusten, weil alle Reserven und
Investitionsmittel für die drastischen Neu-Investitionen "draufgehen" - und
gleichzeitig viele kleinere Betriebe "untergehen" .
Dann macht die bayr. Staatsregierung für die von ihr somit selbst verschuldete
negative Wirtschaftsentwicklung (jedenfalls in unserem Abschleppgewerbe)
möglicherweise auch noch die "Bundesregierung" in BERLIN verantwortlich ?
Dies ist ein bestechendes Beispiel für eine eigenverschuldete Misswirtschaft.
Mein persönlicher Eindruck ist, dass hier der "Kanzler" in BERLIN auch für sehr
viele andere "Basis-Versäumnisse" verantwortlich gemacht werden soll und der
Eindruck entstehen könnte, als ob "absichtlich" hier in BAYERN verkehrte
Weichenstellungen und Wirtschaftsschäden verursacht werden ?

(Oder liege ich hier möglicherweise komplett falsch und es handelt sich hier 
nur um eine "erbärmliche" bayr. AMIGO- und Schmiergeldposse ? - wie 1860 - )

Anders als "politisch" kann man ja diese fatal "vorgegebene" Situation in 
Bayern im Abschleppgewerbe nicht mehr sehen, da fachlich wir (IGA) nicht gehört
werden und keine sachliche Auseinandersetzung mit dem Bayr. Staatsministerium
des Innern, wie auch in den Verkehrsservice-Ländern  geführt werden konnte.
Sind die sog. "Verkehrsservice-Länder" deshalb politisch "schwarz" geführt ?

In Bayern kommt hinzu, dass die "schwarzen" politischen Mehrheitsverhältnisse
sich als "selbstherrlich und selbstzufrieden" zementiert haben. Durch die
jahrzehntlange "schwarz-zementierte" politische "Richtungsstabilität" wird
m.E. eine Anfälligkeit für anti-demokratische "Wege" in BAYERN nur als
"anders-gehende-Uhren" verharmlosend und verniedlicht bezeichnet - was  in
Wirklichkeit knallharter (einfacher) Wirtschaftsbetrug ist, sowohl am
Verbraucher, als auch am ausgegrenzten Abschleppunternehmer.

Deshalb wird nicht nur der Autofahrer oftmals oder fast immer an der 
Unfallstelle überrumpelt , sondern auch die Abschleppunternehmer wissen nicht,
wie "Sie" sich gegen diese Willkür und gegen diesen organisierten
Vermittlungsbetrug wehren sollen ? "Sie" sind ebenfalls von der Staatsmacht
überrumpelt worden ?

Auch wenn es derzeit absolut aussichtslos erscheint, gegen die jahrzehntelange
und selbstherrliche FREMDBESTIMMUNG im Abschlepp- und Pannendienstgewerbe
erfolgreich angehen zu können, so sind wir (IGA) nicht angetreten, um als
"zweiter" Sieger abzutreten, sondern wir sind da, um der Demokratie und dem
freien Wettbewerb auch im Abschleppgewerbe die Geltung und Stellung zu
verschaffen, die uns rechtsmäßig zusteht.

Dieter Pramschüfer       info@iga-verein.de
 

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