L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
DER ABSCHLEPPUNTERNEHMER -
Zeitschrift der IGA - Nr. 641 - www.iga-verein.de
Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V.
(IGA)
Überrumpelung an der Unfallstelle ?
Hier muss ergänzend ausgeführt werden, dass wohl inzwischen auch dem mächtigen
ADAC klargeworden ist, dass die überzogenen
"Standard-Abschlepprechnungen"
seiner Vertragsabschleppdienste von z.B. 440,- EUR (1 Std. mit
Nebenleistungen)
im PKW-Einsatzbereich auch eine Rufschädigung des ADAC-Konzerns als
"Verbraucherschützer" auslösen könnte. Seit dem 1.2.2004
bietet der ADAC an,
dass bei einer Auftragserteilung auch für Nicht-ADAC-Mitglieder, die über
die
ADAC-Notrufvermittlungszentrale an den
ADAC-Vertragspartner-Abschleppdienst
beauftragt werden, nur noch 89,- EUR + MwSt. (103,24 EUR brutto) für
das
PKW-Abschleppen maximal berechnet werden dürfen. (Abschlepp-Pauschale
im
Vertragsgebiet)
Dies verwundert und verunsichert schon jetzt die
ADAC-Vertragsabschleppdienste,
weil "anscheinend" nicht geklärt ist, ob dann die
ADAC-Mitglieder , bei denen
wg. Eintrittsverpflichtung einer gegnerischen Haftpflichtversicherung
der ADAC
nicht selbst (28,50 bis 38,50 EUR netto) Abschleppkosten zahlen muss,
weiterhin
die sog. "normale Hauspreisliste" mit z.B. 440,- EUR
Abschleppkosten angewendet
werden "darf", oder ob auch hier der gegnerischen Haft- oder
Vollkasko- oder
Schutzbriefversicherung nur 103,24 EUR brutto berechnet werden dürfte .
Dann wäre aber "mittelfristig" der
ADAC-Konzern-Sonderschaukelpreis von 28,50
bis 38,50 EUR netto nicht mehr zu halten und auch der ADAC "müsste"
sich auf
tatsächliche PKW - Abschleppkosten von ca. 156,- EUR im
PKW-Einsatzbereich
einstellen ? Auf unsere Anfrage antwortet "sicherheitshalber"
der ADAC nicht ?
Würde nun der Vorschlag der IGA umgesetzt werden, dass nur noch
preistransparent vermittelt wird, wäre dies wohl das ENDE der
ADAC-Preisschaukelpraxis ?
Niemals mehr würde ein Abschleppdienst über die NEUTRALE APZ
vermittelt werden,
wenn die Abschleppkosten von z.B. 440,- EUR (im Vergleich zu dem
Wettbewerber
mit 100,- EUR) vor Auftragsvermittlung und Auftragserteilung bekannt
sind.
Oder die APZ würde bei Fehlen eines Wettbewerbers zum
ADAC-Vertragspartner -
Platzhirschen nur noch über die ADAC-Notrufzentrale einen
Abschleppdienst
bestellen, weil dieser dann nur noch 103,24 EUR brutto maximal berechnen
könnte
und hier dann die erforderliche Preistransparenz und
"Wettbewerbssituation"
erfüllt wäre. (Wenn in der Preisliste des
"Platzhirschen" z.B. 440,- EUR
gefordert werden würde)
Die MARKTFORSCHUNG und die fortlaufende Erstellung eines PREISSPIEGELS
ist
sicherlich nicht unbedingt praxisbezogen die Aufgabe der Polizei, wenn
eine
neutrale APZ vorhanden ist. Juristisch ist aber durch das BGH-Urteil
nach
GOA-Auftragsvermittlung "im Interesse des Autofahrers" die
Polizei als
Vermittler zur "Preiswacht" verpflichtet - genau dies wird
aber durch das
preisnegierende Vermittlungssystem des GDV-in-Bayern und der
Verkehrsservice -
Vereine rechtswidrig und falsch durchgeführt, insbesondere dann, wenn
wie
vielfach der Autofahrer gar nicht mehr "ansprechbar" ist .
Deshalb haben die IGA-Mitglieder auch eine neutrale Abschlepp- u.
Pannendienst-
Zentrale (APZ) gegründet und vorgeschlagen, bei der selbstverständlich
alle am
Markt vorhandenen Hilfeleister, auch kleinste Betriebe (auch ohne
24-Std-Dienst
und Autohäuser) in entlegenen Gebieten und Dörfern gelistet werden, um
ein
möglichst engmaschiges Hilfeleisternetz preiswert vermitteln zu können.
Genau dies verhindert ja der betrügerische "Verkehrsservice"
und der ebenso
betrügerische GDV auf Weisung der jeweiligen Innenministerien.
Wesentlich ist hier eine klare Definitionsgrundlage über die Preisliste
und
eine stichprobenartige Rechnungskontrolle, insbesondere mit
"Tachoscheiben",
wenn mehr als eine Einsatzstunde (Standardfall) berechnet werden soll.
Ansonsten "kehren" dubiose Verhältnisse ein, wo das
Abschleppen in der
Preisliste und dann auf der Rechnung weniger kostet , als das
"einmalige"
Besenschwingen mit dem Aufsammeln von kleinsten Scheinwerferscherben ?
Die APZ bewirkt eine permanente "Ausschreibung" unter den
Abschleppdiensten.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nur in den Fällen, wo
mehrere
Abschleppdienste im engsten Einzugsgebiet (5-10 km Radien) ihren
Betriebssitz
haben, die Preisauswahl greift - ansonsten wird nächstgelegen
vermittelt -
jedoch - keine Regel ohne Ausnahme -fordert der "Platzhirsch"
nun in Anbetracht
seiner Monopolstellung überzogene Preise, z.B. statt 100,- oder 156,-
EUR über
440,- EUR, so kann (in Abstimmung mit der Polizei vor Ort) ggf. auch ein
weiter-entfernter Abschleppdienst gerufen werden, wenn dies die
Verkehrslage
erlaubt, damit der Wettbewerb im Abschleppgewerbe erhalten bleibt.
Selbstverständlich ist es zu begrüßen, wenn sich regionale
Abschleppunternehmer
zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen, z.B. wechselweise einen
Wochenenddienst oder Urlaubsvertretungen abstimmen.
Gerade in auftragsschwächeren Regionen ist dies oft wirtschaftlich
notwendig
und sinnvoll, damit nicht die Preise "ungebührlich" steigen.
Dies ist ja gerade ein massiver Kritikpunkt am
"Bayernland-System", weil hier
selbst in sehr auftragsschwachen Regionen selbst dann ein zweites
Einsatz-Kfz
vorgehalten werden muss, obwohl nicht einmal "einmal" am Tag
der
GDV-Polizei-Vermittler einen Abschleppauftrag vermittelt und den
Betrieben
faktisch auch verboten ist, einen "Schichtdienst" und eine
"Zusammenarbeit"
durchzuführen.
Richtig wäre es, nach dem vorhandenen Leistungsumfang der
Abschleppbetriebe zu
listen, anstatt hier willkürlich-gezogene Listungsgrenzen zu verlangen.
Hier ist eine wesentliche Ursache für den Preissteigerungsdruck in
Bayern.
Diese besonders hohen Mindestanforderung gibt es nur in BAYERN - möglicherweise
auch deswegen, weil ein "bestimmter" Abschleppunternehmer aus
Oberbayern seinen
sog. "Privatfeldzug" gegen seine umliegenden Wettbewerber über
besonders hohe
Mindestanforderungskriterien zu gewinnen sucht - und zu guter Letzt auch
noch
über ein "Radiensystem" die Wettbewerber von der Listung auf
"seinem"
Autobahnabschnitt abhalten will . In wohl kompletter "Selbstüberschätzung"
behauptet er auch noch hinter "vorgehaltener" Hand, den
Ministerpräsidenten
"Schwager" rufen und duzen zu können ?
Wie im finstersten "Kommunismus" und dessen Planwirtschaft führen
diese
unsinnigen und gesetzwidrigen Mindestanforderungskriterien
(Bundesgewerbeordnung) insbesondere in Bayern zu volkswirtschaftlichen
massiven
Schäden und effektiv sogar zu Arbeitsplatzverlusten, weil alle Reserven
und
Investitionsmittel für die drastischen Neu-Investitionen
"draufgehen" - und
gleichzeitig viele kleinere Betriebe "untergehen" .
Dann macht die bayr. Staatsregierung für die von ihr somit selbst
verschuldete
negative Wirtschaftsentwicklung (jedenfalls in unserem Abschleppgewerbe)
möglicherweise auch noch die "Bundesregierung" in BERLIN
verantwortlich ?
Dies ist ein bestechendes Beispiel für eine eigenverschuldete
Misswirtschaft.
Mein persönlicher Eindruck ist, dass hier der "Kanzler" in
BERLIN auch für sehr
viele andere "Basis-Versäumnisse" verantwortlich gemacht
werden soll und der
Eindruck entstehen könnte, als ob "absichtlich" hier in
BAYERN verkehrte
Weichenstellungen und Wirtschaftsschäden verursacht werden ?
(Oder liege ich hier möglicherweise komplett falsch und es handelt sich
hier
nur um eine "erbärmliche" bayr. AMIGO- und Schmiergeldposse ?
- wie 1860 - )
Anders als "politisch" kann man ja diese fatal
"vorgegebene" Situation in
Bayern im Abschleppgewerbe nicht mehr sehen, da fachlich wir (IGA) nicht
gehört
werden und keine sachliche Auseinandersetzung mit dem Bayr.
Staatsministerium
des Innern, wie auch in den Verkehrsservice-Ländern geführt
werden konnte.
Sind die sog. "Verkehrsservice-Länder" deshalb politisch
"schwarz" geführt ?
In Bayern kommt hinzu, dass die "schwarzen" politischen
Mehrheitsverhältnisse
sich als "selbstherrlich und selbstzufrieden" zementiert
haben. Durch die
jahrzehntlange "schwarz-zementierte" politische "Richtungsstabilität"
wird
m.E. eine Anfälligkeit für anti-demokratische "Wege" in
BAYERN nur als
"anders-gehende-Uhren" verharmlosend und verniedlicht
bezeichnet - was in
Wirklichkeit knallharter (einfacher) Wirtschaftsbetrug ist, sowohl am
Verbraucher, als auch am ausgegrenzten Abschleppunternehmer.
Deshalb wird nicht nur der Autofahrer oftmals oder fast immer an der
Unfallstelle überrumpelt , sondern auch die Abschleppunternehmer wissen
nicht,
wie "Sie" sich gegen diese Willkür und gegen diesen
organisierten
Vermittlungsbetrug wehren sollen ? "Sie" sind ebenfalls von
der Staatsmacht
überrumpelt worden ?
Auch wenn es derzeit absolut aussichtslos erscheint, gegen die
jahrzehntelange
und selbstherrliche FREMDBESTIMMUNG im Abschlepp- und
Pannendienstgewerbe
erfolgreich angehen zu können, so sind wir (IGA) nicht angetreten, um
als
"zweiter" Sieger abzutreten, sondern wir sind da, um der
Demokratie und dem
freien Wettbewerb auch im Abschleppgewerbe die Geltung und Stellung zu
verschaffen, die uns rechtsmäßig zusteht.
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
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