L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


VBA - Preis- und Strukturumfrage - Eigentor ?

Am 17.5.1997 schrieb ich an den Vorstand des VBA wg. der " VBA-Preise ".
In der VBA-Vereinszeitschrift erschienen immer wieder Artikel, worin darauf
Bezug genommen wurde, dass diese VBA-Preisumfrage-Mittelwerte inzwischen schon
viele Polizeibehörden als Höchstpreisliste bei Behördenaufträgen verwenden.
Der Tenor dieser Artikel war unüberhörbar " selbstzufrieden " .

Die Polizeidirektion Oberbayern und das Polizeipräsidium Karlsruhe (ab 2,8 to.)
verwenden nach Angaben des VBA, bzw. des VBA-Zeitschriftenartikels diese
VBA-Preisumfrage-Mittelwerte, wobei der VBA den " damaligen " von/bis
Preisrahmen nicht diesen Polizeibehörden darlegt, sondern nur die Mittelwerte
offenbart. Möglicherweise wären die Polizeibehörden " geschockt " gewesen,
welche hohen Spreizungen in der VBA-Preisumfrage über die Abschleppkosten
tatsächlich vorliegen ? Jetzt - nach vielen Jahren der Verwendung - 2004
behauptet der VBA ja " rotzfrech " , dass über 90% der Umfrageergebnisse 
maximal 10 % vom sog. Mittelumfragewert nur noch abweichen.

Mit einer geradezu unglaublichen " Chuzpe " behauptet nun der erstellende VBA,
bzw. der Arbeitskreisleiter der Preisumfrage, dass es keine ortsüblichen
Preisunterschiede am Abschleppmarkt gibt. Möglicherweise glaubt dieser
selbsternannte Abschleppsachverständige sogar, was er verbreitet ? Weil er es
glauben will ? 

Nachdem diese VBA-Zeitschrift vielen Polizeibehörden zugeschickt wird, entsteht
der fatale Eindruck und soll möglicherweise auch entstehen, dass ggf. alle
Polizeibehörden sich der der Verfahrensweise von " Oberbayern " und Karlsruhe
anschließen sollen ?

Am 27.5.1997 erhielt ich so auch prompt eine Antwort vom VBA.
Mit einer wohl nicht mehr zu überbietenden Dreistigkeit schrieb  der
VBA-Justitiar aus Wuppertal folgende Zeilen an mich :

.....bekanntlich vertreten wir als Justitiare die Interessen des Verbands der
Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. mit Sitz in Wuppertal. Die uns 
erteilten Vollmachten dürften Ihnen bekannt sein, werden aber rein vorsorglich
anwaltlich nochmals versichert.
Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 17.5.1997, gerichtet an den ersten
Vorsitzenden des Vereins, Herrn Gustav Adolf Neeb.
Auf Seite 2 Ihrer Schreibens äußern Sie ihren Unmut über die vom VBA erstellten
Preis- und Strukturumfragen. Sie werfen dem VBA in Ihrem Schreiben sinngemäß
vor, gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht zu verstoßen. Wir bitten, Ihre
diesbezüglich geäußerten Auffassungen und Tatsachenbehauptungen zu überdenken.
Soweit es um Tatsachenbehauptungen geht, sind diese teilweise falsch. Wir
ersparen uns an dieser Stelle auf die vielen einzelnen Unrichtigkeiten
einzugehen. Wir stellen jedoch klar, dass, soweit den einzelnen Polizeibehörden
die Preis- und Strukturumfragen vorliegen und diese sich an diesen Preis- und
Strukturumfragen orientieren, um im Rahmen eigener Ausschreibungen
beispielsweise von Sicherstellungsverträgen marktgängige Preise zu ermitteln,
hierin weder ein wettbewerbsrechtlich bedenklicher, noch kartellrechtlich
bedenklicher Vorgang zu sehen ist. Worin hierin ein wettbewerbs- und
kartellrechtlich bedenkliches Verhalten liegen soll, können wir nicht erkennen.
Wir sehen auch keinerlei Veranlassung, den von Ihnen gesetzten Termin auf den
29.5.1997 für irgendwelche Erklärungen vorzumerken, deren rechtliche Relevanz
und Regelungskreis nicht nachvollziehbar ist.

Im Gegenzug haben wir Sie aufzufordern, zunächst klarstellend zu erklären, dass
Sie in Ihrem Schreiben vom 17.5.1997 nicht den Vorwurf kartell- und
wettbewerbswidrigen Verhaltens des VBA erheben wollen. Ihre
Unterlassungserklärung soll dabei umfassen, dass Sie unterlassen zu behaupten, 
es sei wettbewerbs- und kartellrechtswidrig, die vom VBA erstellten Preis- und
Strukturumfragen auch interessierten Dritten zugänglich zu machen.
Für den Eingang Ihrer Erklärung haben wir uns eine Frist bis zum 6.Juni 1997
vorgemerkt. Wir gebe Ihnen innerhalb dieser Frist Gelegenheit zur Klarstellung,
ohne dass wir bereits jetzt die Kosten unseres Tätigwerdens geltend machen.
Bitte werten Sie dieses zunächst als den letzten Schlichtungsversuch.
Sollte die vorstehend genannte Frist nicht einhalten werden, sähen wir uns
veranlasst, den Verband zu einer Unterlassungsklage zu raten.
Mit freundlichen Grüßen   Rechtsanwalt Dr. Spliethoff   (Orginalabschrift)

Diesem VBA-Justitiar dürfte schon 1997 klargeworden sein, dass in dieser Preis-
und Strukturumfrage des VBA und der offensiven Werbung des VBA zur Verwendung
als Höchstpreisliste auch bei Polizeibehörden, z.B. als Ausschreibungsersatz 
ein Sprengstoffpotential schlummert, dass den VBA-Verein zerreissen könnte ?

Nicht umsonst hat der VBA in Schreiben und sog. Rechnungsprüfungen immer
scheinheilig darauf hingewiesen, dass die sog. VBA-Empfehlungen nur für die Art
der Rechungsgestaltung, nicht aber für die Preise gelten .
Siehe dazu ein VBA-Schreiben an ein VBA-Mitglied vom 14.2.1997:

.... es wäre daher schon im Interesse der Beteiligten wünschenswert, wenn alle
VBA-Mitglieder dieses Formular verwenden und sich ebenfalls an die vom Verband
empfohlenen Begriffe wie Einsatzzeit, Stundenverrechnungssatz, Bergung,
Zusatzpersonal, Zuschläge usw. sowie deren Verrechnungsarten halten würden.
Wir sind der Auffassung, dass gerade die VBA-Mitglieder mit ihrem Verhalten und
Auftreten dem Verbraucher gegenüber eine besondere Verpflichtung haben  und
somit auch die Bestrebungen des Verbandes in jeder Beziehung positiv
unterstützen sollten.
In der Anlage übersenden wir Ihnen dazu einige Unterlagen und würden Sie 
bitten, zukünftig bei Ihrer Rechnungserstellung nach den VBA-Empfehlungen zu
verfahren. Selbstverständlich gilt dies nur für die Rechnungsgestaltung und
nicht für die Preise. ...... (Originalabschrift Ende)

Das Bundeskartellamt hat auf Anfrage vom 4.9.1989 am 7.September 1989
geantwortet und wörtlich erklärt:
....die von Ihnen angesprochenen Preisrichtlinien oder Preissätze (des VBA) 
gibt es nach den Erkenntnissen der Beschlussabteilung nicht.
Sie sind auch als Verstoß gegen § 38 Abs. 1 Nr. 11 GWB ordnungswidrig und 
können nach Absatz 4 dieser Vorschrift mit einer Geldbuße geahndet werden.
.... (Originalabschrift Ende)

Leider, leider, leider hat mich der VBA nach dem 6.Juni 1997 (also mitten in 
den sog. Wehen der IGA-Vereinsgründung) nicht verklagt.

Nachdem der VBA diese Preisumfrage seitdem noch intensiver in den Markt zu
drücken versucht, ständig wie im Beispiel des Polizeipräsidium Trier sogar noch
versucht, statt einer markttransparenten Behördenausschreibung die Verwendung
der VBA-Preisumfrage-Mittelwerte mit einer vollends dubiosen Preisabsprache,
wenn die Polizeibehörde als sog. Letztschuldner eintrittsverpflichtet bleibt
(66,- EUR netto Abschlepp-Pauschale incl. aller  möglichen Standgelder), zu
werben, ist das Fass nun endlich übergelaufen. (aus meiner Sicht)
Soll das Abschleppgewerbe vollends zum Gewerbe der " Trickser " verkommen ?
Meint der VBA, sich über das Ausschreibungsrecht auch noch hinwegsetzen zu
können ? Alles im Interesse einer " guten Sache " ? Also die Aushebelung des
Wettbewerbs für " etablierte " Betriebe ? (Neugründungen und preiswerte
Wettbewerber können lt. VBA ja durch einen Mindestanforderungs-Kriterienkatalog
wie z.B. in BAYERN erfolgreich vom Marktzugang abgehalten werden ?)

Daher bleibt zum Abschluss wohl nur noch kurz auszuführen, was wohl zu diesem
Eigentorverhalten des VBA geführt hat, bzw. der sog. " Todessehnsucht" nach den
Möglichkeiten, wieder einmal die Rechtsfähigkeits-Entzugsgrenzen auszuloten ?

Der Vorstand dieses Verein ist seit Jahren statisch und verkrustet.
Der erste und zweite Vorstand führen m.E. diesen Verband im Alleingang, wobei
immer wieder gemunkelt wird, dass der zweite die eigentliche " Lichtgestalt "
sein soll, der keine abweichende Meinung neben seiner Meinung duldet.
Auch der Justitiar ist seit Jahren nicht " gewechselt " worden, obwohl doch
immer wieder im Volksmund behauptet wird, dass " neue Besen " besser kehren ?
Um möglicherweise " sicher " zu gehen, wurden nur noch ADAC-Vertragspartner
VBA-Vorstände, weil hier ein gemeinsames Grundinteresse wohl vorhanden war, die
sog. blinde Zwangskundenvermittlung der Polizeibeamten-vor-Ort nicht zu
gefährden - hier galt es ja, die Preisschaukelmöglichkeit und fehlende
Preistransparenz wg. der ADAC-Vertragspartnertiefstrpreise zu erhalten.

Zu guter Letzt - dies gibt wohl dem Verband den wohlverdienten Rest, hat der
Leiter des Sachverständigen-Arbeitskreises die Grundlagen der Preis- und
Strukturumfrage trotz meiner jahrelangen Bitten um einen Datenabgleich mit
 
1. der tatsächlich-erstellten Rechnungen , dazu auch jeweils
2. die Preislisten der bei der Umfrage mitwirkenden Betriebe
3. die Prüfung, ob dies mit dem ausgefüllten Fragebogen auch übereinstimmt

vehement vom VBA und diesem sog. Sachverständigen verweigert worden.

Da der zitierte Sachverständige ein Eigeninteresse daran hat, eine möglichst
einfache Preis- und Strukturumfrage zu erhalten, wären ortsüblich -
unterschiedliche Preise für seine eigene Gutachtertätigkeit als stark -
beschäftigter Parteigutachter von Versicherungskonzernen und auch als vom VBA 
in den Vordergrund geschobener (angeblicher) Sachverständiger für das 
Abschlepp- und Bergungsgewerbe vernichtend gewesen.
Die Arbeitsflut wäre wohl gar nicht zu bewältigen gewesen und die
wahrheitsgemäße sehr unterschiedlichen Preise in Deutschland hätten seine
Sachverständigentätigkeit aus seiner Sicht sehr erschwert und sehr verteuert.

So kann dieser sog. Ober-Sachverständige mit einfachsten Mitteln einer
einfachst-primitiv-strukturierten VBA Preis- und Strukturumfrage dreist und
wahrheitswidrig behaupten, dass die Abschleppkosten in Nord-Ost-Deutschland
identisch mit den Abschleppkosten in Süd-West-Deutschland sind - was in der
Wirklichkeit nichts anders als eine unglaubliche Räuberpistole ist.
Die DEKRA-Stundenlohnumfrage im Kfz-Handwerk über die Personalkosten demaskiert
diesen VBA-Vereinfachungs-Preislistenbrei schon als falsches Machwerk.

Der Disput über die Verwendung der VBA Preis- und Strukturumfrage reicht 
deshalb ins das Jahr 1988/89 zurück. Hier wurden die Weichen gestellt und
unaufhaltsam Preisabsprachen damit " angestellt ".

Gute Arbeit kostet Geld - schrieb schon 1983 ein VBA-Aktivist in der
Vereinszeitung des Verbandes nieder. 

Angeprangert wurden in diesem Artikel auch die unterschiedlichen Preise bei den
Ausschreibungsangeboten für die Polizei, die Tiefstpreisverträge mit den
Automobilclubs - und diese Preisschaukelpraxis zu Lasten der übrigen Kunden als
schändlich und verwerflich dargestellt. Warum erinnert sich der VBA-Vorstand
nicht an diese wirklich " glanzvolle " Vergangenheit ?

Für absolut identische Arbeit darf es daher m.E. nur eine einzige Preisliste
geben und hier darf es keine große Rolle spielen, ob die Polizei, ein
marktbeherrschender Automobilclub oder nun auch die Versicherungskonzerne
versuchen, uns Hilfeleister gegeneinander auszuspielen.
Die " eingerissene " Verwendung extrem unterschiedlicher Preislisten ist eine
Schande für das gesamte Gewerbe. Deshalb kann es nur eine totale Kapitulation
der falschen VBA-Geschäftspolitik geben und eine Abkehr von der
Preisschaukelpraxis, sowie der blinden Zwangsvermittlung aus Sicht des Kunden.

Das Abschleppgewerbe hat m.E. gerade wg. dieser undurchsichtigen Geschäftspraxis
den Ruf von " Abschlepphaien " bekommen, weil wir kleine Abschleppunternehmer
den betroffenen Verbrauchern und Fahrzeugberechtigten nicht erfolgreich
vermitteln konnten, dass für die vermeintlich hohen Abschlepprechnungen die
Preisschaukelpraxis und der Tiefstpreisdruck der marktbeherrschenden Größen
(Polizei, Automobilclubs, Versicherungskonzerne) verantwortlich sind.

Das Abschleppgewerbe hat die guten kaufmännischen Sitten " vergessen " ?
Die IGA will diese alten, guten Sitten ohne Abstriche wieder aufleben lassen.
Deshalb ist ein so tiefer Graben und Grundsatzstreit mit den sog. bösen Mächten
(wettbewerbsrechtlich) wie dem VBA und ADAC seit Jahren unvermeidlich gewesen.
Es ist daher nicht nur ein EIGENTOR , diese Preis- und Strukturumfrage  so
grundsätzlich falsch auszuarbeiten, sondern diese falschen Einheitszahlen auch
noch anzuwenden ist rechtlich nicht nachvollziehbar und wird m.E. den VBA
auseinander sprengen.

Dieter Pramschüfer      info@iga-verein.de
 

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