L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


ADAC und Polizei in Bayern

Die Pressestelle des Bayr. Staatsministerium des Innern meldete:
Not- und Pannenhilfsdienst für Polizeifahrzeuge (PM 149/04 vom 1.4.04)
Ab dem 1.4.2004 helfen die " Gelben Engel " der ADAC Service GmbH der
bayerischen Polizei, wenn es bei einem der ca. 7000 Einsatzfahrzeuge zu
kleineren technischen Problemen und Fahrzeugpannen kommt. Die Dienstleistung
erfolgt zunächst probeweise für 2 Jahre. Diese hat nach entsprechender
Ausschreibung den Zuschlag erhalten. Für die Dienststellen der Bayerischen
Polizei und die betroffenen Fahrzeugbesatzungen besteht damit die Möglichkeit,
bei Fahrzeugpannen und Defekten über eine eigens eingerichtete Servicenummer
rund um die Uhr innerhalb Deutschlands und im benachbarten Ausland 
qualifizierte technische Hilfe anzufordern. So lässt sich die
Einsatzbereitschaft der Dienstfahrzeuge sicherstellen,  teilt
Innenstaatssekretär Georg Schmid heute in München mit.
(Originaltext Polizei-Pressestelle)

Viele Abschleppunternehmer haben bei dieser Meldung erst einmal tief
durchgeamtet und haben sich von diesem Schrecken nur langsam erholt.

Im KLARTEXT heißt dies nun:
Bleibt der Polizeieinsatzwagen z.B. im tiefsten bayr. Wald (Hauzenberg) liegen
und müsste abgeschleppt werden, blockiert bei Eisregen und Unwetter die
Fahrbahn, verständigt die POLIZEI nicht wie bisher den nächstgelegenen (300m)
entfernten Abschleppdienst, der innerhalb Minuten entweder die Panne reparieren
und sofort aus dem Gefahrenbereich des Verkehrsraums abschleppen könnte -
sondern es wird die ADAC-Servicezentrale verständigt, die weit weg aus Passau
einen ADAC-Vertragsabschleppdienst herbeiholen müsste, weil die vereinseigene
ADAC-Straßenwacht mit ihren Pannenhilfsfahrzeugen ja in der Nacht ab ca. 22.00
Uhr nicht dienstbereit ist. Dies kann von Passau über eine Stunde Anfahrtsweg
und mehr bedeuten. Dies bewirkt eine vermeidbare Straßenverkehrsgefährdung, die
möglicherweise genau diese POLIZEI einen normalen Bürger verwehren würde?
Möglicherweise wird die Verzögerung sogar vor 22.00 Uhr noch dramatischer, wenn
zuerst aus PASSAU die vereinseigene ADAC-Straßenwacht anrückt und mitten auf 
der Fahrbahn zu basteln beginnt, dann nach quälenden Minuten doch einen
kapitalen Motorschaden feststellt und es nun eine zweite Stunde dauert, bis 
aus Passau der Abschleppwagen des ADAC-Vertragsdienstes kommt?
Um dies genau zu erfahren, will das Innenministerium zwei Jahre proben?

Die ADAC-Straßenwacht hat zudem keinen 24 Std. Notdienst.
Außerhalb der sog. KERNZEITEN wird deshalb ein ADAC-Vertragspartner verständigt
und kann das Geschäft mit der POLIZEI machen, bzw. über den ADAC eine Rechnung
erstellen.
Der Vertragspartner der bayr. POLIZEI - ADAC-Service-GmbH hat nicht einen
Abschleppwagen, nicht ein Bergungsfahrzeug oder nicht einen Pannenhilfswagen.
Die Pannenhilfswagen gehören dem ADAC-Verein, bei dem auch das ADAC-Personal
angestellt ist.
Es verwundert mich immer wieder, wie ein sog. Idealverein über seine
nachgeschalteten Tochterfirmen (GmbHs oder AGs) offen wirtschaftlich tätig
werden kann, ohne seinen Vereinsstatus zu verlieren?
Oder ist es schlicht Veruntreuung von Vereinsvermögen und Vereinsgeldern, wenn
die Vereins-Straßenwacht der gewerblichen ADAC-Service GmbH kostenlos hilft?
Aber ist hierfür nicht auch der Bayr. Staat (Entzug der Rechtsfähigkeit)
zuständig, bzw. das bayr. Finanzministerium, dem hier Steuergelder fehlen?

Neben der anscheinend selbstherrlichen Straßenverkehrsgefährdung der POLIZEI
wird aber auch deutlich, dass die Polizei wohl verstärkt nicht nur überall in
Deutschland, sondern auch im benachbarten Ausland eingesetzt werden soll?
Auch im Ausland hat der ADAC keine eigenen Einsatzfahrzeuge, sondern bedient
sich hier der anderen GELBEN Automobilclubs?
Oder will die POLIZEI jetzt auch noch weitere Stunden warten, bis aus
Deutschland ein ADAC-eigener Vertragsbetriebe anreist? Wohl doch eher nicht?

Hier zeigt sich wieder einmal, auf welch verlorenem Posten die vom
marktbeherrschenden ADAC ausgegrenzten Abschlepp- und Pannendienstbetriebe 
stehen und insgesamt in Zukunft noch weiter abrutschen werden.
Der ADAC beauftragt ja nicht den Abschleppdienst aus Hauzenberg.
Der zitierte Hauzenberger Abschleppdienst hat trotz eines unschlagbaren
Standortvorteils (Beispielsfall 300m) vor Ort keine Chance, diesen Auftrag zu
erhalten.
Die vom Bayr. Staatsministerium des Innern vorgenommene Ausschreibung hat also
nur den Sinn gehabt, keinen anderen Bewerber als den ADAC zu versorgen.
Kein anderer Bewerber kann ja ein europaweites Hilfeleistsernetz garantieren,
noch dazu wohl zum unschlagbaren Tiefstpreis?

Diese bayr. POLIZEI-Ausschreibung ist deshalb m.E. eine LACHNUMMER.
Wir nächstgelegenen und damit besseren Hilfeleister sollen ausgelacht werden.

Nachdem diese Pressemeldung am 1.4.2004 erstellt wurde, spricht jedoch alles
dafür, dass es sich um einen APRILSCHERZ handelt?
Allerdings ist mir nicht bekannt, dass ein bayr. Innenministerium jemals einen
Aprilscherz auf einem derart niedrigem Niveau gepflegt hatte?

Aprilscherz oder nicht, nachdem vielerorts manche Polizeibeamte grundsätzlich
statt einer Neutralität immer wieder zuerst nach einem ADAC-Kundenwunsch 
fragen, wird die IGA-Forderung immer wichtiger, die POLIZEI vor Ort auf ihre
Neutralitätspflicht hinzuweisen und keinesfalls die Autofahrer im Unfall- oder
Überraschungszustand zu fragen: " Soll ich für Sie den ADAC holen? "
Wird in Zukunft dazu noch darauf hingewiesen, dass der ADAC auch der alleinige
Vertragspartner der bayerischen POLIZEI ist? Kommen jetzt vielleicht
ADAC-Aufkleber an die POLIZEI-Wagen? (Hier können Sie ADAC-Mitglied werden?
-oder- Auch die POLIZEI vertraut auf den ADAC? -oder- nur einfache Aufkleber:
ADAC-Kunde?)

Ich wiederhole deshalb meinen Vorschlag nach einer IGA-Klagekasse.

Die erste KLAGE würde eine Unterlassungsverpflichtungs-Klage gegen alle
Innenministerien in Deutschland sein, dass ihre Polizeibeamten vor Ort es
unterlassen müssen, die liegengebliebenen Autofahrer mit der sog.
ADAC-Kundenwunschfrage zu beeinflussen und zu steuern.
Die Polizeibeamten vor Ort fragen ja auch nicht nach den anderen
Marktteilnehmern: z.B.: Nächstgelegener Hilfeleister in 300m oder ein anderer
Automobilclub wie der AvD, ARCD, ACE, ACV, AMO, APZ, PVC oder auch nicht nach
SILBERNER FLOTTE oder MONDIAL, usw.....

Aus meiner Sicht ist es nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und der StVO
verpflichtend, für die schnellstmögliche Entfernung aus der Gefahrenstelle zu
sorgen. Hier dann z.B. 30 km entfernte Hilfeleister anzufordern, obwohl in 300m
sofort geholfen werden könnte (frei nach Feldbusch), ist schlicht Rechtsbruch.

Möglicherweise werden dank knapper Staatskassen die Polizei-Einsatzwagen nun
noch viel länger gefahren als bisher, bleiben möglicherweise noch öfter liegen
und werden so noch häufiger zu einer neuen Gefahrenquelle im Verkehrsraum.
Immer wenn man meint, es geht mit den Unfallzahlen bergab, kommt der Polizei
eine neue Idee, wie Sie diese Zahlen wieder ansteigen lassen könnte? (Satire)

Dieter Pramschüfer       info@iga-verein.de           www.iga-verein.de
 

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