L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Kampf und die letzte Ruhestätte

Die Hannover Presse berichtete am 7.4.2004 über den Kampf der Gärtner bei der
Grabpflege gegen die städtischen Gärtner. Auch für uns Abschleppunternehmer 
geht es möglicherweise in die letzte Runde vor der Existenzaufgabe und
Kapitulation vor den marktstarken Vermittlungszentralen. (Siehe TOP 3 dazu)

Probleme im Wettbewerb sind überall, auch mit Friedhofsgärtnern.
Derzeit findet ein Prozess vor einer Handelskammer am Landgericht statt.
Die erste Runde hat der junge Gärtnermeister (28 Jahre) gewonnen.
Die Stadt wird dann auf ihren Friedhöfen nicht mehr für Grabpflege durch ihre
Gärtner werben dürfen, weil dies die Friedhofsatzung aus Gründen der Pietät
verbietet, so der Gerichtsvorsitzende. 
Bisher hängen Plakate mit der Aufschrift: Ihr Grab gestalten, pflegen,...
natürlich vom Gärtnerteam der Stadt ....  in Schaukästen, Abfallcontainern und
an Transportfahrzeugen.
Außerdem wird die Stadt privaten Gärtnern dieselben Zugangsrechte zu den
Friedhöfen einräumen müssen, so der Richter am Landgericht.

Gravierender ist jedoch ein dritter Streitpunkt. Die Richter ließen keinen
Zweifel daran, dass in den Friedhofsverwaltungen hoheitliche Aufgaben wie der
Verkauf von Grabstellen räumlich von privatrechtlicher  Friedhofs- und
Grabpflege getrennt werden muss. " Derselbe Schreibtisch geht nicht. "
Das Argument der Stadt, das verursache hohe Kosten, ließen sie nicht gelten.

Der eigentliche Anlass des Rechtsstreites kam im Prozess nicht zur Sprache.
Die schlechte Wirtschaftslage ist schuld, dass Gärtner, die Jahrzehnte den
Wettbewerbsvorteil der Stadt hinnahmen, dies jetzt nicht mehr dulden wollen.
Die Grabpflegeaufträge sind stark zurückgegangen.
Dem Gericht lagen zudem Beweise vor, dass der gleichzeitige Verkauf der
Grabstelle und die Verbindung mit der Grabpflege , sogar die Nutzung von
Computerdaten über den Grabstellenverkauf, um den Angehörigen Werbematerial zu
schicken, durchgeführt wurde - und nun verboten werden kann. Darüber muss
allerdings ein gesonderter Prozess geführt werden, beschied der Richter.

Dies alles erinnert mich z.B. an den Stadteigenen Abschleppdienst in Schwerin.
Hier hat die Stadt es nicht einmal für nötig befunden, diese Aufträge
auszuschreiben, sondern kassiert jetzt  absolute Höchstpreise - Abschleppkosten
für das Abschleppen falschgeparkter PKW im Stadtgebiet.
Nicht nur die Wettbewerbsunterdrückung, sondern auch ein Ausschreibungsbetrug
und Betrug am " Kunden " könnte hier m.E. greifen?

Hier im Gärtnerstreit hat ein einzelner Gärtnermeister die Klage riskiert.
Die anderen waren still und andächtig im Zuschauerraum des Gerichts.

Im Abschleppgewerbe dagegen ist nicht ein einziger Abschleppunternehmer
bundesweit in Sichtweite, der gegen die Wettbewerbswillkür des GDV, ADAC,
Assistance-Partner, ... und die rechtswidrigen Vermittlungskriterien der
Behörden, insbesondere in BAYERN, Hessen, Thüringen, Sachsen und wohl demnächst
auch im " Verkehrsserviceland " Niedersachsen entgegentritt.

Unsere Klagevorschläge in Thüringen 1997/98 gegen den Verkehrsservice-Verein 
und die dubiose Thüringer Abschleppleid(t)zentrale  blieben absolut
unbeantwortet. Einige wenige schriftliche Zusagen wurden sogar auch noch
zurückgezogen und nicht eingehalten. Nicht ein einziger Abschleppunternehmer
hatte hier einen Klage-Kostenanteil von 1000,- DM damals mittragen wollen.

Hier zeigt sich wieder, wie einfach es für die marktbeherrschenden Firmen
(ADAC-Konzern, Versicherungskonzerne) ist, die örtlichen kleinen und kleinsten
Wettbewerber im Hilfeleistergewerbe gegeneinander auszuspielen.
Die untergekommenen GELBEN und SILBERNEN scheinselbstständigen Hilfeleister
können den Wettbewerbsvorteil einer marktbeherrschenden, auftragsstarken
Organisation zur möglicherweise entscheidenden Auslastungsquote, die ggf.
überlebensnotwendig über Gewinn oder Verlust, Erfolg oder Ruin ist, benützen.

Einige Unternehmervertretungen tun sich entweder durch absolutes Stillschweigen
hervor oder dienen auch noch beflissen den Machthabern.
So verhandelt die Interessengemeinschaft der ADAC-Straßendienstbetriebe e.V.
(ISA) im Namen ihrer Mitglieder (rechtswidrig) über die Vertragspreise und
vereinbart auch noch in direkter Abstimmung weitere Preisreduzierungen.

Der "andere" unselige Verband dient derweilen dem ADAC in den Verkehrsservice -
Vereinen Hessen-Thüringen, Sachsen und Niedersachsen als sog. " Totengräber " .
Beflissen wird immer wiederholt, wie gut doch der Verkehrsservice und die
Vermittlungspraxis über die Abschleppleid(t)zentrale organisiert ist.
(Für die GELBEN Vertragsbetriebe - ist wohl gemeint)
Diesen " Handlangern " ist m.E. genau wie mir klar, dass zuallererst die
wettbewerbsbeeinflussende Fragestellung nach dem sog. ADAC-Kundenwunsch der
Polizei vor Ort strikt unterbleiben müsste. Jedoch wagt dieser " andere "
Verband nicht, diese zentrale Forderung auszusprechen und gemeinsam mit uns zum
Wohle aller Nicht-ADAC-Abschleppunternehmer umzusetzen.
Die ist wohl auch technisch nicht möglich. Sind doch alle Verbandsvorstände
gleichzeitig ADAC-Vertragspartnerbetriebe.

Nachdem jedoch ein hoher Anteil von Nicht-ADAC-Vertragsbetrieben in diesem 
anderen Verband als Mitglieder (ca. 50 %) auch noch am eigenen Grab
mitschaufelt, bleibt mir nur diese Dokumentation sachlich festzustellen und
niederzuschreiben.

Die IGA kämpft also in einem fast aussichtslosen Kampf gegen eine Übermacht mit
milliardenschweren Hintergrund.
Die kleinen und kleinsten freien Hilfeleister bleiben in Deckung.
Der IGA-Beitritt und ein Beitritt zur Klagekasse würde ja GELD kosten.
So fehlen uns über 4000 mögliche Mitglieder (ca. 1000 sind ja beim Gegner)
Diese Gärtnerklage zeigt, dass tatsächlich nur Gerichtsklagen uns sofort
weiterhelfen würden.

Dieter Pramschüfer       info@iga-verein.de       www.iga-verein.de
 

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