L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
Kampf und die letzte Ruhestätte
Die Hannover Presse berichtete am 7.4.2004 über den Kampf der Gärtner
bei der
Grabpflege gegen die städtischen Gärtner. Auch für uns
Abschleppunternehmer
geht es möglicherweise in die letzte Runde vor der Existenzaufgabe und
Kapitulation vor den marktstarken Vermittlungszentralen. (Siehe TOP 3
dazu)
Probleme im Wettbewerb sind überall, auch mit Friedhofsgärtnern.
Derzeit findet ein Prozess vor einer Handelskammer am Landgericht statt.
Die erste Runde hat der junge Gärtnermeister (28 Jahre) gewonnen.
Die Stadt wird dann auf ihren Friedhöfen nicht mehr für Grabpflege
durch ihre
Gärtner werben dürfen, weil dies die Friedhofsatzung aus Gründen der
Pietät
verbietet, so der Gerichtsvorsitzende.
Bisher hängen Plakate mit der Aufschrift: Ihr Grab gestalten,
pflegen,...
natürlich vom Gärtnerteam der Stadt .... in Schaukästen,
Abfallcontainern und
an Transportfahrzeugen.
Außerdem wird die Stadt privaten Gärtnern dieselben Zugangsrechte zu
den
Friedhöfen einräumen müssen, so der Richter am Landgericht.
Gravierender ist jedoch ein dritter Streitpunkt. Die Richter ließen
keinen
Zweifel daran, dass in den Friedhofsverwaltungen hoheitliche Aufgaben
wie der
Verkauf von Grabstellen räumlich von privatrechtlicher Friedhofs-
und
Grabpflege getrennt werden muss. " Derselbe Schreibtisch geht
nicht. "
Das Argument der Stadt, das verursache hohe Kosten, ließen sie nicht
gelten.
Der eigentliche Anlass des Rechtsstreites kam im Prozess nicht zur
Sprache.
Die schlechte Wirtschaftslage ist schuld, dass Gärtner, die Jahrzehnte
den
Wettbewerbsvorteil der Stadt hinnahmen, dies jetzt nicht mehr dulden
wollen.
Die Grabpflegeaufträge sind stark zurückgegangen.
Dem Gericht lagen zudem Beweise vor, dass der gleichzeitige Verkauf der
Grabstelle und die Verbindung mit der Grabpflege , sogar die Nutzung von
Computerdaten über den Grabstellenverkauf, um den Angehörigen
Werbematerial zu
schicken, durchgeführt wurde - und nun verboten werden kann. Darüber
muss
allerdings ein gesonderter Prozess geführt werden, beschied der
Richter.
Dies alles erinnert mich z.B. an den Stadteigenen Abschleppdienst in
Schwerin.
Hier hat die Stadt es nicht einmal für nötig befunden, diese Aufträge
auszuschreiben, sondern kassiert jetzt absolute Höchstpreise -
Abschleppkosten
für das Abschleppen falschgeparkter PKW im Stadtgebiet.
Nicht nur die Wettbewerbsunterdrückung, sondern auch ein
Ausschreibungsbetrug
und Betrug am " Kunden " könnte hier m.E. greifen?
Hier im Gärtnerstreit hat ein einzelner Gärtnermeister die Klage
riskiert.
Die anderen waren still und andächtig im Zuschauerraum des Gerichts.
Im Abschleppgewerbe dagegen ist nicht ein einziger Abschleppunternehmer
bundesweit in Sichtweite, der gegen die Wettbewerbswillkür des GDV,
ADAC,
Assistance-Partner, ... und die rechtswidrigen Vermittlungskriterien der
Behörden, insbesondere in BAYERN, Hessen, Thüringen, Sachsen und wohl
demnächst
auch im " Verkehrsserviceland " Niedersachsen entgegentritt.
Unsere Klagevorschläge in Thüringen 1997/98 gegen den
Verkehrsservice-Verein
und die dubiose Thüringer Abschleppleid(t)zentrale blieben
absolut
unbeantwortet. Einige wenige schriftliche Zusagen wurden sogar auch noch
zurückgezogen und nicht eingehalten. Nicht ein einziger
Abschleppunternehmer
hatte hier einen Klage-Kostenanteil von 1000,- DM damals mittragen
wollen.
Hier zeigt sich wieder, wie einfach es für die marktbeherrschenden
Firmen
(ADAC-Konzern, Versicherungskonzerne) ist, die örtlichen kleinen und
kleinsten
Wettbewerber im Hilfeleistergewerbe gegeneinander auszuspielen.
Die untergekommenen GELBEN und SILBERNEN scheinselbstständigen
Hilfeleister
können den Wettbewerbsvorteil einer marktbeherrschenden,
auftragsstarken
Organisation zur möglicherweise entscheidenden Auslastungsquote, die
ggf.
überlebensnotwendig über Gewinn oder Verlust, Erfolg oder Ruin ist,
benützen.
Einige Unternehmervertretungen tun sich entweder durch absolutes
Stillschweigen
hervor oder dienen auch noch beflissen den Machthabern.
So verhandelt die Interessengemeinschaft der ADAC-Straßendienstbetriebe
e.V.
(ISA) im Namen ihrer Mitglieder (rechtswidrig) über die Vertragspreise
und
vereinbart auch noch in direkter Abstimmung weitere Preisreduzierungen.
Der "andere" unselige Verband dient derweilen dem ADAC in den
Verkehrsservice -
Vereinen Hessen-Thüringen, Sachsen und Niedersachsen als sog. "
Totengräber " .
Beflissen wird immer wiederholt, wie gut doch der Verkehrsservice und
die
Vermittlungspraxis über die Abschleppleid(t)zentrale organisiert ist.
(Für die GELBEN Vertragsbetriebe - ist wohl gemeint)
Diesen " Handlangern " ist m.E. genau wie mir klar, dass
zuallererst die
wettbewerbsbeeinflussende Fragestellung nach dem sog. ADAC-Kundenwunsch
der
Polizei vor Ort strikt unterbleiben müsste. Jedoch wagt dieser "
andere "
Verband nicht, diese zentrale Forderung auszusprechen und gemeinsam mit
uns zum
Wohle aller Nicht-ADAC-Abschleppunternehmer umzusetzen.
Die ist wohl auch technisch nicht möglich. Sind doch alle Verbandsvorstände
gleichzeitig ADAC-Vertragspartnerbetriebe.
Nachdem jedoch ein hoher Anteil von Nicht-ADAC-Vertragsbetrieben in
diesem
anderen Verband als Mitglieder (ca. 50 %) auch noch am eigenen Grab
mitschaufelt, bleibt mir nur diese Dokumentation sachlich festzustellen
und
niederzuschreiben.
Die IGA kämpft also in einem fast aussichtslosen Kampf gegen eine Übermacht
mit
milliardenschweren Hintergrund.
Die kleinen und kleinsten freien Hilfeleister bleiben in Deckung.
Der IGA-Beitritt und ein Beitritt zur Klagekasse würde ja GELD kosten.
So fehlen uns über 4000 mögliche Mitglieder (ca. 1000 sind ja beim
Gegner)
Diese Gärtnerklage zeigt, dass tatsächlich nur Gerichtsklagen uns
sofort
weiterhelfen würden.
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de
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