L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Grobe Fahrlässigkeit beim Abschleppen am 1.4.2004 in München

Dieser Bericht ist leider kein Aprilscherz, sondern hat sich tatsächlich so wie
beschrieben in München,  Rose-Pichler-Weg ereignet.

Ein Abschleppwagenfahrer wollte ein Auto verladen. Dazu parkte er das
Bergungsfahrzeug in einer Einfahrt auf der Straßenseite gegenüber und legte ein
Stahlseil über die Fahrbahn und wollte das Auto mit der Seilwinde gerade über
die Fahrbahn ziehen, als ein PKW Mercedes nahte, das gespannte Stahlseil
übersah, das sich in der Frontschürze verfing, riss und auf den angrenzenden
Gehweg schlug. Dort stand zufällig ein 55-jähriger Fußgänger, den das Seil mit
voller Wucht traf. Der Fußgänger schwebt noch immer in Lebensgefahr.

Auch wenn ich die näheren Umstände nicht kenne, so bin ich überzeugt, dass
dieser grob-fahrlässige Abschleppwagenfahrer keine Gefährdungsermittlung nach
dem Arbeitsschutzgesetz und wohl auch keinen Sicherheits-Schulungskurs besucht
hatte. (Dieser wird ja nur von der IGA angeboten)
Wohl hatte das Bergungs-Kfz keine 5 Leitkegel, 3 Warndreiecke und 2 Warnleuchten
dabei, dazu wohl auch keinen Warnposten (2.Mann).

Allerdings ist dieser extreme Leichtsinn, über die Fahrbahn ein Seil zu spannen
und hier vollkommen ungesichert bergen zu wollen unbeschreiblich verkehrt.
Diese unselige PRAXIS ist jedoch kein Einzelfall. Wer aufmerksam seit Jahren 
die Presse und die Unfallberichte verfolgt, muss immer wieder diese krassen
Seilunfälle feststellen, nicht nur im Stadtbereich, selbst auf Landstraßen.
Wohl ist hundertfach auf diese Art und Weise der Seilwindeneinsatz durchgeführt
worden und bisher zufällig nun mal nichts passiert?

Dieser tragische Arbeits- und Verkehrsunfall zeigt wieder auf, dass die
Gefährdungsermittlung nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht isoliert vom
Verkehrsrecht, da wir uns ja meistens immer im Verkehrsraum bewegen, betrachten
und ausführen können.

Daher der nochmalige Hinweis, dass die unselige BGI-800 Sicherungsmaßnahmen -
Empfehlung der Berufsgenossenschaften nicht der sog. Gefährdungsermittlung nach
dem Arbeitsschutzgesetz entspricht und die sog. Minimalisten-Kurse nach BGI-800
nicht die Gefährdungsermittlung und den IGA-Sicherheitskurs Arbeitsstellen auf
Straßen ersetzt. Uns ist bisher kein vergleichbarer Sicherheitskurs anderer
Stellen oder Organisationen bekannt.

Wir erinnern daher alle IGA-Mitglieder, dass nicht nur die Unternehmer, sondern
auch das Personal die Gefährdungsermittlung und die Absicherungskurse
(Arbeitsstellen auf Straßen...) nach dem Arbeitsschutzgesetz benötigen.
Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, wenn Sie unsere
Ausführungen anzweifeln. Die Rechtsanwälte werden Sie ggf. auf die Folgen der
Missachtung des Arbeitsschutzgesetzes hinweisen und sicherlich gut aufklären.

In diesem Fall vom 1.April 2004 hätte der Arbeitgeber des Abschleppwagenfahrers
wohl massive Probleme zusätzlich bekommen, wäre neben dem unbeteiligten
Fußgänger auch noch sein Mitarbeiter zu Schaden gekommen.
Ich erinnere hier an den Fall vor Jahren bei Regensburg-Großberg, als beim
Aufladen auf das Bergungs-Kfz das Windenseil, bzw. der Haken riss und den
Abschleppwagenfahrer, der gerade hinter dem aufzuladenden Auto stand, an die
Mauer quetschte und beide Beine sehr schwer verletzte. Dauerinvalide .
Auch mit einer Funk-Fernbedienung darf man sich niemals hinter dem 
aufzuladenden Kfz aufhalten, weil hier immer wieder die vorgesehene
Abschleppöse ausreissen kann.

Dieter Pramschüfer     info@iga-verein.de       www.iga-verein.de
 

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