L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


Gute Sitten - Schlechte Sitten ?

Immer wieder haben Gerichte und selbst Bundesverfassungsgerichte größte Mühen
damit, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und das Wettbewerbsrecht UWG
abzugrenzen. Grundlage für die Eingriff in die Meinungsfreiheit ist nur § 1 UWG
und dies besagt z.B. , ein gegen die guten Sitten verstoßendes Handeln zum 
Zweck des Wettbewerbs vorausgesetzt werden muss.

Immer wieder stossen wir als Zeitschrift - DER ABSCHLEPPUNTERNEHMER- in unseren
Artikeln und unseren Presseerklärungen deshalb an diese Problematik.
So kann es vorkommen, dass sich " ertappt fühlende " Abschleppunternehmer, die
z.B. sich in höchst-gefährlicher Art und Weise im Verkehrsraum aufführen,
berufen fühlen, uns (IGA) und/oder mich persönlich zu verklagen, weil unsere
Artikel und Presseerklärungen ggf. Rückschlüsse auf sich (Übeltäter) erlauben
könnten und diese sog. Ertappten dann eine Geschäftsschädigung behaupten.

Diese Darstellung ist deshalb wichtig, weil ich immer wieder gefragt werden,
warum ich in den Artikeln des Zeitschrift - DER ABSCHLEPPUNTERNEHMER- nicht die
sog. " bösen " Buben mit Name und Hausnummer nenne.

Derzeit versucht ein Abschleppunternehmer aus BAYERN sogar, mir die
Ortsnamens-Nennung zu verbieten, weil er befürchtet, dass Rückschlüsse auf seine
Firma gezogen werden könnten. Dabei ist weder in der Presseerklärung, noch in
anderen Schreiben jemals sein Name und der Ort von mir angeführt worden.
Nur in einem Artikel aus der Zeitschrift - DER ABSCHLEPPUNTERNEHMER- wurde 
einmal der Ort erwähnt, weil der Ort und die Region zufällig den gleichen Namen
haben.  (Beispiel: Stadt BRANDENBURG + Land BRANDENBURG oder Dorf UNTERBERG,
Region UNTERBERG - der Berg dazu heißt auch noch UNTERBERG, usw....)

Hier übersieht auch dieser klagewütige Abschleppunternehmer, dass weder ich
persönlich, noch die IGA in einem Wettbewerbsverhältnis zu ihm stehen.

Wenn wir aus guten Grund zur ABSCHRECKUNG diesen schrecklichen Unfall vom
9.3.2001 aus BAYERN erwähnen (abgestellter LKW-Abschleppwagen mitten auf der
BAB-Fahrbahn ohne Standspur und ohne rückwärtige Absicherung nach StVZO § 52
Abs. 4 Nr. 2 mit mind. 5 Leitkegel, 3 Warndreiecke, 2 Warnleuchten,.... bzw.
eine Mindestabsicherung nach StVO mit 1 Warndreieck und 1 Warnleuchte ist
ebenfalls unterblieben) und auf die offensichtliche Mißachtung des
Arbeitsschutzgesetzes hinweisen, so geschieht dies nicht , um gegen gute Sitten
zu verstoßen,  sondern um diese Mißachtung des Arbeitsschutzgesetzes (plus StVO
- sowie StVZO) und die dramatischen Folgen im auffahrenden PKW mit zwei Toten 
und einem Schwerverletzten  künftig möglicherweise zu verhindern.
Wir (IGA) haben also ein allgemein hohes Interesse am LEBENRETTEN.

Hier sei auch daran erinnert, was passiert worden wäre, wenn  statt  eines
kleinen PKW (mit drei Insassen) ein schwerer LKW auf den hinter einem
liegengebliebenen LKW (Nachtzeit) stehenden LKW-Abschleppwagen aufgefahren wäre
und dann der Sohn des zitierten rücksichtslosen Abschleppunternehmers im
Führerhaus telefonierend ziemlich sicher eingequetscht worden wäre, oder gar
zerquetscht worden wäre ?
Aus diesem Grund ist das Arbeitsschutzgesetz unverzichtbar und hier sehr
sorgfältig auch eine Gefährdungsermittlung durchzuführen.
Es ist ja z.B. immer damit zu rechnen, dass ein Abschleppwagen im Verkehrsraum
anhalten muss (unterlassene Hilfeleistung), auch wenn er nur zufällig an dem
gerade passierten Unfall vorbeikommt und hier dann anhält.
Immerhin ist das neue Arbeitsschutzgesetz auch schon seit 1997 verpflichtend.

In der Süddeutschen Zeitung war am 31.3.2004 ein hervorragender Artikel über
Münchens ersten Braulöwen, Joseph Schülein, geb. vor exakt 150 Jahren, gestorben
1938 zu lesen.  Der " König von Haidhausen " war damals der Inhaber des
Löwenbräu und der Münchner Unionsbrauereien, Münchner Kindl, usw....

Joseph Schülein ist der symbolhafte Vertreter des Aufschwunges von München vor
und nach der Wende zum 20.Jahrhundert.
Das kaufmännische Geschick, stets geleitet von sozialem Gewissen hat ihn zu
einem der angesehensten und beliebtesten Unternehmer der Stadt werden lassen.
In Berg am Laim baute er Arbeitersiedlungen, war an der Gründung des Deutschen
Museums beteiligt und spendierte Grundstücke für die Kunstgewerbeschule und die
Haas-Klinik, usw....  Und für Kinder, die ihn auf der Straße grüßten, hatte er
immer kleine Geschenke in der Tasche....

Diametral dazu erscheint das Abschleppgewerbe und ihre " Drahtzieher " ?

Die Autoversicherer. Starke Partner. So nennt sich die NOTRUFSÄULEN - Werbung 
überheblich,  behaupten m.E. missverständlich: 
" Ein guter Freund alle zwei Kilometer, der dann bei Panne oder Unfall schnell
und kompetent für Hilfe sorgt. Denn wir wissen, dass jede Minute zählt. 
Natürlich bleibt ihr Anruf weiterhin kostenlos. "

Tatsächlich hat der GDV im Jahre 2000 die Hilfeleister aber in 2500 qkm Zonen,
bzw. in 28 km Radien gelistet und will nun ab dem 1.7.2004 (oder 1.5.2004) nur
noch die SILBERNE FLOTTE (Assistance-Partner) einsetzen. Die bisherigen
GDV-Vertragspartner wurde allesamt gekündigt.
Aber auch diese SILBERNE FLOTTE hat kein engmaschiges Vertragspartnernetz,
sondern dürfte ebenso nur ca. alle 30 bis 50 km " Einflugschneise " auf der
Autobahn tatsächlich beanspruchen und abdecken?

Wie zum Hohn klingen da die damaligen ganzseitigen Anzeigenwerbungen 1999+2000?
(Ein guter Freund alle 2 km) wenn tatsächlich nicht in vermeintlich 2 Minuten,
sondern in 30 bis 50 Minuten oder gar noch länger es dauert, bis ein Abschlepp-
oder Pannendienst eintrifft? Es wird dann den liegengebliebenen Autofahrern 
auch  strikt verschwiegen, dass ggf. in tatsächlich z.B. unter 5 km Entfernung
viel näher und preiswerter ein anderer Hilfeleister erreichbar wäre,  dieser
aber nicht herbeigerufen wird, weil er nicht zur SILBERNEN FLOTTE -
Vertragspartnergruppe gehört. Der SILBERNE Hilfeleister kann für einen sog.
freien Fall (ohne Schutzbriefbindung) seine sog. normale Hauspreisliste
verlangen.
Nachdem zur Hauspreisabrechnung die Berechnung der Einsatzzeit von der Abfahrt
bis zur Rückkehr zum Betriebsgelände üblich ist, kann eine dramatisch weite An-
und Rückfahrt ggf. schon richtig teuer werden.
Dagegen bekommt der SILBERNE Hilfeleister bei einer Schutzbriefvertragsbindung
nur 72,- EUR incl. MwSt. als Einsatzpauschale bei Pannenhilfe oder Abschleppen
nach Panne. Dass ggf. für die Abrechnung nach der sog. HAUSPREISLISTE statt
dieser 72,- EUR auch über 440,- EUR zustande kommen können, wird dem Benützer
der BAB-Notrufsäule wohlweislich verschwiegen. Sowohl früher, als auch heute.
Auch die 10,- EUR Vermittlungskosten werden dem Benützer der BAB-Notrufsäule
verschwiegen? (WERBUNG: Natürlich bleibt ihr Anruf weiterhin kostenlos)

Den SILBERNEN Vertragsabschlepp- und Pannendienstunternehmern ist es zudem
untersagt, näher postierte Kollegen oder TAXI-Dienste einzusetzen, wenn z.B.
auch nur 5 ltr. Kraftstoff vorbeigebracht werden sollen und so ggf. statt 440,-
EUR vielleicht nur 25,- EUR Kosten (fürs TAXI) anfallen könnten?
Der liegengebliebene Autofahrer vertraut auf die Autoversichererorganisation
(GDV), die sich an der BAB-Notrufsäule melden und ohne mit der Wimper zu zucken
es fertig bringen, wettbewerbswidrig gegen die Preisangabenverordnung zu
verstoßen.

Hier zeigt sich, dass die " Autoversicherer" kein soziales Gewissen haben.
Weder im Hinblick auf die Sicherheit, da der Aufenthalt im Gefahrenbereich der
BAB-Standspuren sehr gefährlich ist und allein aus diesem Grund die Listung
aller verfügbaren nächstgelegenen Hilfeleister notwendig GUTE SITTEN wären,
sondern auch wg. der Kostenfrage.
Dem GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherer) ist es wohl einerlei. Diese
Truppe sieht wohl nur ihre eigenen Ziele und übersieht in ihrer
Betriebsblindheit sogar noch, dass im Unglücksfall ja sie als Versicherung 
sogar noch haftpflichteintrittsverpflichtet ist, da in der Regel ja ein sog.
Unglücksrabe oder Schlafmütze dann - schuldhaft - z.B. auf die Standspur gerät
und den dramatischen Unfall z.B. ausgelöst hat.

Diese vollends unfähige Versicherungssippschaft sieht nur vordergründig eine
Möglichkeit, ihr eigenes  SILBERNES  Vertragspartnernetz mit besserer
Auftragslage auszustatten und verfolgt also nur eigene primitive Ziele.

Nur ganz nebenbei haben kundige Abschleppunternehmer, die schon bisher die
GDV-Notrufsäulenaufträge bekommen haben, ein massives Unbehagen, weil durch die
Erweiterung und Osteuropaöffnung möglicherweise noch stärker als bisher
liegengebliebene und finanziell schwache Autofahrer für einen hohen 
Leerfahrtenanteil (Schneiderfahrten ohne Ertrag) sorgen könnten. Daher droht
auch der SILBERNE Herrscher (ap) unmissverständlich damit, dass diese
Vermittlungsaufträge angenommen und erledigt werden müssen.
Es ist daher schon " beruhigend ", dass die 10,- EUR Vermittlungskosten auch
dann bezahlt werden müssen, wenn tatsächlich gar kein liegengebliebener
Autofahrer mehr vor Ort ist. Waren bisher durchschnittlich 10% Leerfahrten
vorhanden, so könnte dieser Anteil im Durchschnitt möglicherweise leicht
gesteigert werden? (30% ist doch eine schöne Zahl?)

Wg. der schnellstmöglichen Entfernung und Steigerung der Verkehrssicherheit ist
es eine zentrale Forderung der IGA, grundsätzlich die Vermittlung wie im
Rettungsdienst nach der Priorität -Nächstgelegenenbeauftragung- und
schnellstmöglicher Räumung des Gefahrenstelle im Verkehrsraum nach den
gesetzlichen Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und StVO zu
händeln, unabhängig davon, ob der liegengebliebene Autofahrer zufällig ein sog.
FREIER FALL, ein ADAC-Mitglied oder ein schutzbriefversichertes Mitglied aus
der GDV-Sippschaft ist.

So ist verständlich, dass sowohl die AUTOVERSICHERER , wie auch der ADAC sich
niemals mit der grundlegenden IGA-Sicherheitsforderung verbinden können?
Sowohl der ADAC, wie auch der GDV haben ihre  eigenen  wirtschaftlichen
Interessen, die sie als VERMITTLER + VERBRAUCHERSCHÜTZER unglaubwürdig machen.
Dies zeigt der ADAC bestechend dramatisch in der Monopolvermittlung über den
Verkehrsservice-Verein in Hessen, Thüringen und Sachsen, bzw. möglicherweise
bald sogar in Niedersachsen. Auch der ADAC beauftragt ja nur seine eigenen
Vertragsbetriebe, selbst wenn diese weit entfernt sind. Im Vergleich zum ADAC
hat jedoch die sog. SILBERNE FLOTTE ein noch viel schlechteres, weitmaschigeres
Vertragspartnernetz. Daneben sind die vereinseigenen ADAC-Straßenwachtfahrer
(von 6.00 bis 22.00 Uhr) auch noch bestens geschult und sehr erfahren.

Es bleibt daher unverständlich, dass sowohl das Bundesverkehrsministerium
(GDV-Notrufsäulenmonopolübergabe), wie auch die jeweiligen Innenministerien in
Hessen, Thüringen, Sachsen und Niedersachsen sich an einer sehr schlechten
Vermittlungslösung (Verkehrsservice-Verein) beteiligen.

Was mich persönlich immer wieder verwundert, dass sich weder die
verantwortlichen hohen Herrschaften im Hintergrund, wie auch die  Herrschaften 
im Vordergrund weder schämen, noch von sozialen Gewissen anscheinend geplagt
werden. Diese Rücksichtslosigkeit und die hier entgegengesetzten Ziele der IGA
sind wohl nur anthroposophisch und anthropozentrisch (den Menschen in den
Mittelpunkt stellend) zu erklären?
Wir (IGA) sprechen anscheinend wirklich nicht dieselbe Sprache wie diese GELBEN
und SILBERNEN  Zampanos.
Wir (IGA) finden uns jedenfalls nicht mit diesen üblen ZEITGEIST ab.

Im " König von Haidhausen " haben wir jedenfalls ein echtes Vorbild.
Andere " Könige " können uns  gestohlen bleiben.

Dieter Pramschüfer       info@iga-verein.de       www.iga-verein.de
 

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