L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


BAB-Notrufsäulenfehlentwicklung des GDV

Der Vollständigkeit halber sind insbesondere für uninformierte Leser noch
Darstellungen und Erklärungen notwendig. Das uneingeschränkte Dauerdrama ist
nicht nur kurz erklärbar, sondern setzt sich wohl noch Jahre fort ?

Die bereits zitierte sog. Ausschreibung des GDV im Bundesanzeiger vom 12.1.2000
haben nur wenige Abschleppunternehmer gelesen. Hinzu kommt ja, dass der VBA
seine Mitglieder mit der INFORMATION vom 24.1.2000 eher noch abgewunken hat und
hier kein Hinweis erging, dass die VBA-Vorstände und Verwaltungsräte
selbstredend sich sofort und unverzüglich beim GDV beworben hatten.

Da die Mehrzahl der Abschleppunternehmer in keiner Unternehmervertretung
organisiert sind, ist es auch nicht verwunderlich, dass angeblich weniger als
einhundert (100) Hilfeleister vom GDV einen Dienstleistungsvertrag erhalten
haben, der am 1.Mai 2000 lt. GDV-Ausschreibung in der Praxis startete.

In diesem Zusammenhang ist es auch mehr als erstaunlich, dass der GDV dann die
DKV-Organisation für den LKW-Einsatzbereich allein bedacht hatte.
Die sog. GDV-BAB-Notrufsäulenausschreibung hatte ja nur 2,5 to. Nutzlast am
Bergungs-Kfz abgefragt, bzw. einen PKW-Abschleppwagen mit 1 to. Hakenlast.

Hier wurde kein LKW-Leistungsumfang erfragt und ausgeschrieben.

Die Bewerbung der Abschleppdienstzentrale (PKW + LKW) aus Regensburg wurde
schlichtweg übergangen, obwohl wir mehr als 5000 Hilfeleisterbetriebe, davon
über 1000 LKW-Pannendienstleister gelistet haben. (APZ-Telefon 0800-7524250)

Bei einem Treffen in München berichteten dann die GDV-Geschäftsführer
übereinstimmend, dass der GDV zu 80 % den ADAC vermitteln würde. (Stand 2001)
Dies ist alles für mich sehr befremdlich, ist doch der ADAC e.V. ein Verein für
seine Mitglieder und nicht als eigentlicher Wettbewerber im Abschleppgewerbe
orientiert, bzw. sollte orientiert sein ?
Außerdem lautete die GDV-Forderung nach einem 24-Std.-Notdienst.
Selbst der ADAC hat keinen 24-Std.-Notdienst selbst.
Er bedient sich nach 22.00 Uhr Subunternehmern - sog. Vertragsbetriebe.

Aus diesem DURCHEINANDER von willkürlicher DKV - Bevorzugung im
LKW-Einsatzbereich und der Auftragsflut zu Gunsten des ADAC  und  der
fehlerhaften damaligen GDV-Ausschreibung wird der Wunsch des GDV 
nachvollziehbar, nun ab dem 1.6.2004 im PKW-Einsatzbereich nur noch die
SILBERNE FLOTTE für die freien Fälle zu vermitteln?

Auch wird das Gerücht gestreut, dass sich der GDV 2006 schon, und nicht erst
nach 15 Jahren wie in der Ausschreibung des Bundesverkehrsministeriums 1997
definiert, von den BAB-Notrufsäulen zurückziehen will.

Die IGA wiederholt deshalb die Forderung vom 27.1.2000, dass der GDV mit allen
am Markt vorhandenen Abschlepp- und Pannendienstbetrieben ein leistungsfähiges
Vermittlungsnetz, nächstgelegen und preistransparent zu vermitteln hat.

Es sind alle Hilfeleister zu listen, keine Mindestanforderungskriterien über
eine Mindestnutzlast (2500 oder 3500 kg am Bergungs-Kfz, usw...) aufzustellen.
Den um Vermittlung bittenden Autofahrern an der Notrufsäule muss m.E. der
nächstgelegene Hilfeleister angeboten werden, dazu muss bei der Rufannahme an
der BAB-Notrufsäule darauf hingewiesen werden, dass vom GDV Vermittlungskosten
anfallen und die vom GDV angerufenen Hilfeleister kostenpflichtig - z.B.: eine
Einsatzpauschale von 103,24 EUR (ADAC) oder 99,99 EUR (APZ) im
PKW-Einsatzbereich berechnen werden, zusätzlich die GDV-Vermittlungskosten.
Dieser Beispiel-Standard-PKW-Einsatz beinhaltet entweder eine sofortige
Pannenhilfe vor Ort (5 ltr. Diesel/Benzin -Materialkosten extra) oder das
sofortige Abschleppen zum nächsten Parkplatz oder Abfahrt, damit der
liegengebliebene PKW aus dem Gefahrenbereich des Verkehrsraums (Fahrbahn oder
Standspur) entfernt wird.

Selbstverständlich ist eine Abschleppfahrt  zum  Betriebsgelände des
Hilfeleisters  oder   die Abstellung im nächsten gesicherten Parkplatz im
Standard - Abschleppkosten von z.B. 99,99 EUR enthalten (zzgl. der derzeit
gültigen GDV-Vermittlungskosten von 10,- oder 20,- EUR ?)

Die von der kürzest-möglichen Einsatzroute abweichenden Fahrten und Leistungen
sind in dieser PKW-Einsatz-Pauschale (Beispiel) selbstverständlich nicht
enthalten. Da immer wieder die liegengebliebenen Autofahrer der irrigen Ansicht
sind, dass der GDV kostenlos hilft, wohl auch deswegen, weil die damalige
großspurige Werbung des GDV (Natürlich bleibt ihr Anruf weiterhin kostenlos)
jetzt nach Jahren die irrige Ansicht vertieften, dass nicht einmal ein ANRUF
tatsächlich vom GDV kostenlos ist, geschweige denn die Hilfeleistung.

Nachdem jeder versicherte Autofahrer (Versicherungs-Schutzbrief oder
Automobilclub-Schutzbrief oder Mobilitätsgarantie,....) die angefallenen Kosten
bei seinem Vertragspartner einreichen kann, also die angefallene Rechnung zur
Erstattung selbst weiterleiten kann, ist es unerheblich, ob z.B. zufällig ein
Vertragsbetrieb des ADAC oder der HUK-Versicherung dem liegengebliebenen
Autofahrer hilft. Da der ADAC und die HUK (SILBERNE FLOTTE) nur relativ
weitmaschige Netze mit relativ wenigen Vertragsbetrieben haben, das
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) jedoch die schnellstmögliche Entfernung der
Gefahrenstelle im Verkehrsraum gesetzlich vorschreibt, begeht der GDV einen
offenen Rechtsbruch des FStrG und hat möglicherweise schon viele
Straßenverkehrsgefährdungen, sowie " BLUT " fliessen lassen, das bei einer
sofortigen Entfernung aus dem Verkehrsraum möglicherweise vermeidbar gewesen
wäre?

Aus diesen Gründen ist das fortlaufende, jahrlange Fehlverhalten des GDV auch
keine vernachlässigbare SCHLAMPEREI, sondern ist m.E. ein echtes DRAMA.
Die Herrschaften in den oberen Büroetagen berührt dieses Problem nicht?
Sie erleben nicht wie wir an der FRONT, welche massiven Lebensgefahren die
liegengebliebenen Autofahrer insbesondere auf der BAB-Standspur und auf der
BAB-Fahrbahn ausgesetzt sind?

Die eigene Gefährdung an diesen gefährlichen Arbeitsstellen und die ständigen
Todesfälle haben die Abschleppunternehmer, insbesondere die IGA-Mitglieder 
nicht abstumpfen lassen, sondern im Gegenteil stark sensibilisiert.
Die liegengebliebenen Autofahrer betrachten wir als unsere Kunden, uns
anvertraut, nicht dem GDV zugehörig - der sie durch seine denkbar schlechte
Vermittlungspraxis auch noch zusätzlich gefährdet.
Daher bewerten wir die GDV-Vermittlungspraxis als Skandal, der nun wohl weiter
und noch schlechter fortgesetzt werden soll - zu guter Letzt wundert sich wohl
der GDV, warum die BAB-Notrufsäulen ständig weniger genutzt werden?
Möglicherweise scheint es sich herumzusprechen, welche Lachnummern sich hinter
den BAB-Notrufsäulen verbergen - wie schlecht vermittelt wird, indem ganz
einfach aus Sicht des liegengebliebenen Autofahrers die weit-entferntesten
Hilfeleister herbeigerufen werden?

Dieter Pramschüfer     info@iga-verein.de         www.iga-verein.de
 

© 2006 by IGA-Verein e.V.