L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung

ADAC-Mitteilungen des Bereiches Straßendienste

(Folgender TEXT schickte der ADAC-GmbH-Geschäftsführer Karl-Heinz Kroha)

Vermittlung von Hilfeleistungen für Nichtmitglieder

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits seit 1999 (vergleiche Rundschreiben Nr. 12/391 und Nr. 4/475) vermitteln
wir Kraftfahrer, die nicht Mitglied im ADAC sind, aber dennoch bei uns anrufen
und um fahrzeugbezogene Hilfeleistungen nachfragen, an Sie als unsere
Vertragspartner. Alleine im letzten Jahr waren dies rund 25.000 Vermittlungen.
Den bei uns hierfür anfallenden Arbeitsaufwand haben wir bisher nicht in
Rechnung gestellt.

Die ADAC-Straßenwacht wird weiterhin - nach Verfügbarkeit- auch für
Nichtmitglieder eingesetzt. Wegen der steigenden Nachfrage rechnen wir jedoch
auch künftig mit einer starken Zunahme des Auftragsvolumens für unsere
SDI-Partner und können deshalb diesen Vermittlungs-Service in Zukunft nicht mehr
kostenlos anbieten.

Ab dem 1.2.2004 berechnen wir für diese Vermittlungen von hilfesuchenden
Nichtmitgliedern unseren anfallenden Aufwand in Höhe von 8,00 EUR netto als
Vermittlungsgebühr an Sie. Sie können diese Gebühr innerhalb Ihres
Leistungspreises berücksichtigen und an den betreffenden Kraftfahrer
weitergeben.

Von der Interessengemeinschaft der ADAC-Straßendienstbetriebe e.V. (ISA) wurde
uns für die Abwicklung dieser anfallenden Leistungen für Nichtmitglieder
folgendes Verfahren erläutert:

- Der ADAC wird wie bereits bisher auch, Pannenhilfe- und Abschleppanfragen von
Nichtmitgliedern an Sie als den zuständigen ADAC-Straßendienstpartner für die
anfallende Hilfeleistung vermitteln.

- Dazu werden die Daten des Kraftfahrers (insbesondere Kennzeichen und ggf.
Telefonnummer) aufgenommen und an Sie per Anruf bzw. per Fax übermittelt.

- Es wird in allen Fällen gegenüber dem Kraftfahrer und gegenüber Ihnen darauf
hingewiesen, dass der ADAC für diese Fälle keinerlei Kosten übernimmt.

Erfahrungsgemäß wollen die Kraftfahrer bereits vorab am Telefon einen
Preisrahmen der zu erwartenden Kosten wissen. Dem ADAC als Verbraucherschützer
und als Folge daraus dem Straßendienstpartner wird ein besonders Vertrauen
entgegengebracht. Die Benennung einer Größenordnung schafft Vertrauen und
gegenseitige Sicherheit. Genau diese Sicherheit suchen diese Nichtmitglieder mit
ihrem Anruf dem ADAC.

Bei der ISA, wie auch in unserem eigenen Erhebungen haben wir uns zu
Erfahrungswerten für derartige Leistungen unserer Straßendienstpartner
informiert. Dies werden wir b.a.w. benennen.

Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen berechnen die
Straßendienstpartner die erbrachte Leistung, z.B. innerhalb ihres jeweiligen
Festpreisgebietes gegenüber dem Kraftfahrer in der Regel mit einem Aufschlag von
bis zu ca. 50% . Danach ergäbe sich folgende Beispielsrechnung:

- Festpreissatz, -plus bis zu 50% , -plus Vermittlungsgebühr, = Leistungspreis
(z.B. Festpreis 1 = 54,- EUR + z.B. 50% = 27,- + Vermittlungsgebühr = 8,- EUR,
d.h. als Summe würde bei diesem Beispiel ein Netto-Endpreis von 89,- EUR
zustande kommen).

Die Darstellung des Endpreises auf Ihrer Rechnung erfolgt in einer Summe (d.h.
beim obigen Beispiel würde auf der Rechnung ein Leistungspreis von 89,- EUR plus
Mehrwertsteuer angegeben).

Wir werden diese Größenordnung von : "bis zu ca. 89,- EUR + MwSt. für den
Nahbereich" bei evtl. Anfragen als zu erwartende Größenordnung benennen. Falls
dann vor Ort eine weiterführende Leistung erforderlich werden sollte,
(Abschleppen über eine größere Entfernung) muss wie allgemein üblich, eine
Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kraftfahrer erfolgen.

Sollten ihre Sätze davon mehr als nur unerheblich abweichen bitten wir um
Information, damit wir ggf. unsere Angaben aktualisieren können.

Die Berechnung der Vermittlungsgebühr an Sie erfolgt Quartalsweise und wird mit
dem jeweiligen Avis verrechnet. Beiliegend das Muster einer entsprechenden
Verrechnung.

Wenn Sie bzw. ihr Unternehmen nicht in diesem Verfahren tätig bzw. in unsere
entsprechenden Vermittlungen einbezogen werden möchten, bitten wir um
Mitteilung. Wir werden Sie dann entsprechend Ihrem Wunsch nicht vermitteln.

Für weitere Fragen oder Erläuterungen stehen Ihnen wir,
wie gerne auch die Interessengemeinschaft der ADAC-Straßendienstbetriebe e.V.
(ISA), Ottostr. 6, 76227 Karlsruhe, e-mail: isa-ev@web.de  bzw. Internet:
www.isa-ev.com zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen  Karl-Heinz Kroha

Zu diesem Schreiben ist noch anzumerken, dass der ADAC einigen
Versicherungskonzernen angeboten hat, über diese Preisdeckelung auf 89,- EUR
netto auch bei den PKW-Unfalleinsätzen (Abschleppen und Bergen) den
flächendeckenden Einstieg ins "Unfallgeschäft"  zu ermöglichen.

Wie bei der Autovermietung CAR-PARTNER  bekommt so die Versicherungswirtschaft
ein bundesweit-flächendeckendes Leistungspaket - können dann hier ggf. bei
anderen "Rechnungseingängen" auf das ADAC-Nichtmitglieder-Preisniveau kürzen ?
All diejenigen ADAC-Vertragsabschleppdienste, die hier mitmachen, sägen den Ast
ab, auf dem Sie sitzen, auch wenn viele ADAC-Abschleppdienste noch glauben, dass
diese "Projekt" nun ein Meilenstein für den noch erfolgreicheren
Verdrängungswettbewerb "unliebsamer" nicht-gelber Abschleppkollegen sein wird ?

Innerhalb kürzester Zeit wird der ADAC (als Verbraucherschützer) auch die
Abschleppkosten auf 89,- EUR netto Niveau deckeln "müssen", auch wenn die
Auftragsvermittlung nicht über die ADAC-Notrufzentrale eingegangen ist ?

Die Rufschädigung, die in der Öffentlichkeit ausgelöst wird, wenn für eine
völlig identische Leistung der vom ADAC-Notrufzentrale vermittelte Kunde A dann
nur 89,- EUR netto zahlen müsste, der exakt identische Abschleppkosten - Fall an
der gleichen Unfallstelle des Kunden B jedoch 440,- EUR berechnet erhält, und im
Fall der ADAC-Eintrittsverpflichtung der ADAC-Vertragsabschleppdienst dann nur
28,50 EUR netto an eine ADAC-Firma (e.V., Schutzbrief AG oder Service GmbH)
berechnen kann - dürfte doch einem ERDBEBEN vergleichbar werden ?

Der ADAC , so entsteht der Eindruck, "lebt" auf Kosten der übrigen Kunden, vor
allem derjenigen, die dann mehr als 28,50 EUR , 38,50 EUR oder 54,- EUR netto
für Abschleppkosten als "Schaukelpreisergebnis" der ADAC -
Vertragsabschleppdienste dann zahlen müssen ? Und dies seit Jahrzehnten ?
Ist der ADAC auf Kosten der "übrigen" Kunden so schnell so reich geworden ?
Wie bewertet das Bundeskartellamt die marktbeherrschende Positionierung des ADAC incl. seiner "Tochterfirmen" ?  Der ADAC wird - siehe Projekt mit VW-Bank -
immer mächtiger . Kann der ADAC vor Kraft noch laufen ?

Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de www.iga-verein.de
 

© 2006 by IGA-Verein e.V.