L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
ADAC-Mitteilungen des Bereiches
Straßendienste
(Folgender TEXT schickte der ADAC-GmbH-Geschäftsführer Karl-Heinz
Kroha)
Vermittlung von Hilfeleistungen für Nichtmitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits seit 1999 (vergleiche Rundschreiben Nr. 12/391 und Nr. 4/475)
vermitteln
wir Kraftfahrer, die nicht Mitglied im ADAC sind, aber dennoch bei uns
anrufen
und um fahrzeugbezogene Hilfeleistungen nachfragen, an Sie als unsere
Vertragspartner. Alleine im letzten Jahr waren dies rund 25.000
Vermittlungen.
Den bei uns hierfür anfallenden Arbeitsaufwand haben wir bisher nicht
in
Rechnung gestellt.
Die ADAC-Straßenwacht wird weiterhin - nach Verfügbarkeit- auch für
Nichtmitglieder eingesetzt. Wegen der steigenden Nachfrage rechnen wir
jedoch
auch künftig mit einer starken Zunahme des Auftragsvolumens für unsere
SDI-Partner und können deshalb diesen Vermittlungs-Service in Zukunft
nicht mehr
kostenlos anbieten.
Ab dem 1.2.2004 berechnen wir für diese Vermittlungen von
hilfesuchenden
Nichtmitgliedern unseren anfallenden Aufwand in Höhe von 8,00 EUR netto
als
Vermittlungsgebühr an Sie. Sie können diese Gebühr innerhalb Ihres
Leistungspreises berücksichtigen und an den betreffenden Kraftfahrer
weitergeben.
Von der Interessengemeinschaft der ADAC-Straßendienstbetriebe e.V.
(ISA) wurde
uns für die Abwicklung dieser anfallenden Leistungen für
Nichtmitglieder
folgendes Verfahren erläutert:
- Der ADAC wird wie bereits bisher auch, Pannenhilfe- und
Abschleppanfragen von
Nichtmitgliedern an Sie als den zuständigen ADAC-Straßendienstpartner
für die
anfallende Hilfeleistung vermitteln.
- Dazu werden die Daten des Kraftfahrers (insbesondere Kennzeichen und
ggf.
Telefonnummer) aufgenommen und an Sie per Anruf bzw. per Fax
übermittelt.
- Es wird in allen Fällen gegenüber dem Kraftfahrer und gegenüber
Ihnen darauf
hingewiesen, dass der ADAC für diese Fälle keinerlei Kosten
übernimmt.
Erfahrungsgemäß wollen die Kraftfahrer bereits vorab am Telefon einen
Preisrahmen der zu erwartenden Kosten wissen. Dem ADAC als
Verbraucherschützer
und als Folge daraus dem Straßendienstpartner wird ein besonders
Vertrauen
entgegengebracht. Die Benennung einer Größenordnung schafft Vertrauen
und
gegenseitige Sicherheit. Genau diese Sicherheit suchen diese
Nichtmitglieder mit
ihrem Anruf dem ADAC.
Bei der ISA, wie auch in unserem eigenen Erhebungen haben wir uns zu
Erfahrungswerten für derartige Leistungen unserer Straßendienstpartner
informiert. Dies werden wir b.a.w. benennen.
Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen berechnen die
Straßendienstpartner die erbrachte Leistung, z.B. innerhalb ihres
jeweiligen
Festpreisgebietes gegenüber dem Kraftfahrer in der Regel mit einem
Aufschlag von
bis zu ca. 50% . Danach ergäbe sich folgende Beispielsrechnung:
- Festpreissatz, -plus bis zu 50% , -plus Vermittlungsgebühr, =
Leistungspreis
(z.B. Festpreis 1 = 54,- EUR + z.B. 50% = 27,- + Vermittlungsgebühr =
8,- EUR,
d.h. als Summe würde bei diesem Beispiel ein Netto-Endpreis von 89,-
EUR
zustande kommen).
Die Darstellung des Endpreises auf Ihrer Rechnung erfolgt in einer Summe
(d.h.
beim obigen Beispiel würde auf der Rechnung ein Leistungspreis von 89,-
EUR plus
Mehrwertsteuer angegeben).
Wir werden diese Größenordnung von : "bis zu ca. 89,- EUR + MwSt.
für den
Nahbereich" bei evtl. Anfragen als zu erwartende Größenordnung
benennen. Falls
dann vor Ort eine weiterführende Leistung erforderlich werden sollte,
(Abschleppen über eine größere Entfernung) muss wie allgemein
üblich, eine
Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kraftfahrer erfolgen.
Sollten ihre Sätze davon mehr als nur unerheblich abweichen bitten wir
um
Information, damit wir ggf. unsere Angaben aktualisieren können.
Die Berechnung der Vermittlungsgebühr an Sie erfolgt Quartalsweise und
wird mit
dem jeweiligen Avis verrechnet. Beiliegend das Muster einer
entsprechenden
Verrechnung.
Wenn Sie bzw. ihr Unternehmen nicht in diesem Verfahren tätig bzw. in
unsere
entsprechenden Vermittlungen einbezogen werden möchten, bitten wir um
Mitteilung. Wir werden Sie dann entsprechend Ihrem Wunsch nicht
vermitteln.
Für weitere Fragen oder Erläuterungen stehen Ihnen wir,
wie gerne auch die Interessengemeinschaft der
ADAC-Straßendienstbetriebe e.V.
(ISA), Ottostr. 6, 76227 Karlsruhe, e-mail: isa-ev@web.de
bzw. Internet:
www.isa-ev.com zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Kroha
Zu diesem Schreiben ist noch anzumerken, dass der ADAC einigen
Versicherungskonzernen angeboten hat, über diese Preisdeckelung auf
89,- EUR
netto auch bei den PKW-Unfalleinsätzen (Abschleppen und Bergen) den
flächendeckenden Einstieg ins "Unfallgeschäft" zu
ermöglichen.
Wie bei der Autovermietung CAR-PARTNER bekommt so die
Versicherungswirtschaft
ein bundesweit-flächendeckendes Leistungspaket - können dann hier ggf.
bei
anderen "Rechnungseingängen" auf das
ADAC-Nichtmitglieder-Preisniveau kürzen ?
All diejenigen ADAC-Vertragsabschleppdienste, die hier mitmachen, sägen
den Ast
ab, auf dem Sie sitzen, auch wenn viele ADAC-Abschleppdienste noch
glauben, dass
diese "Projekt" nun ein Meilenstein für den noch
erfolgreicheren
Verdrängungswettbewerb "unliebsamer" nicht-gelber
Abschleppkollegen sein wird ?
Innerhalb kürzester Zeit wird der ADAC (als Verbraucherschützer) auch
die
Abschleppkosten auf 89,- EUR netto Niveau deckeln "müssen",
auch wenn die
Auftragsvermittlung nicht über die ADAC-Notrufzentrale eingegangen ist
?
Die Rufschädigung, die in der Öffentlichkeit ausgelöst wird, wenn
für eine
völlig identische Leistung der vom ADAC-Notrufzentrale vermittelte
Kunde A dann
nur 89,- EUR netto zahlen müsste, der exakt identische Abschleppkosten
- Fall an
der gleichen Unfallstelle des Kunden B jedoch 440,- EUR berechnet
erhält, und im
Fall der ADAC-Eintrittsverpflichtung der ADAC-Vertragsabschleppdienst
dann nur
28,50 EUR netto an eine ADAC-Firma (e.V., Schutzbrief AG oder Service
GmbH)
berechnen kann - dürfte doch einem ERDBEBEN vergleichbar werden ?
Der ADAC , so entsteht der Eindruck, "lebt" auf Kosten der
übrigen Kunden, vor
allem derjenigen, die dann mehr als 28,50 EUR , 38,50 EUR oder 54,- EUR
netto
für Abschleppkosten als "Schaukelpreisergebnis" der ADAC -
Vertragsabschleppdienste dann zahlen müssen ? Und dies seit Jahrzehnten
?
Ist der ADAC auf Kosten der "übrigen" Kunden so schnell so
reich geworden ?
Wie bewertet das Bundeskartellamt die marktbeherrschende Positionierung
des ADAC incl. seiner "Tochterfirmen" ? Der ADAC wird -
siehe Projekt mit VW-Bank -
immer mächtiger . Kann der ADAC vor Kraft noch laufen ?
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de
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