L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung


GDV - BAB-Notrufsäulen - Uneingeschränktes Dauerdrama ?

Am 13.1.1997 schrieb der damalige Bundesverkehrsminister Franz Müntefering
die Abfrage der Notrufsäulen zur Privatisierung im Bundesanzeiger aus.

Neben dem GDV war die ADAC-Service-GmbH der alleinige Mitbewerber, nicht wie der VBA fälschlich berichtete, eine ARGE Pannen- und Unfallhilfe e.V. (APU) -
Vereinskonstruktion. Diese APU hätte (unter dem Vorsitz des ADAC) den
Alleinbetreiber ADAC-Service-GmbH " kontrollieren " sollen ?
(Das sog.: Wer macht ....... Den-Bock-zum-Gärtner .......  Spiel .....  ?)

Am 26.1.1999 wurde von Herrn Müntefering bekannt gegeben, dass die
Autoversicherer im GDV die Notrufsäulen an den deutschen Autobahnen übernehmen.

Am 12.1.2000 schrieb dann die GDV Dienstleistungs-GmbH& Co. KG Hamburg im
Bundesanzeiger aus, damit sich Abschlepp- und Pannendienstunternehmer in ca.
28km-Radien (2500 qkm) bewerben und diese Einzugskreise abgedeckt werden.

Dies erweckte bei mir persönlich den Eindruck, als ob man verhindern wollte,
dass einzelne Abschleppunternehmer hier sich überhaupt melden ? Wer von Ihnen
hat schon den BUNDESANZEIGER zur Lektüre ? Die IGA informierte ihre Mitglieder
am 27.1.2000 <igdv1>

Der VBA beeilte sich dann mitzuteilen, dass sich die Mitglieder sehr genau
überlegen sollten, ob Sie sich überhaupt beim GDV bewerben ? - Insgesamt eher
eine negative Gegendarstellung ?
Wörtlich schrieb der VBA am 24.1.2000, dass diese GDV-Anforderungen "für ein
Durchschnittsunternehmen fast nicht zu erfüllen sind. Nach Meinung des VBA sind
hier in erster Linie die NOTRUFZENTRALEN angesprochen. Sollten sich für ein
entsprechendes Gebiet mehrere Unternehmen melden, werden die Leistungen im
Reihumverfahren abgewickelt."

Persönlich gaben der erste und zweite VBA-Vorstand währenddessen ihre Bewerbung
beim GDV in Hamburg persönlich ab. Dies stand allerdings nicht im der
VBA-Vereinszeitschrift, sondern wurde uns vom GDV persönlich so mitgeteilt.

Auch stimmte es nicht, dass in erster Linie NOTRUFZENTRALEN angesprochen werden
sollten.

Total falsch war auch, dass mehrere Unternehmen in einem Gebiet aufgenommen
werden sollten und hier dann im Reihumverfahren hätte vermittelt werden sollen.
Hier nahm man in Wirklichkeit nur einen Betrieb pro 28 km-Radius (2500 qkm) 
auf. Warum hier der VBA so fortgesetzt falsch berichtet, ist unbekannt ?

Der GDV erhielt die Notrufsäulen 15 Jahre lt. Ausschreibungstext.

Schon damals war das Interesse des GDV und der Versicherungswirtschaft wohl
hauptsächlich dadurch geprägt, dass man um jeden Preis das weitere Erstarken 
des ADAC und ein faktisches ADAC-Monopol verhindern wollte.

Hier sei daran erinnert, dass die SCHWARZE Bundesregierung vorher schon 
versucht hatte, dem ADAC ohne Ausschreibung im Bundesanzeiger die
BAB-Notrufsäulen 1996 zuzuspielen - deshalb wurde ja in panikartiger Art und
Weise die ARGE Pannen- und Unfallhilfe e.V. (APU) vom ADAC und VBA, sowie den
übrigen (ADAC-unterwürfigen) Automobilclubs im Oktober 1996 gegründet, der
ADAC-Haupt-Geschäftsführer auch noch als APU-Präsident (mit doppeltem
Stimmrecht) gewählt und auch ein VBA-Verwaltungsrat und gleichzeitiger
ADAC-Vertragsabschleppdienst ebenfalls ins APU-Präsidum berufen und gewählt.
(Der AvD ist inzwischen wohl aus Kostengründen aus der APU wieder ausgetreten)

Meine deutliche Kritik an der VBA-Zuneigung zum ADAC war dann auch gleich 
wieder ein Gegenstand ersten Klage des  VBA-Vereins gegen mich persönlich.
Diese Klage wurde nicht wie vom VBA behauptet, vom VBA gewonnen, sondern ein
50/50 - Vergleich wurde vor dem Landgericht Wuppertal geschlossen.
Ein einziges WORT wurde kritisiert und war der Stein des Anstoßes.
Dieses Wort war keine Beleidigung, wie der VBA immer glauben machen wollte,
sondern drückte nur die sehr enge Verbundenheit des VBA mit dem ADAC aus.
Dieses WORT war wohl zu sehr " zutreffend " ?  (Deswegen darf ich es auch lt.
Gerichtsvergleich nie mehr wiederholen) 

Rein zufällig - am 21.9.1996 - veranstaltete der sog. IGA-Vorgründungskreis in
München am Flughafen-Hotel eine Präsentation einer unternehmereigenen
Abschleppvermittlungszentrale.
Wir wussten damals noch nichts von den Aktivitäten des ADAC und VBA zur
Übernahme der BAB-Notrufsäulen. Ahnten aber die Notwendigkeit einer
Gegensteuerung.

Nur gerüchteweise wurde uns über die sog. LICHTGESTALT  aus Oberbayern
berichtet, dass dieser ADAC-Vertragsabschleppdienst behauptet haben soll, dass
nun in seinem Revier die erste TESTSTRECKE aufgebaut werden soll und damit
faktisch nur noch ADAC-Vertragsabschleppdienste über die BAB-Notrufsäule zum
Zuge kämen ? (Mai/Juni 1996)
Selbstverständlich glaubten wir kein Wort dieser Wirtshausgespräche.
Wir vermuteten ganz einfach, dass sich unser Informant im Biernebel verhört
hatte und nur einzelne Gesprächsteile aus dem Zusammenhang gerissen, berichten
konnte.

Dies habe ich aus guten Grund ausgeführt, weil ich nun vermute, dass die
vereinigten Versicherungskonzerne (GDV e.V.) über ihre GDV DL GmbH& Co. KG
möglicherweise beschlossen haben könnten, langfristig nur noch
Versicherungs-Vertragsabschleppdienste am Markt zuzulassen, weil aus Sicht der
Versicherungskonzerne doch fast alle Schadensfälle in den Hoheitsbereich der
Haftpflichtversicherungen fallen, auch faktisch die Versicherungssparten
Lebensversicherung, Rechtsschutzversicherung, Schutzbriefversicherung, usw.....
in unendlicher FORM immer irgendwie beteiligt sind, also immer eine
Kundenpräferenz - Kundenwunsch - behauptet werden kann ?

Die Versicherungskonzerne wollen  weg vom " Schadenersatz " :
Die Abschaffung der Naturalrestitution - ein Geschenk für die
Versicherungswirtschaft (Aufsatz vom Rechtsanwalt und Richter a.D. Eugen
Menken), sinnigerweise zu bestellen - ADAC-Verlag - ISSN 0012-1231 in allen
Buchhandlungen oder direkt über den ADAC in München. (nach dem
Urheberrechtsgesetz können wir diesen ADAC-Artikel nicht kopieren und hier
komplett einstellen)

Die Dispositionsfreiheit der Autofahrer soll nun von den vereinigten
Versicherungskonzernen auch mit Hilfe des Versicherungs-Schadensmanagment
grundsätzlich stark beschnitten werden.

Das gleiche fadenscheinige Argument gebraucht ja seit Jahren auch der ADAC,
indem er den ADAC-Mitgliedern eintrichtert, dass nur die Leistungserbringung
über die ADAC-Vertragsabschleppdienste und die vereinseigene
ADAC-Straßendienstwacht " zugelassen " wird . Vehement wehrt sich z.B. der ADAC
gegen Abtretungen seiner Mitglieder, die zufällig oder absichtlich einen
Nicht-ADAC-Vertragshilfeleister im Unfall- oder Pannenfall als Dienstleister
bekommen hatten. (Sind nicht alle ADAC-Mitglieder in der ADAC-Schutzbrief-AG
automatisch rückversichert ?)

Hier sei nochmals daran erinnert, dass die Eigentümer, bzw. Mitglieder des GDV
e.V. , der GDV DL GmbH& Co. KG, sowie der SILBERNEN FLOTTE (Assistance-Partner GmbH& Co. KG) immer wieder die Versicherungskonzerne " himself " sind.

Das Ende der Wirtschafts-Demokratie erkennt man  m.E.  auch daran, dass der
Schutz der kleinen und mittleren Unternehmen trotz Grundgesetzschutzes durch
praxisintelligente Winkelzüge marktstarker Gruppen ausgehebelt werden, ohne 
dass die Landes- und Bundeskartellämter einschreiten ? (ausdrückliche Frage)

Beispiel: Ein Versicherungskonzern (z.B. Allianz, München) droht dem Bayr.
Staatsministerium des Innern, wenn die geplante Monopolvermittlung in Bayern 
der ADAC-Service-GmbH übertragen wird, flugs aus München wegzuziehen ,
Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen künftig anderswo in Deutschland
aufzubauen, schwubb-di-wupp bekommt der GDV die Monopolvermittlung in BAYERN ?
(Dies habe ich nicht als SATIRE angedacht)

Es ist also zum Schluss festzuhalten, dass die Ausschreibung des GDV an die
Abschleppunternehmer eigentlich gar keine Ausschreibung war.
Sonst hätte derjenige Abschleppunternehmer das ARBEITSMONOPOL in seinem
Vertragsgebiet (2500qkm) erhalten, der bereit gewesen wäre, die höchsten
Vermittlungsprovisionen an den GDV zu zahlen. Auch wir hätten hier mitgeboten
und diese Vermittlungskosten ungerührt (z.B. 100,- DM) weiterberechnet.
Ist es denn bei der Mobilfunklizenz anders ?
Nachdem aber die Vermittlungsprovision festgeschrieben wurde, ging es nur 
darum, die Platzhirsche im Revier auszuwählen.

Nachdem jetzt all diese " Platzhirschverträge " vom GDV zum 30.6.2004 gekündigt
wurden und nur noch die SILBERNE FLOTTE ab dem 1.7.2004 diese Aufträge - freie
Fälle - erledigen darf - ohne jede Preistransparenz - ohne die Einhaltung der
Preisangabenverordnung - preisverschleiernd - wird ersichtlich, dass die
vereinigten Versicherungskonzerne sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen.

Angeblich steht im Vertrag des Bundesverkehrsministeriums, dass der GDV
wettbewerbsneutral mit allen am Markt befindlichen Hilfeleistern
zusammenarbeiten muss ? So wie es die Autobahnmeistereien taten ?
Möglicherweise ist der Vertragspasssus schwammig formuliert und der GDV meint
nun auch, dass er diese Lücke zu Gunsten seiner TOCHTERFIRMA - SILBERNE FLOTTE
ausnützen kann ?

Herr Beermann, einer der GDV-Geschäftsführer schrieb auf meine Beschwerde der
fehlenden Preistransparenz am 7.11.2000 folgenden Schlusssatz:
......Wie Sie sehen, gibt es aus unserer Sicht keine rechtliche Verpflichtung
und auch keine sachlich gebotene Notwendigkeit, einen Anrufer über die Preise
für die Abschleppleistungen zu informieren.

Damit zeigen die Versicherungskonzerne, dass der GDV (eig. Versicherungsfirma)
als Staat im Staate sich einbildet, über den Gesetzen in Deutschland zu stehen,
bzw. tatsächlich demonstriert, sich durch seine millionenschweren Zahlungen an
die Staatskasse darüber hinwegsetzen zu können. (Lt. ACE-Zeitschrift spart der
Bund jährlich nun 48 Millionen DM)

Wann tritt also der ADAC - selbst umfangreich im Versicherungsgeschäft mit der
ADAC-Schutzbrief-AG und der ADAC-Rechtsschutz-AG - dem Kartell GDV offen bei ?

Dieter Pramschüfer     info@iga-verein.de             www.iga-verein.de
 

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