L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
Spektakulärer Heckbrillen-Unfall
"Abgeschleppt und abgehängt"
titulierte die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 3.9.2003 über den
Unfall, als ein Bergungs-Kfz einen Ford Transit, der in der Heckbrille
abgeschleppt wurde, während der Fahrt verlor.
Dieser abgeschleppte Transporter fuhr dann "führerlos" eine
zwei Meter tiefe Böschung hinunter, bzw. stürzte dort hinunter,
nachdem er vorher die gesamte Straße überquert hatte und blieb am Fuße
dieser Böschung auf den Stadtbahnschienen der Linie 4 liegen. Der fast
neue Ford Transit war inzwischen schrottreif. Ein Zugführer konnte nur
durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß vermeiden.
Das Personal des Bergungs-Kfz hatte den Transit sogar mit Gurten in der
Heckbrille des ATEGO gesichert. Die Zurrgurte waren schlicht gerissen.
Die Ursache ist relativ einfach zu erklären. Der Mercedes-Atego mit
langem Radstand und Schiebeplateau, sowie Luftfederung und dieser
montierten Heckbrille hat einen sehr langen Überhang. Wenn nun das
Bergungs-Kfz in einer kleinen Bodenwelle ins Schwingen kommt, sich durch
den schweren Ford Transit mit einer Abschlepplast von ca. 1800 kg und
einem Lastangriffspunkt von über 4 m hinter der Ategohinterachse
mitschwingend bewegt, wird die Vorderachse leicht aus den Federn gehoben
und die Transit-Räder in der Heckbrille setzen auf der Straße plötzlich
auf. Wie beim Tennisschläger-Aufschlag wird dann der Ford Transit aus
der Heckbrille katapultiert. Auch die dünnen Zurrgurte können dann
diese " Kanonenkugel " nicht mehr halten. Der Fahrer des
Bergungs-Kfz hätte in Anbetracht des Federweges und der möglichen
Schwingungen viel weiter die Heckbrille anheben müssen.
Zudem fehlte dem Personal eine Abschlepplast-Tabelle für die
Heckbrille.
Möglicherweise war durch den weiten Lastangriffspunkt in Verbindung mit
dem hohen Vorderachsgewicht des Ford Transit von über 1800 kg bereits
die Hinterachse und damit die Federungsgrenze überlastet. Bei einem
Radstand des Bergungs-Kfz von ca. 4,5m wippt die Vorderachse hoch wie
eine auspendelnde Waage ?
Dieser Unfall ist kein Einzelfall. Meist geht so ein Heckbrillenunfall
relativ glimpflich ab und das abgeschleppte Kfz in der Brille bleibt hängen
und wird " nur " beschädigt.
Es grenzt sowieso an ein Wunder, daß dieser verlorene Ford Transit auf
dieser belebten Straße an der Stadtgrenze von Hannover weder andere
Autofahrer, noch Fußgänger und Radfahrer überrollt hat. Der
ADAC-Vertragsabschleppdienst hat bis heute keine Abschlepplast-Tabelle für
seine Bergungs-Kfz und auch keine Schulungskurse nach dem
Arbeitsschutzgesetz, sowie keine Gefährdungsermittlung dazu.
Selbstverständlich wurden zu den Ermittlungen nur solche Fachleute von
der Polizei befragt, die sicherlich keine Ahnung hatten - und von dieser
ganz, ganz viel. Somit war das Verfahren wg. Verkehrsgefährdung,
usw.... aus Sicht der Behörden einzustellen.
Nun sollten aber die Abschleppunternehmer sich künftig nicht auf solche
Unwissenheiten verlassen. Es gibt ja auch Sachverständige, die hier
recht gut ermitteln können. Es soll sogar Polizeibeamte geben, die mehr
als 2+2=4 kombinieren können ?
Daher ist es notwendig, daß der Einsatz von Heckbrillen an Bergungs-Kfz
, bzw. LKW zur Fahrzeugbeförderung, mit aller Vorsicht und Umsicht
durchgeführt wird, insbesondere müssen die zulässigen
Leistungsgrenzen beachtet werden.
Wie an diesem Beispiel erklärt, sind nun mal fast 2 t ca. 4 m hinter
der Hinterachse ein gewaltiger Lastangriff und wird bei höheren
Geschwindigkeiten und bei unebenen Straßen dann fast unweigerlich zur
fahrenden BOMBE .
Hier werden nicht nur andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet, auch
das Personal kann bei einem Unfall selbst mitgefährdet werden, was
wiederum die Einbeziehung des Arbeitsschutz-Gesetzes betreffen wird.
Hier dürfte bereits eine Überlastung der zulässigen Hinterachslast
vorgelegen haben.
Mancherorts ist aber auch noch zu beobachten, daß sogar noch ein
zweites Kfz auf das Schiebeplateau aufgeladen wird. Bei 12 t zGG
Fahrgestellen ist dies kein Risiko mehr, sondern kann unzweifelhaft als
vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung bewertet werden.
Dieter Pramschüfer
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