L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
Nepp-Abschlepprechnung aus NRW ?
Am 24.1.2003 stellte ein allseits bekannter Abschleppunternehmer aus
NRW, dazu ein sog. Verbandsaktivist, eine LKW-Abschlepprechnung und
LKW-Bergungsrechnung auf, die 16.129,52 EUR ergab - incl. 16 % MwSt.
Diese Rechnungshöhe ist zwar auf den ersten Blick nicht ungewöhnlich
hoch, jedoch bei einer genauen Überprüfung der Std.-Verrechnungssätze
waren wir doch etwas verwundert.
Immerhin behauptet sein von ihm maßgeblich geführter VERBAND, daß die
Preis- und Strukturumfrage ein Preisniveau von z.B. unter 200,- EUR für
einen LKW-Abschleppwagen (3-Achser-Unterfahrlift).
In seiner Rechnung wird dieser LKW-Abschleppwagen aber mit 351,18 EUR
netto aufgeführt.
Die Überstundenzuschläge für den LKW-Fahrer (Nachts von 18.30 Uhr bis
5.30 Uhr) beliefen sich auf 36,96 EUR netto / Std.
Der Bergungsleiter auf 84,48 EUR netto / Std.
Der Monteur auf 79,32 EUR netto / Std.
Der Mobilkran auf 215,00 EUR netto / Std.
Der LKW-Abschleppwagen wurde die gesamte Einsatzdauer berechnet.
Abzüge für Wartezeiten oder Nichtbenützung des LKW-Abschleppwagens während
die beiden Autokräne die Ladung und den Lastzug aus dem abschüssigen
Hang gehoben hatten, wurden nicht gemacht.
Der sog. Verbandsgutachter und viel beschäftige Parteigutachter für
die Versicherung hat aber in vielen anderen Rechnungsprüfungen hier
regelmäßig die Berechnungszeiten eines nur für das anschließende
Abschleppen benötigten LKW-Abschleppwagens verneint und ausgeführt, daß
hier ein Bergungsleiter dazu verpflichtet gewesen wäre, den
LKW-Abschleppwagen nur für die eine Stunde der Abschleppfahrt
von der Unfallstelle zum Betriebssitz berechenbar sein soll.
Nachdem zwei Mobilkräne vor Ort waren und der LKW-Abschleppwagen nun
aber wirklich untätig bis auf die letzte Einsatzstunde stand, wird
dieses Berechnungsverhalten dieses Verbands-Ober-Aktivisten bezeichnend?
Selbstverständlich kann nach dem Meldebild in den meisten Fällen nicht
vorher abgeschätzt werden, ob der LKW-Abschleppwagen z.B. mit der
Bergeseilwinde tatsächlich unverzichtbar ist
oder ob das Personal des LKW-Abschleppwagen nun überraschend zur
Ladungsbergung unverzichtbar ist und nun tatsächlich keine Zeit hat,
den nicht benötigten LKW-Abschleppwagen zurück zufahren. Hier sei nun
aber erwidert, daß dieser scheinheilige Verbandsgutachter genau diese
Vorwürfe regelmäßig allen anderen Abschleppunternehmern vorhält, vor
allem wenn es sich nicht um Verbandsmitglieder handelt?
Siebengescheit hinterher vom fernen Schreibtisch aus Oberbayern davon
schwätzt, daß es theoretisch anders billiger gegangen wäre ? OHNE
aber den Gegenbeweis anzutreten ?
GRAU ist alle Theorie. Selbst einen Abschleppbetrieb hat dieser Knabe
noch nie geleitet.
Tatsächlich ist eine Einschätzung für einen Sachverständigen
hinterher schwierig.
Nur hat dieser Verbands-Parteigutachter in hauptsächlichen Diensten der
Versicherungen bewiesen, daß grundsätzlich immer gegen die
Abschleppunternehmer von ihm begutachtet wird?
Wenn dann dazu kommt, daß sein oberstes Vorstandsverbandmitglied selbst
keinesfalls die Preis- und Strukturumfragepreise auch nur annähernd
verwendet, stinkt die gesamte Gutachtertätigkeit dieses Sachverständigen,
der zudem noch öffentlich bestellt und vereidigt ist?
Bei einem Verfahren vor dem Landgericht Kassel kam heraus, daß dieser
Ober-Sachverständige über 600 Rechnungsprüfungen im Jahr durchführt
und alle diese geprüften Abschlepprechnungen höher sind, als die
Preis- und Strukturumfrage des Verbandes. Nun fragte der Richter nach,
ob dieser Gutachter in Kenntnis dieser Abweichungen diese höheren Werte
berücksichtigt hat und die Preis- und Strukturumfrage entsprechende Änderungen
erfahren hatte?
Der Obergutachter des Verbandes und der Versicherungen verneinte.
Damit ist ersichtlich, daß z.B. 100 Fragebogenantworten von
Verbandsmitgliedern, die ungeprüft auf den Wahrheitsgehalt sind, für
die Preis- und Strukturumfrage des Verbandes über die Mittelwerte im
LKW-Einsatzbereich fußen und die tatsächlichen Werte anhand der
Rechnungskopien von über 600 Fällen dann als überteuert von diesem
Oberverbandsgutachter bewertet wurden.
Der Richter in Kassel lehnte ob diesem erkennbar dubiosen Basiswerten
der Preis- und Strukturumfrage des Verbandes, das Sachverständigengutachten
schlichtweg ab und erklärte, daß nach eigener Kenntnis und Vergleich
der tatsächlich dem Landgericht aus anderen Fällen vorliegenden
LKW-Abschlepprechnungen keine abnormalen Rechnungssätze erkennbar sind.
Der Streit war u.a. über folgende Std.-Verrechnungssätze entbrannt:
Berge-Autokran 60 t
pro Std. netto
LKW-Abschleppwagen 4-Achser
LKW-Abschleppwagen 3-Achser
Bergungs-Kfz (Plateauwagen)
Sattelzugmaschine
Auflieger dazu
Werkstattwagen
Rüstfahrzeug
Containerfahrzeug 6x6
Containerpauschale pro Tag
Sicherungsfahrzeug
fahrbare Absperrtafel
Gabelstapler
Bergeleiter
Standgeld LKW je Tag
Alle Einsatzfahrzeuge mit je 1 Mann/Frau besetzt
Nachtzuschlag auf Personalstd.
Nachtzuschlag auf Bergeleiter
|
270,61 EUR
296,20 EUR
270,61 EUR
143,37 EUR
140,61 EUR
148,50 EUR
143,37 EUR
143,37 EUR
154,64 EUR
100,00 EUR
105,50 EUR
100,00 EUR
89,48 EUR
91,00 EUR
75,00 EUR
24,54 EUR
45,50 EUR |
Wohl nur wenige LKW-Abschleppunternehmer haben einen so umfangreichen
Einsatzfuhrpark und können so eine umfangreiche Bergung überhaupt
durchführen.
Hier sei der sog. 10-Eimerketten-Vergleich angebracht. Um einen Brand zu
löschen, geht es mit 10 Eimern und 10 Leuten relativ schnell. Würden
nur 5 Leute arbeiten, würde der Einsatz nicht nur doppelt so lange,
sondern vermutlich 4-mal-so-lange dauern, abgesehen davon, daß dann ein
Feuer ggf. überhaupt nicht gelöst werden könnte, bzw. der
Brandschaden noch viel höher wäre.
So in etwa läuft es auch mit einer LKW-Bergung.
Auch wenn bei einer LKW-Bergung der eine oder andere Mann oder Frau,
bzw. Einsatzfahrzeug gewisse unvermeidbare Leerlaufzeiten hat, so ist
die Gesamt-Arbeitsleistung jedoch durch höheren Personal- und
Fahrzeugeinsatz dann viel geringer und die Gesamtkosten dann günstiger.
Dieser zitierte Sachverständige beschränkt seine Tätigkeit dann auf
eine nicht-nachvollziehbare Kürzung von Einsatzgeräten und
Personalstunden, sowie eine pauschale Kürzung auf die Preis- und
Strukturumfrage des Verbandes, die nachweisbar nicht zutreffend ist.
Diese unqualifizierte Sachverständigenlogik zeigt nur auf, daß dieser
die einseitige Parteilichkeit auf die Spitze zu treiben gewillt ist.
Dieser Versicherungsparteigutachter unterläßt es auch zu prüfen, ob
die Einsatzzeiten und die Einsatzpreise nicht ausdrücklich vom
Auftraggeber (Inhaber der Spedition, Fahrer oder anwesendem
Havariekommissar) auf dem Auftragsschein unterschrieben wurden und mit
einer zweiten Unterschrift auch ausdrücklich die Preisliste vereinbart
wurde - und zwar hinterher nach Beendigung des Einsatzes.
Auch der Aushang der Preisangabenverordnung (PAngV) an den
Einsatzfahrzeugen und damit auch die grundsätzliche Vereinbarung, daß
die Einsatzpreise ggf. auch ohne ausdrückliche Unterschriftsleistung
nach Auftragsdurchführung als vereinbart gelten könnten, hat dieser
Versicherungsparteigutachter nicht berücksichtigt und geprüft.
Das Gesamtbild seines Vorgehens ist daher dubios und unverständlich.
Auch in anderen Branchen gibt es immer Anbieter, die irgendwo irgendwas
günstiger anbieten.
Wenn sie aber im Buxtehude tanken müssen, können Sie auch nicht
hinterher argumentieren, daß im fernen Hamburg an der Tankstelle
XYZ der Kraftstoff um den Betrag x günstiger sei und deshalb eine
Rechnungsminderung verlangen.
Das letzte Fazit ist aber, daß diese Preis- und Strukturumfrage nicht
aussagekräftig ist.
Hierbei wurde auch nicht berücksichtigt, daß Betriebe (nur
Verbandsmitglieder) teilgenommen haben, die gar nicht über einen
kompletten Einsatzfuhrpark verfügen und möglicherweise nur in
einzelnen Positionen tatsächlich günstig sind, bzw. auch hierbei möglicherweise
unrichtige Angaben getätigt haben. Ein Daten- und Wahrheitsabgleich mit
tatsächlich-geschriebenen Rechnungen ist vom Verband niemals erfolgt
und hätte in Anbetracht der gegenteiligen Rechnungen, die massive
Abweichungen von Verbandsmitgliedern unmißverständlich belegen,
durchgeführt werden müssen. Wenn schon der Verbandsoberaktivist die
Preis- und Strukturumfrage massiv widerlegt, erübrigt sich jede weitere
Erörterung.
Die Std.-Verrechnungssätze dieses beispielhaft-aufgeführten
Abschleppdienstes sind daher m.E.
in Anbetracht der vorbildlich-umfangreichen Ausrüstung nicht nur
angemessen, sondern günstig.
Tatsächlich hat die Gewinn- und Verlustrechnung am Jahresende 2004
ergeben, daß sogar ein kleiner Betriebsverlust dem Finanzamt gemeldet
werden mußte, also eine Kostenunterdeckung vorhanden ist und somit die
Kalkulation wie von mir vermutet, am unseren betriebswirtschaftlichen
Ende liegt.
Eine Betriebskalkulation ist im Abschleppgewerbe sehr schwierig, weil
hier jedes Jahr die Auslastung unterschiedlich sich auswirken kann. Es
ist daher sinnvoll, nicht nur das aktuelle vergangene Jahr mit der
Einzel-Std.-Satz-Kalkulation zu verknüpfen, sondern Erfahrungswerte aus
den vorherigen Jahren dazuzurechnen.
Dieter Pramschüfer
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