L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung

EuGH erlaubt Umweltschutzkriterien bei öffentlichen Ausschreibungen

Die Süddeutsche Zeitung meldete am 19.9.2002 aus Luxemburg:
Öffentliche Auftraggeber dürfen bei der Ausschreibung von Dienstleistungen auch Umweltschutzkriterien festlegen, urteilte gestern der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Die EuGH-Richter entschieden damit vorab zu einer Klage gegen eine Ausschreibung, die die Stadt Helsinki veranstaltet hatte, um den städtischen Busverkehr neu zu organisieren. Entscheidendes Kriterium waren unter anderem auch die Abgas- und Lärmemissionen der eingesetzten Busse.
Den Zuschlag erhielt das stadteigene Verkehrunternehmen, das - als einziger Anbieter von Gasbussen - die Konkurrenz im Umweltschutz übertrumpfen konnte. Ein privates Unternehmen klagte gegen die Entscheidung der Stadt (Rs C-513/99)

Dieses Urteil haben wohl die meisten Abschleppunternehmer nicht beachtet ?

Seit dem 1.Januar 2005 gilt die EU-Luftqualitätsrichtlinie europaweit.
In Florenz wurden Fahrverbote für Autos ohne Kat und alte Diesel verhängt.
In Rom müssen darüber hinaus an einem Tag in der Woche jeweils Fahrzeuge mit geraden oder ungeraden Kennzeichen stehen bleiben.

Die Hitliste der deutschen Schmuddelstädte führt München an. Ob hier der bayr. Ministerpräsident wie bei den Arbeitslosenzahlen im Osten (z.B. Sachsen) den roten Bundeskanzler dafür verantwortlich machen will?
Bei den wenigen Arbeitslosen in BAYERN ist ja nicht der Bundeskanzler der " Schuldige " , sondern Herr Dr. Stoiber selbst, aber außerhalb von Bayern hat der Bundeskanzler die Arbeitslosen verursacht, so seine m.E. verquere Logik. Und damit die Rechtsradikalen?
Wir können also gespannt sein, was passiert, wenn in München die RÄDER still stehen und die Schuldzuweisungen dann ähnlich lachhaft zur Bundesregierung und zum Bundeskanzler abgeschoben werden?

Für uns Unternehmer ist es aber deshalb so tragisch, weil wir selbst gegen diese seit Jahren drohende Entwicklung nichts unternehmen konnten. Die Kfz-Hersteller (Mercedes & Co.) konnten oder wollten ganz einfach keine sauberen LKW-Dieselmotore liefern, obwohl die Krebsgefahr von Diesel-Feinstaub seit Jahren wissenschaftlich erwiesen ist. Nun droht uns eine beinahe unüberwindliche Investitionshürde und ein brutaler Wertverlust der Abschlepp- und Bergungs-Kfz, die keine EURO 5  Norm erfüllen - und wohl auch nicht nachgerüstet werden können.
Ob für EURO 4 LKW-Motore ein Nachrüstkat und Nachrüstfiltersatz kommt ist noch ungewiß?

Bürgermeistern, die diese EU-Richtlinie über den Höchstwert von 50 Mikrogrann Feinstaub an mehr als 35 Tagen in Jahr überschreiten, droht schlicht eine Haftstrafe.
Neben München sind fast alle deutschen Großstädte - auch Dortmund und Regensburg schon in der Hitliste der Schmuddelstädte.

Aus diesem Grund können wir in Deutschland bei den Ausschreibungen ab 2006, spätestens 2009 damit rechnen, daß nur noch Einsatzfahrzeuge mit EURO 5 - Dieselnorm bei öffentlichen Abschleppaufträgen zugelassen werden. Möglicherweise werden in bestimmten Städten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ohne EURO 5 auch schon viel früher (im Laufe 2005 ?) kommen ?
Einer unserer Hauptprobleme ist jedoch, daß für den Mercedes Atego erst zum Jahresende die EURO 5 Motore lieferbar sein werden. Die Auslieferung für den Mercedes Actros beginnt erst in den nächsten Wochen.

Dieter Pramschüfer

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