L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
EuGH erlaubt Umweltschutzkriterien bei
öffentlichen Ausschreibungen
Die Süddeutsche Zeitung meldete am 19.9.2002 aus Luxemburg:
Öffentliche Auftraggeber dürfen bei der Ausschreibung von
Dienstleistungen auch Umweltschutzkriterien festlegen, urteilte gestern
der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Die EuGH-Richter entschieden damit vorab zu einer Klage gegen eine
Ausschreibung, die die Stadt Helsinki veranstaltet hatte, um den städtischen
Busverkehr neu zu organisieren. Entscheidendes Kriterium waren unter
anderem auch die Abgas- und Lärmemissionen der eingesetzten Busse.
Den Zuschlag erhielt das stadteigene Verkehrunternehmen, das - als
einziger Anbieter von Gasbussen - die Konkurrenz im Umweltschutz übertrumpfen
konnte. Ein privates Unternehmen klagte gegen die Entscheidung der Stadt
(Rs C-513/99)
Dieses Urteil haben wohl die meisten Abschleppunternehmer nicht beachtet
?
Seit dem 1.Januar 2005 gilt die EU-Luftqualitätsrichtlinie europaweit.
In Florenz wurden Fahrverbote für Autos ohne Kat und alte Diesel verhängt.
In Rom müssen darüber hinaus an einem Tag in der Woche jeweils
Fahrzeuge mit geraden oder ungeraden Kennzeichen stehen bleiben.
Die Hitliste der deutschen Schmuddelstädte führt München an. Ob
hier der bayr. Ministerpräsident wie bei den Arbeitslosenzahlen im
Osten (z.B. Sachsen) den roten Bundeskanzler dafür verantwortlich
machen will?
Bei den wenigen Arbeitslosen in BAYERN ist ja nicht der Bundeskanzler
der " Schuldige " , sondern Herr Dr. Stoiber selbst, aber außerhalb
von Bayern hat der Bundeskanzler die Arbeitslosen verursacht, so seine
m.E. verquere Logik. Und damit die Rechtsradikalen?
Wir können also gespannt sein, was passiert, wenn in München die RÄDER
still stehen und die Schuldzuweisungen dann ähnlich lachhaft zur
Bundesregierung und zum Bundeskanzler abgeschoben werden?
Für uns Unternehmer ist es aber deshalb so tragisch, weil wir selbst
gegen diese seit Jahren drohende Entwicklung nichts unternehmen konnten.
Die Kfz-Hersteller (Mercedes & Co.) konnten oder wollten ganz
einfach keine sauberen LKW-Dieselmotore liefern, obwohl die Krebsgefahr
von Diesel-Feinstaub seit Jahren wissenschaftlich erwiesen ist. Nun
droht uns eine beinahe unüberwindliche Investitionshürde und ein
brutaler Wertverlust der Abschlepp- und Bergungs-Kfz, die keine EURO 5
Norm erfüllen - und wohl auch nicht nachgerüstet werden können.
Ob für EURO 4 LKW-Motore ein Nachrüstkat und Nachrüstfiltersatz kommt
ist noch ungewiß?
Bürgermeistern, die diese EU-Richtlinie über den Höchstwert von 50
Mikrogrann Feinstaub an mehr als 35 Tagen in Jahr überschreiten, droht
schlicht eine Haftstrafe.
Neben München sind fast alle deutschen Großstädte - auch Dortmund
und Regensburg schon in der Hitliste der Schmuddelstädte.
Aus diesem Grund können wir in Deutschland bei den Ausschreibungen ab
2006, spätestens 2009 damit rechnen, daß nur noch Einsatzfahrzeuge mit
EURO 5 - Dieselnorm bei öffentlichen Abschleppaufträgen zugelassen
werden. Möglicherweise werden in bestimmten Städten Fahrverbote für
Dieselfahrzeuge ohne EURO 5 auch schon viel früher (im Laufe 2005 ?)
kommen ?
Einer unserer Hauptprobleme ist jedoch, daß für den Mercedes Atego
erst zum Jahresende die EURO 5 Motore lieferbar sein werden. Die
Auslieferung für den Mercedes Actros beginnt erst in den nächsten
Wochen.
Dieter Pramschüfer |