L E S E R B R I E F

an die Redaktion der Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um Veröffentlichung

Gefahr auf dem Standstreifen

Die Zeitschrift TRANSPORT hat am 27.März 1998 einen Artikel über die Gefahr auf dem Standstreifen abgedruckt. Daneben die Überschrift: Retter riskieren das eigene Leben - Gefährliche Hilfseinsätze auf deutschen Autobahnen.

Gefahr auf dem Standstreifen (Abschrift dieser Veröffentlichung)
Wer bei einer Panne oder Unfall auf der Autobahn seinen Wagen verläßt, schwebt in akuter Lebensgefahr. Im Jahr 1996 starben auf deutschen Autobahnen allein 50 Menschen als Fußgänger, der größte Teil davon bei Dunkelheit. Mancher wird auf dem Standstreifen von einem Fahrzeug erfaßt. Die Sachverständigen von Dekra raten dringend, folgende Hinweise zu beachten:
Zuerst das Fahrzeug, soweit möglich, am rechten Rand des Standstreifens abstellen.
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck circa 200 Meter -  also vier Leitposten entfernt hinter dem Fahrzeug aufstellen.
Nächster Schritt: Hilfe rufen. Per Handy unter Telefon-Nummer 112, damit erreicht man automatisch die nächste freie Rettungsleitstelle, oder zu Fuß zur nächsten Notrufsäule: Pfeile auf den Leitposten zeigen die Richtung zur nächstgelegenen Säule. Bleiben Sie dabei hinter der Leitplanke, also außerhalb des Standstreifens, sofern das möglich ist. Auch wer auf Hilfe wartet, solle aus Sicherheitsgründen ebenso den Standstreifen verlassen und sich hinter der Leitplanke aufhalten. In jedem Fall ist ein wetterfestes Kleidungsstück nützlich.
Bei leichten Unfällen auf der Autobahn hat jeder Fahrer die Pflicht, die Fahrbahn sofort zu räumen. Es droht nicht nur Gefahr für Leib und Leben, der Fahrer ist auch für eventuelle Folgeunfälle mitverantwortlich. Bleiben zwei Autofahrer nach einem leichten Auffahrunfall zum Beispiel auf der Überholspur stehen und verursachen dadurch eine Serienkarambolage, so ist dies aus juristischer Sicht " vorhersehbar "  und entsprechend strafwürdig. (Originalabschrift Ende)

Diese Ausführungen verwundern nun möglicherweise einige Abschleppunternehmer ?

Haben sie doch erst in einer Verbandszeitschrift lesen können, daß ein LKW-Abschleppwagen sich sogar auf die BAB-Fahrbahn ungestraft stellen darf, nur die Warnblinkanlage an und die gelben Rundumleuchten eingeschaltet - ohne ein Warndreieck und und Warnleuchten, auch ohne wie in der BGI-800 empfohlen, mind. 10 Leitkegel, 3 Warndreiecke und 2 Warnleuchten weiträumig hinter der blockierten Fahrbahnspur aufzustellen. Dies auch noch zur Nachtzeit auf einer besonders schnell-befahrenen 3-spurigen Autobahn ohne Standspur in diesem Bereich.
Hier argumentiert dann die Gegenseite, daß ca. 2 Kilometer davor auf dem Verkehrsleitsystem die Warnung Unfall und eine 80 km/h - Beschränkung gewesen sein soll.
Der holländische PKW-Fahrer, der hier vorbeifuhr, hat möglicherweise das deutsche Wort UNFALL nicht verstanden oder damit nicht gerechnet, daß erst ca. 2 Kilometer später die Gefahrenstelle auftaucht - vielleicht ist er aber fast einschlafend unterwegs gewesen ?
Wäre nun statt dieses PKW ein LKW auf den stehenden LKW-Abschleppwagen aufgefahren, so wäre der im Abschleppwagen-Führerhaus sitzende Fahrer wohl durch den Aufprall auf dem vor ihm stehenden Unfall-LKW möglicherweise eingeklemmt und schwer verletzt, oder gar ebenfalls getötet ?
Besonders dreist ist hier dann die falsche Darstellung, daß ein Polizeiwagen mit Blaulicht hinter dem stehenden LKW-Abschleppwagen als Absicherung gestanden sein soll.
Dieser Blaulicht-Polizeiwagen stand in Wirklichkeit in der Autobahneinfahrtskurve und war von dem auffahrenden PKW auf der BAB-Fahrbahn aus gar nicht zu sehen.
Wer außerdem als Schlafmütze unterwegs ist, sieht weder ein blinkendes Gelblicht und auch kein blinkendes Blaulicht. Deshalb ist nach der IGA-Absicherungskursen -Arbeitsstellen auf Straßen- auch es unabdingbar, daß nicht nur eine weiträumige Vorwarnung mit Leitkegeln, Warndreiecken und Warnleuchten (auf Standspur oder gar auf der Fahrbahn) durchgeführt wird und zudem auf jeden Fall ein WARNPOSTEN weit hinten aufgestellt werden müßte, der mit Pressluft-Warntröte, Handfunkgerät, Mobiltelefon und rot-weißer Warnflagge (selbstverständlich gesichert hinter der Leitplanke) ggf. mit der Warntröte eine Schlafmütze anhupen könnte, usw....

Dieser tragische Unfall mit zwei Toten Menschen hätte möglicherweise nur verhindert werden können, wenn hinter dem stehenden LKW-Abschleppwagen weiträumig (ca. 300 m ) Leitkegel, Warnleuchten und Warndreiecke aufgestellt gewesen wären. Wenn dann ein Fahrzeug einen 75 cm hohen und schweren Leitkegel umfährt, so wacht in der Regel die Schlafmütze auf und bremst oder weicht aus.

In unserem Regensburger Betrieb sind in diesem Jahr schon wieder mehrere 75cm Leitkegel überfahren worden. Dadurch wurde möglicherweise zwei schwere Arbeitsunfälle im Verkehrsraum, einmal in einer BAB-Parkplatzeinfahrt, einmal auf einer BAB-Standspur gerade noch verhindert.
Jedes mal fuhr der LKW, der die Leitkegel überfuhr, ohne Anzuhalten weiter. Vielleicht dachte der LKW-Fahrer nicht daran, daß diese Leitkegel zerstört sind und hohe Kosten verursachen - damit unzweifelhaft Fahrerflucht vorliegt?

Dieter Pramschüfer

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