L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
Gefahr auf dem Standstreifen
Die Zeitschrift TRANSPORT hat am 27.März 1998 einen Artikel über die
Gefahr auf dem Standstreifen abgedruckt. Daneben die Überschrift:
Retter riskieren das eigene Leben - Gefährliche Hilfseinsätze auf
deutschen Autobahnen.
Gefahr auf dem Standstreifen (Abschrift dieser Veröffentlichung)
Wer bei einer Panne oder Unfall auf der Autobahn seinen Wagen verläßt,
schwebt in akuter Lebensgefahr. Im Jahr 1996 starben auf deutschen
Autobahnen allein 50 Menschen als Fußgänger, der größte Teil davon
bei Dunkelheit. Mancher wird auf dem Standstreifen von einem Fahrzeug
erfaßt. Die Sachverständigen von Dekra raten dringend, folgende
Hinweise zu beachten:
Zuerst das Fahrzeug, soweit möglich, am rechten Rand des Standstreifens
abstellen.
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck
circa 200 Meter - also vier Leitposten entfernt hinter dem
Fahrzeug aufstellen.
Nächster Schritt: Hilfe rufen. Per Handy unter Telefon-Nummer 112,
damit erreicht man automatisch die nächste freie Rettungsleitstelle,
oder zu Fuß zur nächsten Notrufsäule: Pfeile auf den Leitposten
zeigen die Richtung zur nächstgelegenen Säule. Bleiben Sie dabei
hinter der Leitplanke, also außerhalb des Standstreifens, sofern das möglich
ist. Auch wer auf Hilfe wartet, solle aus Sicherheitsgründen ebenso den
Standstreifen verlassen und sich hinter der Leitplanke aufhalten. In
jedem Fall ist ein wetterfestes Kleidungsstück nützlich.
Bei leichten Unfällen auf der Autobahn hat jeder Fahrer die Pflicht,
die Fahrbahn sofort zu räumen. Es droht nicht nur Gefahr für Leib und
Leben, der Fahrer ist auch für eventuelle Folgeunfälle
mitverantwortlich. Bleiben zwei Autofahrer nach einem leichten
Auffahrunfall zum Beispiel auf der Überholspur stehen und verursachen
dadurch eine Serienkarambolage, so ist dies aus juristischer Sicht
" vorhersehbar " und entsprechend strafwürdig. (Originalabschrift
Ende)
Diese Ausführungen verwundern nun möglicherweise einige
Abschleppunternehmer ?
Haben sie doch erst in einer Verbandszeitschrift lesen können, daß ein
LKW-Abschleppwagen sich sogar auf die BAB-Fahrbahn ungestraft
stellen darf, nur die Warnblinkanlage an und die gelben Rundumleuchten
eingeschaltet - ohne ein Warndreieck und und Warnleuchten, auch ohne wie
in der BGI-800 empfohlen, mind. 10 Leitkegel, 3 Warndreiecke und 2
Warnleuchten weiträumig hinter der blockierten Fahrbahnspur
aufzustellen. Dies auch noch zur Nachtzeit auf einer besonders
schnell-befahrenen 3-spurigen Autobahn ohne Standspur in diesem Bereich.
Hier argumentiert dann die Gegenseite, daß ca. 2 Kilometer davor auf
dem Verkehrsleitsystem die Warnung Unfall und eine 80 km/h - Beschränkung
gewesen sein soll.
Der holländische PKW-Fahrer, der hier vorbeifuhr, hat möglicherweise
das deutsche Wort UNFALL nicht verstanden oder damit nicht gerechnet, daß
erst ca. 2 Kilometer später die Gefahrenstelle auftaucht - vielleicht
ist er aber fast einschlafend unterwegs gewesen ?
Wäre nun statt dieses PKW ein LKW auf den stehenden LKW-Abschleppwagen
aufgefahren, so wäre der im Abschleppwagen-Führerhaus sitzende Fahrer
wohl durch den Aufprall auf dem vor ihm stehenden Unfall-LKW möglicherweise
eingeklemmt und schwer verletzt, oder gar ebenfalls getötet ?
Besonders dreist ist hier dann die falsche Darstellung, daß ein
Polizeiwagen mit Blaulicht hinter dem stehenden LKW-Abschleppwagen als
Absicherung gestanden sein soll.
Dieser Blaulicht-Polizeiwagen stand in Wirklichkeit in der
Autobahneinfahrtskurve und war von dem auffahrenden PKW auf der
BAB-Fahrbahn aus gar nicht zu sehen.
Wer außerdem als Schlafmütze unterwegs ist, sieht weder ein blinkendes
Gelblicht und auch kein blinkendes Blaulicht. Deshalb ist nach der
IGA-Absicherungskursen -Arbeitsstellen auf Straßen- auch es
unabdingbar, daß nicht nur eine weiträumige Vorwarnung mit Leitkegeln,
Warndreiecken und Warnleuchten (auf Standspur oder gar auf der Fahrbahn)
durchgeführt wird und zudem auf jeden Fall ein WARNPOSTEN weit hinten
aufgestellt werden müßte, der mit Pressluft-Warntröte, Handfunkgerät,
Mobiltelefon und rot-weißer Warnflagge (selbstverständlich gesichert
hinter der Leitplanke) ggf. mit der Warntröte eine Schlafmütze anhupen
könnte, usw....
Dieser tragische Unfall mit zwei Toten Menschen hätte möglicherweise
nur verhindert werden können, wenn hinter dem stehenden
LKW-Abschleppwagen weiträumig (ca. 300 m ) Leitkegel, Warnleuchten und
Warndreiecke aufgestellt gewesen wären. Wenn dann ein Fahrzeug einen 75
cm hohen und schweren Leitkegel umfährt, so wacht in der Regel die
Schlafmütze auf und bremst oder weicht aus.
In unserem Regensburger Betrieb sind in diesem Jahr schon wieder mehrere
75cm Leitkegel überfahren worden. Dadurch wurde möglicherweise zwei
schwere Arbeitsunfälle im Verkehrsraum, einmal in einer
BAB-Parkplatzeinfahrt, einmal auf einer BAB-Standspur gerade noch
verhindert.
Jedes mal fuhr der LKW, der die Leitkegel überfuhr, ohne Anzuhalten
weiter. Vielleicht dachte der LKW-Fahrer nicht daran, daß diese
Leitkegel zerstört sind und hohe Kosten verursachen - damit
unzweifelhaft Fahrerflucht vorliegt?
Dieter Pramschüfer |