L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
Preisverfall auf breiter Front - DER ABSCHLEPPUNTERNEHMER-Artikel-Nr.
386-
Vorwort:
Der MULLA kaufte einen Esel. Jemand sagte ihm, er müsse ihm täglich
soundsoviel
Futter geben. Das erschien ihm aber zuviel. Er wollte, so entschied er,
den Esel
an weniger Futter gewöhnen. Darum verringerte er täglich die
Futtermenge.
Als der Esel schließlich so gut wie gar kein Futter mehr bekam, fiel er
um und
war tot. "Schade" , sagte der MULLA, "ich hätte
nur noch ein wenig mehr Zeit
gebraucht, um ihn daran zu gewöhnen, von gar nichts zu leben."
(Parabel - Autor unbekannt)
Das gesamte Abschlepp- und Pannendienst-Hilfeleister-Gewerbe befindet
sich seit
Jahren in extrem gefährlichen Abhängigkeitsstrukturen mit ähnlichen
"Bestrebungen", die "Futterration" zu verringern,
bzw. bei steigenden Kosten die
"Futterration" gleichbleibend zu halten und die tatsächliche
"Futterration"
dadurch ständig zu verringern.
Waren bisher über 90% der Auftragseingänge von der
Polizeivermittlungsstruktur
vorgenommen worden, die in vielen Regionen von einer
"gelblastigen"
Auftragssteuerung ("Soll ich für Sie den ADAC rufen ?")
geprägt waren, so sind
durch die Mobilfunkverbreitung doch derzeit ca. 10% der Abschlepp- und
Panndienstaufträge direkt erreichbar ?
Direkt erreichbar auch für den Automobilclub, bzw. die Assistancen der
Versicherungswirtschaft, die schon mehr Schutzbriefe als der mächtige
ADAC an
die Autofahrer gebracht hat, jedoch es nicht wie der ADAC geschafft hat,
die bei
Ihnen versicherten Autofahrer auf "ihr" Netz einzuschwören.
Dies ist auch nicht weiter für uns Abschleppunternehmer und
"Insider"
verwunderlich, sind doch z.B. HUK-versicherte Autofahrer immer wieder
erstaunt,
wenn gelbe ADAC-beschriftete Abschleppwagen und Bergungsfahrzeuge dann
"im
Auftrag des HUK - bzw. der "SILBERNEN FLOTTE" tatsächlich vor
Ort erscheinen
oder auf dem Betriebsgelände (wenn doch tatsächlich ein SILBERNER
Einsatzwagen
vor Ort erschienen war) der HUK-versicherte Autofahrer merkt, dass er
auf dem
Betriebshof eines ADAC-Vertragsabschleppdienstes steht - neben den
SILBERNEN
Einsatzwagen die "gelben Wagen" mit ADAC-Beschriftung,
Firmengebäude mit
ADAC-Beschriftung, gift-gelb-graue ADAC-Arbeits-Warnkleidung des
Personals,
usw... herumstehen ? Ca. 1/3 der SILBERNEN Vertragsbetriebe und
wohl weit über
50% der Allianz-Mondial-Vertragsabschleppdienste sind GELBE .
Wenn in einigen Jahren tatsächlich ca. 80% der Autofahrer einen
Schutzbrief
ihrer Haftpflichtversicherung haben werden (lt.GDV-Progose), können wir
davon
ausgehen, dass dann wohl ca. 40% des Auftragsvolumens nur noch über die
Polizei
und ebenfalls ca. 40% an die Notrufzentralen der Versicherungen, bzw.
dann auch
nur noch ca. 10% an die ADAC-Notrufzentrale an Auftragspotential wandern
könnten
?
Übrig bleiben dann nur noch 10 % zur "überteuerten"
Hauspreislisten -
Rechnungsstellung ? Derzeit ist der Hauspreislisten-Anteil sicherlich
über 50% ?
Verlangen in einigen Jahren dann über 80% der Autofahrer bei Unfall
oder Panne
ihre Haftpflichtversicherung mit Schutzbriefabdeckung, ist eine
Existenzchance
für HILFELEISTER nur noch gegeben, wenn Sie den SILBERNEN ,
Allianz-MONDIAL,
LVM-Vertrag, bzw... alle anderen Versicherungsverträge haben.
Die ADAC-Vertragsbindung wird dann eines Tages als völlig
nebensächlich dastehen
und nur noch "historische" Bedeutung haben ?
- Außer - der ADAC schaffte es weiterhin, dass die Mehrheit der
Polizeibeamten
vor Ort weiterhin die sog. "TEMPO - Papiertaschentuchfrage"
den überwiegend
geschockten Unfallkunden "aufdrängt" ("Soll ich für Sie
den ADAC-Abschleppdienst
verständigen ?")
Die Anzeichen dafür stehen m.E. derzeit für den ADAC besser denn je,
da der ADAC
mit seinem "neuen" Konzept, bei einer Auftragsvermittlung auch
für
Nicht-ADAC-Mitglieder über die ADAC-Notrufzentrale pauschal vom
ADAC-Vertragsabschleppdienst nur noch maximal 89,- EUR netto = 103,24
EUR brutto
nur noch auf den liegengebliebenen Autofahrer zukommen.
Verbreitet die vor Ort anwesende POLIZEI auch noch den Hinweis, dass
auch
Nicht-ADAC-Mitglieder einen FESTPREIS-Abschlepp- oder Bergungsdienst
über die
ADAC-Notrufzentrale -Handy-Netz 222 222 (6x2) oder 01802 222 222
bestellen
können, dürfte die "Schlacht" entgültig entschieden sein ?
Der so freundlich angesprochene Autofahrer wird in der
"Verwirrung" der
außergewöhnlichen Unfall- oder Pannensituation in aller Regel gar
nicht
registrieren, dass mit "dieser TEMPO-Frage" nicht der
nächstgelegene
Hilfeleister zur Herbeiholung bestellt wird, sondern eine
wettbewerbsdramatische
Auswahl der Hilfeleisterunternehmen getroffen wird ?
Ich als Polizeibeamter würde sicherlich ebenfalls nur noch den ADAC
empfehlen,
vor allem wenn ich als Polizeibeamter mitbekomme, wie "teuer"
es wird, wenn die
Auftragsvermittlung nicht über die ADAC-Notrufzentrale erteilt wird -
oder ein
anderer (z.B. SILBERNER) Abschleppdienst statt 103,24 EUR über 380,-
EUR in
vergleichbaren Abschlepp-Standard-Fällen berechnet hat und sich die
POLIZEI ja
auch immer wieder massive Kundenbeschwerden anhören muss.
Durch die Kombination der Nichteintrittsverpflichtung (es sind ja nur
ca. 20%
der Autofahrer im ADAC -Stand 2003- und dann braucht eine ADAC-Gruppe -
e.V.
oder Schutzbrief AG - ja auch dann nicht zahlen und einspringen - wenn
ein
Dritter als Zahlungspflichtiger - wie z.B. Haftpflicht-Vollkasko- oder
Mobilitätsgarantie-Eintrittsverpflichtung, oder fehlende
ADAC-Beitragszahlung,
oder ein Ausschlussgrund - wie z.B. grob-fahrlässiges Liegenbleiben
durch
Kraftstoffmangel - oder Fahrzeug über 3,5 to. - oder wg.
Überführungsfahrt ein
Rotes Kennzeichen - oder - oder - oder - weitere "tausend
Gründe" .... ) haben
die meisten ADAC-Vertragsabschleppdienste "Gut-Lachen" .
Der ADAC berechnet für die Vermittlung von diesen Vermittlungen über
seine
Notrufzentrale 8,- EUR netto - die ja zudem nicht in der
Abschlepprechnung des
ADAC-Abschleppdienstes "sichtbar" ausgewiesen werden.
Aber ACHTUNG - nur bei der Vermittlung über die ADAC-Notrufzentrale
kommt der
geplante ADAC-PREISDECKEL für Nicht-ADAC-Kunden auf 89,- EUR netto
zustande.
Hat ein ADAC-Mitglied einen Unfall, ist nicht schuldig - also keine
ADAC-Eintrittsverpflichtung - sondern z.B. eine gegnerische
Haftpflichtversicherung muss die Abschlepp- und Bergungskosten zahlen,
kann der
ADAC-Vertragsabschleppdienst statt gedeckelter 89,- EUR netto seine
"normale
Hauspreisliste" auch mit z.B. 723,- EUR (brutto) für eine
Standard-Abschleppfall
berechnen - und die Versicherungswirtschaft ist wieder der
"Dumme" ?
Aus diesen Grund wird deutlich, wie wichtig es für einen ehrlichen und
funktionierenden, wettbewerbskonformen Markt tatsächlich ist, dass hier
die
Polizeibeamten vor Ort sich nicht rechtswidrig einmischen.
Der BGH hat ausdrücklich untersagt, die Notlage von Unfallopfern
auszunützen und
hier Vertragsabschlüsse aufzudrängen.
Die POLIZEI meint wohl, dass eine "Steuerung" zu Gunsten der
ADAC -
Vertragspartner keine BGH-widrige Einflussnahme ist ?
Deshalb ist es so entscheidend, dass jegliche Auftragssteuerung
vermieden wird.
Deshalb ist es aber auch notwendig, "hinterhältige"
Schaukelpreiskonstruktionen
zu verhindern. Dies funktioniert nur, wenn die Abschleppunternehmer
strikt das
Wettbewerbsrecht einhalten und wie seriöse Kaufleute im
"Laden" nur eine einzige
Preisliste (für vergleichbare Leistungen) bereithalten - unabhängig
davon - ob
der Kunde, der vor "Ihnen" steht die Rechnung selbst bezahlen
muss - oder die
Rechnung an den ADAC geschickt wird - oder die Rechnung an eine
Schutzbrief-Versicherung - oder die Rechnung eine Haftpflicht- oder
Vollkaskoversicherung "bestimmt" ist.
Nur durch einen transparenten Vermittlungs-Marktplatz ist ein
Preisverfall auf
breiter Front (zu Gunsten der marktbeherrschenden Vermittler) und
gleichzeitig
eine dubiose Preisschaukelpraxis zu Lasten der ZWANGSKUNDEN
(Selbstzahler)
tatsächlich zu vermeiden.
Ein Sprecher der MERKUR-Assistance (im Verbund mit Assistance Partner)
meinte,
den Preisverfall und die Schaukelpreise wie folgt rechtfertigen zu
können:
"Die Festpreisvereinbarung kommt wg. der relativ niedrigen Entgelte
nur dann in
Betracht, wenn der Partner entsprechend große Volumina bewegen kann,
andernfalls
ist das (ap) Angebot für Ihn nicht kostendeckend. Eine
Gebietsaufteilung ist bei
dieser Vertragsvariante meist nicht sinnvoll, da gerade dann hohe
Stückzahlen
nicht darstellbar sind. Eine Wartezeit (der Autofahrer) ist daher leider
nicht
vermeidbar....." Originalzitat-Ende
Dieser Antwort ging ein Bericht eines Abschleppunternehmers voraus, der
in
seiner Region immer wieder festgestellt hat, dass Autofahrer im
Verkehrsraum
(BAB-Standspur und Fahrbahn) manchmal weit über eine Stunde auf den
SILBERNEN
Vertragshilfeleister warten mussten, der anscheinend durch die lange
Anfahrt und
durch immer wieder vorkommende Auftragsspitzen den liegengebliebenen
Kunden
nicht sofort helfen konnte. Der hier anfragende Abschleppunternehmer
bewarb
sich, als nächstgelegener Hilfeleister wie früher vor der
ap-Zusammenlegung und
Reduzierung auf nur noch wenige Vertrags-Hilfeleister selbst zu diesen
nun
"verfallenen" Preisen von 72,- EUR (140,- statt 300,- DM) auch
einen SILBERNEN
Vertrag und damit Aufträge zu bekommen.
Ohne GELBEN und ohne SILBERNEN Vertrag, noch dazu in "seinem"
Gebiet mit enormer
Polizeisteuerungsmentalität zu "GELB", hat dieser freie,
unabhängige
Abschleppunternehmer wohl keine Existenzchance, trotz seines idealen
Standortes
nahe bei einer Autobahnausfahrt.
Selbst Folgeunfälle durch die liegengebliebenen Autofahrer (Stauende,
usw...)
interessieren die Schutzbriefversicherer wohl nicht. Das Wohl der
Autofahrer,
die auf die vermeintlich-schnelle Hilfe warten wird so vorsätzlich
persifliert
und diese Schutzbriefversicherungsabteilung scheint sich ja auch darauf
zu
freuen, dass möglicherweise im Folgeunfall ihre eigene oder eine andere
Haftpflicht-Vollkasko-Krankenversicherung usw..... die weitere
Unfallschäden,
die ja durch eine sofortige Beseitigung des Verkehrshindernisses im
Verkehrsraum
möglich gewesen wäre, dann ausgleichen "darf" oder
"muss" .
Die Organisatoren dieser Auftragsvermittlungs-Struktur sehen nur den
vordergründigen Profit, nicht den ggf. in Lebensgefahr im Verkehrsraum
liegengebliebenen MENSCHEN.
Deshalb weist die IGA auf die PRIORITÄT der schnellstmöglichen
Räumung im
Verkehrsraum hin - strikt vor einer "billigeren"
Abschlepplösung - wo der
Autofahrer (MENSCH - nicht "Auto") nicht länger als
vermeidbar in Lebensgefahr
alleine gelassen werden darf. Aus diesem Grund sind m.E. alle am Markt
befindlichen HILFELEISTER "revierbezogen" und nächstgelegen
im Verkehrsraum zu
vermitteln.
Den Vermittlern steht es selbstverständlich frei, liegengebliebene
Autofahrer
auf Parkplätzen, Rasthöfen, bzw. anderen sicheren Stellplätzen auch
30 Minuten
oder "Stunden" auf Hilfe warten zu lassen.
(Sicherheitstechnisch)
Wenn sich der (unwissende) Autofahrer dies gefallen lässt, ist hier
nichts
dagegen einzuwenden.
Da der ADAC ja ebenfalls nicht alle am Markt befindlichen Abschlepp- und
Pannendienstunternehmen nächstgelegen und für den Kunden damit
schnellstmöglich
vermittelt und einsetzt, fühlen sich die Versicherungs-Assistancen (ap,
MONDIAL
- Allianz, LVM,.....) moralisch nicht betroffen ?
Solange der GELBE Marktführer ebenfalls stundenlange Wartezeiten in
Kauf nimmt,
damit auch schwere und tödliche Verkehrsunfälle der wartenden
Autofahrer, ist
m.E. faktisch "Kriegszustand" . Wenn angeblich Soldaten
rechtskonform (im
Krieg) töten dürfen, was genau dürfen dann die NOTRUFZENTRALEN ?
Meine persönlicher Eindruck ist, dass hier die Spirale von Preisverfall
bei
vertraglich-gebundenen Aufträgen und gleichzeitig die Preisspirale und
Preisschaukel in höchste Regionen zu Lasten der selbstzahlenden Kunden
wohl die
nebensächlichste Sache gegenüber der vorsätzlichen
Straßenverkehrsgefährdung ist
und das Verschweigen der ggf. langen Wartezeit auf den Hilfeleister für
den
"vertrauensseligen" liegengebliebenen Autofahrer wohl
unzweifelhaft eine
Vorsatztat ist und strafrechtlich m.E. sehr, sehr bedenklich ist.
Aus diesem Grund plädiere ich wie im Rettungsdienst dafür, die
"Reviere" nach
den vorhandenen Standorten der Abschlepp- und Pannendienste einzuteilen
und
strikt nächstgelegen , bei mehreren Anbietern im gleichen, nahen Revier
(ab 5-10
km Einzugskreise um den Standort der Hilfeleister) nur noch
nächstgelegen zu
vermitteln, wenn der liegengebliebene Autofahrer im Verkehrsraum
"festsitzt".
Das Modellsystem der Abschlepp- und Pannendienst-Zentrale (APZ)
0800-7524250
sieht vor, bei mehreren Hilfeleister-Anbietern preistransparent zu
vermitteln.
z.B.: Die Stadtpauschale kostet bei Betrieb A = 120,- , B = 250,- , C =
310,-
Also wird nur noch Betrieb A mit 120,- EUR vermittelt. Sollten die
Betriebe B+C
ihre Preise auf 120,- EUR reduzieren, kann "wieder" im
Reih-um-Verfahren
vermittelt werden.
Wenn die Aufträge strikt nächstgelegen und preistransparent vermittelt
werden,
wird es wohl auch nicht mehr notwendig sein, z.B. für den ADAC dann
für 33,- EUR
zu "arbeiten", wenn der Hilfeleister ohnehin den Auftrag
erhalten muss.
Die Preisschaukel hört dann innerhalb "Tagen" auf, weil kein
Spielraum mehr für
den "Preisschaukel-Betrug" (bis 623,- EUR für eine
Standard-Stadtpauschale) da
sein wird.
Die Folge wird dann möglicherweise sein, dass die Hilfeleister
unverzüglich ihre
Tiefstpreisverträge mit dem ADAC und Versicherungs-Assistancen
kündigen ?
Nun wird wohl ersichtlich, warum der ADAC so ein enormes Interesse an
einem
intransparenten Vermittlungs-System (Verkehrsservice
Hessen-Thüringen-Sachsen
und Niedersachsen) hat und sich auch mit dem ähnlichen
Preisverschleierungs -
System in BAYERN über den GDV so "zufrieden" arrangiert hat.
Die Marktstörung ist deshalb nur durch ein transparentes
Vermittlungssystem ohne
rechtswidrige und praxisfremde Mindestanforderungskriterien zu beenden.
Vergessen Sie nicht, im Abschleppgewerbe hat es noch nie ein
transparentes
Vermittlungs-System gegeben. Immer schon hat sich durch das
Erscheinungsmonopol
der POLIZEI vor Ort ein intransparenter Markt herausgeschält.
Aus diesem Grund haben viele IGA-Mitglieder ja die transparente APZ
gegründet.
Es ist bezeichnend, dass alle Polizeibehörden in Deutschland
diese Lösung
negieren und auch der VBA jedwede Transparenz der Abschleppkosten
verhindern
will. Ich wiederhole mich jetzt - alle VBA-Vorstände sind ja
ADAC-Vertragsabschleppdienste und der "geschäftsführende"
VBA-Vorstand ist neben
den ADAC-Aktivisten in den Verkehrsservice-Vereinen
(Präsidium/Vorstand) eng
eingebunden. Um den "preisschaukelnden" ADAC ist ein enges
Netz aus sog.
"ADAC-Tochtervereinen" geknüpft worden: ARGE Pannen und
Unfallhilfe e.V. (APU)
mit Sitz im ADAC-Haus München + Verkehrsservice-Vereine in Hessen,
Thüringen,
Sachsen und Niedersachsen - zum Betrieb einer
"vereinsgesteuerten"
Vermittlungstätigkeit - sowie die Interessengemeinschaft der
ADAC-Straßendienstbetriebe e.V. (ISA) - die stark in die Preisabsprache
und
Preisbildung der ADAC-Vertragsabschleppdienste mit dem ADAC-Konzern
eingreift
und hier "dienlich" dem ADAC-Konzern ist.
Diesen marktbeherrschenden, milliardenschweren Auftraggebern stehen die
unorganisierten, untereinander regional meist als erbitterte
Wettbewerbsgegner
stehenden Abschleppunternehmer "entgegen" - bisher unfähig
sich auf
grundehrliche kaufmännische Sitten (nur eine Preisliste in ihrem
Betrieb) zu
besinnen.
Hier besteht faktisch eine 90 % - ige Scheinselbstständigkeit.
Vorgegeben werden ja die Preise, das Erscheinungsbild sowohl in der
Arbeitskleidung, wie auch die Lackierung und Beschriftung der
Einsatz-Kfz,
usw... Nun hat der ADAC auch noch begonnen, für
Nicht-ADAC-Mitglieder die
Preise bundeseinheitlich abzusprechen. (89,- EUR netto)
Wann klagt also ein Abschleppunternehmer auf "Einstellung" als
versicherungspflichtiger Angestellter beim ADAC ? Wann gehen die
Berufsgenossenschaften und das ZOLLAMT hier die vorhersehbaren Wege ?
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de
|