Bundestag beschließt Gesetz zur Änderung des Schadensersatzrechts

Besseres Haftungsrecht: mehr Rechte für Kinder, mehr Rechte für Unfallopfer, Ausweitung des Schmerzensgeldes und verschärfte Haftung bei Arzneimittelschäden

Das Gesetz ist am 1. August 2002 in Kraft getreten.

 

Die wesentlichen Änderungen anhand von anschaulichen Fällen sind in der Anlage erläutert.

Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen sind:

  • Künftig haften erst 10 jährige Kinder für einen von ihnen verursachten Verkehrsunfall. Das ist gut, weil jeder weiß, dass kleinere Kinder unserem komplizierten Verkehr nicht gewachsen sind.
  • Endlich gibt es einen allgemeinen Anspruch auf Schmerzensgeld bei der Verletzung von Körper, Gesundheit und sexueller Selbstbestimmung.
  • Künftig gilt die Gefährdungshaftung im Straßenverkehr auch zugunsten der Fahrzeuginsassen. Mitfahrer sind also als Opfer eines Unfalls genau so von der Haftung des Halters umfasst wie diejenigen, die außerhalb des Wagens geschädigt werden.
  • Arzneimittelgeschädigte erhalten Beweiserleichterungen für ihren Anspruch gegen Pharmafirmen; zudem müssen die Pharmahersteller den Betroffenen Auskunft über alle Erkenntnisse zu schädlichen Wirkungen des Arzneimittels erteilen.
  • Bei Kfz-Schäden werden die nachgewiesenen Reparaturkosten wie bisher abgerechnet. Auch die fiktive Abrechnung von Sachschäden auf Gutachtenbasis bleibt. Allerdings wird die Umsatzsteuer künftig nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt. Folge: Wird das beschädigte Auto nicht kommerziell repariert, also etwa in einer Werkstatt, fällt keine Umsatzsteuer an und wird deshalb auch nicht ersetzt.

 

Die teilweise seit mehr als 20 Jahren unveränderten Haftungshöchstgrenzen der Gefährdungshaftungen werden erhöht und auf Euro umgestellt. Dies bedeutet etwa für die Haftungshöchstgrenzen der Straßenverkehrshaftung:

 

Bisheriges Recht

Künftiges Recht

Personenschaden eines Verletzten

Kapitalhöchstbetrag: 500000 DM

Max. Jahresrente: 30000 DM

Kapitalhöchstbetrag: 600000 €

Max. Jahresrente: 36000 €

Personenschaden aller Verletzten

Kapitalhöchstbetrag: 750000 DM

Max. Jahresrente: 45000 DM

Kapitalhöchstbetrag: 3 Mio. €

Max. Jahresrente: 180000 €

Sachschaden

100000 DM

300000 €

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