Bundestag beschließt Gesetz zur
Änderung des Schadensersatzrechts
Besseres Haftungsrecht: mehr Rechte für
Kinder, mehr Rechte für Unfallopfer, Ausweitung des Schmerzensgeldes
und verschärfte Haftung bei Arzneimittelschäden
Das Gesetz ist am 1. August 2002 in Kraft
getreten.
Die wesentlichen Änderungen anhand von
anschaulichen Fällen sind in der Anlage
erläutert.
Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen
sind:
- Künftig haften erst 10 jährige
Kinder für einen von ihnen verursachten Verkehrsunfall. Das ist
gut, weil jeder weiß, dass kleinere Kinder unserem komplizierten
Verkehr nicht gewachsen sind.
- Endlich gibt es einen allgemeinen
Anspruch auf Schmerzensgeld bei der Verletzung von Körper,
Gesundheit und sexueller Selbstbestimmung.
- Künftig gilt die Gefährdungshaftung
im Straßenverkehr auch zugunsten der Fahrzeuginsassen. Mitfahrer
sind also als Opfer eines Unfalls genau so von der Haftung des
Halters umfasst wie diejenigen, die außerhalb des Wagens
geschädigt werden.
- Arzneimittelgeschädigte erhalten
Beweiserleichterungen für ihren Anspruch gegen Pharmafirmen; zudem
müssen die Pharmahersteller den Betroffenen Auskunft über alle
Erkenntnisse zu schädlichen Wirkungen des Arzneimittels erteilen.
- Bei Kfz-Schäden werden die
nachgewiesenen Reparaturkosten wie bisher abgerechnet. Auch die
fiktive Abrechnung von Sachschäden auf Gutachtenbasis bleibt.
Allerdings wird die Umsatzsteuer künftig nur erstattet, wenn sie
tatsächlich anfällt. Folge: Wird das beschädigte Auto nicht
kommerziell repariert, also etwa in einer Werkstatt, fällt keine
Umsatzsteuer an und wird deshalb auch nicht ersetzt.
Die teilweise seit mehr als 20 Jahren
unveränderten Haftungshöchstgrenzen der Gefährdungshaftungen werden
erhöht und auf Euro umgestellt. Dies bedeutet etwa für die
Haftungshöchstgrenzen der Straßenverkehrshaftung:
|
Bisheriges Recht
|
Künftiges Recht
|
Personenschaden eines Verletzten
|
Kapitalhöchstbetrag: 500000 DM
Max. Jahresrente: 30000 DM
|
Kapitalhöchstbetrag: 600000 €
Max. Jahresrente: 36000 € |
Personenschaden aller Verletzten
|
Kapitalhöchstbetrag: 750000 DM
Max. Jahresrente: 45000 DM
|
Kapitalhöchstbetrag: 3 Mio. €
Max. Jahresrente: 180000 € |
Sachschaden
|
100000 DM |
300000 € |
Hier können Sie sich den neusten
Gesetzestext als PDF-Datei
(ACHTUNG ca. 1,41 MB !!!) herunterladen. Sie können diese Datei mit dem
ACROBAT-Reader lesen und ausdrucken. Falls Sie noch keinen
ACROBAT-Reader haben, klicken Sie
einfach hier,
um ihn herunter zu laden. Der Acrobat-Reader ist Freeware.
|