Arbeitszeitgesetz mit Übergängen bis
Ende 2005
Das Transportgewerbe ist noch einmal davongekommen, berichtete die
DVZ-Zeitschrift am 20.1.2004 .
Erleichterung beim Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und
Entsorgung
(BGL):
Die jüngsten Änderungen im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sollten
ursprünglich ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofes, nach dem Bereitschaftszeit
gleich
Arbeitszeit ist, für alle Branchen eins zu eins umzusetzen.
Bereitschaftszeiten im Transportgewerbe sind aber mit denen zum Beispiel
in
einem Krankenhaus nicht vergleichbar, argumentierte der BGL und
vermutet, dass
dem Regelsetzer entgangen war, dass es bereits eine EG-Regelung
über die
Arbeits- und Bereitschaftszeiten des Fahrpersonals gibt, die
gegenwärtig durch
das BMVBW in nationales Recht umgesetzt wird.
In großer Eile habe der BGL im Vermittlungsverfahren eine
Übergangslösung
erwirken können. Danach wird es den tarifvertraglich gebundenen
Unternehmen
ermöglicht, bis Ende 2005 an der gegenwärtigen Praxis beim Einsatz von
Fahrern
und Fahrzeugen festzuhalten. Von 2005 an soll die spezielle
Arbeitszeitrichtlinie für das Fahrpersonal fertig sein und den
abweichenden
Bestimmungen des ArbZG vorangehen.
Meine persönliche Meinung zu dem Arbeitszeitgesetz ist einfach
dargelegt.
Schon heute muss einem Mitarbeiter mind. 11 Std. Ruhezeit ermöglicht
werden.
Gerade im Nacht-Abschlepp- und Pannendienst verursacht die korrekte
Einhaltung
dieser gesetzlichen Regelung bei dem Vorliegen von unregelmässigen
Einsätzen
eine sehr hohe Kostenbelastung durch Vorhaltung von Springerkräften.
Müssen künftig für die Bereitschaftszeiten auch noch hohe
Lohnvergütungen
bezahlt werden, explodieren die Personalkosten.
Gerade die Hilfeleister mit "unseligen"
Pauschalpreisvereinbarungen (Automobilclubverträge,
Schutzbriefversicherungsverträge, Assistancen, usw...) werden hier ein
Fiasko erleben - außer die sog. Selbstausbeutung des rund-um-die-Uhr
schuftenden Betriebsinhabers wird noch weiter verstärkt .
Seriös kalkuliert kann schon heute kein Abschlepp- und
Pannendienstunternehmer
die zwangsdiktierten Tiefst-Vertragspreise der Automobilclub-Konzerne
und
Versicherungskonzerne (Assistancen) abschließen.
Unter 156,- EUR / Std. (incl. MwSt.) kann regulär kein Einsatz-Kfz im
PKW-
Einsatzbereich (Bergungs-Kfz / Abschleppwagen / Werkstattwagen) incl.
Personal-
kosten betrieben werden.
Weitere Leistungsmerkmale wie Standgeldkosten,
Ölbinder-Fahrbahnreinigung sind
hier selbstverständlich nicht enthalten.
Dieter Pramschüfer
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