Arbeitszeitgesetz mit Übergängen bis Ende 2005

Das Transportgewerbe ist noch einmal davongekommen, berichtete die
DVZ-Zeitschrift am 20.1.2004 .
Erleichterung beim Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung
(BGL):
Die jüngsten Änderungen im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sollten ursprünglich ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofes, nach dem Bereitschaftszeit gleich
Arbeitszeit ist, für alle Branchen eins zu eins umzusetzen.

Bereitschaftszeiten im Transportgewerbe sind aber mit denen zum Beispiel in
einem Krankenhaus nicht vergleichbar, argumentierte der BGL und vermutet, dass
dem Regelsetzer  entgangen war, dass es bereits eine EG-Regelung über die
Arbeits- und Bereitschaftszeiten des Fahrpersonals gibt, die gegenwärtig durch
das BMVBW in nationales Recht umgesetzt wird.
In großer Eile habe der BGL im Vermittlungsverfahren eine Übergangslösung
erwirken können. Danach wird es den tarifvertraglich gebundenen Unternehmen
ermöglicht, bis Ende 2005 an der gegenwärtigen Praxis beim Einsatz von Fahrern
und Fahrzeugen festzuhalten. Von 2005 an soll die spezielle
Arbeitszeitrichtlinie für das Fahrpersonal fertig sein und den abweichenden
Bestimmungen des ArbZG vorangehen.

Meine persönliche Meinung zu dem Arbeitszeitgesetz ist einfach dargelegt.
Schon heute muss einem Mitarbeiter mind. 11 Std. Ruhezeit ermöglicht werden.
Gerade im Nacht-Abschlepp- und Pannendienst verursacht die korrekte Einhaltung
dieser gesetzlichen Regelung bei dem Vorliegen von unregelmässigen Einsätzen
eine sehr hohe Kostenbelastung durch Vorhaltung von Springerkräften.
Müssen künftig für die Bereitschaftszeiten auch noch hohe Lohnvergütungen
bezahlt werden, explodieren die Personalkosten.
Gerade die Hilfeleister mit "unseligen" Pauschalpreisvereinbarungen (Automobilclubverträge, Schutzbriefversicherungsverträge, Assistancen, usw...) werden hier ein Fiasko erleben - außer die sog. Selbstausbeutung des rund-um-die-Uhr
schuftenden Betriebsinhabers wird noch weiter verstärkt .
Seriös kalkuliert kann schon heute kein Abschlepp- und Pannendienstunternehmer
die zwangsdiktierten Tiefst-Vertragspreise der Automobilclub-Konzerne und
Versicherungskonzerne (Assistancen) abschließen.
Unter 156,- EUR / Std. (incl. MwSt.) kann regulär kein Einsatz-Kfz im PKW-
Einsatzbereich (Bergungs-Kfz / Abschleppwagen / Werkstattwagen) incl. Personal-
kosten betrieben werden.
Weitere Leistungsmerkmale wie Standgeldkosten, Ölbinder-Fahrbahnreinigung sind
hier selbstverständlich nicht enthalten.

Dieter Pramschüfer
 

© 2006 by IGA-Verein e.V.