Beleidigungs-Strafsachen in der
heutigen ZEIT .
Der Herausgeber der ZEIT - Zeitschrift Michael Naumann hat einen
Generalstaatsanwalt (Berlin) in einer Fernsehdiskussion als
"durchgeknallt"
bezeichnet, weil dieser Generalstaatsanwalt den damaligen Vorsitzenden
des
Zentralrats der Juden in Deutschland, Michael Friedmann mit vorzeitigen
und
gezielten Informationen der Presse gegenüber schwer belastet hatte.
Die Redaktion der ZEIT berief sich auf die vom Grundgesetz garantierte
Meinungsfreiheit, die zur Folge hat, dass auch scharfe Kritik nicht so
einfach
kriminalisiert werden darf.
Dabei hat gerade dieser Generalstaatsanwalt selbst harte Worte und
Redewendungen
verteilt - z.B. gegen den angeblichen
"Sachverständigenzirkus" bei den
Gerichtsverhandlungen gewettert, u.a. behauptet - dass zuwenig verhaftet
werde
und sich selbst als "Panzerkreuzerkapitän" verglichen.
Die Süddeutsche Zeitung brachte es auf den Punkt und schrieb darüber :
Auf den groben Klotz gehört bekanntlich ein grober Keil. (Frei nach FJS)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (III 2b Ss 224/02-2/03) hat die
Äußerung als
WEGELAGEREI bei einer Geschwindigkeitsmessung zu beurteilen gehabt.
Die Äußerung, eine Geschwindigkeitsmessung sei eine
"Wegelagerei", die von dem
durchführendem Polizisten wahrgenommen wird und wahrgenommen werden
soll, ist
regelmäßig keine Beleidigung des Polizisten. Sie ist vielmehr
grundsätzlich von
der Meinungsfreiheit gedeckt. Eine ehrverletzende Äußerung ist nur
dann nicht
mehr hinzunehmen, wenn mit ihr die Grenze zur Schmähung überschritten
wird.
Selbst eine überzogene und ausfällige Kritik macht für sich genommen
eine
Äußerung noch nicht zur Schmähkritik.
Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter einer
Schmähung an,
wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die
Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Hier aber stand die
verdeckte
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen im Blickpunkt und nicht die
Schmähung des Polizeibeamten.
Dieses Urteil ist gerade auch für das Abschleppgewerbe interessant,
weil einige
aufgebrachte Kunden oft schon das Wort WEGELAGERER uns zuwerfen, bevor
"sie"
überhaupt die Höhe der Abschlepprechnung erfahren haben.
Hier ist dann unzweifelhaft die Diffamierung des Abschleppunternehmers
gemeint.
Nicht selten erhalten wir einen Überweisungsträger mit der
schriftlichen
Bemerkung WEGELAGERER - selbst bei 120,- EUR - Abschlepprechnungen im
Stadtgebiet. (incl. MwSt., incl. Nachtzuschlag)
Besonders "spassig" wird es, wenn eine Polizeibehörde wg.
eines Zeitungsartikels
über die "Gerüchteküche" einer einseitigen
Auftragsvermittlung zu Gunsten eines
bestimmten GELBEN Abschleppdienstes in "Fragestellung" und
"möglicherweise"
beschrieben wird. Hier wurde von mir erwähnt, dass ein
Abschleppunternehmer aus
Bayern zuerst seine Frau umbrachte - und dann sich selbst - dass hier
vielfältige nicht-exakt-mehr-klärbare Gründe (möglicherweise)
vorliegen können.
Wie z.B. Auftragsmangel durch "gesteuerte Kundenwunschfragen - Soll
ich für Sie
den A... holen ?" oder auch verstärkt durch die neue verschärfte
Listungspraxis
des UNSELIGEN bayr. Listungsmodells des Bayr. Staatsministerium des
Innern in
Zusammenarbeit mit dem VBA. (Der GELBE Platzhirsch-Abschleppdienst ist
selbst-
verständlich auch im VBA)
Hier war sicher hilfreich und mitentscheidend, dass auch andere
Abschleppdienste
kurz zuvor gemeinsam Anzeigen bei dieser Polizeidirektion gestellt
hatten, weil
auch außerhalb der "Stadtgrenzen" eine auffallend einseitige
Vermittlungspraxis
einen Anlass zur "SORGE" bereitet hat.
Es war für mich schon "lehrreich", wie hier dieser weitere
Verdachtsfall
erledigt worden ist. Aus dieser Erfahrung wage selbst ich nicht, genauer
darüber
zu berichten - so "geschlossen" sind die Reihen, so
aussichtslos eine Aufklärung.
Erst in zweiter Instanz bin ich von dem Vorwurf der Beleidigung
freigesprochen
worden. (Knapp daneben ist auch vorbei - frei nach Kaiser FRANZ)
Auch IGA-Mitglieder aus SACHSEN hatten ihre Erfahrungen machen müssen,
wenn Sie
offen die POLIZEI kritisieren - und auch hier das Beleidigungsverfahren
nur
"knapp" gewonnen.
Der Fall "Weißwasser" ist bis heute ein Lehrstück, wie
perfekt die POLIZEI und
das LKA Sachsen die Presse und Öffentlichkeit übergeht - wohl nur
damit kein
weiterer Zweifel am Verkehrsservice-System hochkommt - und an den GELBEN
.
Auch hier war ein GELBER Abschleppdienst der Übeltäter.
Also erhöhte Vorsicht, wenn "Sie" d i e POLIZEI
oder d e n STAATSANWALT
kritisieren .
Dieter Pramschüfer
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