Beleidigungs-Strafsachen in der heutigen ZEIT .

Der Herausgeber der ZEIT - Zeitschrift Michael Naumann hat einen
Generalstaatsanwalt (Berlin) in einer Fernsehdiskussion als "durchgeknallt"
bezeichnet, weil dieser Generalstaatsanwalt den damaligen Vorsitzenden des
Zentralrats der Juden in Deutschland, Michael Friedmann mit vorzeitigen und
gezielten Informationen der Presse gegenüber schwer belastet hatte.

Die Redaktion der ZEIT berief sich auf die vom Grundgesetz garantierte
Meinungsfreiheit, die zur Folge hat, dass auch scharfe Kritik nicht so einfach
kriminalisiert werden darf.

Dabei hat gerade dieser Generalstaatsanwalt selbst harte Worte und Redewendungen
verteilt - z.B. gegen den angeblichen "Sachverständigenzirkus" bei den
Gerichtsverhandlungen gewettert, u.a. behauptet - dass zuwenig verhaftet werde
und sich selbst als "Panzerkreuzerkapitän" verglichen.
Die Süddeutsche Zeitung brachte es auf den Punkt und schrieb darüber :
Auf den groben Klotz gehört bekanntlich ein grober Keil. (Frei nach FJS)

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (III 2b Ss 224/02-2/03) hat die Äußerung als
WEGELAGEREI bei einer Geschwindigkeitsmessung zu beurteilen gehabt.
Die Äußerung, eine Geschwindigkeitsmessung sei eine "Wegelagerei", die von dem
durchführendem Polizisten wahrgenommen wird und wahrgenommen werden soll, ist
regelmäßig keine Beleidigung des Polizisten. Sie ist vielmehr grundsätzlich von
der Meinungsfreiheit gedeckt. Eine ehrverletzende Äußerung ist nur dann nicht
mehr hinzunehmen, wenn mit ihr die Grenze zur Schmähung überschritten wird.

Selbst eine überzogene und ausfällige Kritik macht für sich genommen eine
Äußerung noch nicht zur Schmähkritik.

Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter einer Schmähung an,
wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die
Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Hier aber stand die verdeckte
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen im Blickpunkt und nicht die
Schmähung des Polizeibeamten.

Dieses Urteil ist gerade auch für das Abschleppgewerbe interessant, weil einige
aufgebrachte Kunden oft schon das Wort WEGELAGERER uns zuwerfen, bevor "sie"
überhaupt die Höhe der Abschlepprechnung erfahren haben.
Hier ist dann unzweifelhaft die Diffamierung des Abschleppunternehmers gemeint.
Nicht selten erhalten wir einen Überweisungsträger mit der schriftlichen
Bemerkung WEGELAGERER - selbst bei 120,- EUR - Abschlepprechnungen im
Stadtgebiet. (incl. MwSt., incl. Nachtzuschlag)

Besonders "spassig" wird es, wenn eine Polizeibehörde wg. eines Zeitungsartikels
über die "Gerüchteküche" einer einseitigen Auftragsvermittlung zu Gunsten eines
bestimmten GELBEN Abschleppdienstes in "Fragestellung" und "möglicherweise"
beschrieben wird. Hier wurde von mir erwähnt, dass ein Abschleppunternehmer aus
Bayern zuerst seine Frau umbrachte - und dann sich selbst - dass hier
vielfältige nicht-exakt-mehr-klärbare Gründe (möglicherweise) vorliegen können.
Wie z.B. Auftragsmangel durch "gesteuerte Kundenwunschfragen - Soll ich für Sie
den A... holen ?" oder auch verstärkt durch die neue verschärfte Listungspraxis
des UNSELIGEN bayr. Listungsmodells des Bayr. Staatsministerium des Innern in
Zusammenarbeit mit dem VBA. (Der GELBE Platzhirsch-Abschleppdienst ist selbst-
verständlich auch im VBA)

Hier war sicher hilfreich und mitentscheidend, dass auch andere Abschleppdienste
kurz zuvor gemeinsam Anzeigen bei dieser Polizeidirektion gestellt hatten, weil
auch außerhalb der "Stadtgrenzen" eine auffallend einseitige Vermittlungspraxis
einen Anlass zur "SORGE" bereitet hat.
Es war für mich schon "lehrreich", wie hier dieser weitere Verdachtsfall
erledigt worden ist. Aus dieser Erfahrung wage selbst ich nicht, genauer darüber
zu berichten - so "geschlossen" sind die Reihen, so aussichtslos eine Aufklärung.

Erst in zweiter Instanz bin ich von dem Vorwurf der Beleidigung freigesprochen
worden. (Knapp daneben ist auch vorbei - frei nach Kaiser FRANZ)

Auch IGA-Mitglieder aus SACHSEN hatten ihre Erfahrungen machen müssen, wenn Sie
offen die POLIZEI kritisieren - und auch hier das Beleidigungsverfahren nur
"knapp" gewonnen.
Der Fall "Weißwasser" ist bis heute ein Lehrstück, wie perfekt die POLIZEI und
das LKA Sachsen die Presse und Öffentlichkeit übergeht - wohl nur damit kein
weiterer Zweifel am Verkehrsservice-System hochkommt - und an den GELBEN .
Auch hier war ein GELBER Abschleppdienst der Übeltäter.

Also erhöhte Vorsicht, wenn "Sie"  d i e  POLIZEI oder  d e n  STAATSANWALT
kritisieren .

Dieter Pramschüfer

 

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