Preisangabenverordnung - hier - Preisliste Abschleppen

Die Preisangabenverordnung verpflichtet die Abschleppunternehmer, die Preisliste
von außen sichtbar in den Einsatz-Kfz auszuhängen (also auf der Beifahrerseite,
weil hier der Kunde "zutritt") und die Preisliste auch im "Geschäftslokal"
(Kundenempfangsraum / Büro) deutlich sichtbar auszuhängen.

Fast alle VBA-Gutachten in BAYERN bestätigen wahrheitswidrig die Einhaltung der
Preisangabenverordnung. Bei vielen von der IGA beobachteten Abschleppbetrieben
hängt weder die Preisliste von außen sichtbar im Einsatzwagen aus, noch im Büro
sichtbar für den "eintretenden" Kunden, noch hängt die Standgebühren-Preisliste
vor der Einfahrt (Schwelle) des Betriebsgeländes sichtbar aus.
Die vorsätzliche und dauerhafte "Preisverschleierung" ist m.E. nach dem
Wettbewerbsrecht eine "Strafbare Werbung" .
Ich wundere mich sowieso, warum die Gewerbeaufsichtsämter die Preisauszeichnung
in anderen Handwerksbetrieben (Bäcker, Metzer) fortlaufend prüfen und hier im
Wiederholungsfall empfindliche Bußgelder und Verfahren aussprechen - und - dann
im Abschleppgewerbe "Narrenfreiheit" vorherrscht ?

Die Behörden (Polizei und Stadtverwaltungen) sind mit Veröffentlichungen sehr
sparsam bis gar "geheimdienstverdächtig" . Diese Behörden argumentieren dann
meist damit, dass "Sie" als Behörde nicht dem Wettbewerbsrecht und damit der
Preisangaben - Verordnung unterliegen, wenn Sie Abschleppaufträge vermitteln.
Dies ist vor allem dort zu finden, wenn diese Behörden entgegen den
Ausschreibungsverpflichtungen Aufträge vergeben.
Das Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz ist hier ein Beispiel, wie seit
Jahren eine notwendige Ausschreibung nicht durchgeführt wurde und "freihändig"
unter Umgehung der gesetzlichen Vorschriften gehandelt wird.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg ist hier vorsätzlich "untätig" und verweigert
ein Strafverfahren gegen das Bayr. Staatsministerium des Innern - auf dessen
Weisung das Polizeipräsidium seit Jahren nicht ausschreibt.

Ich habe mir meine "Gedanken" dazu gemacht, wenn eine Behörde mit oder ohne
erfolgter Ausschreibung über das Abschleppen die Preisfindung "verschleiert".
Wer nicht korrupt gearbeitet hat, könnte doch eigentlich so wie die Stadt Köln
transparent positiv auftreten ?

Die Stadt Köln geht hier dagegen bürgerfreundliche und transparente neue Wege.
Die Kosten für das Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen, sowie Leerfahrten
durch die Verkehrsüberwachung , sowie die Verwaltungsgebühren, die im
Zusammenhang mit der Abschleppmaßnahme nach Aufwand für den Einsatz des
Personals und der Sachmittel der Verkehrsüberwachung entstehen, werden
"offensiv" im Internet dargestellt.

Die Preislisten sind unter:

www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdateien/pdf324/2.pdf

..... direkt zugreifbar.

Was mich hier zudem positiv überrascht hat, dass praxisgerecht das Abschleppen
von Motorrädern und kleine Zweiräder (Mopeds, Mofas) und Fahrzeuge bis 2,79 zGG,
dazu Fahrzeuge ab 2,8 t bis 7,49 t zGG, LKW o. Anhänger ab 7,5 t bis 14,99 t zGG
und LKW o. Anhänger ab 15 t bis 30 t zGG, Busse bis 20 Sitzplätze, sowie LKW
o. Anhänger über 30 t zGG, Busse ab 20 Sitzplätze und Doppelstockbusse - also -
dies in 7 Kategorien eingeteilt wurde.

Gerade dem höheren Aufwand (2.Mann) bei dem Abschleppen von Motorrädern ist mit
dem Preis von 125,- EUR (zu 86,- EUR bei Mopeds/Mofas und Kfz bis 2,79 t zGG)
ordentlich und richtig angemessen unterschieden worden.

Einige Abschleppunternehmer haben ihre Preisliste auch ins Internet gestellt.
Hier stellt sich die grundsätzliche Frage, ob ein Abschleppunternehmer nicht
sogar dazu verpflichtet ist, weil die Preisangabenverordnung diesen "Marktplatz"
als Auftrags-Entscheidungsträger inzwischen weitverbreitet ist.
Seriöse Abschleppdienste erkennt man auf jeden Fall, wenn Sie ihre Preisliste
ausführlich auf ihrer Internet-Seite präsentieren.
Hierzu ein Beispiel - www.ADAA.de (Abschleppdienst Dieter Albrecht).

Bitte senden Sie uns auch ihre Preisliste per E-Mail zu.
Wir werden dann auf ihre Preisliste (bzw. Internet-Adresse) hinweisen.

Diese zweifelsfreie Darstellung dient wohl mehr der "Preisbildung" als eine
nicht-nachprüfbare und "undurchsichtige" Preis- und Strukturumfrage des VBA.
Bzw. diese Preis- und Strukturumfrage ist ja gewissermaßen "durchsichtig", wenn
vielfach Rechnungen von VBA-Mitgliedsbetriebe ggf. die doppelten tatsächlich -
geschriebenen Rechnungshöhe zweifelsfrei dokumentieren.

Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de

 

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