Ltd - Gründungsmöglichkeit (www.go-limited.de)
Die Mittelbayrische Zeitung berichtete am 28.1.2004 von einem Automaten
-
Produzenten, der einen Lieferauftrag nach Taiwan (Briefmarken-Automat)
nur
durchführen durfte, wenn er statt seiner Einzelfirma eine GmbH oder Ltd
hatte,
weil die Auftraggeber auf dieser Rechtsform bestanden.
Der Unternehmer Uwe Nerlich (www.variosyst.com)
erinnerte sich an ein BGH -
Urteil vom März 2003, das die Firmenform Limited auch für deutsche
Unternehmer
zuließ.
Die Gründung einer deutschen GmbH hätte zunächst einmal 25.000,- EUR
Mindesteinlage verschlungen, überdies hätte er drei Monate als GmbH in
Gründung
auftreten müssen, was ausländischen Geschäftspartnern nur sehr schwer
zu
erklären sei. Die Limited kostete nur ein par hundert EURO, bei
einer GmbH -
Gründung wäre schon der Notar teurer gewesen.
Binnen eines Tages war die Limited-Gründung über das Internet bei dem
Dienstleister GoAhead (www.go-limited.de)
erledigt und die kompletten Papiere
da.
Die Anforderungen ans Stammkapital sind unvorstellbar gering: Für den
Preis
einer Packung Zigaretten kann man zwei Limiteds mit der nötigen
Mindesteinlage
bestücken.
Möglicherweise würde ein Kreditersuchen bei einer Bank
schwierig. Doch der
Unternehmer Uwe Nerlich brauchte keinen Kredit.
Herr Nerlich zahlt zwar nach wie vor seine Abgaben in Deutschland, aber
auch
hier bestehen Möglichkeiten, dem deutschen Fiskus die "lange
Nase" zu zeigen.
Wenn z.B. eine Betriebsstätte in Großbritannien etabliert wird, sind
die extrem
niedrigen Steuersätze eine "Überlegung" wert.
Falls sich Abschlepp- und Pannendienstunternehmer zu diesem Ltd. -
Schritt
entschließen, bitte ich um Erfahrungsberichte, damit hier
entsprechendes Wissen
möglichst schnell an IGA-Mitglieder weitergegeben werden kann.
Selbstverständlich können ihre Angaben und Erfahrungen auch
streng-vertraulich
an uns gelangen. Wir werden ihre "Geheimtipps" entsprechend
dann nur IGA -
Mitgliedern direkt ohne ihre Absenderadresse nennen.
Im Hinblick auf das EUROPA - Recht dürfte es gerade für die
Unternehmer aus
BAYERN interessant werden, die hier einen "rechtswidrigen"
bayr. Kriterien -
Katalog mit entsprechenden Kostenbelastungen unterliegen.
Aber auch die Verkehrsservice-Vereine in Hessen-Thüringen, Sachsen und
Niedersachsen könnten hier einen "Schluckauf" vertragen ?
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
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